Mütter- und Schwangerenforum

Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde

Valkyria33
24 Beiträge
24.07.2017 19:28
Hey, eigentlich hab ich selber gerade genug Probleme mit meinem KV aber eine gute Freundin braucht einen Rat.

Besagte Freundin ist seit der Schwangerschaft in einer neuen Partnerschaft. Der neue Mann an ihrer Seite steht auch in der Geburtsurkunde als Vater und hat auch die Vaterschaftsanerkennung gemacht. Er kommt auch finanziell für das Kind auf. Er ist nicht der biologische Vater, ist sich seiner Rechten und Pflichten bewusst. Die beiden haben vor nächstes Jahr zu heiraten und auch ein zweites Kind ist geplant. Das Kind ist jetzt schon etwas über 2 Jahre (ca. 2 Jahre und 3 Monate) auf der Welt und allen geht es gut.

Kommen wir zur Frage: Kann der richtige biologische Vater irgendwelche Ansprüche stellen? Wenn ja, welche sind das und was gibt es für Konsequenzen (für alle Beteiligten)?
24.07.2017 19:48
Gute Freundin.... Ist klar...

Der biologische Vater kann die Vaterschaft einklagen (m.H. eines Vaterschaftstests)
und hat dann folglich auch die Rechte die ihm als Vater zustehen.
Fjörgyn
2765 Beiträge
24.07.2017 19:53
Sag deiner "Freundin", dass der biologische Vater die Vaterschaft dennoch einklagen kann.

Nimm es mir nicht übel, aber du benimmst dich so albern.
Valkyria33
24 Beiträge
24.07.2017 20:14
...
24.07.2017 20:16
Naja der Verdacht liegt schon Nahe....

Im übrigen brauchst du nicht gleich wieder so pampig zu werden.

edit... zu spät, ich hats schon gelesen.
Valkyria33
24 Beiträge
24.07.2017 20:21
Zitat von Engelchen1711:

Gute Freundin.... Ist klar...

Der biologische Vater kann die Vaterschaft einklagen (m.H. eines Vaterschaftstests)
und hat dann folglich auch die Rechte die ihm als Vater zustehen.


Aktuell hat ihr Kind ja schon rechtlich gesehen einen Vater. Bis jetzt hat der richtige biologische Vater sich nie gemeldet oder irgendwelche Ansprüche gestellt, ist quasi vom Erdboden verschluckt. Ihr Frage Sorgen beziehen sich halt auf die Zukunft, falls er doch irgendwann mal ankommen sollte, auch nach der Heirat. Eigentlich könnte er (der aktuelle „Papa“) ja, sobald die beiden verheiratet sind das Kind auch adoptieren. Da sich der biologische Vater nie meldet, ist es schwer da eine Einverständnis zu holen, davon mal abgesehen das er nirgendwo vermerkt ist das genau er der Vater ist. Er weiß das er der Vater ist, will aber nichts damit zu tun haben.
Choco
4203 Beiträge
24.07.2017 20:24
Zitat von Valkyria33:

Zitat von Engelchen1711:

Gute Freundin.... Ist klar...

Der biologische Vater kann die Vaterschaft einklagen (m.H. eines Vaterschaftstests)
und hat dann folglich auch die Rechte die ihm als Vater zustehen.


Aktuell hat ihr Kind ja schon rechtlich gesehen einen Vater. Bis jetzt hat der richtige biologische Vater sich nie gemeldet oder irgendwelche Ansprüche gestellt, ist quasi vom Erdboden verschluckt. Ihr Frage Sorgen beziehen sich halt auf die Zukunft, falls er doch irgendwann mal ankommen sollte, auch nach der Heirat. Eigentlich könnte er (der aktuelle „Papa“) ja, sobald die beiden verheiratet sind das Kind auch adoptieren. Da sich der biologische Vater nie meldet, ist es schwer da eine Einverständnis zu holen, davon mal abgesehen das er nirgendwo vermerkt ist das genau er der Vater ist. Er weiß das er der Vater ist, will aber nichts damit zu tun haben.


Wenn der aktuelle Partner schon als Vater anerkannt ist, dann kann er auch nicht noch adoptieren.
Valkyria33
24 Beiträge
24.07.2017 20:25
Zitat von Engelchen1711:

Naja der Verdacht liegt schon Nahe....

Im übrigen brauchst du nicht gleich wieder so pampig zu werden.

edit... zu spät, ich hats schon gelesen.


Der Beitrag war an die andere Dame gerichtet, nicht an dich. Ich bin dir gegenüber nie pampig geworden.
Valkyria33
24 Beiträge
24.07.2017 20:33
Zitat von Choco:

Zitat von Valkyria33:

Zitat von Engelchen1711:

Gute Freundin.... Ist klar...

Der biologische Vater kann die Vaterschaft einklagen (m.H. eines Vaterschaftstests)
und hat dann folglich auch die Rechte die ihm als Vater zustehen.


Aktuell hat ihr Kind ja schon rechtlich gesehen einen Vater. Bis jetzt hat der richtige biologische Vater sich nie gemeldet oder irgendwelche Ansprüche gestellt, ist quasi vom Erdboden verschluckt. Ihr Frage Sorgen beziehen sich halt auf die Zukunft, falls er doch irgendwann mal ankommen sollte, auch nach der Heirat. Eigentlich könnte er (der aktuelle „Papa“) ja, sobald die beiden verheiratet sind das Kind auch adoptieren. Da sich der biologische Vater nie meldet, ist es schwer da eine Einverständnis zu holen, davon mal abgesehen das er nirgendwo vermerkt ist das genau er der Vater ist. Er weiß das er der Vater ist, will aber nichts damit zu tun haben.


Wenn der aktuelle Partner schon als Vater anerkannt ist, dann kann er auch nicht noch adoptieren.


Das bedeutet das eine Adoption nicht geht, weil er ja schon der Vater ist?
Soldiers_Princess
620 Beiträge
24.07.2017 20:43
Auf dem Papier ist er ja schon der Vater. Mehr geht nicht.
BigGirl37
2506 Beiträge
24.07.2017 22:14
Wie oben schon geschrieben wurde, kann der leibliche Vater die Vaterschaft Gerichtlich einklagen. Wenn die Vaterschaft dann geklärt wurde, hat er die gleichen Rechte und Pflichten, die jetzt der neue Partner auch hat.

Und " Nein", der neue Partner kann das Kind nicht Adoptieren, weil er ja die Vaterschaft anerkannt hat, und somit vom Gesetzlichen her bereits der Vater ist.
24.07.2017 22:16
Zitat von Valkyria33:

Zitat von Engelchen1711:

Naja der Verdacht liegt schon Nahe....

Im übrigen brauchst du nicht gleich wieder so pampig zu werden.

edit... zu spät, ich hats schon gelesen.


Der Beitrag war an die andere Dame gerichtet, nicht an dich. Ich bin dir gegenüber nie pampig geworden.
weiß ich, gilt trotzdem.
nilou
14053 Beiträge
25.07.2017 06:09
Zum rechtlichen wurde ja alles schon gesagt.

Denkst du und "deine" Freundin auch mal an die Kinder? Ich finde diesen Fall Lug und Trug am eigenen Kind. Wers braucht ...

YellowBird
3845 Beiträge
25.07.2017 11:14
Zitat von Valkyria33:

Hey, eigentlich hab ich selber gerade genug Probleme mit meinem KV aber eine gute Freundin braucht einen Rat.

Besagte Freundin ist seit der Schwangerschaft in einer neuen Partnerschaft. Der neue Mann an ihrer Seite steht auch in der Geburtsurkunde als Vater und hat auch die Vaterschaftsanerkennung gemacht. Er kommt auch finanziell für das Kind auf. Er ist nicht der biologische Vater, ist sich seiner Rechten und Pflichten bewusst. Die beiden haben vor nächstes Jahr zu heiraten und auch ein zweites Kind ist geplant. Das Kind ist jetzt schon etwas über 2 Jahre (ca. 2 Jahre und 3 Monate) auf der Welt und allen geht es gut.

Kommen wir zur Frage: Kann der richtige biologische Vater irgendwelche Ansprüche stellen? Wenn ja, welche sind das und was gibt es für Konsequenzen (für alle Beteiligten)?


Ich glaube schon, dass der biologische Vater hier Ansprüche stellen kann. Ich hätte aber auch meine Sorge, wie das in drei, vier Jahren aussehen könnte, falls der aktuelle "Papa" und ich uns mal in die Wollen bekämen. Wenn er einem Gericht glaubhaft darlegen könnte, dass er von seiner Nicht-Vaterschaft nichts wusste und oben drauf noch überzeugend darlegen könnte, dass er die Kindsmutter gefragt hat, ob er wirklich der Vater ist, könnte er sämtliche Unterhaltszahlungen zurückverlangen.

Außerdem ist es ein absolutes Unding, seinem Kind den biologischen Vater vorzuenthalten. Es kann auch aus gesundheitlichen Gründen mal sehr relevant werden! Stell dir vor, deine Freundin stirbt plötzlich, das Kind wird krank oder verletzt und bräuchte einen passenden Spender. Die ganze Sache würde auffliegen, der biologische Vater wäre unbekannt und im schlimmsten Fall kostet es das Kind wegen so einer weltfremden und verantwortungslosen Entscheidung das Leben.
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