Mütter- und Schwangerenforum

Kündigung in Schwangerschaft

Gehe zu Seite:
honigcocoon
599 Beiträge
05.11.2016 05:06
Zitat von Nine85:

Zitat von NochOhne32:

Es wurde soweit alles schon geschrieben. Nur eins noch, der Kündigungsschutz greift auch dann, wenn sie erst ne Woche nach Erhalt der Kündigung von der Schwangerschaft erfährt!
Und sollte jetzt einer auf die Idee kommen, dass sie die Kündigung aus moralischen Gründen akzeptieren sollte, dann sei ihm gesagt, dass sie das nicht ohne Sanktionen vom Arbeitsamt machen kann, denn das Amt kennt sich bestens mit dem MuSchu aus und weiß daher auch von den Fristen.

Und auch wenn dem AG dadurch einige Unannehmlichkeiten entstehen, einen finanziellen Verlust erleidet er dadurch ja nicht wirklich, da er - sollte die TE jetzt ins BV gehen (was ich persönlich nach Erhalt der Kündigung definitiv machen würde) - aufgrund seiner U-umlage-zahlungen an die KK den gesamten Lohn wieder bekommt. Gut, auf das mutterschaftsgeld bleibt er sitzen, aber dieses Risiko geht er ja nun einmal ein, wenn er ne Frau einstellt.

TE - Kündigen nach Sozialplan machen nur große Firmen, die tarifliche gebunden sind und die einen Betriebsrat haben. Denn dieser muss der Kündigung zustimmen. Gibt es das nicht, dann kann der AG kündigen wen er will.


Von wem sollte sie denn das bv bekommen? Vom Arzt? Wenn soenix hat. , mit welcher Begründung? Sie arbeitet im Büro muss nicht dauernd stegen oder schwer heben.Der AG könnte es selber ausstellen, aber auch hier wieder die frage nach der Begründung. Kann er nur wenn er einen keinen schonplatz hat. Der Job ist ja aber schon ein schonplatz
Ich stelle es mir schwierig vor nach der Kündigung wieder auf Arbeit zu gehen. , aber ist ja dein recht.


Man kann auch ein Beufsverbot bekommen, wenn einem die Situation psychisch zusetzt - körperliche Gesundheit ist nicht der einzige Grund.
NochOhne32
17890 Beiträge
05.11.2016 22:01
Zitat von Nine85:

Zitat von NochOhne32:

Es wurde soweit alles schon geschrieben. Nur eins noch, der Kündigungsschutz greift auch dann, wenn sie erst ne Woche nach Erhalt der Kündigung von der Schwangerschaft erfährt!
Und sollte jetzt einer auf die Idee kommen, dass sie die Kündigung aus moralischen Gründen akzeptieren sollte, dann sei ihm gesagt, dass sie das nicht ohne Sanktionen vom Arbeitsamt machen kann, denn das Amt kennt sich bestens mit dem MuSchu aus und weiß daher auch von den Fristen.

Und auch wenn dem AG dadurch einige Unannehmlichkeiten entstehen, einen finanziellen Verlust erleidet er dadurch ja nicht wirklich, da er - sollte die TE jetzt ins BV gehen (was ich persönlich nach Erhalt der Kündigung definitiv machen würde) - aufgrund seiner U-umlage-zahlungen an die KK den gesamten Lohn wieder bekommt. Gut, auf das mutterschaftsgeld bleibt er sitzen, aber dieses Risiko geht er ja nun einmal ein, wenn er ne Frau einstellt.

TE - Kündigen nach Sozialplan machen nur große Firmen, die tarifliche gebunden sind und die einen Betriebsrat haben. Denn dieser muss der Kündigung zustimmen. Gibt es das nicht, dann kann der AG kündigen wen er will.


Von wem sollte sie denn das bv bekommen? Vom Arzt? Wenn soenix hat. , mit welcher Begründung? Sie arbeitet im Büro muss nicht dauernd stegen oder schwer heben.Der AG könnte es selber ausstellen, aber auch hier wieder die frage nach der Begründung. Kann er nur wenn er einen keinen schonplatz hat. Der Job ist ja aber schon ein schonplatz
Ich stelle es mir schwierig vor nach der Kündigung wieder auf Arbeit zu gehen. , aber ist ja dein recht.


Auch im Büro kann man ein BV bekommen. Ich habe z b. ab Bekanntwerden meiner Schwangerschaft eins bekommen.
Und alleine die Kündigung berechtigt zum BV, denn damit zeigt der AG doch, dass der AN nicht mehr erwünscht ist.
Putsch
26805 Beiträge
10.11.2016 12:24
Zitat von Lucas_Mama:

Zumal doch eine SS erst ab der 12. Woche als "rechtlich" geltend gemacht werden kann....

So bei allen Ämtern.


Da geht es um das Beantragen von Leistungen.
Ansonsten hat man vom ersten Tag der Schwangerschaft an alle entsprechenden Rechte (unter anderem Kündigungsschutz).
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt