Mütter- und Schwangerenforum

Namensänderung - Dokumente dann ungültig?

juuLes
5319 Beiträge
27.07.2017 10:03
Guten morgen

Folgendes: Mein Freund möchte seinen Nachnamen ändern. Er kommt aus Polen und wir dachten eigentlich, dass man den Namen dann irgendwie 'eindeutschen' lassen kann. Wir waren beim Standesamt und die meinten, das geht eben nur, wenn z.B. die Großeltern deutschstämmig sind.

In Polen ist das alles einfacher. Man kann irgendeinen Nachnamen der näheren Verwandtschaft wählen. Also von Großeltern oder so.

Wir haben uns jetzt gefragt, ob er dann alle Dokumente ändern lassen muss. Also Personalausweis, Krankenkasse, Führerschein usw ist klar. Aber wie sieht es aus mit Abschlusszeugnissen usw? Oder wird bei ihm dann einfach ein 'geboren: xyz' eingetragen und er kann seine Dokumente weiterhin so verwenden?

Hoffe, ihr versteht was ich meine

Liebe Grüße,

Julia
nilou
14053 Beiträge
27.07.2017 10:37
Er kann die Dokumente weiter verwenden. Jeder der heiratet und einen anderen Namen annimmt müsste ja sonst auch alles ändern. Er muss einfach im Lebenslauf etc geb. X angeben.
Choco
4203 Beiträge
27.07.2017 10:42
Zitat von Nicsisch:

Er kann die Dokumente weiter verwenden. Jeder der heiratet und einen anderen Namen annimmt müsste ja sonst auch alles ändern. Er muss einfach im Lebenslauf etc geb. X angeben.


Da würde ich nochmal nachfragen. Das kommt nämlich auf die Art der Namensänderung an. Ich habe bei der erneuten Hochzeit meiner Mutter zb den Namen meines Stiefvaters bekommen und das wurde in meiner Geburtsurkunde geändert. Ich galt also also unter dem Namen geboren und hätte ich "neuer Name, geb. Alter Name" angegeben, wäre das falsch gewesen.
nilou
14053 Beiträge
27.07.2017 11:36
Ich denke aber das so eine Namensänderung wie hier nicht ab Geburt und somit komplett allein in der Geburtsurkunde steht.

Ist ja keine Adoption oä.

Selbst mein Halbbruder hat in seiner Geburtsurkunde seinen alten Nachmnahmen stehen. Nach der Heirat unserer Mutter hat er auch den Namen meines Vaters angenommen. Er hat also beide Nanamen in der Geburtsurkunde stehen. Sein Nachname ist x, geb. Y. Da es keine Adoption war, ist sein Geburtsname weiter hin da.
Choco
4203 Beiträge
27.07.2017 11:38
Zitat von Nicsisch:

Ich denke aber das so eine Namensänderung wie hier nicht ab Geburt und somit komplett allein in der Geburtsurkunde steht.

Ist ja keine Adoption oä.

Selbst mein Halbbruder hat in seiner Geburtsurkunde seinen alten Nachmnahmen stehen. Nach der Heirat unserer Mutter hat er auch den Namen meines Vaters angenommen. Er hat also beide Nanamen in der Geburtsurkunde stehen. Sein Nachname ist x, geb. Y.


So wars bei mir auch. Keine Adoption, nur Namen. Mir wurde gesagt, das wäre dann falsch mit dem "geb. X"
wurmli
6016 Beiträge
27.07.2017 11:42
ich hatte als kind auch ene namensänderung,ohne adoption etc.der wurde dann komplett geändert,ohne geb. x. und meine ersten zeugnisse sind zb beim alten namen geblieben
Muckel007
2738 Beiträge
27.07.2017 13:53
Zitat von Nicsisch:

Ich denke aber das so eine Namensänderung wie hier nicht ab Geburt und somit komplett allein in der Geburtsurkunde steht.

Ist ja keine Adoption oä.

Selbst mein Halbbruder hat in seiner Geburtsurkunde seinen alten Nachmnahmen stehen. Nach der Heirat unserer Mutter hat er auch den Namen meines Vaters angenommen. Er hat also beide Nanamen in der Geburtsurkunde stehen. Sein Nachname ist x, geb. Y. Da es keine Adoption war, ist sein Geburtsname weiter hin da.


In der Geburtsurkunde meiner Tochter steht nur der Name von meinem Mann " sie hat bei der Hochzeit den Namen angenommen " er ist nicht der Vater und hat sie nicht adoptiert.... Ihr Geburtsname steht nirgends
nilou
14053 Beiträge
27.07.2017 16:35
Scheint ja dann doch nicht einheitlich zu sein. Also dann am besten beim zuständigen Standesamt nachfragen. Sollte der ursprüngliche Nachname nirgends mehr auftauchen muss man immer erklären warum die Zeugnisse etc anders lauten. Ob man da jedes Dokument mit neuen Namen bekommt? Wäre ja ein enormer Aufwand und ich glaube auch nicht das man das überall neu her bekommt. V.a. Wenn es zwei Länder betrifft.
juuLes
5319 Beiträge
27.07.2017 16:52
Danke euch für die Antworten

Naja er ist mit 10 Jahren nach Deutschland gekommen. Das mit den Dokumenten meinte ich eher Richtung Abiturzeugnis, Bachelor- und Masterabschluss. Das hat er ja alles hier gemacht. Das einzige ausländische das er hat, ist sein Personalausweis.

Es scheint wirklich am sinnvollsten, einfach beim Standesamt mal anzurufen und nachzufragen.

Danke nochmals
Oneiros
209 Beiträge
27.07.2017 22:30
Zitat von juuLes:

Danke euch für die Antworten

Naja er ist mit 10 Jahren nach Deutschland gekommen. Das mit den Dokumenten meinte ich eher Richtung Abiturzeugnis, Bachelor- und Masterabschluss. Das hat er ja alles hier gemacht. Das einzige ausländische das er hat, ist sein Personalausweis.

Es scheint wirklich am sinnvollsten, einfach beim Standesamt mal anzurufen und nachzufragen.

Danke nochmals


Huhu, ich habe auch den Nachnamen meines Stiefvaters angenommen und somit eine neue Geburtsurkunde bekommen. Um die Gültigkeit des alten Namens und damit verbundene Dokumente wie hier zB auch MSA zu beglaubigen, habe ich meinen alten Personalausweis in entwerteter Form (ID unlesbar) behalten dürfen und eine gesonderte Urkunde über alten und neuen Namen bekommen.
Man kann wohl ansonsten auch amtlich solche Dokumente neu beglaubigen lassen mit Hinweis auf Namensänderung.

Soweit meine Info
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