Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt und Sorgerecht

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Anonym 193117
7 Beiträge
22.03.2017 18:36
hallo die damen

ich habe einige fragen/anregungen bezüglich unterhalt und sorgerecht. ich hoffe, es wird kein wirr warr
kurz vorweg, wir haben ein gemeinsames kind und auch das gemeinsame sorgerecht.

leider ist es so, das er sich kaum um unser kind kümmert. im falle einer trennung, hab ich angst, das ich ihm ewig nachrennen muss oder wir gar keinen kontakt mehr haben.

da wir das gemeinsame sorgerecht habe, habe ich mir online eine vollmacht ausgedruckt. damit ich, in schulischen/gesundheitlichen/behörden sachen in seinem namen handeln darf. sprich, ich brauch dann keine unterschrift mehr.
gelesen habe ich auch, das ich das alleinige SG beantragen kann. wenn beide parteien einverstanden sind, reicht ein antrag und dann die wahrnehmung des termins bei gericht oder JA. wobei ich da ja hoffe, das er scheint.
aber im prinzip kann er das SG ja behalten oder? da ich ja die vollmacht habe...seine zustimmung bräuchte ich ja nur bei hochzeit oder wenn wir extrem weit weg ziehen würden?!

unterhalt habe ich geschaut. habe es ausrechnen lassen und er müsste sogar weniger bezahlen, da er ja auch nicht die masse verdient.
so, wie ist das denn dann? muss ich dem JA bescheid geben das wir getrennt sind und die melden sich bei ihm wegen unterhalt? und wenn er nicht voll zahlen kann, gleicht das JA den rest aus?
und wie sieht das aus, wenn ich mich persönlich mit ihm einigen kann auf eine summe x, (schriftlich natürlich)? müssten wir dann das Ja bescheid geben oder reicht das auch, wenn wir das unter uns ausmachen?
und wenn er sich weigert, muss ich eh das beim JA melden, schlimmsten fall übers gericht, was ich nicht hoffe.

mal ganz doof angenommen, ich finde iwann einen neuen partner. und wir ziehen zusammen. dann ist der KV vom unterhalt befreit, da der neue partner bei uns lebt. ist das so richtig? oder gilt das nur wenn man dann verheiratet ist?
und ganz doofe frage, wenn man sich vom neuen partner trennt, muss dann der KV wieder unterhalt zahlen? eigentlich schon oder?

entschuldigt bitte so viele fragen. ich bin eher der denker und überlege sehr viel bevor ich handel.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

ich möchte nicht, das es die runde macht. es ist persönlich.

midna
388 Beiträge
22.03.2017 19:01
Zitat von Anonym 193117:

hallo die damen

ich habe einige fragen/anregungen bezüglich unterhalt und sorgerecht. ich hoffe, es wird kein wirr warr
kurz vorweg, wir haben ein gemeinsames kind und auch das gemeinsame sorgerecht.

leider ist es so, das er sich kaum um unser kind kümmert. im falle einer trennung, hab ich angst, das ich ihm ewig nachrennen muss oder wir gar keinen kontakt mehr haben.

da wir das gemeinsame sorgerecht habe, habe ich mir online eine vollmacht ausgedruckt. damit ich, in schulischen/gesundheitlichen/behörden sachen in seinem namen handeln darf. sprich, ich brauch dann keine unterschrift mehr.
gelesen habe ich auch, das ich das alleinige SG beantragen kann. wenn beide parteien einverstanden sind, reicht ein antrag und dann die wahrnehmung des termins bei gericht oder JA. wobei ich da ja hoffe, das er scheint.
aber im prinzip kann er das SG ja behalten oder? da ich ja die vollmacht habe...seine zustimmung bräuchte ich ja nur bei hochzeit oder wenn wir extrem weit weg ziehen würden?!
Also, wenn du die Vollmacht hast, halte ich persönlich es nicht für nötig, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, zumal man dafür recht gute Gründe vorweisen muss, damit der andere das SG aberkannt bekommt. Warum solltest du seine Zustimmung zu einer Hochzeit mit einem anderen brauchen?

unterhalt habe ich geschaut. habe es ausrechnen lassen und er müsste sogar weniger bezahlen, da er ja auch nicht die masse verdient.
so, wie ist das denn dann? muss ich dem JA bescheid geben das wir getrennt sind und die melden sich bei ihm wegen unterhalt? und wenn er nicht voll zahlen kann, gleicht das JA den rest aus?

Du “musst“ das Jugendamt nicht ins Boot holen, wenn ihr euch auch so einigen könnt. Das Jugendamt gleicht eigentlich nichts aus, es sei denn du hast Anspruch auf Unterhaltsvorschusszahlungen.
und wie sieht das aus, wenn ich mich persönlich mit ihm einigen kann auf eine summe x, (schriftlich natürlich)? müssten wir dann das Ja bescheid geben oder reicht das auch, wenn wir das unter uns ausmachen?
Das reicht vollkommen, wenn ihr das unter euch ausmacht, allerdings würde ich das trotzdem schriftlich fesrhalten. Nur so zur Sicherheit.
und wenn er sich weigert, muss ich eh das beim JA melden, schlimmsten fall übers gericht, was ich nicht hoffe.

mal ganz doof angenommen, ich finde iwann einen neuen partner. und wir ziehen zusammen. dann ist der KV vom unterhalt befreit, da der neue partner bei uns lebt. ist das so richtig? oder gilt das nur wenn man dann verheiratet ist?
und ganz doofe frage, wenn man sich vom neuen partner trennt, muss dann der KV wieder unterhalt zahlen? eigentlich schon oder?
Der Vater ist auch dann eurem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Nur wenn dein neuer Partner das Kind adoptiert, ändert sich das.
Ansonsten muss er trotzdem zahlen.


entschuldigt bitte so viele fragen. ich bin eher der denker und überlege sehr viel bevor ich handel.
Anonym 193117
7 Beiträge
22.03.2017 19:11
Zitat von midna:

Zitat von Anonym 193117:

hallo die damen

ich habe einige fragen/anregungen bezüglich unterhalt und sorgerecht. ich hoffe, es wird kein wirr warr
kurz vorweg, wir haben ein gemeinsames kind und auch das gemeinsame sorgerecht.

leider ist es so, das er sich kaum um unser kind kümmert. im falle einer trennung, hab ich angst, das ich ihm ewig nachrennen muss oder wir gar keinen kontakt mehr haben.

da wir das gemeinsame sorgerecht habe, habe ich mir online eine vollmacht ausgedruckt. damit ich, in schulischen/gesundheitlichen/behörden sachen in seinem namen handeln darf. sprich, ich brauch dann keine unterschrift mehr.
gelesen habe ich auch, das ich das alleinige SG beantragen kann. wenn beide parteien einverstanden sind, reicht ein antrag und dann die wahrnehmung des termins bei gericht oder JA. wobei ich da ja hoffe, das er scheint.
aber im prinzip kann er das SG ja behalten oder? da ich ja die vollmacht habe...seine zustimmung bräuchte ich ja nur bei hochzeit oder wenn wir extrem weit weg ziehen würden?!
Also, wenn du die Vollmacht hast, halte ich persönlich es nicht für nötig, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, zumal man dafür recht gute Gründe vorweisen muss, damit der andere das SG aberkannt bekommt. Warum solltest du seine Zustimmung zu einer Hochzeit mit einem anderen brauchen?
mit der hochzeit meinte ich eher wegen der namensänderung. wobei, der kleine hat meinen nachnamen. da dürfte es auch kein problem sein, oder? habe gelesen, wenn sich beide eltern einig sind, kann der eine auf das SG verzichten und es ist einfach. außer einer der beiden weigert sich, dann ist es ja logisch. aber gut, so kann ich es dabei belassen. außer er besteht darauf.
unterhalt habe ich geschaut. habe es ausrechnen lassen und er müsste sogar weniger bezahlen, da er ja auch nicht die masse verdient.
so, wie ist das denn dann? muss ich dem JA bescheid geben das wir getrennt sind und die melden sich bei ihm wegen unterhalt? und wenn er nicht voll zahlen kann, gleicht das JA den rest aus?

Du “musst“ das Jugendamt nicht ins Boot holen, wenn ihr euch auch so einigen könnt. Das Jugendamt gleicht eigentlich nichts aus, es sei denn du hast Anspruch auf Unterhaltsvorschusszahlungen.
woher weiß ich das?
und wie sieht das aus, wenn ich mich persönlich mit ihm einigen kann auf eine summe x, (schriftlich natürlich)? müssten wir dann das Ja bescheid geben oder reicht das auch, wenn wir das unter uns ausmachen?
Das reicht vollkommen, wenn ihr das unter euch ausmacht, allerdings würde ich das trotzdem schriftlich fesrhalten. Nur so zur Sicherheit. das auf jeden fall! aber in dem fall, er will nichts zahlen, muss ich mich ja an JA wenden.
und wenn er sich weigert, muss ich eh das beim JA melden, schlimmsten fall übers gericht, was ich nicht hoffe.

mal ganz doof angenommen, ich finde iwann einen neuen partner. und wir ziehen zusammen. dann ist der KV vom unterhalt befreit, da der neue partner bei uns lebt. ist das so richtig? oder gilt das nur wenn man dann verheiratet ist?
und ganz doofe frage, wenn man sich vom neuen partner trennt, muss dann der KV wieder unterhalt zahlen? eigentlich schon oder?
Der Vater ist auch dann eurem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Nur wenn dein neuer Partner das Kind adoptiert, ändert sich das.
Ansonsten muss er trotzdem zahlen.


entschuldigt bitte so viele fragen. ich bin eher der denker und überlege sehr viel bevor ich handel.

midna
388 Beiträge
22.03.2017 20:05
Achso klar, wenn er es freiwillig abgibt, sollte das recht einfach sein.
Namensänderung ist so eine Sache, ich glaube, wenn das Kind den Namen deines neuen Mannes dann annehmen soll, muss der Vater schon zustimmen. Solltet ihr deinen Namen behalten,natürlich nicht.

Wenn er sich weigert, musst du natürlich zum Jugendamt und Unterhaltsvorschuss bekommst du eigentlich nur dann, wenn der Vater nicht zahlen kann und auch nur für begrenzte Zeit, aber da bin ich nicht mehr up to date.

22.03.2017 20:13
seid ihr schon getrennt?
Anonym 193117
7 Beiträge
22.03.2017 20:46
Zitat von masa176:

seid ihr schon getrennt?


nein. aber es ist nur noch eine frage der zeit. durch die schichten sehen wir uns derzeit kaum und können daher nicht viel reden. hatten am wochenende wieder nen großen krach gehabt. es häuft sich in letzter zeit.

ich möchte halt nicht "nichtsahnend" dastehen wenn es zur trennung kommt. möchte wissen was auf mich/uns zukommt. wohin ich mich wenden kann.

und ja, ich kenne ihn. er würde sich nicht mehr kümmern wollen. zumindest nicht freiwillig. sein letzter satz war "dann streich mich raus, dann brauchst sie nicht mehr". ging um eine unterschrift für die schuluntersuchung.
LIttleOne13
26290 Beiträge
22.03.2017 20:50
Zitat von midna:

Achso klar, wenn er es freiwillig abgibt, sollte das recht einfach sein.
Namensänderung ist so eine Sache, ich glaube, wenn das Kind den Namen deines neuen Mannes dann annehmen soll, muss der Vater schon zustimmen. Solltet ihr deinen Namen behalten,natürlich nicht.

Wenn er sich weigert, musst du natürlich zum Jugendamt und Unterhaltsvorschuss bekommst du eigentlich nur dann, wenn der Vater nicht zahlen kann und auch nur für begrenzte Zeit, aber da bin ich nicht mehr up to date.


Ab Juli 2017 ist der UHV nicht mehr auf 72 Monate/12. LJ begrenzt. Wurde kürzlich entschieden.
Anonym 193117
7 Beiträge
22.03.2017 20:51
Zitat von midna:

Achso klar, wenn er es freiwillig abgibt, sollte das recht einfach sein.
Namensänderung ist so eine Sache, ich glaube, wenn das Kind den Namen deines neuen Mannes dann annehmen soll, muss der Vater schon zustimmen. Solltet ihr deinen Namen behalten,natürlich nicht.

Wenn er sich weigert, musst du natürlich zum Jugendamt und Unterhaltsvorschuss bekommst du eigentlich nur dann, wenn der Vater nicht zahlen kann und auch nur für begrenzte Zeit, aber da bin ich nicht mehr up to date.


zahlen könnte er schon. aber laut deren berechnung kann er halt nicht den vollen satz zahlen.
midna
388 Beiträge
22.03.2017 20:53
Zitat von Anonym 193117:

Zitat von midna:

Achso klar, wenn er es freiwillig abgibt, sollte das recht einfach sein.
Namensänderung ist so eine Sache, ich glaube, wenn das Kind den Namen deines neuen Mannes dann annehmen soll, muss der Vater schon zustimmen. Solltet ihr deinen Namen behalten,natürlich nicht.

Wenn er sich weigert, musst du natürlich zum Jugendamt und Unterhaltsvorschuss bekommst du eigentlich nur dann, wenn der Vater nicht zahlen kann und auch nur für begrenzte Zeit, aber da bin ich nicht mehr up to date.


zahlen könnte er schon. aber laut deren berechnung kann er halt nicht den vollen satz zahlen.


Wenn er zB nur den Mindestsatz zahlen kann, dann bekommst du auch nur den. Das Jugendamt legt da nichts drauf.
Anonym 193117
7 Beiträge
22.03.2017 20:55
Zitat von midna:

Zitat von Anonym 193117:

Zitat von midna:

Achso klar, wenn er es freiwillig abgibt, sollte das recht einfach sein.
Namensänderung ist so eine Sache, ich glaube, wenn das Kind den Namen deines neuen Mannes dann annehmen soll, muss der Vater schon zustimmen. Solltet ihr deinen Namen behalten,natürlich nicht.

Wenn er sich weigert, musst du natürlich zum Jugendamt und Unterhaltsvorschuss bekommst du eigentlich nur dann, wenn der Vater nicht zahlen kann und auch nur für begrenzte Zeit, aber da bin ich nicht mehr up to date.


zahlen könnte er schon. aber laut deren berechnung kann er halt nicht den vollen satz zahlen.


Wenn er zB nur den Mindestsatz zahlen kann, dann bekommst du auch nur den. Das Jugendamt legt da nichts drauf.


ah ok. hätte ja sein können, das es ähnlich wie die arge istm die dann aufstockt oder so.
gut zu wissen, danke.

ich möchte ja auch nicht massig an geld. nur so, das wir halbwegs über die runden kommen, ohne das ich jede woche den penny umdrehen muss. das muss ich nämlich dann schon.
Anonym 193117
7 Beiträge
22.03.2017 21:04
Zitat von midna:

Zitat von Anonym 193117:

hallo die damen

ich habe einige fragen/anregungen bezüglich unterhalt und sorgerecht. ich hoffe, es wird kein wirr warr
kurz vorweg, wir haben ein gemeinsames kind und auch das gemeinsame sorgerecht.

leider ist es so, das er sich kaum um unser kind kümmert. im falle einer trennung, hab ich angst, das ich ihm ewig nachrennen muss oder wir gar keinen kontakt mehr haben.

da wir das gemeinsame sorgerecht habe, habe ich mir online eine vollmacht ausgedruckt. damit ich, in schulischen/gesundheitlichen/behörden sachen in seinem namen handeln darf. sprich, ich brauch dann keine unterschrift mehr.
gelesen habe ich auch, das ich das alleinige SG beantragen kann. wenn beide parteien einverstanden sind, reicht ein antrag und dann die wahrnehmung des termins bei gericht oder JA. wobei ich da ja hoffe, das er scheint.
aber im prinzip kann er das SG ja behalten oder? da ich ja die vollmacht habe...seine zustimmung bräuchte ich ja nur bei hochzeit oder wenn wir extrem weit weg ziehen würden?!
Also, wenn du die Vollmacht hast, halte ich persönlich es nicht für nötig, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, zumal man dafür recht gute Gründe vorweisen muss, damit der andere das SG aberkannt bekommt. Warum solltest du seine Zustimmung zu einer Hochzeit mit einem anderen brauchen?

unterhalt habe ich geschaut. habe es ausrechnen lassen und er müsste sogar weniger bezahlen, da er ja auch nicht die masse verdient.
so, wie ist das denn dann? muss ich dem JA bescheid geben das wir getrennt sind und die melden sich bei ihm wegen unterhalt? und wenn er nicht voll zahlen kann, gleicht das JA den rest aus?

Du “musst“ das Jugendamt nicht ins Boot holen, wenn ihr euch auch so einigen könnt. Das Jugendamt gleicht eigentlich nichts aus, es sei denn du hast Anspruch auf Unterhaltsvorschusszahlungen.
und wie sieht das aus, wenn ich mich persönlich mit ihm einigen kann auf eine summe x, (schriftlich natürlich)? müssten wir dann das Ja bescheid geben oder reicht das auch, wenn wir das unter uns ausmachen?
Das reicht vollkommen, wenn ihr das unter euch ausmacht, allerdings würde ich das trotzdem schriftlich fesrhalten. Nur so zur Sicherheit.
und wenn er sich weigert, muss ich eh das beim JA melden, schlimmsten fall übers gericht, was ich nicht hoffe.

mal ganz doof angenommen, ich finde iwann einen neuen partner. und wir ziehen zusammen. dann ist der KV vom unterhalt befreit, da der neue partner bei uns lebt. ist das so richtig? oder gilt das nur wenn man dann verheiratet ist?
und ganz doofe frage, wenn man sich vom neuen partner trennt, muss dann der KV wieder unterhalt zahlen? eigentlich schon oder?
Der Vater ist auch dann eurem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Nur wenn dein neuer Partner das Kind adoptiert, ändert sich das.
Ansonsten muss er trotzdem zahlen.

jetzt hab ich das erst nochmal richtig gelesen heißt, wenn ich einen neuen partner habe und wir auch zusammen ziehen, muss der KV dennoch zahlen?
ich dachte das entfällt dann weil der neue uns ja "mitfinanziert"

entschuldigt bitte so viele fragen. ich bin eher der denker und überlege sehr viel bevor ich handel.

midna
388 Beiträge
22.03.2017 21:08
Natürlich muss er dennoch zahlen.
Es bleibt ja sein Kind.

Was du sicher meinst ist die Regelung für den Ehegattenunterhalt, also wenn ihr verheiratet wäret und er dir gegenüber nach der Scheidung unterhaltspflichtig wäre, würde dieser Anspruch mit neuem Partner wegfallen, weil der ja dann für dich mitsorgt. Aber auch da weiß ich gar nicht, ob das so noch gültig ist. Ist aber für euch ja irrelevant.
Anonym 193117
7 Beiträge
22.03.2017 21:15
Zitat von midna:

Natürlich muss er dennoch zahlen.
Es bleibt ja sein Kind.

Was du sicher meinst ist die Regelung für den Ehegattenunterhalt, also wenn ihr verheiratet wäret und er dir gegenüber nach der Scheidung unterhaltspflichtig wäre, würde dieser Anspruch mit neuem Partner wegfallen, weil der ja dann für dich mitsorgt. Aber auch da weiß ich gar nicht, ob das so noch gültig ist. Ist aber für euch ja irrelevant.


hab ich das verwechselt? passiert
müsste man vielleicht beim JA mal nachfragen wie derzeit die lage der gesetze aussieht.
midna
388 Beiträge
22.03.2017 21:27
Zitat von Anonym 193117:

Zitat von midna:

Natürlich muss er dennoch zahlen.
Es bleibt ja sein Kind.

Was du sicher meinst ist die Regelung für den Ehegattenunterhalt, also wenn ihr verheiratet wäret und er dir gegenüber nach der Scheidung unterhaltspflichtig wäre, würde dieser Anspruch mit neuem Partner wegfallen, weil der ja dann für dich mitsorgt. Aber auch da weiß ich gar nicht, ob das so noch gültig ist. Ist aber für euch ja irrelevant.


hab ich das verwechselt? passiert
müsste man vielleicht beim JA mal nachfragen wie derzeit die lage der gesetze aussieht.


Also für's Kind wird er definitiv zahlen müssen, neuer Partner hin oder her.
LIttleOne13
26290 Beiträge
22.03.2017 21:28
Zitat von Anonym 193117:

Zitat von midna:

Natürlich muss er dennoch zahlen.
Es bleibt ja sein Kind.

Was du sicher meinst ist die Regelung für den Ehegattenunterhalt, also wenn ihr verheiratet wäret und er dir gegenüber nach der Scheidung unterhaltspflichtig wäre, würde dieser Anspruch mit neuem Partner wegfallen, weil der ja dann für dich mitsorgt. Aber auch da weiß ich gar nicht, ob das so noch gültig ist. Ist aber für euch ja irrelevant.


hab ich das verwechselt? passiert
müsste man vielleicht beim JA mal nachfragen wie derzeit die lage der gesetze aussieht.

Das gibts nicht mehr. Nur noch bis zum 3. Geburtstag, darüber hinaus nur, wenn nachweislich keine Kinderbetreuung vorhanden ist, damit die Frau arbeiten könnte.
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