Mütter- und Schwangerenforum

geteiltes Sorgerecht - Ja oder Nein?

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22.08.2007 14:55
Hallo ihr Lieben,

also mein Schatz und ich sind ja auch (noch) nicht verheiratet und vielleicht werden wir auch nie heiraten und trotzdem denke ich, ihm stehen 50% des Sorgerechts zu. Es ist ja, so blöd wie es klingt, auch SEIN Kind und was wäre.... WENN MIR WAS PASSIERT?! Dann hätte er kein Recht auf sein eigenes Kind, das Jugendamt würde entscheiden wohin Max kommt - nein, nein.... damit überträgt man so einem Papa ja nicht nur Rechte sondern im Zweifelsfall auch Pflichten.

Kleines Beispiel:

Jan's (der Große) leiblicher Vater - mein EXMANN - hat bei der Heirat eh das Sorgerecht zur Hälfte übertragen bekommen und... er kümmert sich seit der Scheidung nicht wirklich um Jan. Immer nur nach Aufforderung. So jemanden müsste man das Sorgerecht entziehen :cry: Ich bin vom Gesetz her verpflichtet(!) ihm alles mitzuteilen was Jannie betrifft und interessieren tut es ihn NULL!

Sorgerecht ist eine Sache von Vertrauen und Liebe:

Wenn man sich liebt, dann spricht nichts, aber auch gar nichts gegen ein geteiltes Sorgerecht.

P.S: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt eh immer bei der Mutter zu 100% in Nichtehen und das ist das wichtigere Recht, damit kann die Mutter das Kind nehmen und das Land verlassen wenn ihr danach ist ohne das ein wütender EX ihr Entführung vorwerfen kann!

*wink*

Carmen
finniepuh
1707 Beiträge
22.08.2007 15:39
Hallo!
Ich sehe das ähnlich wie Hexlein:
Es sind nicht NUR EURE Kinder! Der Vater hat genauso ein Recht darauf, am Leben des Kindes und an Entscheidungen, die das Kind betreffen, teilzuhaben wie ihr! "Nur" weil man sich trennt und trotzdem ein Kind unterwegs ist, darf man dieses nicht zum Spielball machen. Ich lese immer, dass der VATER einem einen Strich durch die Rechnung machen kann wenn er will, aber Fakt ist, dass auch Mütter sehr schnell die Kinder als Druckmittel einsetzen.
In meiner Familie ist es so, dass mein Mann einen Sohn aus erster Ehe hat, der aber bei uns und nicht bei der Mutter lebt. ER hat bei der Scheidung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen, was gewiss nicht einfach war.
Man muss trotz der traurigen Situation getrennt zu sein, einen klaren Kopf behalten und auch an den Vater denken. Gerade, wenn er nicht gegangen ist, sondern "gegangen wurde"!
Ich möchte keine Alleinerziehende angreifen, aber es ist nun mal so, dass es ihr Kind ohne den Vater nicht gegeben hätte.

Lg, Svenja (die "ihr" drittes Kind erwartet, von einem Vater, der anders als viele andere Verantwortung für seinen Sohn übernommen hat. Auch soetwas gibt es...)
Grenzgängerin
8731 Beiträge
22.08.2007 16:27
Hey es gibt tatsächlich auch Fürsprecherinnen was das Thema angeht.. hätte ich ehrlich gesagt nicht mehr mit gerechnet.

Ich bin eigentlich auch der Meinung, ich meine am wichtigsten ist mir eigtl. das die Kleine bei mir lebt und ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe.

Natürlich kann es immer so kommen, das wirklich einer der beiden Eltern sagt "Um den andern zu ärgern entscheide ich mich jetzt einfach mal gegen irgentwas" aber das kann einem in einer Ehe doch genauso passieren . Oft genug gibt es in Ehen streitigkeiten , weil ein Kind (für was auch immer) operiert werden soll und einer der Elternteile dagegen ist.

Und wie schon richtig gesagt wurde, ohne den Vater gäbe es auch kein Kind.
Wenn der Vater jetzt klar und deutlich sagt, ich will nichts davon wissen und damit zutun haben, du kannst das Sorgerecht behalten. Ist es ok , aber ich finde doch eigentlich hat er ein Recht darauf mit zu entscheiden. Wenn er danach fragt, warum sollte man ihm das Sorgerecht verwehren. Und im Notfall, also wenn durch kommt das sich der Vater das Sorgerecht zunutzen machen sollte um die Mutter zu "ärgern" etc. kann man immernoch das alleinige Sorgerecht zurück beantragen.
Ohne weiteres soweit ich weiss.

Aber ich bin mal erst noch auf weitere Meinungen gespannt,hoffe da kommt nocht was.

PS: In meinem Fall ist es ja so das der Vater meiner Kleinen - im Anfall meiner eigenen Geistigen umnachtung - gegangen wurde.
WhyNot
60 Beiträge
22.08.2007 16:40
mein freund und ich werden auch gemeinsames Sorgerecht beantragen. finde das auch besser und er will das auch. ich glaube er wär total enttäuscht wenn ich sagen würde ich will das nicht!!
22.08.2007 16:47
ich hab mal gehört, das wenn man geteiltes sorgerecht hat, und man heiratet, das der vater sein eigenes kind adoptieren muss????
stimmt das.

also wir wollen eigentlich auch das gemeinsame sorgerecht.
ich finde ein vater muss auch ein recht haben. und eben die pflichten.
mir ist eigentlich aufgefallen, der vater kann sich entscheiden ob er für das kind aufkommen möchte oder nicht, also ob er sorgerecht haben möchte oder nicht.
Kann eine mutter das eigentlich auch? also nicht das ihr denkt ich würde sowas machen, aber mich würde das mal interessieren?

Lg

Candy
22.08.2007 18:07
Also als Mama bekommst du immer das Sorgerecht zu 100 % wenn du nicht verheiratet bist .... abgeben kannst du das auch und zwar ans Jugendamt die übernehmen dann eine Art (Amts-)Pflegschaft für das Kind. War bei mir zum Beispiel so, weil ich als ich das erste Mal schwanger war noch nicht Volljährig war. War seltsam, habe es aber als ich 18 Jahre alt war, sofort auf Antrag, bekommen. Weiss nicht wie das heute ist, ist bei mir ja schon 12 Jahre her.

Ähm und geteiltes Sorgerecht ist doch das gemeinsame Sorgerecht *grübel* Beide haben 50% = geteilt! Heisst das nicht sonst "alleiniges" Sorgerecht?!

Und wenn dein Freund die Vaterschaft seines Kindes anerkennt und ihr mal heiraten solltet bekommt er eh sofort 50% des Sorgerechts. Von der Sache mit der Adoption habe ich noch nie was gehört.... - warum sollte das auch so sein?! Wenn er der leibliche Vater ist muss er sein Kind nicht adoptieren! Denke ich mal... wäre ja unsinnig.....

Grüßle

Carmen
22.08.2007 18:22
Zitat von "Hexlein":
Hallo ihr Lieben,

also mein Schatz und ich sind ja auch (noch) nicht verheiratet und vielleicht werden wir auch nie heiraten und trotzdem denke ich, ihm stehen 50% des Sorgerechts zu. Es ist ja, so blöd wie es klingt, auch SEIN Kind und was wäre.... WENN MIR WAS PASSIERT?! Dann hätte er kein Recht auf sein eigenes Kind, das Jugendamt würde entscheiden wohin Max kommt - nein, nein.... damit überträgt man so einem Papa ja nicht nur Rechte sondern im Zweifelsfall auch Pflichten.

Kleines Beispiel:

Jan's (der Große) leiblicher Vater - mein EXMANN - hat bei der Heirat eh das Sorgerecht zur Hälfte übertragen bekommen und... er kümmert sich seit der Scheidung nicht wirklich um Jan. Immer nur nach Aufforderung. So jemanden müsste man das Sorgerecht entziehen :cry: Ich bin vom Gesetz her verpflichtet(!) ihm alles mitzuteilen was Jannie betrifft und interessieren tut es ihn NULL!

Sorgerecht ist eine Sache von Vertrauen und Liebe:

Wenn man sich liebt, dann spricht nichts, aber auch gar nichts gegen ein geteiltes Sorgerecht.

P.S: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt eh immer bei der Mutter zu 100% in Nichtehen und das ist das wichtigere Recht, damit kann die Mutter das Kind nehmen und das Land verlassen wenn ihr danach ist ohne das ein wütender EX ihr Entführung vorwerfen kann!

*wink*

ja aber grenzgängerin is mit ihrem typi ja nicht mehr zusammen!!!!
Carmen
22.08.2007 18:32
..... Uuuups überlesen, sorry, aber sinnig ist es trotzdem... wenn er das Sorgerecht möchte und die Beiden sich noch a bisserl verstehen, sollten sie sich meiner Meinung nach das Sorgerecht teilen... warum auch nicht.

Die Beiden waren schließlich gleichermassen an dem Kind beteiligt...
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