Mütter- und Schwangerenforum

Urlaubsanspruch nach EZ

Babyboo88
3 Beiträge
05.03.2018 11:38
Hallo ihr lieben.

Vielleicht kann mir ja mal jemand helfen und mir sagen wieviel Urlaub ich 2018 noch hätte. Meine Chefin will mir nach meiner Elternzeit meinen Urlaub nicht im Anschluss geben.

Ich gebe euch einfach mal ein paar Daten, vllt kennt sich jemand damit aus und würde es mir mal durchrechnen.
*lieb frag*

Also: 
Ich habe 24 Urlaubstage im Jahr
War von Ende November 16- 14.12.16 krankgeschrieben
Bin danach direkt ins BV
Habe vom Dezember noch 4 Tage über
Meine Elternzeit endet am 31.07.18
Mein MS begann am 10.06.17 und endete am 25.09.17

Ich danke euch
Obsidian
15967 Beiträge
05.03.2018 12:08
Meines Wissens ist Urlaub weder von Elternzeit noch vom Mutterschutz beeinträchtigt.
Sofern dein Arbeitsvertrag vorsieht, dass du die 4 Tage nach 2018 mitnehmen darfst, hast du also noch 28 Tage Urlaub für 2018.

WANN du die nehmen darfst, ist eine ganz andere Sache. Deine Chefin ist nicht verpflichtet, dir den Urlaub direkt am Ende der EZ zu genehmigen
05.03.2018 12:14
Mein Arbeitgeber lässt mich weder Urlaub noch Überstunden mitnehmen, aber das wurde auch klar kommuniziert. Ich habe jetzt noch 4 Tage, die ich vor dem Mutterschutz nicht nehmen kann. Ich mache dafür ein paar Minusstunden, in dem ich jeden Tag etwas früher gehe, das wird am Ende dann gegengerechnet.

hoellische_fee
723 Beiträge
05.03.2018 12:25
Zitat von Babyboo88:

Hallo ihr lieben.

Vielleicht kann mir ja mal jemand helfen und mir sagen wieviel Urlaub ich 2018 noch hätte. Meine Chefin will mir nach meiner Elternzeit meinen Urlaub nicht im Anschluss geben.

Ich gebe euch einfach mal ein paar Daten, vllt kennt sich jemand damit aus und würde es mir mal durchrechnen.
*lieb frag*

Also: 
Ich habe 24 Urlaubstage im Jahr
War von Ende November 16- 14.12.16 krankgeschrieben
Bin danach direkt ins BV
Habe vom Dezember noch 4 Tage über
Meine Elternzeit endet am 31.07.18
Mein MS begann am 10.06.17 und endete am 25.09.17

Ich danke euch


Also du hast die 4 Tage von 2016 übrig.

Im BV und Mutterschutz stehen dir deine Urlaubstage zu. Sind pro Monat 2 Tage.
Wären dann vom Jan.17 bis Sep.2017 18 Urlaubstage.

Sind dann 18 + 4 = 22 Tage.

Ob dir dein Arbeitgeber während der Elternzeit deinen Urlaub zugesteht oder ihn kürzt , musst du in der Personal Abteilung abklären. Arbeitgeber dürfen den Urlaubsanspruch
Während der EZ kürzen, müssen es aber nicht.
Wird e3 nicht gekürzt hast du pro Monat deine 2 Tage noch zusätzlich , wird er gekürzt hast du erst Anspruch für 2018 ab den 1.8 wo du wieder arbeitest.
Ich hoffe das ist nun so richtig erklärt.

Titanium2016
3228 Beiträge
05.03.2018 12:30
Zitat von Babyboo88:

Hallo ihr lieben.

Vielleicht kann mir ja mal jemand helfen und mir sagen wieviel Urlaub ich 2018 noch hätte. Meine Chefin will mir nach meiner Elternzeit meinen Urlaub nicht im Anschluss geben.

Ich gebe euch einfach mal ein paar Daten, vllt kennt sich jemand damit aus und würde es mir mal durchrechnen.
*lieb frag*

Also: 
Ich habe 24 Urlaubstage im Jahr
War von Ende November 16- 14.12.16 krankgeschrieben
Bin danach direkt ins BV
Habe vom Dezember noch 4 Tage über
Meine Elternzeit endet am 31.07.18
Mein MS begann am 10.06.17 und endete am 25.09.17

Ich danke euch


Also normalerweise hast du einen Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes. Dadurch dass du im BV warst, konntest du den Urlaub ja nicht mehr nehmen und musst ihn somit hinten ranhängen. Wann du ihn nimmst, kannst du nicht allein entscheiden, sondern nur mit deiner Chefin. Sie kann zu Recht entscheiden, ihn dir nicht gleich zu geben, jedoch ist es auch ungünstig für sie, da du ja dann eine Menge Resturlaub angesammelt hast. Es wäre eigentlich logischer, wenn sie zustimmt und dann ist der weg. (Ist bei mir auch so). Bei dir rechnet man ja mit 2 Tagen pro Monat. Das heißt du hast von 2017 fast 18 Tage und die 4 Tage Rest aus 2016. Wenn sie ihn dir nicht gewährt, müsste sie ihn eigentlich auszahlen.
Babyboo88
3 Beiträge
05.03.2018 12:46
Zitat von Titanium2016:

Zitat von Babyboo88:

Hallo ihr lieben.

Vielleicht kann mir ja mal jemand helfen und mir sagen wieviel Urlaub ich 2018 noch hätte. Meine Chefin will mir nach meiner Elternzeit meinen Urlaub nicht im Anschluss geben.

Ich gebe euch einfach mal ein paar Daten, vllt kennt sich jemand damit aus und würde es mir mal durchrechnen.
*lieb frag*

Also: 
Ich habe 24 Urlaubstage im Jahr
War von Ende November 16- 14.12.16 krankgeschrieben
Bin danach direkt ins BV
Habe vom Dezember noch 4 Tage über
Meine Elternzeit endet am 31.07.18
Mein MS begann am 10.06.17 und endete am 25.09.17

Ich danke euch


Also normalerweise hast du einen Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes. Dadurch dass du im BV warst, konntest du den Urlaub ja nicht mehr nehmen und musst ihn somit hinten ranhängen. Wann du ihn nimmst, kannst du nicht allein entscheiden, sondern nur mit deiner Chefin. Sie kann zu Recht entscheiden, ihn dir nicht gleich zu geben, jedoch ist es auch ungünstig für sie, da du ja dann eine Menge Resturlaub angesammelt hast. Es wäre eigentlich logischer, wenn sie zustimmt und dann ist der weg. (Ist bei mir auch so). Bei dir rechnet man ja mit 2 Tagen pro Monat. Das heißt du hast von 2017 fast 18 Tage und die 4 Tage Rest aus 2016. Wenn sie ihn dir nicht gewährt, müsste sie ihn eigentlich auszahlen.


Danke für deine Antwort.

Ja ich werde ihn mir auch auszahlen lassen, wenn sie weiterhin probleme macht

Und dann müsste ich für 2018, also vom 31.7.18-31.12.18 nochmal 10 Tage haben oder?!
malladonna
700 Beiträge
05.03.2018 12:50
Meines Erachtes und auch bestätigt durch eindeutige Urteile hast du IMMER in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis das Anrecht, den Urlaub auch an die Elternzeit anknüpfen zu lassen, den du dir im gleichen Jahr, in dem dein Mutterschutz beginnt, erarbeitet hast!

Wenn du z.B. im April eines Jahre in Mutterschutz gehen würdest und Resturlaub aus dem Vorjahr noch offen ist, hast du nur einen Anspruch auf den Resturlaub aus dem Vorjahr, wenn du quasi ab Ende März durchgehend krank geschrieben bist (also innerhalb der gesetzlichen Toleranzfrist keinen Urlaub nehmen KONNTEST) oder betrieblich dein AG den Urlaub nicht zulässt.
Titanium2016
3228 Beiträge
05.03.2018 12:50
Ja genau, dann wieder 2 Tage pro Monat ab deinem ersten Arbeitstag (1.8.)
Babyboo88
3 Beiträge
05.03.2018 12:55
Meine Chefin macht gerne mal ihre eigenen Regeln.
Und das ist totaler Mist. Ich werde irgendwann sowieso mal hinfahren und dann mit ihr reden.
Wie sie sich das vorstellt.
malladonna
700 Beiträge
05.03.2018 13:26
Zitat von Babyboo88:

Meine Chefin macht gerne mal ihre eigenen Regeln.
Und das ist totaler Mist. Ich werde irgendwann sowieso mal hinfahren und dann mit ihr reden.
Wie sie sich das vorstellt.


Einfach stumpf Gesetztestexte dazu zusammensammeln inkl. Urteile und beim Termin vor den Latz knallen mit der netten Info, dass du dir schon einmal die Mühe gemacht hast, die korrekte Vorgehensweise dazu zu recherchieren. Sonst könnte deine Rechtshilfe ihr gerne in Bezug auf das Verständnis helfen

Der Arbeitsgeber wird meines Erachtens durch die Rechtssprechung da nicht über den Tisch gezogen, der Arbeitnehmer aber ausreichend geschützt. Versuchen kann deine Chefin das ja immer, du bist dann leider in der Pflicht, es nicht mit dir machen zu lassen.
nilou
14053 Beiträge
05.03.2018 14:58
Auszahlung von Urlaub ist nur möglich bei Ende des Arbeitsverhältnisses.

Und klar kann deine Chefin mit entscheiden wann der Urlaub genommen werden kann.
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