Mütter- und Schwangerenforum

Kündigung in Schwangerschaft

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MamaBär2013
2815 Beiträge
04.11.2016 18:45
Hallo ,

Wie ihr am Ticke seht bin ich frisch schwanger und da ich im Büro arbeite wollte ich es dem Chef erst nach der 12.Woche sagen.
Gestern kündigte er mir in der Probezeit angeblich weil die Prognose für nächstes Jahr nicht so toll ist.
Heute war er nicht im Haus werde ihm Montag von der Schwangerschaft berichten. War gestern zu geschockt und hab nicht geschaltet.
Weiß das er mich nicht kündigen darf.
Meine Frage wäre wie sich das jetzt verhält, muss er dann nach den Sozialenaspekten entscheiden und müsste wenn es wirklich aus betrieblichen Gründen ist, andere mit der selben Positon aber ohne Kinder ect. vor mir kündigen oder hat er vor Gericht eine Chance ?
danke
Nine85
6275 Beiträge
04.11.2016 19:18
Puh du bist 4+1. Hast du da überhaupt schon ne Bestätigung vom Fa. Ist ein schwieriges Thema. , denn dein AG wusste ja nix von der ss. Da würde ich mir rat von Einem Anwalt für Arbeitsrecht holen.
MamaBär2013
2815 Beiträge
04.11.2016 19:25
Zitat von Nine85:

Puh du bist 4+1. Hast du da überhaupt schon ne Bestätigung vom Fa. Ist ein schwieriges Thema. , denn dein AG wusste ja nix von der ss. Da würde ich mir rat von Einem Anwalt für Arbeitsrecht holen.

Krieg die Bestätigung am Dienstag. Sobald du die Kündigung hast hast du 2 Wochen zweit die Schwangerschaft bekannt zu geben. Das weiß ich alles Paragraph 9 Mutterschutzgesetz.
04.11.2016 19:30
Ist Probezeit aber nicht Probezeit....?!
Egal ob schwanger oder nicht.
Sternchen1985
3888 Beiträge
04.11.2016 19:37
Zitat von Lucas_Mama:

Ist Probezeit aber nicht Probezeit....?!
Egal ob schwanger oder nicht.

Soweit ich weiß ist es egal ob Probezeit oder nicht man kann nicht gekündigt werden.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
04.11.2016 19:38
Zitat von Lucas_Mama:

Ist Probezeit aber nicht Probezeit....?!
Egal ob schwanger oder nicht.

Nein, nicht bei einer Schwangerschaft.
Shy-Shy
4120 Beiträge
04.11.2016 19:40
Aber er weis ja nichts davon und hat es ja auch nicht schriftlich vor kriegen. Ich würde mir auf jeden Fall rechtliche Hilfe holen, da das doch recht twicky ist.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
04.11.2016 19:42
Zitat von Shy-Shy:

Aber er weis ja nichts davon und hat es ja auch nicht schriftlich vor kriegen. Ich würde mir auf jeden Fall rechtliche Hilfe holen, da das doch recht twicky ist.

Man hat 2 Wochen NACH Kündigung Zeit diese zu melden. Dann ist die Kündigung unwirksam.
Doof für jeden Chef, toll für jede schwangere.
04.11.2016 19:42
Zumal doch eine SS erst ab der 12. Woche als "rechtlich" geltend gemacht werden kann....

So bei allen Ämtern.
Karamellkern
962 Beiträge
04.11.2016 19:45
Mein Chef hat eine Mitarbeiterin gekündigt.
Sie hat ihm erst nach Ausspruch der Kündigung von ihrer SS berichtet, die Kündigung musste er zurücknehmen. Ist also egal ob er es zu dem Zeitpunkt schon weiß!
Auch in der Probezeit gilt das.
Shy-Shy
4120 Beiträge
04.11.2016 19:45
Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Shy-Shy:

Aber er weis ja nichts davon und hat es ja auch nicht schriftlich vor kriegen. Ich würde mir auf jeden Fall rechtliche Hilfe holen, da das doch recht twicky ist.

Man hat 2 Wochen NACH Kündigung Zeit diese zu melden. Dann ist die Kündigung unwirksam.
Doof für jeden Chef, toll für jede schwangere.


Ach ok, wieder was dazu gelernt.
Karamellkern
962 Beiträge
04.11.2016 19:46
Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Shy-Shy:

Aber er weis ja nichts davon und hat es ja auch nicht schriftlich vor kriegen. Ich würde mir auf jeden Fall rechtliche Hilfe holen, da das doch recht twicky ist.

Man hat 2 Wochen NACH Kündigung Zeit diese zu melden. Dann ist die Kündigung unwirksam.
Doof für jeden Chef, toll für jede schwangere.

Korrekt.
MamaBär2013
2815 Beiträge
04.11.2016 19:51
Danke soweit war mir das auch klar, meine Frage ist wenn er wirklich jemand betriebsbedingt schmeißen muss geht das dann nach sozialauswahl weiter ? Sodass er das auch nicht auf Gericht durchdrücken könnte ? Hab schon einen Sohn und andere Kolleginen deren Arbeit ich auch machen könnte nicht.

Für die die es interessiert : 9
Kündigungsverbot

(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt.
(2) Kündigt eine schwangere Frau, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechend.
(3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben.
(4) In Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte dürfen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gegen ihren Willen bei der Ausgabe von Heimarbeit ausgeschlossen werden; die Vorschriften der §§ 3, 4, 6 und 8 Abs. 5 bleiben unberührt.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
04.11.2016 19:51
Ab Bekanntwerden der ss gilt das muschg.
Ist nunmal so
MamaBär2013
2815 Beiträge
04.11.2016 19:53
Ist auch unerheblich wie weit man ist oder ?
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