Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger im Beruf und jetzt viele Fragen

Nina1981
2 Beiträge
22.11.2007 18:54
Hallo!
Ich hoffe ich bin hier richtig und finde jemanden der mir etwas weiter helfen kann.
Ist zwar eine etwas längere Geschichte aber ich versuche mich kurz zu halten.
Also, ich war bis Mitte Juli diesen Jahres arbeitslos (hätte bis 16.08 AL 1 bekommen) und habe dann endlich einen neuen Job gefunden.Dieser ist leider nur befristet bis zum 21 Januar 08. Die Chancen zur Verlängerung stehen sehr schlecht. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich demnach dann ja auch nicht mehr lange und müsste um neuen Anspruch zu bekommen ein Jahr lang gearbeitet haben.
Im Oktober habe ich erfahren das ich schwanger bin. Bin jetzt 10W+6T.
Ich hatte vor kurzem ein Vorstellungsgespräch und jetzt die Möglichkeit eine andere Stelle zum 10.12 zu bekommen. Weder der alte noch der zukünftige Arbeitgeber wissen bis jetzt von meiner Schwangerschaft.
Jetzt zu meinen vielen Fragen.
Ich müsste ja für neuen AL anspruch bis Juli nächsten Jahres arbeiten, was ja gar nicht möglich wäre weil ich ende April in den Mutterschutz ginge (Geburtstermin ist 15.06). Würde der Mutterschutz vom Arbeitsamt angerechnet, so dass ich nach den 8 wochen nach der Entbindung direkt in ALG 1 rutschen würde?
Und würde ich im Dez den neuen Job antreten (der wäre auf 1 Jahr befristet mit 6Mon Probezeit), müsste ich ja bald den neuen Arbeitgeber von meiner Schwangerschaft in Kenntnis setzen, könnte er mich dann, in der Probezeit noch kündigen.
Weiß nicht wie ich mich entscheiden soll. Mein Partner ist noch Student (sucht jetzt aber intensiv nach einem Job) und wir wollen nicht unbedingt in Harz IV fallen.

Danke euch jetzt schon mal für eure antworten
Vatanile
848 Beiträge
22.11.2007 18:57
Da sist eine ganz schön blöde Situation. Aber leider glaube ich nicht, dass die Mutterschutzfrist angerechnet wird.
Vatanile
848 Beiträge
22.11.2007 18:58
So einfach ist das nicht, dass der dich während der Probezeit kündigt, weil du schwanger bist. Es sei denn, er führt andere Gründe an. Da wird es allerdings sehr schwierig.
22.11.2007 19:02
erstmal herzlich willkommen hier im forum würde ich sagen
Schuggel
11466 Beiträge
22.11.2007 19:16
das mit dem alg 1 ist du musst in deim ganzen leben 1 jahr gearbeitet haben nicht bei dem selben Arbeitgeber wenn du nach 3 monaten wieder raus fliegst hast du anspruch auf alg1 egal obs nur 3 moante waren so kenn ich das wer mir neu wenn man 1 jahrlang bei dem selben Arbeitgeber arbeiten muss um alg1 zu empfangen.
22.11.2007 19:24
Genau wie Schuggel kenn ich das auch so. Er darf dich dann auch nicht in der Probezeit einfach kündigen wenn du ihm dann sagst das du schwanger bist. Du bist dann automatisch im Kündigungsschutz.
Nicolche
22651 Beiträge
22.11.2007 20:02
Also ich kenn es anderster. Hatte selber mal nach 1 jahr arbeitslosigkeit einen Arbeit gefunden der nur 1 halbes Jahres Vertrag galt. Danach hatte ich keinen anspruch auf arbeitslosengeld. Mir wurde gesagt man muss 1 jahr durcharbeiten um anspruch zu bekommen. Man kann aber auch wechseln den Arbeitgeber.
Ich würde die Stelle nicht annehmen wenn du deine Schwangerschaft dem neuen Arbeitsgeber verschwiegen hast.
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