Mütter- und Schwangerenforum

Kündigen?!

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07.02.2008 14:59
Zitat von Nicolche:
Da würde ich lieber zum Anwalt mal gehen. Bist du rechtschutz versichert. Nicht das sie dir das mit dem Schimmel als selbstverschulden aufbrummen wollen


das kann man prüfen lassen und dann käme immer noch raus das es das nicht war...
07.02.2008 15:01
Nee,ich habe leider keinen Rechtsschutz.Aber der Schornsteinfeger war ja da und der hat ja selbst gesehn das da auf dem Dach was undicht ist.Ich meine ich bin schwanger und die Wohnung ist total feucht.Die sagten nur das Dacht sei jetzt wieder dicht und das wars.
07.02.2008 15:03
Ich wollte damals schnell ne Wohnung weil ich bei meinen Ex Mann schnell ausziehen wollte,wo er noch im Ausland war.Ich habe viel zu schnell gehandelt und so einen Schrott gemietet.Die haben sich natürlich gefreut.
Twinkly
203 Beiträge
07.02.2008 15:05
Zitat von red-leo23:
Zitat von Twinkly:
also ich würde dringend davon abraten die wohnung einfach zu verlassen ohne irgendwas "offizielles" in der hand zu haben, was die gründe des auszugs unterstreichen.

im zweifel musst du bis zum regulären mietvertragsende zahlen.

solltest du trotzdem einfach ausziehen wollen: unbedingt den schlüssel nachweislich beim vermieter abgeben. erst dann gilt die wohnung als zurückgegeben, sonst läuft der MV unendlich weiter u es laufen im schlechtesten fall weitere kosten auf.


etwas offizielles hast du schon in der hand wenn du die kündigung abgeschickt hast, am besten mit einschreiben rückschein. glaubt mir, diese tatsache können die vermieter nicht vertuschen...
zudem hat es bei mir auch funktioniert und ich hab nur gekündigt mit einem schreiben aus dem netz wo paragraphen bei standen, daß ich dazu berechtigt bin.


ich meinte auch was offizielles einer behörde oder eines amts.
vielleicht hast du bei einem privaten vermieter gewohnt, der sich nicht die mühe gemacht hat bis zum letzten zu gehen. im zweifel hättest du aber kein recht bekommen (klar hängt letztlich auch vom richter ab)
wenn du nen bewanderten verwalter hast, läßt der sich nich von paragraphen beeindrucken.....
Sonja75
994 Beiträge
07.02.2008 15:06
Ich weiß das du fristlos kündigen kannst solltest aber etwas schriftliches in der Hand haben da wärst du auf der sicheren seite

Lg Sonja
07.02.2008 15:09
Also das ist so ein Wohn und Grundstücksverein,die verwalten dann die ganßen Sachen von meinen Vermieter.Ich möchte eigentlich nicht bis vorm Gericht damit gehen,weil ich schon genug mit meiner Scheidung zu tuhn habe.und wenn ich die Wohnung küngige,muss das Arbeitsamt dann noch weiter zahlen?
Sonja75
994 Beiträge
07.02.2008 15:11
Bekommst du Hartz 4 wenn ja mußt du es mit denen abklärenob du umziehen darfst von denen aus
07.02.2008 15:14
Also mein Sachbearbeiter hat mir da schon grünes Licht gegeben.Ich darf umziehen,weil ich ja ein Kind bekomme und 36qm da zu klein sind.
Twinkly
203 Beiträge
07.02.2008 15:14
Zitat von red-leo23:
etwas offizielles hast du schon in der hand wenn du die kündigung abgeschickt hast, am besten mit einschreiben rückschein. .


ach noch was: am besten die kündigung persönlich abgeben, posteingangstempel drauf u kopie geben lassen.
der rückschein sagt nur, dass du EIN schreiben zur verwaltung geschickt hast. es sagt nichts über den inhalt.
ich glaub es gibt auch irgendeine einschreibenvariante, wo der postzusteller weiß, was er da übermitelt u mit seiner unterschrift den inhalt bestätigt. ist aber kein normales einschreiben. weiß nicht, wie das heißt u wie das dann läuft ....
Sonja75
994 Beiträge
07.02.2008 15:18
Zitat von Nici84:
Also mein Sachbearbeiter hat mir da schon grünes Licht gegeben.Ich darf umziehen,weil ich ja ein Kind bekomme und 36qm da zu klein sind.


das ist gut dann würde ich es da mal abklären wie das läuft die wollen ja auch nicht mehr geld bezahlen als sie müssen da werden die dir schon einen tipp geben glaub mal
07.02.2008 15:47
soweit ich weiss darf man aber erst in eine grössere wohnung wenn das kind schon da ist..erst dann steht einem mehr wohnraum zu..und wenn du nix schriftliches hast,wegen den schäden..das du die angemahnt hast...wirst du garantirt auch schlechte karten haben da so rauszukommen...denn die wohngesellschaft wird sagen das du deinen mund nie aufgemacht hast...habe solche dinge auch schon durch und meine schwester konnte mir aber zum glück immer sagen wie ich was machen kann und wie nicht..denn sie sass bis vor kurzem in der rechtsabteilung einer grossen wohngesellschaft...quasi auf der gegenseite...
07.02.2008 15:50
geh am besten echt zu einem anwalt, wenn du geringverdienerin bist bekommst du die kosten doch sogar erstattet oder übernommen...
nur ein kurzes infogespräch reicht doch, so daß du genau weißt du bist abgesichert...
wenn den vermietern daran dann etwas nicht paßt, haben die doch die rennerei vor gericht erst mal
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