Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschutzgesetz - Urlaubsanspruch

MiWi
112 Beiträge
16.06.2008 13:38
Hallo!

meine Schwester ist schwanger und weiß nicht, wie viele Urlaubstage ihr zustehen.

Meine Frage ist, ob sie in der Zeit des mutterschutzes auch anspruch auf Urlaub hat.. d.h. pro monat werden idR zwei tage gerechnet. Sie hat ende Juli Mutterschutz. Kann sie vor dem Mutterschutz die Urlaubstage, die in den Wochen vor und nach Geburt entstehen auch nehmen?

und wenn ja in welchem Gestz findet man das genau?? Ich habe es versucht zu finden, aber irgendwie habe ich nichts handfestes im MuSchutz gefunden..

Wäre für jede Hilfe Dankbar!

MiWi
Mahdia
954 Beiträge
16.06.2008 20:30
Hallo,

also ich kann dir nur sagen, dass man für die Zeit des Mutterschutzes auch Urlaubsanspruch hat. Also bis 8 Wochen nach der Geburt. Ich weiß aber nicht, wo das steht.

viele Grüße
Mia-Lotta
13710 Beiträge
16.06.2008 20:32
da kann ich dir leider nicht helfen.

grade das thema hatte ich letztens mit meinem chef und meiner kollegin (die macht die löhne etc). wir wussten es alle nicht, haben unsere tarife durchstöbert (baugewerbe) und nichts gefunden. daher gehen wir einfach mal davon aus, dass alles normal weiterläuft... wir sind ja nett zu mir

mein chef hat also gesagt, ich könne den urlaub nehmen, wann ich wolle. vorher oder gleich hinten dran hängen oder einfach etwas aufsparen, wenn denn mal was ist (ich geh nach dem mutterschutz direkt wieder arbeiten, mein mann bleibt zu haus).

ich weiß nur, dass sowas oft auch von branche zu branche unterschiedlich ist, daher würd ich raten, einfach mal mit dem chef oder der personalleitung zu sprechen. die müssen es ja wissen.... oder wie bei mir eine lösung finden, mit der alle zufrieden sind
Mia-Lotta
13710 Beiträge
16.06.2008 20:34
hab grad noch gegooglet... "mutterschutz urlaubsanspruch"

da kommt ne menge...

hier zum beispiel (letzter absatz ganz unten... )

http://www.mittelstand-und-familie.de/xi-490-0-100 0-96-21-de.html
Frl_Kadele
29 Beiträge
16.06.2008 20:49
Hallo,
im Mutterschutzgesetz ist die Regelung zum Urlaubsanspruch erläutert. Was der Berechnung dann zu grunde liegt, muss im AV stehen. Im eigentlichen anteiliger Jahresanspruch für die Anzahl der Monate der Beschäftigung vor und während des gesamten MuSchu. Wenn 2 Tage pro Monat im Vertrag festgelegt sind dann eben diese.
Hier der Link zu Pdf-Datei: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMF SFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23682-Brosch ure-Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=,sprac he=de,rwb=true.pdf

Auf Seite 26!

Gruß, Kadele
Frl_Kadele
29 Beiträge
16.06.2008 20:58
Zu deiner Frage wann sie die Tage die ihr für die Zeit des Muschus als Urlaub zustehen nehmen kann...

Diese Tage zählen zur Ihrem regulären Urlaubsanspruch für das laufende Jahr in dem sie entbindet, heißt das sie diese auch vor dem Beginn des Muschus nehmen darf. Und wenn dies nicht möglich ist, dann nach Muschu bzw. Elternzeit.

Freundliche Grüße
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