Mütter- und Schwangerenforum

Verleumdung

15.06.2008 07:46
Wie geht man gegen Verleumdung vor?
Der ehemalige Arbeitgeber von meinem Mann erzählt Lügengeschichten über ihn umher.
Es geht um eine Sache die bereits vor Gericht läuft, ein ehemaliger Lehrling hat den Chef angezeigt. Nun hat dieser meinen Mann mitreingezogen.
Sollen wir warten bis er evtl. vor Gericht geladen werden, oder lieber gleich das Gespräch mit dem Ex-Chef suchen?
Hat man überhaupt eine Chance? Müssen wir ihn bei der Polizei anzeigen oder wie geht das?
15.06.2008 07:51
ich glaube ne anzeige wegen verleumdung kann man gar nicht machen,wenns echt gravierend ist,dies durch einen rechtsanwalt unterbinden lassen.
15.06.2008 07:54
Also du meinst das man da gleich mit nem Anwalt ran muss?
15.06.2008 07:58
ja entweder ihr sucht das gespräch (könnte natürlich negativ ausfallen) oder ihr sucht euch rat beim rechtsanwalt,der entsprechende maßnahmen durch ein anwaltliches schreiben treffen wird.ich denke mal mit dem rechtsanwalt würdet ihr auf der sicheren schiene fahren,denn er bleibt sachlich und weiß dementsprechend,wie man mit der situation verfahren kann
15.06.2008 08:01
Das schlimme ist eben das es hier schon seine Runden macht!
Wir wurden von jemanden draufangesprochen der gar nichts damit zutun hat und nicht wirklich weiss um was es geht!
15.06.2008 08:03
dann würde ich euch auf jeden fall den rechtsanwalt empfehlen!
15.06.2008 12:13
hmm, wird wohl das beste sein.
mensch kotzt mich das an!! da denkt man das arbeitsverhältinis war all die jahr ok und dann das.
super echt!!
Ladymaus
4425 Beiträge
15.06.2008 12:18
Warum soll man Verleumdung nicht anzeigen könne, ist ein Tatbestand im Strafgesetzbuch..§ 187
15.06.2008 12:24
Ich würde es auch zur Anzeige bringen und einem Anwalt schildern. Dann habt ihr wenigstens was in der Hand vor Gericht und der Richter fällt nicht aus allen Wolken. Es ist nämlich so, dass bei der Verhandlung nur Dinge mit in das Strafmaß einfließen die auch angeklagt sind. Wir hatten im Ort einen Fall von Kindsmißbrauch und die Zeugen die ebenfalls in der laufenden Verhandlung (Kinder und Jugendliche) einen Mißbrauch ausgesagt haben, wurden nicht mit in das Starfmaß genommen. Leider war das so. Es gab dazu dann nochmal eine Verhandlung.

Also, anzeigen und mit in das Verfahren nehmen lassen.
Minibeanymachine
4514 Beiträge
15.06.2008 13:10
Hallo,
klar kannst du eine Anzeige bei der Polizei machen- dafür brauchst du auch erst mal keinen anwalt, aber so eine Anzeige bringt nur etwas, wenn du Beweise hast. zb. eine schriftliche Zeugenaussage. Sonst läuft das ins Leere und du zahlst nur unnötig geld an den Anwalt. Darüber hinaus, kannst du schriftlich den ehemaligen Chef auffordern bestimmte Dinge zu unterlassen. Ein persönliches Gespräch würd ich nur anstreben, wenn ich wüsste, dass es was bringen könnte. zb. wenn ein missverständnis vorliegt
gruß Mini
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