Mütter- und Schwangerenforum

Neue Arbeit trotz Elternzeit...

Mami-2009_2016
130 Beiträge
01.02.2018 21:01
Hallo ihr Lieben. Bin seit langem auch mal wieder online.
Ich habe eine Frage.
Ich habe 24 Monate Elternzeit genommen und bekomme 150 Euro im Monat Elterngeld.
Ich habe vor der Schwangerschaft leider längere Zeit nicht gearbeitet, d.h ich bin nirgens angestellt oder so.

Jetzt hat sich bei mir und meinem Freund leider finanziell etwas geändert und ich möchte gern arbeiten gehen um uns finanziell zu unterstützen. Meine Elternzeit geht aber noch bis Oktober 2018. Ich würde die Elternzeit also frühzeitig abbrechen. Es geht mir letztlich jetzt gerade nicht darum wo ich vielleicht noch wie viel Geld bekomme oder so. Aber darf ich überhaupt arbeiten und die Elternzeit abbrechen? Das Gehalt an sich würde reichen.
Ich hätte ab März etwas in Aussicht. Mein Sohn ist auch betreut....

Danke für eure Antworten
shelyra
69094 Beiträge
01.02.2018 21:03
klar darfst du das!
es gibt keinen zwang elternzeit zu nehmen.
Mami-2009_2016
130 Beiträge
01.02.2018 21:07
Zitat von shelyra:

klar darfst du das!
es gibt keinen zwang elternzeit zu nehmen.


Supi danke für die schnelle Antwort.
Möchte meinen Sohn nicht abschieben oder so, er ist bis zum Sommer bei Oma dann vormittags
TiniBini
9970 Beiträge
01.02.2018 21:14
Ich würde bei der Elterngeldstelle mal nachfragen, was zu tun ist um den Bezug vorzeitig zu beenden.
Mami-2009_2016
130 Beiträge
01.02.2018 21:15
Zitat von TiniBini:

Ich würde bei der Elterngeldstelle mal nachfragen, was zu tun ist um den Bezug vorzeitig zu beenden.


Ja das stimmt, ist das sicherste...Versuche schön seit gestern meine Besrbeiterin zu erreichen und habe auch eine Mail geschickt, meldet sich aber nicht.
Naja muss ich Dienstag mal hin gehen.

Danke für deine Antwort
19Sabrina87
5365 Beiträge
01.02.2018 21:24
Je nachdem wie viel du arbeiten möchtest, musst du deine Elternzeit nicht abbrechen.
Du darfst während der Elternzei zwischen 15 und 30 Stunden die Woche arbeiten

Meine Elternzeit geht noch bis Juli 2018 und ich arbeite seit Oktober 25 Stunden die Woche gar kein Problem.

Und einen Teilzeitjob mit den Stunden zu finden, dürfte ja auch möglich sein.
Und bzgl des Elterngeldes musst du nur Bescheid geben, dass du nun einem Job nachgehat und wie viel du verdienst. Weil das wird dann halt angerechnet.
Mami-2009_2016
130 Beiträge
01.02.2018 21:38
Zitat von 19Sabrina87:

Je nachdem wie viel du arbeiten möchtest, musst du deine Elternzeit nicht abbrechen.
Du darfst während der Elternzei zwischen 15 und 30 Stunden die Woche arbeiten

Meine Elternzeit geht noch bis Juli 2018 und ich arbeite seit Oktober 25 Stunden die Woche gar kein Problem.

Und einen Teilzeitjob mit den Stunden zu finden, dürfte ja auch möglich sein.
Und bzgl des Elterngeldes musst du nur Bescheid geben, dass du nun einem Job nachgehat und wie viel du verdienst. Weil das wird dann halt angerechnet.


Hey. Vielen Dank.
Dann ist das kein Problem.

Habe nur noch eine Frage. Wenn ich also im Monat 120 Stunden so gesehen arbeiten darf, ist es dann egal, wie diese im Monat aufgeteilt sind...
Weil ich in der Pflege ja evl auch mal 7 Tage am Stück arbeite aber dafür dann die Woche darauf mal 2,3 Tage frei habe... wenn ich mich also auf 120 Stunden einigen kann, ist es doch theoretisch egal wie ich die verteile Oder?
TiniBini
9970 Beiträge
01.02.2018 21:52
Zitat von Mami-2009_2016:

Zitat von 19Sabrina87:

Je nachdem wie viel du arbeiten möchtest, musst du deine Elternzeit nicht abbrechen.
Du darfst während der Elternzei zwischen 15 und 30 Stunden die Woche arbeiten

Meine Elternzeit geht noch bis Juli 2018 und ich arbeite seit Oktober 25 Stunden die Woche gar kein Problem.

Und einen Teilzeitjob mit den Stunden zu finden, dürfte ja auch möglich sein.
Und bzgl des Elterngeldes musst du nur Bescheid geben, dass du nun einem Job nachgehat und wie viel du verdienst. Weil das wird dann halt angerechnet.


Hey. Vielen Dank.
Dann ist das kein Problem.

Habe nur noch eine Frage. Wenn ich also im Monat 120 Stunden so gesehen arbeiten darf, ist es dann egal, wie diese im Monat aufgeteilt sind...
Weil ich in der Pflege ja evl auch mal 7 Tage am Stück arbeite aber dafür dann die Woche darauf mal 2,3 Tage frei habe... wenn ich mich also auf 120 Stunden einigen kann, ist es doch theoretisch egal wie ich die verteile Oder?

Du legst zum einen ja die Wochenstunden fest und zum anderen zählt dann das tatsächlich gearbeitete und das ausgezahlte Gehalt.
JuRa1014
6111 Beiträge
01.02.2018 22:02
Du darfst auch während der Elternzeit bis 30 Stunden arbeiten. Sowohl bei deinem Arbeitgeber, als auch woanders
02.02.2018 06:25
Du hast am Anfang geschrieben, dass du nirgendwo angestellt bist. Daher beendest du sozusagen gar keine Elternzeit. Elternzeit ist ja nur was, das man beim Arbeitgeber hat.

Wenn es um das Elterngeld geht, Dann sind die Bezugsmonate entscheidend, nicht die Auszahlungsmonate.

Wie alt ist dein Kind denn jetzt?
NobodyMitBaby
2382 Beiträge
02.02.2018 08:09
Ich hab mir damals das restliche elterngeld auf einen schlag auszahlen lassen. Dann wird nämlich nix angerechnet
02.02.2018 08:34
Zitat von NobodyMitBaby:

Ich hab mir damals das restliche elterngeld auf einen schlag auszahlen lassen. Dann wird nämlich nix angerechnet

Ja hab ich auch so gemacht, bin ein halbes Jahr früher arbeiten gegangen und den Rest habe ich mir komplett auszahlen lassen
Once-upon-a-time
463 Beiträge
02.02.2018 12:27
Ja aber wenn das Elterngeld auf 2 Jahre ausgezahlt wird ist doch der Verdienst im 2. Jahr grade Wurscht?
Und beim Sockelbetrag doch sowieso, da muss doch gar nix nachgewiesen werden?!
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