Mütter- und Schwangerenforum

Sollte man immer Unterhalt fordern, wenn er einem zusteht?

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Anonym 197423
8 Beiträge
01.04.2018 18:04
Liebe MC,
Ich bitte um eure Meinungen.
Es geht um folgendes:
Mein Ex und ich leben seit inzwischen einiger Zeit getrennt. Wir betreuen unsere Kinder zu gleichen Teilen, das heisst sie wechseln momentan zwischen uns. Dies läuft soweit gut.
Nun höre ich mir aus meinem Umfeld immer wieder an, dass ich dumm bin keinen Unterhalt zu verlangen.

Durch die 50/50-Regelung schliesst es sich zwar weitestgehend aus, sein Einkommen ist aber ein Vielfaches von meinem.
Ich arbeite Vollzeit, das Einkommen ist ok, Schulden habe ich keine, kann genügend sparen, aber ich lebe auch nicht in Saus und Braus.
Er ist der Kindergeldbezieher, da ich mich habe von ihm bequatschen lassen, dass wir es auf ihn umändern, damit er Steuerklasse zwei haben kann. Ich hatte mich nicht weiter damit befasst und es ihm so überlassen.
Er überweist mir das Kindergeld dann eins zu eins. Ich zahle davon Kita, Hort und das dortige Essen. Kommt auf null raus am Ende.

Ich weiss, dass mir aufgrund der Einkommensunterschied ein beträchtlicher Unterhalt zustehen würde und jeder sagt es mir. Sie meinen er kommt vor Lachen nicht in den Schlaf und ich soll doch nehmen was mir zusteht.
Er hat ein eigenes Haus und noch Einkünfte aus Vermietung, zu seinem Lohn. Insgesamt hat er etwa 3x so viel wie ich am Ende des Monats.

Dann hatte ich jetzt vor mir das Kindergeld auch offiziell wieder zu holen. Da er es mir ja sowieso gibt. Ich las dann dass es nicht unbedingt Bedingung für Steuerklasse 2 ist. Den halben Kinderfreibetrag hat er ja auch.
Aber ich scheue mich vor jedem Schritt gegen ihn.

Er ist kein böser Mensch, kann aber sehr berechnend und gerissen sein. Ich weiss nicht inwiefern er mit der Kindergeldsache das Finanzamt bescheisst.
Ich setze ich in meiner Steuererklärung wahrheitsgemäß die vollen Betreuungskosten ab. Ich nehme an er auch.

Ein wirrer Text...

Jedenfalls meine Frage:
Sollte ich, weil "es den Kindern zusteht" den Unterhalt fordern?
Ich habe es streng genommen nicht nötig, habe selbst die Beziehung beendet und er kümmert sich zur Hälfte um die Kinder. Aber man weiss nie was mal kommt.
Er meinte neulich zu mir, dass sein Job momentan in Gefahr ist bzw sein A ihm anbot entweder von 40h auf 20h zu gehen oder eine Stelle 400km entfernt anzunehmen.

Davon abgesehen, dass er auch mit Teilzeit noch mehr Gehalt hat als ich... Aber nicht dass er am Ende noch irgendwann von mir Geld fordert?
Geld geht ihm über alles.

Wir haben unter uns, ohne Beglaubigung oder ähnliches, eine schriftliche Vereinbarung, dass wir durch die 50/50 Regelung keinen Unterhalt voneinander fordern bzw wenn eine der Parteien in Finanznot geraten sollte keine Mieteinnahmen oder Wohnvorteile eingerechnet werden.
Er hat sich da schon sehr abgesichert.
Ich hab alles unterschrieben, weil ich einfach die Trennung wollte.

Also, bin ich ein dummes Schaf und lasse mich verarschen?

Ich bin eher der Meinung es ist sowas wie Ehre, die ich da hab.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Es sehr persönlich ist

nilou
14053 Beiträge
01.04.2018 18:09
Ich verstehe es nicht ganz. Ihr habt Wechselmodell, da schließt sich doch Unterhalt mehr oder wenig aus. Ihr habt ja beide die gleichen Kosten, weil die Kinder zu gleichen Teilen bei euch sind. Das Kindergeld bekommst du sogar komplett. Also welchen Unterhalt willst du geltend machen? Und warum soll das Kindergeld jetzt auf dich laufen?

Verstehe es nicht ganz. Und Lohnsteuerklasse 2 bei Wechselmodell weis ich nicht. Da ist man ja eigentlich nicht alleinerziehend, oder?

Also was willst du eigentlich und warum?

Und das er mehr Geld und Vermögen hat als du ist doch sein Ding. Das muss er doch nicht mit dir teilen wenn ihr nicht verheiratet wart.
Anonym 197423
8 Beiträge
01.04.2018 18:22
Hallo Nilou,
Also die StK 2 hat man wenn man Kinder erzieht und keinen zweiten Erwachsenen im HH hat. Das heisst geht auch beim Wechselmodell.
Und grundsätzlich stimmt das mit dem Unterhalt, da ja beide die gleichen Kosten haben.
Das Kindergeld bekomme ich von ihm zwar, aber begleiche davon die Betreuung und es bleibt nichts davon.
Wenn aber ein Einkommen beim Wechselmodell eklatant höher ist als das andere, dann bestehen Unterhaltansprüche.
Einfach davon, dass wir ja beide die gleichen Kosten für die Kinder haben, man sie aber im Verhältnis zum Einkommen in verschieden hoher Belastung trägt.
Bsp:
Wären wir zusammen, würde ja vielleicht er von seinem Geld die Kinderschuhe kaufen, ich aber nur die Socken, da ich wenig Geld zur Verfügung hab.

Man addiert die Einkommen und rechnet dann nach Düsseldorfer Tabelle den Bedarf aus und teilt ihn im Verhältnis zum Einkommen.

Was ich will. Gute Frage.
Argument für oder gegen eine Unterhaltsforderung an ihn.

Verheiratet waren wir, ist aber in meiner Frage aussen vor.
Anonym 197423
8 Beiträge
01.04.2018 18:27
Das Kindergeld möchte ich, wie vor der Trennung, auf mich melden, da er es mir sowie auszahlt per Dauerauftrag und ich vermeiden will, dass er es beim Finanzamt als Unterhalt oder sonstwas deklariert und auf/hinter meinem Rücken bescheisst.
nilou
14053 Beiträge
01.04.2018 18:28
Ich finde es so wie es ist fair. Die Betreuung bezahlt ihr ja beide, da euch das Kindergeld hälftig zusteht.

Kosten und Betreuungsaufwand habt ihr gleich.

Das er mehr verdient beim gleichen Betreuungsaufwand und auch mehr Vermögen hat als du ist meiner Meinung nach sein Ding. Das du weniger hast ist doch nicht seine "Schuld". Er erarbeitet es sich selber und beteiligt sich hälftig an allen was die Kinder betrifft. Also ich würde es eher als unfair empfinden jetzt noch Unterhalt in Geld zu fordern.
nilou
14053 Beiträge
01.04.2018 18:29
Zitat von Anonym 197423:

Das Kindergeld möchte ich, wie vor der Trennung, auf mich melden, da er es mir sowie auszahlt per Dauerauftrag und ich vermeiden will, dass er es beim Finanzamt als Unterhalt oder sonstwas deklariert und auf/hinter meinem Rücken bescheisst.


Was er beim Finanzamt angibt oder nicht ist sein Ding. Versehe nicht was dich das interessiert.
EmViMoJa
2444 Beiträge
01.04.2018 18:31
Vor Jahren hatte ich mal etwas ähnliches.

Mein Ex-Mann verdiente und verdient das 5-fache von mir. Unser Kind lebte damals auch zeitweise im Wechselmodell und mein Anwalt sagte mir, dass meinem Kind trotzdem Unterhalt zustehen würde.
Er begründete es damit, dass das Kind beim Vater mit dem Einkommen einen anderen Lebensstil gewohnt sei als bei mir, daher der Anspruch.

Jedoch wenn du sagst, ihr habt es notariell beglaubigen lassen, dass keiner Unterhalt fordern darf, kommt man da sicher nicht so einfach raus. Es sei denn, man hebt das Wechselmodell auf.
Glücksstein
4376 Beiträge
01.04.2018 18:39
Unabhängig von seinem Gehalt weil er mehr hat, zählt er mit Stkl 2 weniger Steuern. Schon ziemlich ausgefuchste.
Und ich sehe daran nichts faires sry!
Wenn beide Sorgerecht haben (habt ihr Das?) Dann ist er dazu verpflichtet die Hälfte des Elternbeitrages zu übernehmen wenn er finanziell dazu in der Lage ist und das ist er ja.
Unterhalt steht den Kindern zu, nicht dir ist richtig. Auch wenn du das nicht nötig hättest kann ich nicht verstehen warum du den nicht für deine Kinder von ihm einforderst? Die Kinder können es nicht solang sie nicht volljährig sind.
Ich mein, bei geteiltem Sorgerecht hat er überall was zu melden, für jeden Pieps braucht man das Einverständnis aber Unterhalt zahlen ist da nicht wichtig?
shelyra
69109 Beiträge
01.04.2018 18:41
Für die kinder würde ich es nehmen.
Wenn ihr euch versteht könnte man da auch eine regelung finden, zb er legt ein konto für die kinder an und zahlt es dort drauf. Und wenn sie volljährig sind bekommen sie das geld.

So zahlt er nichts an dich, aber gleichzeitig profitieren die kinder davon
JuRa1014
6113 Beiträge
01.04.2018 18:46
Du bekommst ja das Kindergeld komplett von ihm wieder. Davon zahlst du zwar die Betreuung,holst dir aber über die Steuererklärung das Geld dafür wieder oder verstehe ich das falsch?

nilou
14053 Beiträge
01.04.2018 18:47
Zitat von Glücksstein:

Unabhängig von seinem Gehalt weil er mehr hat, zählt er mit Stkl 2 weniger Steuern. Schon ziemlich ausgefuchste.
Und ich sehe daran nichts faires sry!
Wenn beide Sorgerecht haben (habt ihr Das?) Dann ist er dazu verpflichtet die Hälfte des Elternbeitrages zu übernehmen wenn er finanziell dazu in der Lage ist und das ist er ja.
Unterhalt steht den Kindern zu, nicht dir ist richtig. Auch wenn du das nicht nötig hättest kann ich nicht verstehen warum du den nicht für deine Kinder von ihm einforderst? Die Kinder können es nicht solang sie nicht volljährig sind.
Ich mein, bei geteiltem Sorgerecht hat er überall was zu melden, für jeden Pieps braucht man das Einverständnis aber Unterhalt zahlen ist da nicht wichtig?


Du solltest dabei bedenken das hier Wechselmodell gelebt wird und er die Hälfte der Kosten zahlt.

Und sie wird ebenso Steuerklasse 2 haben.
wolkenschaf
11809 Beiträge
01.04.2018 18:47
Wenn die Kinder bei beiden gleich leben (also quasi Wechselmodell) dann steht dir eigentlich auch kein Unterhalt für sie zu, da ich euch die Kosten ja teilt.
Wenn er es freiwillig anbietet, weil er ein deutlich höheres Einkommen hat, würde ich wohl nicht nein sagen, aber eigentlich steht er dir nicht zu.
nilou
14053 Beiträge
01.04.2018 18:51
Zitat von JuRa1014:

Du bekommst ja das Kindergeld komplett von ihm wieder. Davon zahlst du zwar die Betreuung,holst dir aber über die Steuererklärung das Geld dafür wieder oder verstehe ich das falsch?


Jep. Und jetzt die entscheidende Frage wer wie und wie hoch das Kindergeld angibt.

Ich bleibe dabei: ich finde es so fair. Ob er für die Kinder Sparbücher oder Co angelegt hat wissen wir nicht.

Und ich nehme ja auch mal an, das er sich an Extrakosten wie Ausflüge, Klamotten und Co ebenfalls beteiligt. Also was will man mehr: es wird fair geteilt, es wird fair gekümmert.

Ich denk wenn man jetzt anfängt noch mehr zu wollen, wird er seine Arbeit runterfahren und hat dann weniger Einkommen. Könnte ich total verstehen. Insbesondere wenn hier auch noch eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
KittyKat
5220 Beiträge
01.04.2018 19:12
Zitat von shelyra:

Für die kinder würde ich es nehmen.
Wenn ihr euch versteht könnte man da auch eine regelung finden, zb er legt ein konto für die kinder an und zahlt es dort drauf. Und wenn sie volljährig sind bekommen sie das geld.

So zahlt er nichts an dich, aber gleichzeitig profitieren die kinder davon


Das fände ich eine gute Regelung. Du magst das Geld vielleicht im Moment nciht brauchen, aber wer weiß, was später ist. Dein Einkommen kann sich ändern, die Einstellung deines Ex kann sich ändern. Was wenn er irgendwann die Kosten nciht mehr teilen will. Irgendwann wollen die Kinder den Führerschein machen, Ausbildung oder Studium, und dann könnten sie auf dieses Geld zurückgreifen.
Anonym 197423
8 Beiträge
01.04.2018 19:56
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 197423:

Das Kindergeld möchte ich, wie vor der Trennung, auf mich melden, da er es mir sowie auszahlt per Dauerauftrag und ich vermeiden will, dass er es beim Finanzamt als Unterhalt oder sonstwas deklariert und auf/hinter meinem Rücken bescheisst.


Was er beim Finanzamt angibt oder nicht ist sein Ding. Versehe nicht was dich das interessiert.


Wenn er es aber als kindesunterhalt angibt interessiert mich das sehr wohl. Und er gibt definitiv auch Betreuungskosten an, die er nicht trägt, aber sehr wohl nutzt.
Wir können beide nur hälftig Kindergeld angeben, da wir beide hälftig Kinderfreibeträge haben.
Von den Betreuungskosten bekomme ich einen Bruchteil vom FA zurück.

Die Steuerklasse zwei hat er, da seine Freundin nicht offiziell bei ihm wohnt. Mein Freund wohnt offiziell bei mir, daher habe ich die 1.
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Ich bin erfreut über die vielen verschiedenen Ansichten und kann alle Argumente nachvollziehen. Wie gesagt momentan bekomme ich keinen Unterhalt.
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Ja, dass er einen besseren Job hat und mehr Vermögen als ich ist sicher sein Bier. War aber jemand mal mit einem Millionär verheiratet, würde auch niemand in Frage stellen, dass der Herr bitte für die Kosten für Schule etc aufkommt.
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Die Bedingungen sind NICHT notariell beurkundet. Nur ausgedruckt, unterschrieben. Ohne Zeugen.
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