Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt zahlen ohne vaterschaftsanerkennung .....

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30.07.2008 20:56
Hallo
und zwar bin ich jetzt schwanger und mit meinem Freund gerade streit kann sein das wir uns trennen. Beim Amt habe ich ihn als Vater angegeben aber er will die Vaterschaftsanerkennung nicht unterschreiben.
Er fangt dieses jahr ein eausbildung an und kann da her ja kaum Unterhalt zahlen.
Wie ist es das amt weis wer der vater ist haben aber nichts schriftlich nur telefonisch.
Was ist wenn er jetzt die vaterschaftsanerkennung nicht unterschreibt??
Muss er dann kein Unterhalt zahlen , weil ja kein vater angegeben ist oder wie?
lg angie
sindybe
3954 Beiträge
30.07.2008 21:00
also er muss die vaterschaftsanerkennung unterschreiben und wenn er keinen unterhalt zahlen kann, zahlt dann das jugendamt den unterhaltsvorschuss.
püppy
2213 Beiträge
30.07.2008 21:01
er muss aber erst unterschreiben wenn die vaterschaft festgestellt wurde...
püppy
2213 Beiträge
30.07.2008 21:02
aber das sind dann ja noch mehr kosten die auf ihn zukommen...er sollte sich das schon überlegen ob er sie nicht doch anerkennt....
nuddel
88 Beiträge
30.07.2008 21:04
du kannst ihn nach der geburt als vater beim jugendamt angeben, dann bekommt er ein schreiben das er anerkennen soll. und wenn er das nicht tut wird es eingeklagt. dann geht es vor gericht und in der regel wird dann ein test gemacht damit es auch sicher ist dass er der vater ist. und wenn das ergebnis da ist muss er unterschreiben. sollte er sich dann immer noch weiget erkennt der richter die vaterschaft für ihn an. unterhalt muss er zahlen wenn die vaterschaft anerkannt ist. ob er will oder nicht. und wenn er nicht zahlen kann bekommst du es vom jugendamt. dass muss er aber irgendwann zurück zahlen in der regel.
sindybe
3954 Beiträge
30.07.2008 21:04
Zitat von püppy:
er muss aber erst unterschreiben wenn die vaterschaft festgestellt wurde...


wenn sie sich aber 100%tig sicher ist. es kann auch sein das er dazu eine gerichtliche anordnung bekommt. soweit ich weiß.
Britta
25259 Beiträge
27.08.2008 18:34
wie nuddel schon schrieb,
entweder er erkennt sie nach aufforderung des JA an oder das ganze get vor gericht und es wird ein DNA test gemacht. Liegt das ergebnis des DNA testes vor und die Vaterschaft wurde nachgewiesen, so muss er zahlen. Kann er nicht zahlen, kannst du zum JA gehen und Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser Satz liegt allerdings erheblich niedriger als der geringste Satz der Duesseldorfer Tabelle. Vor einigen Jahren lag er bei 120 Euro. Das kann sich allerdings schon wieder geaendert haben.
Den Unterhalts vorschuss kannst du, soweit ich weiss auch schon direkt nach der Geburt beantragen. Die frgane dann halt nach dem Vater usw.

Lieben Gruss Britta
melinasmama
613 Beiträge
27.08.2008 18:43
Hey also mein ex will die vaterschaft auch nich anerkennen

Aber so wie ich das weiß wird ein vaterschaftstest gemacht und dann muss er zahlen ob er will oder nich und wenn er nich genug verdient bekommst du unterhaltvorschuss vom JA was er später zurück zahlen darf !!!
Naddel
7 Beiträge
15.11.2008 16:43
also ich habe ein problem, es geht um mein freund der hatte 2002 ein one night stand mit ein mädchen und sie ist schwanger geworden aber es kommen noch andere in fragen, vor kurzem habe ich mit ihr telefonier und gefragt ob sie den beim jugendamt mein freund angegeben hat, sie meinte nein, nur die anderen beiden jungs,den habe ich gefragt ob sie die beiden jungs schon testen lassen habe , sie meine ja alle beide haben ein privat test gemacht war negartiev und den noch beim jugendamt war auch negatiev, so wie soll sich mein freund verhalten weil sie ihn damal nicht angegeben hat fragt sich doch den das jugendamt von wem ist den das kind wen es nicht von den beiden jungs íst, aber sie kassiert angeblich vom jugendamt geld und sie hat vor kurzem ein brief von JA bekommen und sie sagt das geld würde bis zu 6 lebensjahr bezahlt und den nicht mehr.
sie droht jetzt mit dem JA wen mein freund kein vaterschafstest macht aber sie würde doch auch ein auf den deckel bekommen weil sie damal ihn nicht angegeben hat oder nicht. mein freund möchte eigendlich kein test machen was kann sie machen gegen ihn und er gegen sie

kann mir bitte jemand helfen wie wir uns zu verhalten habe
Strawberry0913
9075 Beiträge
15.11.2008 16:56
Hatte den selben Fall in der Familie!!!
An eurer Stelle erst mal gar nicht unternehmen!! Wenn ihr dann irgendwann etwas schriftlich vom Jugendamt bekommt, muesst ihr euch aber bitte melden. Koennt aber dann sagen das Sie sich jetzt auf einmal meldet und ihr euch gar nicht sicher seit ob ihr der Vater seit, also nehmt ihr die Vaterschaf einfach nicht an. Dann muss es vom Jugendamt kommen, das die den Vaterschaftstest erzwingen, dann solltet ihr ihn, schon allein des Kindes wegen machen. Und wenn er der Vater ist,wird er gezwungen, die Vaterschaft anzunehmen, und dann werden eben auch Unterhaltszahlungen auf euch zukommen. Aber Nachzahlung kann es nur geben ab dem Zeitpunkt wo ihr den ersten Forderungsbrief vom Jugendamt bekommt.

mamajanluka
34 Beiträge
15.11.2008 17:08
Ich bin auch gerade mittendrin. Mein Ex wollte erst nicht wahrhaben das er der Vater ist. er hat dann auf eigene Kappe einen Vaterschaftstest gemacht. Wollte anschließend aber die Vaterschaft nicht anerkennen, da er meinte er könne sich dann um die Zahlungen drücken. Das JA hat ihn dann letztmalig angeschrieben, das wenn er die Vaterschaft bis zum ... nicht anerkennt diese gerichtlich festgestellt wird und er zumindest diesen Kostenteil der Klage übernehmen muss. Die Unterhaltszahlung ist dann ein extra Teil.

Wenn dein Ex wirklich nicht in der Lage ist den Unterhalt zu zahlen, bzw. nur einen geringen Teil ist es für ihn von Vorteil mit dem JA zusammen zu arbeiten. Du selbst kannst dem ganz beruhigt entgegen sehen. Beantrage einfach Unterhaltsvorschuss, dann klären die dich auf.
Dein EX sollte sich im klaren sein, dass die ganzen Kosten wie Unterhalt oder Gerichtskosten ihm ein Leben lang hinterher laufen werden egal ob er zahlungsfähig ist oder nicht. Diese Sachen sind nämlich nicht Insolventfähig und das JA holt sich garantiert einen Pfändungstitel der auch vorragngig vollstreckt wird sobald er nur einen Cent übrig hat und diese Kosten gehen auch zu seinen Lasten.

Es ist aber insgesamt ein etwas kompliziertes Recht mit vielen Wenn und Aber. Wenn du in Sachen Recht nicht gut bewandert bist ist es Ratsam dir eine Beistandschaft für dein Kind zu holen, es sei denn du kannst dir einen Anwalt leisten. Das ist dann nicht um deinen Ex was böses zu wollen, sondern damit du in dem Wirrwarr zurecht kommst.
Naddel
7 Beiträge
15.11.2008 17:52
du hast da glaub ich was falsch gelesen es ist nicht mein ex sondern mein freund der vor 6 jahren ein one night stand mit ein mädel hatte.

das problem ist sie hat ihn nie angegeben beim JA und jetzt droht sie, bekommt sie da kein auf den deckel weil sie es verheimlicht hat
Naddel
7 Beiträge
15.11.2008 17:55
und wen es soweit ist das er doch der vater sein könnte muss er den die vaterschaft anerkennen auch wen er mit dem kind nix zu tun haben will
Strawberry0913
9075 Beiträge
15.11.2008 18:04
ja wenn er der Vater ist, muss er auch anerkennen.
15.11.2008 18:12
ich bekomme auch unterhaltsvorschuss das sind 125 euro. hmmm wie das mit der vaterschaftsannerkennung is weiss ich leider net aba wenn er anerkennt und jugendamt dir den vorschuss gibt muss er ihn zurückzahlen wenn er das net macht wandert er in dden bau, von meiner cousine der ex is in bau gewandert weil er net gezahlt hat für die kleine
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