Mütter- und Schwangerenforum

Kündigen?!

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07.02.2008 14:27
Hab heute nochmal einen Ovulationstest gemacht, ist schon stärker als
der vor ein paar Tagen, aber noch nicht positiv (also gleich dick oder dicker).
Sieht im Original aber noch stärker aus.

Nicolche
22651 Beiträge
07.02.2008 14:33
Du kannst einfach so kündigen. Du hast schäden in der Wohnung und die gemeldet und die wurden nicht behoben. Geh zu Mieterbund die stellen auch einen Anwalt wenns hart kommt. Wir sind damals auch einfach so ausgezogen. Weil der Vermieter sein versprechen nicht gehalten hat und neue Fenster reingemacht hat. Es hat nur gezogen und war immer kalt
07.02.2008 14:34
Ruf mal beim Mieterschutzbund an, die können die sicherlich helfen. Andernfalls hättest du mit dem Vermieter alles schriftlich machen sollen. Du hast ja nur mit denen telefoniert. Du hättest nämlich schon längst die Miete kürzen können. Jetzt hast du allerdings nix in der Hand um zu beweisen das Du in Deiner Wohnung schon Dinge bemängelt hast. Ich denke du wirst die Kündigungsfrist einhalten müssen, obwohl bei gesundheitlichen Schäden? Ruf halt einfach mal dort an.
LG Simi
07.02.2008 14:35
gehst du arbeiten? oder beziehst du alg2?
ich habe im dezember meine alte wohnung fristlos gekündigt wegen schimmelbefall.
vor allem wenn du dort bescheid gesagt hast sie sollen das beseitigen und es nicht oder nur teilweise erfolgt ist, dann darfst du fristlos (sofort) kündigen.
also ignorier sie einfach und schreib ne kündigung und geh...
fasl du zweifel hast frag vorher einen anwalt, der wird dir das gleiche raten...
07.02.2008 14:38
ich brauchte übrigends garnicht auffordern das sie was machen, denn als der schimmel durchbrach sah man das an den stellen nur provisorisch vorher gefickt wurde, somit war es der versuch vom vermieter ehemals gewesen es zu vertuschen. selbst wenn sie nach deinem auszug "wegflicken" können meßgeräte immer noch feststellen wie der ursprüngliche zustand war.
07.02.2008 14:41
Ich arbeite zwar aber nur zur Aushilfe.Beziehe deshalb auch noch Leistungen vom Amt.
Mein Freund meinte auch ich soll die Kündigung abgeben und das wars.Weil die Wohnung so marode ist und nicht dagegen unternommen wurde.Schade,das ich nichts schriftlich habe...
Aber wenn die mich unter Druck setzten sollten gehe ich zum Arzt und lass mir ein Atest geben und geben das einen Anwalt.Mal kucken wie die dann reagieren...
Die haben nur Angst das die keinen dummen mehr finden der diese Bruchbude wieder mietet
Twinkly
203 Beiträge
07.02.2008 14:43
man kann auch als mieter außerordentlich fristlos kündigen. besonders bei erheblichen wohnungsmängeln.
Leider ist es wirklich ungünstig, dass du bisher alles nur mündlich gemacht hast. die beweislast liegt bei dir.

allerdings könntes du die bauaufsicht kommen lassen. die testen die feuchtigkeit in der wand u können damit etwas zur ursache sagen (mieterverschulden? fehlerhafte bausubstanz). im gegensatz zu mietervereinen kostet das nichts (für gewöhnlich) u geht vielleicht auch schneller. zudem würde ich evtl. das gesundheitsamt informieren. vielleicht können die die sporenentwicklung prüfen u dir sagen, ob es gesundheitsgefährdend ist, was natürlich auch zu einer fristlosen kündigung berechtigt.

(ohne gewähr )
Twinkly
203 Beiträge
07.02.2008 14:46
also ich würde dringend davon abraten die wohnung einfach zu verlassen ohne irgendwas "offizielles" in der hand zu haben, was die gründe des auszugs unterstreichen.

im zweifel musst du bis zum regulären mietvertragsende zahlen.

solltest du trotzdem einfach ausziehen wollen: unbedingt den schlüssel nachweislich beim vermieter abgeben. erst dann gilt die wohnung als zurückgegeben, sonst läuft der MV unendlich weiter u es laufen im schlechtesten fall weitere kosten auf.
07.02.2008 14:49
Also ihr habt echt gute Vorschläge.Von arleine wäre ich da nie drauf gekommen.Besonders das mit dem Gesundheitsamt ist eine gute Idee.Mal kucken wie die darauf reagieren.
07.02.2008 14:54
Und wie ist das mit der Kaution?Die hat das Arbeitsamt damals für mich hinterlegt,wurde mir aber monatlich von meinen Lebensunterhalt abgezogen.
07.02.2008 14:55
Zitat von Twinkly:
also ich würde dringend davon abraten die wohnung einfach zu verlassen ohne irgendwas "offizielles" in der hand zu haben, was die gründe des auszugs unterstreichen.

im zweifel musst du bis zum regulären mietvertragsende zahlen.

solltest du trotzdem einfach ausziehen wollen: unbedingt den schlüssel nachweislich beim vermieter abgeben. erst dann gilt die wohnung als zurückgegeben, sonst läuft der MV unendlich weiter u es laufen im schlechtesten fall weitere kosten auf.


etwas offizielles hast du schon in der hand wenn du die kündigung abgeschickt hast, am besten mit einschreiben rückschein. glaubt mir, diese tatsache können die vermieter nicht vertuschen...
zudem hat es bei mir auch funktioniert und ich hab nur gekündigt mit einem schreiben aus dem netz wo paragraphen bei standen, daß ich dazu berechtigt bin.
Nicolche
22651 Beiträge
07.02.2008 14:56
Da würde ich lieber zum Anwalt mal gehen. Bist du rechtschutz versichert. Nicht das sie dir das mit dem Schimmel als selbstverschulden aufbrummen wollen
-lies-chen-
14894 Beiträge
07.02.2008 14:56
hast du ne rechtsschutz?
07.02.2008 14:58
mmh, kaution...
kann sein das du sie anwaltlich vom vermieter fordern mußt, denn der wird dir kaum freiwillig wenn er verärgert über dein ausziehen ist geld geben
Twinkly
203 Beiträge
07.02.2008 14:59
schwierig.

wie gesagt, zieh nicht einfach aus ohne was schriftliches zu haben!!
denn sonst verrechnet die hausverwaltung die kaution mit den nicht ausgeführten schönheitsreparaturen (auch wenns völlig logisch scheint, dass ihr nicht renoviert, wenn die wohnung völlig verschimmelt ist) u den aufgelaufenen "mietschulden" (wegen der uneinigkeit über das mietvertragsende).

normal bittest du nach MV-ende um auszahlung der kaution (dauert 3-6- monate). ein teil darf für evtl. betriebskostennachzahlungen zurückgehalten werden (ich glaub max in der höhe der letzten nachzahlung oder so)

wie das mit dem arbeitsamt geregelt ist, weiß ich nicht, also ob die kaution dahin ausgezahlt wird u du dir das zurückholen musst.
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