Mütter- und Schwangerenforum

Heirat und Namensgebung-/Änderung

ANJUKA
23753 Beiträge
30.12.2016 21:36
Ich möchte 2018 heiraten. Nun steh ich vor der Überlegung mit dem Namen. Eigentlich wollte ich einen doppelnamen annehmen. Bin stell ich mir aber die Frage, ich habe ja die Mehrheit des sorgerechtes für meine drei großen Kinder. Brauch ich da trotzdem die Einverständnis des Erzeugers das die drei den Namen meines zukünftigen annehmen dürfen?

Ich möchte meinen Schatz gerne damit überraschen.
Nine85
6275 Beiträge
30.12.2016 21:46
Zitat von ANJUKA:

Ich möchte 2018 heiraten. Nun steh ich vor der Überlegung mit dem Namen. Eigentlich wollte ich einen doppelnamen annehmen. Bin stell ich mir aber die Frage, ich habe ja die Mehrheit des sorgerechtes für meine drei großen Kinder. Brauch ich da trotzdem die Einverständnis des Erzeugers das die drei den Namen meines zukünftigen annehmen dürfen?

Ich möchte meinen Schatz gerne damit überraschen.


Du brauchst wohl die Zustimmung und ihr müsst das richtig offiziell beim Standesamt ändern. Ab einem gewissen Alter müssen auch die Kinder zustimmen. Genauso muss dein zukünftiger mit beim Termin dabei sein. Doppelnamen könnt nur ihr nehmen.nicht die Kinder.
30.12.2016 21:48
Ich werde im Januar heiraten und mein Sohn heißt wie sein Erzeuger. Ich hab aber das alleinige Sorgerecht und der kleine mit Sprache recht ( da älter als 6 Jahre) . Die Standesbeamtin meinte er kann unter diesen Umständen den Namen von meinem Verlobten / Mann annehmen , ohne Zustimmung des Erzeugers.
Ich hoff das es nach der Hochzeit auch so reibungslos klappt.
30.12.2016 21:49
Man nennt es Einbenenung.
Muckel007
2738 Beiträge
31.12.2016 09:25
Meine große hat auch den Namen meines Mannes
Und da war sie 9 Jahre und wurde nicht befragt.
Da ich das alleinige Sorgerecht habe musste der
Leibliche Vater nicht gefragt werden
Nine85
6275 Beiträge
31.12.2016 11:24
Sie schriebst hat die Mehrheit des sorgerechtes. Was heißt das?ubd heißt es das du den Namen ohne Einverständnis ändern kannst. Ich bräuchte halt das Einverständnis meines ex mannes. Wir haben das geteilte Sorgerecht und sie leider den Namen von ihm.
Choco
4203 Beiträge
31.12.2016 22:46
Was heißt denn "die Mehrheit des Sorgerechtes"? Hast du das alleinige oder mit deinem Exmann geteiltes? Bei geteilten Sorgerecht brauchst du die Zustimmung. Und wie schon erwähnt wurde, gibt es für Kinder keine Doppelnamen Option mehr.
Jazz92
11468 Beiträge
01.01.2017 06:56
Bei alleinigen Sorgerecht, muss der erzeuger nicht zustimmen. Du brauchst aber den negativ Bescheid vom JA
.

Habt ihr ein geteiltes Sorgerecht, muss der erzeuger zustimmen.
serap1981
2740 Beiträge
01.01.2017 19:11
Es gibt drei mögliche Fälle:
1. alleiniges Sorgerecht und das Kind hat deinen Namen, dann muss der Vater nicht zustimmen

2. alleiniges Sorgerecht und das Kind hat den Nachnamen des Vaters, dann muss der zustimmen
3. gemeinsames Sorgerecht, da muss er grundsätzlich zustimmen.
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