Hilfe beim Elterngeldantrag
18.05.2008 16:41
Hallöchen zusammen,
ich hoffe es kann mir jemand helfen. Und zwar es geht um den Antrag vom Elterngeld. Ich bin gerade bei Punkt 8 (Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss/vergleichba re Leistungen).
Ich bin ja 6 Wochen vor Termin und 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz. Ich bekomme da täglich 13,00 € von der KKH und den Rest von meinem Arbeitgeber.
Jetzt steht da im Antrag unter Punkt 8 (Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss/vergleichba re Leistungen) diverse Punkte die i ankreuzen kann:
* Muttschaftsgeld als laufende Zahlung ab dem Tag der Geburt
* Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ab dem Tag der Geburt
* andere
* und kein Anspruch auf die oben genannten Leistungen
Ist das Geld was i im Mutterschutz bekommen, 13 €, das Mutterschaftsgeld??? Blick da nimmer durch
ich hoffe es kann mir jemand helfen. Und zwar es geht um den Antrag vom Elterngeld. Ich bin gerade bei Punkt 8 (Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss/vergleichba re Leistungen).
Ich bin ja 6 Wochen vor Termin und 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz. Ich bekomme da täglich 13,00 € von der KKH und den Rest von meinem Arbeitgeber.
Jetzt steht da im Antrag unter Punkt 8 (Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss/vergleichba re Leistungen) diverse Punkte die i ankreuzen kann:
* Muttschaftsgeld als laufende Zahlung ab dem Tag der Geburt
* Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ab dem Tag der Geburt
* andere
* und kein Anspruch auf die oben genannten Leistungen
Ist das Geld was i im Mutterschutz bekommen, 13 €, das Mutterschaftsgeld??? Blick da nimmer durch
18.05.2008 17:47
ja, das is das MuScha geld nd wenn du von deinem Arbeitgeber auch noch Geld erhälst punkt 2 auch ankreuzen..
Ich bekomme 13 Euro von der KK und der Rest vom Lohn stockt ja mein Arbeitgeber auf..
Ich bekomme 13 Euro von der KK und der Rest vom Lohn stockt ja mein Arbeitgeber auf..
18.05.2008 17:50
Ja aber das bekommt man doch immer, also 6 wochen davor und 8 wochen danach. Weil man kann ja auch ankreuzen das man nix bekommt. Und da wird ja gefragt NACH der Geburt.
18.05.2008 17:52
Ja, nach der geburt.. Aber es gibt ja auch Fälle die im MuSchu kein Geld vom Asrbeitgeber bekommen, da der Vertrag ausgelaufen is..
Ich habs zumindest so angekreuzt.. Ob s richtig is, weiss ich nicht
Ich habs zumindest so angekreuzt.. Ob s richtig is, weiss ich nicht
19.05.2008 09:18
Guten Morgen!
Da steht NACH der Geburt, weil für die Elterngeldkasse Dein "Gehalt" NACH der Geburt und VOR dem Mutterschutz zählt. Dein Dir zustehendes Elterngeld wird aus den 12 Monaten VOR Beginn Deines Mutterschutzes berechnet. Allerdings wird auch das Mutterschaftsgeld und der Zuschuß vom Arbeitgeber in den 8 nach der Geburt angerechnet, das bedeutet, dass Du in den ersten 2 Monaten kein Elterngeld bekommst! Das ist ja das Tolle daran, von wegen "wir zahlen 14 Monate Elterngeld"...
Viel Spaß noch beim Ankreuzen, hehe
Gruß, finnie
Da steht NACH der Geburt, weil für die Elterngeldkasse Dein "Gehalt" NACH der Geburt und VOR dem Mutterschutz zählt. Dein Dir zustehendes Elterngeld wird aus den 12 Monaten VOR Beginn Deines Mutterschutzes berechnet. Allerdings wird auch das Mutterschaftsgeld und der Zuschuß vom Arbeitgeber in den 8 nach der Geburt angerechnet, das bedeutet, dass Du in den ersten 2 Monaten kein Elterngeld bekommst! Das ist ja das Tolle daran, von wegen "wir zahlen 14 Monate Elterngeld"...
Viel Spaß noch beim Ankreuzen, hehe
Gruß, finnie
19.05.2008 09:38
Ah ok. so ein Müll grins. Jetzt hab i auch grad bei meinem Arbeitgeber angerufen und die meinte i bekomm kein extra Schriftstück für den Zuschuss vom Mutterschaftsgeld. Das sieht man in meiner Abrechnung...aber wenn i das ankreuz dann wollen die ja dieses Schriftstück...
Das Formular fürs Einkommen ist auch so ein Müll... Oh man i heul glei
Das Formular fürs Einkommen ist auch so ein Müll... Oh man i heul glei
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