Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt

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13.04.2008 11:06
wie ist das, wenn der vater für sein kind nichts zahlen will ? muss der das tun ? muss man es vor Gericht klären ? oder muss man das garnicht wenn man das nicht vom amt dann den unterhalt beziehen will.
und was ist mit der vaterschafterkännung muss der vater das machen ? im krankenhaus oder beim amt ?
(wenn man zb nichts beziehen will außer harzt4 oder so)

oder der vater will nicht zahlen und man stellt einen antrag auf unterhalt ... bekommt man es dann ?
oder wenn der vater vom harzt4 lebt wiviel muss der dann zahlen (unterhalt)

also ich hab jetzt fragen durcheinander gestellt... so wie es mir grad im kopf einviel

ich stelle die frage aus interesse aber nicht weil mein freund nicht zahlen will ... bei mir ist alles ok.
13.04.2008 11:10
vaterschaftsanerkennung macht man beim jugendamt und wenn er hartz 4 bekommt,dann zahlt das jugendamt den unterhalt als vorschuss und wenn er wieder arbeitet,muss er es zurück zahlen
13.04.2008 11:11
achso und wenn er die zahlung verweigert,wird das gerichtlich entschieden
13.04.2008 11:19
aber wenn die frau damit kein problem (was ich eh nicht glaube) hat und das so hin nimmt ? wird das dann trotzdem vor gericht geklärt ?
13.04.2008 11:24
wenn du hartz 4 beziehst dann ja,wenn du arbeitest dann nicht
13.04.2008 11:28
er muss zahlen egal ob er will oder nicht wenn er nicht will hohlen die sich das von der unterhaltsvorschusskasse und die dann von ihm....er wird nie drum rum kommen
13.04.2008 11:51
Also ich hab selbst einen ähnlichen Fall,.. o0
werde alleinerziehend sein und renne dem Jugendamt dementsprechend natürlich die Tür ein um zu erfahren,was in der Hinsicht auf mich zukommt..
Sobald das Kind geboren wird,wird das Kind ja angemeldet,... dort gibt man ja logischerweise einen Vater an... wenn dieser nicht Ehepartner o.ä. ist,muss er die Vaterschaft anerkennen,in meinem Trennungsfall kriegt er das per Post... er hat dann die Chance sich zu der Vaterschaft zu bekennen oder zu äussern,warum er eventuelle Zweifel hat... wenn er keine Zweifel hat und sie anerkennt,dann muss er Unterhalt zahlen,kann er allerdings nicht den SollSatz der Mutter bzw des Kindes erfüllen,gibt es einen sogenannten Unterhaltsvorschuss vom Amt,welchen die sich beim Vater im Laufe der Jahre immer wieder zurück holen und nötigenfalls einklagen...
Zweifelt er die Vaterschaft an,wird ein Test gemacht,welchen er,wenn er positiv ausfällt,selber bezahlen muss... Das ganze geht dann in eine Klage über,welche er auch wieder zahlen muss(Gerichtskosten,Verzug des Unterhalts,Anwaltskosten für die Mutter etc pp.. )alles natürlich nur,wenns doch positiv ist.. Dann zahlt das Amt erstmal auch wieder einen Vorschuss und holt ihn sich bei dem Vater zurück..
Wenn es allerdings keinen klaren Vater gibt(Vater unbekannt oder die Vaterschaft ist negativ),zahlt das Amt den Vorschuss und holt ihn sich bei der Mutter oder bei jungen Mpttern bei den Eltern der Mutter zurück...

Aber für all das gibt es eine Beistandsschaft,welche sich mindestens 18Jahre um alles kümmert,die Mutter muss nichts tun,alles klärt das Amt ,man kriegt lediglich bescheid über alle Vorgänge die das Amt tätigt,wenn der Vater umzieht oder sonst was...
Hoffe,das war ausführlich genug
24.04.2008 10:19
Was ich noch wissen wollte (worauf ich keine antwort bekam)
ist.. wiviel muss ein vater für sein kind unterhalt zahlen im monat ?
wieviel müsste der vater zahlen wenn der vom amt lebt ?
oder wenn der arbeiten geht ?

24.04.2008 10:21
das kann dir keiner sagen,das wird entweder von seinem verdienst berechnet oder wenn er halt vom amt lebt,bezahlt das jugendamt erstmal den vorschuss!wie hoch so etwas ist,kann man nicht pauschalisieren!
Denise_Robin
1771 Beiträge
24.04.2008 10:26
es gibt da so ne tabelle...düsseldorfer tabelle heißt die...da kann man das sehen...
also bei mir war es so, dass mein freund 199 euro bezahlen musste, weil wir net zusammen lebten...komtm halt auf den verdienst an...aber die spanne mit 199 euro ist ziemlich groß
Yasmin2409
6 Beiträge
24.04.2008 10:28
Natürlich kann man das pauschal sagen, dafür gibt es die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. In der kannst du einsehen, wieviel der Vater min. zahlen muss. Dort kannst du auch sehen, wie das Alter und der Unterhalt gestaffelt ist. Die meisten Väter werden nach dieser Tabelle bezahlen müssen, es sei denn er verdient sehr sehr gut, dann muss er mehr zahlen!
Wenn er Hartz IV bekommt, muss er im Moment zwar nichts zahlen, aber die Schulden laufen monatlich auf und diese Forderungen verjähren auch nicht. Sobald er einen Job hat muss er zahlen. Erstmal ans jugendamt, weil die dir einen Unterhaltsvorschuß zahlen ( Unterhalt minus anteiliges Kindergeld - bei mir waren das damals 121€).
Du musst auf alle Fälle zum Jugendamt und eine Beistandschaft machen, dann regelt das Jugendamt in deinem Namen das mit dem Vater und du musst dich nicht persönlich mit ihm streiten.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen..liebe Grüße
24.04.2008 10:30
wenn er die vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat MUSS er zahlen, tut ers nich gehst du zum jugendamt und die zahlen dann und er muss jeden cent ans jugendamt zurückzahlen!

meine mutter hat damals den unterhalt von meinem erzeuger eingeklagt gerichtlich..
24.04.2008 10:31
wenn er hartz4 bekommt, zahlt dasjugendamt was um die 111 €.. er muß erst unterhalt zahlen wenn er mehr als 900€ netto verdient! und dann wirds anhand der düsseldorfer tabelle ausgerechnet was er zahlen muss
24.04.2008 10:33
Zitat von melua23:
vaterschaftsanerkennung macht man beim jugendamt und wenn er hartz 4 bekommt,dann zahlt das jugendamt den unterhalt als vorschuss und wenn er wieder arbeitet,muss er es zurück zahlen


die vaterschaftsanerkennung kann man auch beim standesamt machen. mein schatzi hat die vaterschaftsanerkennung schon vor der geburt unterschrieben und dafür waren wir beim standesamt
24.04.2008 10:34
Zitat von Zyria:
Zitat von melua23:
vaterschaftsanerkennung macht man beim jugendamt und wenn er hartz 4 bekommt,dann zahlt das jugendamt den unterhalt als vorschuss und wenn er wieder arbeitet,muss er es zurück zahlen


die vaterschaftsanerkennung kann man auch beim standesamt machen. mein schatzi hat die vaterschaftsanerkennung schon vor der geburt unterschrieben und dafür waren wir beim standesamt


ja da hast du recht,es kommt auf die ortschaft drauf an
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