Mütter- und Schwangerenforum

Unterhaltsvorschuss ab Antragstellung?

Schicki.Micki
3452 Beiträge
26.09.2017 10:39
Ihr Lieben
Ich frage für eine Freundin, es betrifft mich also nicht persönlich.
Besagte Freundin hat für ihre Kinder Unterhaltsvorschuss beantragt. Jetzt nach 2 Monaten hat sie vorsichtig telefonisch nachgefragt, wie es denn aussieht.
Eine Dame teilte ihr mit, dass die Bearbeiterin kürzlich mit der Berechnung angefangen hätte, sie bzw ihr Antrag aber weiiiiit hinten auf der Warteliste steht. Und nun kommts: meine Freundin würde nur 2 Monate rückwirkend den UVS bekommen. Auf gut deutsch: wenn die Bearbeitung zB 6 Monate dauert, bekommt sie nur 2 und die anderen 4 verfallen.

Ich kenne mich nun garnicht damit aus, bin aber der Meinung, dass ihr ab dem Monat der Antragstellung das Geld zusteht (wenn es denn bewilligt wird).
So ist es ja auch bei anderen Anträgen: ob nun Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG usw.

Wer hat Recht? Die Dame vom Amt oder ich?

LG
nilou
14070 Beiträge
26.09.2017 11:38
Das hast du bestimmt falsch verstanden. Wenn rückwirkend dann ab Antragstellung. Sprich ab dem Monat wo sie es beantragt hat bekommt sie auf jeden Fall, egal wie lange die Bearbeitung dauert. Rückwirkend heißt Monat der Antragstellung und die 2 Monate davor.
Schicki.Micki
3452 Beiträge
26.09.2017 17:37
Danke für Deine Antwort.

Tatsächlich hat die Dame am Telefon zu meiner Freundin gesagt, als diese nur nachfragen wollte wie weit die Bearbeitung ist da (der Antrag schon 2 Monate abgegeben war), dass sie sowieso nur 2 Monate nachgezahlt bekommt.
Sie ist Nr 70 in der Bearbeitungsliste und die Bearbeitung hat kürzlich erst mit den Berechnungen begonnen.

Mit dieser dussligen Aussage hat die Dame meine Freundin sehr verunsichert.
Umso schöner, dass sie kein Geld einbüßt.
MickeyMaus
1322 Beiträge
26.09.2017 20:09
es zählt das datum der antragsstellung hatte erst vor ein paar tagen ein antrag in der hand
Schicki.Micki
3452 Beiträge
26.09.2017 20:11
Danke!
Ostseekind09
10374 Beiträge
26.09.2017 20:21
bei dem neuen UVG bekommt man es nur von Juli an rückwirkend ausgezahlt. evtl deshalb. fällt sie dort rein?
Schicki.Micki
3452 Beiträge
26.09.2017 22:20
Nein das greift bei ihr noch nicht.
Das rückwirkend ist vielleicht falsch ausgedrückt von mir.
Eigentlich möchte ich gerne wissen, ob ihr ab dem Monat der Antragstellung Unterstützung zusteht (vorrausgesetzt natürlich der positive Bescheid) oder aber, wie die Dame vom Amt sagte, maximal 2 Monate rückwirkend ab Bescheiderstellung.
Wenn sie Anfang Juli den Antrag abgegeben hat und beispielsweise im Dezember den Bescheid erhält, bekommt sie die ganzen 6 Monate nachgezahlt oder bloß für November/Dezember (so wie die Dame es sagte)?
nilou
14070 Beiträge
27.09.2017 07:38
Zitat von Schicki.Micki:

Nein das greift bei ihr noch nicht.
Das rückwirkend ist vielleicht falsch ausgedrückt von mir.
Eigentlich möchte ich gerne wissen, ob ihr ab dem Monat der Antragstellung Unterstützung zusteht (vorrausgesetzt natürlich der positive Bescheid) oder aber, wie die Dame vom Amt sagte, maximal 2 Monate rückwirkend ab Bescheiderstellung.
Wenn sie Anfang Juli den Antrag abgegeben hat und beispielsweise im Dezember den Bescheid erhält, bekommt sie die ganzen 6 Monate nachgezahlt oder bloß für November/Dezember (so wie die Dame es sagte)?


Ab Antragstellung. Das hat deine Freundin in der Aufregung bestimmt falsch verstanden.
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