Gemeinsames Sorgerecht/Aufenthaltsbestiimungsrecht
18.05.2013 10:48
Hallo!
Ich bin völlig plan-und ratlos.Finde auch keine verständliche Antwort bei Go***.
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamem Sorgerecht?
In meinem Fall-der Papa meiner Kinder und ich haben uns getrennt,waren nicht verheiratet und haben auch nie zusammen gewohnt.
Sorgerecht teilen wir uns.
Nun möchte ich mit den Kindern nach Holland in den Urlaub und der Papa erlaubt es nicht.
Hat jemand Informationen?Jugendamt und Anwalt möchte ich nicht so gerne dazu ziehen,weil ich einen friedlichen Weg gehen möchte(solange es geht).
Liebe Grüße und vielen Dank im Vorraus...
Ich bin völlig plan-und ratlos.Finde auch keine verständliche Antwort bei Go***.
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamem Sorgerecht?
In meinem Fall-der Papa meiner Kinder und ich haben uns getrennt,waren nicht verheiratet und haben auch nie zusammen gewohnt.
Sorgerecht teilen wir uns.
Nun möchte ich mit den Kindern nach Holland in den Urlaub und der Papa erlaubt es nicht.
Hat jemand Informationen?Jugendamt und Anwalt möchte ich nicht so gerne dazu ziehen,weil ich einen friedlichen Weg gehen möchte(solange es geht).
Liebe Grüße und vielen Dank im Vorraus...
18.05.2013 11:02
Warum möchte er denn nicht, dass die Kleinen mit in Urlaub gehen?
18.05.2013 11:14
Zitat von -enoria-:
Warum möchte er denn nicht, dass die Kleinen mit in Urlaub gehen?
Ich denke,es liegt daran,dass ich mit ihm nie in den Urlaub wollte(hab eine Angststörung)und nun auf einmal "kann"ich es.Und auch an meinem neuen Partner.
18.05.2013 11:30
huhu,
soweit ich weiß ist bei geteiltem sorgerecht auch immer das aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt.
aber der vater kann nicht einfach sagen dass du nicht mit den kindern in den urlaub fahren darfst.
da muss er schon wirklich harte gründe anführen und das dann auch erstmal vor gericht geltend machen.
du kannst, wenn die kinder eh bei dir leben auch vor einem familiengericht dass alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen.
ganz ehrlich?
wenn der vater so blöd macht, dann such erstmal noch das ruhige gespräch, wenns dann nicht geht muss man eben manchmal seine ansprüche geltend machen.
er versaut ja den kindern den urlaub. auch nicht die feine fürsorgliche art oder?
soweit ich weiß ist bei geteiltem sorgerecht auch immer das aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt.
aber der vater kann nicht einfach sagen dass du nicht mit den kindern in den urlaub fahren darfst.
da muss er schon wirklich harte gründe anführen und das dann auch erstmal vor gericht geltend machen.
du kannst, wenn die kinder eh bei dir leben auch vor einem familiengericht dass alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen.
ganz ehrlich?
wenn der vater so blöd macht, dann such erstmal noch das ruhige gespräch, wenns dann nicht geht muss man eben manchmal seine ansprüche geltend machen.
er versaut ja den kindern den urlaub. auch nicht die feine fürsorgliche art oder?
18.05.2013 11:38
Huhu,
Sprich nochmal mit dem Vater deines Kindes vielleicht ändert er seine Meinung
Ich dagegen bin auch nicht verheiratet mit dem Vater meines Kindes habe das alleinige Sorgerecht und mein kIND trägt meinen Namen, deshalb habe ich keinerlei Probleme mit dem Reisen..
Liebe Grüsse
Sprich nochmal mit dem Vater deines Kindes vielleicht ändert er seine Meinung
Ich dagegen bin auch nicht verheiratet mit dem Vater meines Kindes habe das alleinige Sorgerecht und mein kIND trägt meinen Namen, deshalb habe ich keinerlei Probleme mit dem Reisen..
Liebe Grüsse
18.05.2013 11:39
Ich versuche seit zwei Tagen ruhig und sachlich zu reden.Leider kommt es nicht an....
Gericht und Co sind der letzte Weg für mich,denn letzendlich leiden unsere Kinder darunter.
Also gemeinsames Sorgerecht heisst auch gemeinsames Aufenthaltbestimmungsrecht?
Gericht und Co sind der letzte Weg für mich,denn letzendlich leiden unsere Kinder darunter.
Also gemeinsames Sorgerecht heisst auch gemeinsames Aufenthaltbestimmungsrecht?
18.05.2013 12:09
soweit ich weiss liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei dir da dein Kind bei dir lebt . Du brauchst erst die einwilligung von dem Kindsvater wenn z.B Urlaube oder umzüge ausserhalb Deutschlands erfolgen.
18.05.2013 12:20
Zitat von iceangel29:
soweit ich weiss liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei dir da dein Kind bei dir lebt . Du brauchst erst die einwilligung von dem Kindsvater wenn z.B Urlaube oder umzüge ausserhalb Deutschlands erfolgen.
Es soll in die Niederlande gehen.
Also doch das Okay vom Vater?
18.05.2013 12:25
hier das steht bei wiki
Im engen Zusammenhang mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht steht die Regelung des § 1687 BGB, der die Entscheidungsbefugnisse der Eltern bei dem Vorliegen von gemeinsamem Sorgerecht bei Trennung der Eltern bzw. gerichtlicher Verteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes an einen Elternteil regelt. Demnach darf der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, alle Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden. Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Diese sind beispielsweise: Schulwechsel, Umschulung, Berufswahl, Wechsel des Kindes in ein Heim oder Internat, Taufe, schwere medizinische Eingriffe und Reisen kleiner Kinder in ihnen nicht vertraute Kulturkreise bei mehrstündigen Flügen. Als Angelegenheiten des täglichen Lebens dagegen gelten: Schulalltag, Anmeldung zu einem Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte, Zustimmung nach § 110 BGB (Eigentumserwerb durch Verwendung von Taschengeld) und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind. Demgegenüber steht die Sorge für die Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung, die der Elternteil während der Zeiten alleine ausüben kann, in denen er Umgang mit dem Kind hat. Diese umfasst Entscheidungen über Ernährung, Bettzeiten, Arztbesuche bei akuten Erkrankungen, bei denen der andere Elternteil nicht erreicht werden kann, Besuche von und bei Freunden etc. während der Umgangszeiten. Damit ist grundsätzlich gewährleistet, dass die Eltern bei schwerwiegenden und irreparablen Entscheidungen gemeinsam zu entscheiden haben, bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Entscheidungen der Alltagssorgeberechtigte und für die alltäglichen Kleinigkeiten während der Umgangszeiten der umgangsberechtigte Elternteil ein Alleinentscheidungsrecht hat.
Im engen Zusammenhang mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht steht die Regelung des § 1687 BGB, der die Entscheidungsbefugnisse der Eltern bei dem Vorliegen von gemeinsamem Sorgerecht bei Trennung der Eltern bzw. gerichtlicher Verteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes an einen Elternteil regelt. Demnach darf der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, alle Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden. Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Diese sind beispielsweise: Schulwechsel, Umschulung, Berufswahl, Wechsel des Kindes in ein Heim oder Internat, Taufe, schwere medizinische Eingriffe und Reisen kleiner Kinder in ihnen nicht vertraute Kulturkreise bei mehrstündigen Flügen. Als Angelegenheiten des täglichen Lebens dagegen gelten: Schulalltag, Anmeldung zu einem Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte, Zustimmung nach § 110 BGB (Eigentumserwerb durch Verwendung von Taschengeld) und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind. Demgegenüber steht die Sorge für die Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung, die der Elternteil während der Zeiten alleine ausüben kann, in denen er Umgang mit dem Kind hat. Diese umfasst Entscheidungen über Ernährung, Bettzeiten, Arztbesuche bei akuten Erkrankungen, bei denen der andere Elternteil nicht erreicht werden kann, Besuche von und bei Freunden etc. während der Umgangszeiten. Damit ist grundsätzlich gewährleistet, dass die Eltern bei schwerwiegenden und irreparablen Entscheidungen gemeinsam zu entscheiden haben, bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Entscheidungen der Alltagssorgeberechtigte und für die alltäglichen Kleinigkeiten während der Umgangszeiten der umgangsberechtigte Elternteil ein Alleinentscheidungsrecht hat.
18.05.2013 12:28
Zitat von iceangel29:
soweit ich weiss liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei dir da dein Kind bei dir lebt . Du brauchst erst die einwilligung von dem Kindsvater wenn z.B Urlaube oder umzüge ausserhalb Deutschlands erfolgen.
Nein das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei beiden!
Bei mir war/ist es genauso!
Wenn man das geteilte Sorgerecht hat, hat man auch das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht, es sei denn, das ein Elternteil es einklagt-
was ich jetzt gestern bei meinem Anwalt machen werde!
18.05.2013 12:29
Zitat von nancy1979:
Zitat von iceangel29:
soweit ich weiss liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei dir da dein Kind bei dir lebt . Du brauchst erst die einwilligung von dem Kindsvater wenn z.B Urlaube oder umzüge ausserhalb Deutschlands erfolgen.
Nein das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei beiden!
Bei mir war/ist es genauso!
Wenn man das geteilte Sorgerecht hat, hat man auch das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht, es sei denn, das ein Elternteil es einklagt-
was ich jetzt gestern bei meinem Anwalt machen werde!
Äh, bei meinem Anwalt gemacht habe
so sollte es eigentlich heissen
18.05.2013 12:33
Danke Ice!Aber eben das versteh ich nicht,doch ich verstehe es,aber wer hat denn das AR?
Beide beide beim gemeinsamen SR,oder nur ich?
Ich werde einfach nicht schlau
Find es auch ganz schlimm,sich darüber Gedanken machen zu müssen,denn das ist ein endloser Kampf,wo nur einer verliert-nämlich die Kinder.
Scheisse!
Beide beide beim gemeinsamen SR,oder nur ich?
Ich werde einfach nicht schlau
Find es auch ganz schlimm,sich darüber Gedanken machen zu müssen,denn das ist ein endloser Kampf,wo nur einer verliert-nämlich die Kinder.
Scheisse!
18.05.2013 12:35
Zitat von DieW:
Danke Ice!Aber eben das versteh ich nicht,doch ich verstehe es,aber wer hat denn das AR?
Beide beide beim gemeinsamen SR,oder nur ich?
Ich werde einfach nicht schlau![]()
Find es auch ganz schlimm,sich darüber Gedanken machen zu müssen,denn das ist ein endloser Kampf,wo nur einer verliert-nämlich die Kinder.
Scheisse!
Ihr habt beide das gemeinsame Sorgerecht + das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht!
Es müsste schon einer von euch (du) das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen!
Ich war deshalb gestern beim Anwalt- mein Fall ist der gleiche wie bei dir
18.05.2013 12:35
Zitat von nancy1979:
Zitat von iceangel29:
soweit ich weiss liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei dir da dein Kind bei dir lebt . Du brauchst erst die einwilligung von dem Kindsvater wenn z.B Urlaube oder umzüge ausserhalb Deutschlands erfolgen.
Nein das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei beiden!
Bei mir war/ist es genauso!
Wenn man das geteilte Sorgerecht hat, hat man auch das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht, es sei denn, das ein Elternteil es einklagt-
was ich jetzt gestern bei meinem Anwalt machen werde!
Klagst Du es ein?
Und müssen die Kinder dabei sein,also vor Gericht?
Ich verzichte notfalls auf den Urlaub nur damit die Kinder nicht leiden.
18.05.2013 12:38
Zitat von DieW:
Zitat von nancy1979:
Zitat von iceangel29:
soweit ich weiss liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei dir da dein Kind bei dir lebt . Du brauchst erst die einwilligung von dem Kindsvater wenn z.B Urlaube oder umzüge ausserhalb Deutschlands erfolgen.
Nein das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei beiden!
Bei mir war/ist es genauso!
Wenn man das geteilte Sorgerecht hat, hat man auch das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht, es sei denn, das ein Elternteil es einklagt-
was ich jetzt gestern bei meinem Anwalt machen werde!
Klagst Du es ein?
Und müssen die Kinder dabei sein,also vor Gericht?
Ich verzichte notfalls auf den Urlaub nur damit die Kinder nicht leiden.
Also mein Anwalt hat gesagt, es ist völliger Quatsch, das die Kinder angehört werden müssen- das wollte nämlich mein Ex und auch noch in seinem Beisein!
Meine Kinder sind 10 und 11.
Mein Anwalt wird ihn anschreiben, ob er es freiwillig raus rückt (was ich nicht glaube), ansonsten werden wir es vor Gericht einklagen und da meine Kinder ja immer nur bei mir gelebt haben, werde ich es auch 100%ig bekommen; so der Anwalt!
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