Mütter- und Schwangerenforum

Verwirrender Vertrag

Mueppa
4 Beiträge
30.03.2015 12:58
Hallo,

Meine Mutter wollte sich bei einem Freizeit Club anmelden und hat dort zwei Verträge abgeschlossen. Einmal den Aufnahmevertrag und den Zahlungsvertrag.

Den Aufnahmevertrag kann man laut dem wissen meiner Mutter innerhalb zwei Wochen kündigen. WAS SIE AUCH TAT, daraufhin stoppte auch die Mitgliedsschaft. In der Woche dadrauf kam dann aber der Mitgliedsausweis.

Jetzt bekamen wir Post und darin stand das meine Mutter jetzt 700€ und 300€ bezahlen soll damit alles gegessen ist. Doch dieses sehen wir nicht ein, da in dem zweiten Vertrag ein gewollter Fehler ist.

Die Verträge wurden am 19.2.15 abgeschlossen, am 26.2.15 wurde gekündigt. Aber im Zahlungsvertrag steht das die erste Zahlung SOFORT stattfinden sollte, also am 19.2.15. Da genau an dem Datum die Zahlung stattfinden soll heißt das auch das an dem Tag der Vertrag gültig ist und somit unser Wiederufsrecht verfällt? Den Laut § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen heißt es das "Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist."

Was macht man in diesem Fall?

Hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben.
30.03.2015 13:09
Auf keinen Fall zahlen! lasst euch vom Verbraucherschutz beraten, das ist üble abzocke. Ihr habt fristgerecht gekündigt ihr müsst gar nichts zahlen.

Also was ist dass denn für ein Freizeitclub *Kopfschüttel*
Minchen1990
2227 Beiträge
30.03.2015 14:30
Soweit ich jetzt weiß gilt die 14 Tage widerrufsregelung nur für Verträge die online oder am Telefon abgeschlossen wurden War das der Fall oder war sie persönlich irgendwo? Steht was von widerrufsrecht im Vertrag drin?
30.03.2015 15:09
Lasst euch erst mal beraten, Anwalt oder Verbraucherschutz.
Mich würde mal interessieren wie die Summe von 1000€ ( 700€ & 300€) zustande kommt. Da der Vertrag in der 14 Tägigen Frist gekündigt wurde, glaub ich nicht das sie irgendwas bezahlen muss.
Mueppa
4 Beiträge
30.03.2015 15:21
Zitat von NeoMutti:

Lasst euch erst mal beraten, Anwalt oder Verbraucherschutz.
Mich würde mal interessieren wie die Summe von 1000€ ( 700€ & 300€) zustande kommt. Da der Vertrag in der 14 Tägigen Frist gekündigt wurde, glaub ich nicht das sie irgendwas bezahlen muss.


Wir sollen die erste Rechnung und nochmal für das ganze Jahr bezahlen damit wir aus den Verträgen rauskommen.
Mueppa
4 Beiträge
30.03.2015 15:22
Zitat von Minchen1990:

Soweit ich jetzt weiß gilt die 14 Tage widerrufsregelung nur für Verträge die online oder am Telefon abgeschlossen wurden War das der Fall oder war sie persönlich irgendwo? Steht was von widerrufsrecht im Vertrag drin?


Laut meiner Mutter war die Frau bei uns und hat ihr das sogar so bestätigt das sie 14 Tage zeit hat zum kündigen.
Sternchen15
146 Beiträge
30.03.2015 15:30
Hallo,

dann fällt es unter Haustürgeschäft, 14tägiges Widerrufsrecht gilt.

Wäre sie jetzt irgendwo hin gegangen, dann wäre die Lage anders gewesen, aber so? Auf gar keinen Fall bezahlen!! Rechtlichen Beistand oder Verbraucherschutz aufsuchen.

Lieben Gruß
Koboldinchen1985
476 Beiträge
30.03.2015 15:38
Zitat von Minchen1990:

Soweit ich jetzt weiß gilt die 14 Tage widerrufsregelung nur für Verträge die online oder am Telefon abgeschlossen wurden War das der Fall oder war sie persönlich irgendwo? Steht was von widerrufsrecht im Vertrag drin?


Also was Käufe angeht, gibt es tatsächlich nur Online das Widerrufsrecht. Ich bezweifel, dass sie da so einfach raus kommt...
Minchen1990
2227 Beiträge
30.03.2015 20:01
Zitat von Koboldinchen1985:

Zitat von Minchen1990:

Soweit ich jetzt weiß gilt die 14 Tage widerrufsregelung nur für Verträge die online oder am Telefon abgeschlossen wurden War das der Fall oder war sie persönlich irgendwo? Steht was von widerrufsrecht im Vertrag drin?


Also was Käufe angeht, gibt es tatsächlich nur Online das Widerrufsrecht. Ich bezweifel, dass sie da so einfach raus kommt...


Es sei denn es steht etwas anderes im Vertrag, bieten heute ja schon viele an das du es innerhalb 14 Tagen zurückziehen kannst.

Zum Haustürgeschäft:

http://www.business-netz.com/Verbraucher/Widerrufs recht-beim-Haustuergeschaeft

Habt ihr denn eine Kopie der Kündigung gemacht? Damit man was als beweis hat?
LoisLane
4828 Beiträge
30.03.2015 20:02
Zitat von Koboldinchen1985:

Zitat von Minchen1990:

Soweit ich jetzt weiß gilt die 14 Tage widerrufsregelung nur für Verträge die online oder am Telefon abgeschlossen wurden War das der Fall oder war sie persönlich irgendwo? Steht was von widerrufsrecht im Vertrag drin?


Also was Käufe angeht, gibt es tatsächlich nur Online das Widerrufsrecht. Ich bezweifel, dass sie da so einfach raus kommt...


Nein - Haustürgeschäfte haben immer Widerrufsrecht!!

Der muss nur vernünftig formuliert sein. Das Wort Widerruf sollte schon vorgekommen sein!
30.03.2015 22:13
Zitat von Mueppa:

Zitat von NeoMutti:

Lasst euch erst mal beraten, Anwalt oder Verbraucherschutz.
Mich würde mal interessieren wie die Summe von 1000€ ( 700€ & 300€) zustande kommt. Da der Vertrag in der 14 Tägigen Frist gekündigt wurde, glaub ich nicht das sie irgendwas bezahlen muss.


Wir sollen die erste Rechnung und nochmal für das ganze Jahr bezahlen damit wir aus den Verträgen rauskommen.
Ah Okay, das nennt man glaub ich Vertragsstrafe. Die fällig wird, wenn man vor Vertragsende kündigt. Da Deine Mutter aber von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch gemacht hat, dürfte das ganze null und nichtig sein. Besorgt euch auf jeden Fall rechtlichen Beistand.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
31.03.2015 10:01
http://www.vzb.de/Partnervermittlung-oder-Abzocke- Verbraucherzentrale-deckt-Tricks-der-Partnervermit tler-auf

Also ich würde mich damit direkt an den Verbraucherschutz wenden und gar nicht erst lange warten. Vorallem weiß hier auch niemand, was deine Mutter genau unterschrieben hat. Sie hat ja ZWEI Verträge unterschrieben. Was stand denn in den Verträgen überhaupt drin?
Roanger
287 Beiträge
31.03.2015 16:39
Darf ich fragen wie alt deine Mutter ist ?

Meine Oma hat damals auch so nen Typen an der Haustür nen, FreizeitVertrag abgeschlossen. Nur das Problem War, Oma War schon demenz aber nicht gerichtlich entmündigt. Naja meine Mutter hat da angerufen, und wollte das klären das Oma nicht mehr geschäftsfähig ist, aber davon wollten sie nichts höhre . Aber zum Glueck arbeitet meine Tante bei der Staatsanwaltschaft, dann hat sie da angerufen und das geklärt.

Mueppa
4 Beiträge
31.03.2015 23:18
Danke für die vielen Tipps Wir werden und auf jeden Fall erstmal erkundigen solange sie uns nicht sogar zwingen es sofort zu bezahlen.

Meine Mutter ist nicht mal 50, aber sie hätte das wohl noch bezahlt wenn ich das nicht mitgehört hätte.

Mal schauen was bei rumkommt.
  • Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt