Mütter- und Schwangerenforum

Umgangsrecht für Großeltern, Erfolgsaussichten bei Klage

Anonym 194821
1 Beiträge
08.08.2017 18:35
Kann eine Klage auf Umgangsrecht für Großeltern Erfolg haben, bei Großeltern, die das Enkelkind nicht kennen?

Ich hab gegoogled, und es klingt so, als habe so eine Klage nur Aussicht auf Erfolg, wenn "bereits gewachsene Bindung" zwischen Enkel und Großeltern besteht.
Da mein Kind meine Eltern nicht kennt, ist das ja nun nicht der Fall. Kann ich also annehmen, dass so eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat? Oder gibt es doch eine gewisse Chance?

Weiß auch nicht, es kann mir hier ja auch niemand mehr sagen, als Dr. Google, oder hat jemand persönliche Erfahrung?

Ich bring mich hier grad nur selbst halb um den Verstand.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

private rechtliche Familienprobleme

shelyra
69108 Beiträge
08.08.2017 18:40
das kommt immer ein bisschen auf die richter an. aber oft wird so entschieden, dass die großeltern ein besuchsrecht bekommen wenn sie eh schon eine beziehung zum kind hatten.

ich kenne 2 großelternpaare die ihr besuchsrecht eingeklagt und auch zugesprochen bekommen haben.
bei dem einen war es aber so, dass die kinder jahrelang mit den großeltern in einem haus gewohnt haben. und die großeltern sie regelmässig betreuten weil die eltern arbeiten waren.
beim anderen war es so, dass die großeltern die kinder wöchentlich sahen und daher auch bezugspersonen für die kinder waren.
cookie23
3596 Beiträge
08.08.2017 18:40
Eine Freundin von mir hatte das "Problem" ,den Großeltern wurde umfangreiche gestattet ,allerdings irgendwie unter besonderen Auflagen und unter Aufsicht ....
nilou
14053 Beiträge
08.08.2017 19:14
Wenn es keine gravierenden Gründe gibt die dagegen sprechen denke ich schon das ein Besuchsrecht gewährt werden kann. Es steht ja immer das Wohl des Kindes im Vordergrund und Großeltern gehören im Regelfall dazu. Also ja, auch wenn sie das Kind noch nicht kennen, denke ich wenn da nichts negatives vorgefallen ist könnte es ein Besuchsrecht geben. Das ist eine Ermessensentscheidung des Richters bezogen auf euren Einzelfall.

Hast du den noch Konakt zu deinen Eltern? Wie alt ist das Kind denn?
Zwerginator
7678 Beiträge
08.08.2017 19:16
Gibt es Gründe, dass der Kontakt das Wohl des Kindes beeinträchtigen könnte?
So weit ich weiß können Großeltern das Besuchsrecht nur durchsetzen, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Also ganz die komplett andere Richtung als bei zum Beispiel dem Vater.
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