Mütter- und Schwangerenforum

Wer hat Erfahrung mit Sorgerechtsstreit vor Gericht?

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Silver1985
3533 Beiträge
16.12.2016 20:40
Hallo,

ich mal wieder .

Der Vater meines Sohnes hat ja nun das gemeinsame Sorgerecht beantragt und ich bekam einen Brief vom Gericht um Stellung zu nehmen, dies tat ich auch und mir wurde mitgeteilt, dass mein Sohn einen Verfahrensbeistand bekommt. Dieser war auch heute zu Besuch und sprach mit mir und meinem Sohn. Nun möchte er noch die Schule, seine Oma und den Kindsvater sprechen um sich ein Bild zu machen.

Meine Frage ist nun, da es ja definitiv vor Gericht geht und der Termin im Februar schon steht...kann ich mir einen Anwalt oder so was nehmen? Denn angenommen ich verliere den Fall, müsste ich doch die ganzen Kosten tragen oder? Was kann ich machen, damit die Kosten übernommen werden? Reicht einfach nur so eine Prozesskostenbeihilfe oder bekommt bzw. braucht man dann auch einen Anwalt?

Hat das schon jemand von euch durch? Wie ging es aus?

Freue mich über Antworten.
16.12.2016 21:06
Zitat von Silver1985:

Hallo,

ich mal wieder .

Der Vater meines Sohnes hat ja nun das gemeinsame Sorgerecht beantragt und ich bekam einen Brief vom Gericht um Stellung zu nehmen, dies tat ich auch und mir wurde mitgeteilt, dass mein Sohn einen Verfahrensbeistand bekommt. Dieser war auch heute zu Besuch und sprach mit mir und meinem Sohn. Nun möchte er noch die Schule, seine Oma und den Kindsvater sprechen um sich ein Bild zu machen.

Meine Frage ist nun, da es ja definitiv vor Gericht geht und der Termin im Februar schon steht...kann ich mir einen Anwalt oder so was nehmen? Denn angenommen ich verliere den Fall, müsste ich doch die ganzen Kosten tragen oder? Was kann ich machen, damit die Kosten übernommen werden? Reicht einfach nur so eine Prozesskostenbeihilfe oder bekommt bzw. braucht man dann auch einen Anwalt?

Hat das schon jemand von euch durch? Wie ging es aus?

Freue mich über Antworten.


Hi

Also der Verfahrensbeistand ist um genau zu sein der Anwalt deines Sohnes weil der noch nicht für sich selbst entscheiden kann. Er steht weder auf deiner Seite noch auf der Seite des Vaters. Er wird vor Gericht im Interesse Deines Sohnes sprechen und seine Eindrücke schildern und dann sagen was er für das beste für das Kind hält.

Du kannst dir natürlich einen Anwalt nehmen das kann Dir ja niemand verbieten und ist meiner Meinung nach in so einem Verfahren Sinnvoll grade wenn du nicht willst das das Sorgerecht geteilt wird. Was ich Dir sagen muss da stehen deine Chancen schlecht die Chancen der Väter das Sorgerecht zu bekommen haben sich in den letzten Jahren erhöht und wenn er keine Gefahr für deinen Sohn darstellt sieht es gut für ihn aus.

Zu den Kosten wenn das Gericht festsetzt das du die tragen musst kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

Und ja da wird aufjedenfall ein Verfahren Stattfinden
Silver1985
3533 Beiträge
16.12.2016 21:17
Zitat von 3Wirbelwinde:

Zitat von Silver1985:

Hallo,

ich mal wieder .

Der Vater meines Sohnes hat ja nun das gemeinsame Sorgerecht beantragt und ich bekam einen Brief vom Gericht um Stellung zu nehmen, dies tat ich auch und mir wurde mitgeteilt, dass mein Sohn einen Verfahrensbeistand bekommt. Dieser war auch heute zu Besuch und sprach mit mir und meinem Sohn. Nun möchte er noch die Schule, seine Oma und den Kindsvater sprechen um sich ein Bild zu machen.

Meine Frage ist nun, da es ja definitiv vor Gericht geht und der Termin im Februar schon steht...kann ich mir einen Anwalt oder so was nehmen? Denn angenommen ich verliere den Fall, müsste ich doch die ganzen Kosten tragen oder? Was kann ich machen, damit die Kosten übernommen werden? Reicht einfach nur so eine Prozesskostenbeihilfe oder bekommt bzw. braucht man dann auch einen Anwalt?

Hat das schon jemand von euch durch? Wie ging es aus?

Freue mich über Antworten.


Hi

Also der Verfahrensbeistand ist um genau zu sein der Anwalt deines Sohnes weil der noch nicht für sich selbst entscheiden kann. Er steht weder auf deiner Seite noch auf der Seite des Vaters. Er wird vor Gericht im Interesse Deines Sohnes sprechen und seine Eindrücke schildern und dann sagen was er für das beste für das Kind hält.

Du kannst dir natürlich einen Anwalt nehmen das kann Dir ja niemand verbieten und ist meiner Meinung nach in so einem Verfahren Sinnvoll grade wenn du nicht willst das das Sorgerecht geteilt wird. Was ich Dir sagen muss da stehen deine Chancen schlecht die Chancen der Väter das Sorgerecht zu bekommen haben sich in den letzten Jahren erhöht und wenn er keine Gefahr für deinen Sohn darstellt sieht es gut für ihn aus.

Zu den Kosten wenn das Gericht festsetzt das du die tragen musst kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

Und ja da wird aufjedenfall ein Verfahren Stattfinden


Vielen Dank für deine Antwort.
Ja ich weiß, dass es für die Väter jetzt einfacher geworden ist aber ich möchte dennoch dafür einstehen das ich nicht damit einverstanden bin, dass er das gemeinsame Sorgerecht bekommt.
Da ich aber davon ausgehe das ich den Fall verlieren könnte, möchte ich gerne wissen was ich da beantragen kann bzw. ob mir ein Anwalt zu steht, da ich das Geld um die ganzen Kosten zu tragen natürlich nicht habe .

Bentrage ich Prozesskostenbeihilfe denn schon vorher oder macht man das alles hinterher? Ich brauchte mich zum Glück noch nie mit solchen Sachen befassen, bis jetzt und habe leider absolut keine Ahnung von alle dem
16.12.2016 21:21
Zitat von Silver1985:

Zitat von 3Wirbelwinde:

Zitat von Silver1985:

Hallo,

ich mal wieder .

Der Vater meines Sohnes hat ja nun das gemeinsame Sorgerecht beantragt und ich bekam einen Brief vom Gericht um Stellung zu nehmen, dies tat ich auch und mir wurde mitgeteilt, dass mein Sohn einen Verfahrensbeistand bekommt. Dieser war auch heute zu Besuch und sprach mit mir und meinem Sohn. Nun möchte er noch die Schule, seine Oma und den Kindsvater sprechen um sich ein Bild zu machen.

Meine Frage ist nun, da es ja definitiv vor Gericht geht und der Termin im Februar schon steht...kann ich mir einen Anwalt oder so was nehmen? Denn angenommen ich verliere den Fall, müsste ich doch die ganzen Kosten tragen oder? Was kann ich machen, damit die Kosten übernommen werden? Reicht einfach nur so eine Prozesskostenbeihilfe oder bekommt bzw. braucht man dann auch einen Anwalt?

Hat das schon jemand von euch durch? Wie ging es aus?

Freue mich über Antworten.


Hi

Also der Verfahrensbeistand ist um genau zu sein der Anwalt deines Sohnes weil der noch nicht für sich selbst entscheiden kann. Er steht weder auf deiner Seite noch auf der Seite des Vaters. Er wird vor Gericht im Interesse Deines Sohnes sprechen und seine Eindrücke schildern und dann sagen was er für das beste für das Kind hält.

Du kannst dir natürlich einen Anwalt nehmen das kann Dir ja niemand verbieten und ist meiner Meinung nach in so einem Verfahren Sinnvoll grade wenn du nicht willst das das Sorgerecht geteilt wird. Was ich Dir sagen muss da stehen deine Chancen schlecht die Chancen der Väter das Sorgerecht zu bekommen haben sich in den letzten Jahren erhöht und wenn er keine Gefahr für deinen Sohn darstellt sieht es gut für ihn aus.

Zu den Kosten wenn das Gericht festsetzt das du die tragen musst kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

Und ja da wird aufjedenfall ein Verfahren Stattfinden


Vielen Dank für deine Antwort.
Ja ich weiß, dass es für die Väter jetzt einfacher geworden ist aber ich möchte dennoch dafür einstehen das ich nicht damit einverstanden bin, dass er das gemeinsame Sorgerecht bekommt.
Da ich aber davon ausgehe das ich den Fall verlieren könnte, möchte ich gerne wissen was ich da beantragen kann bzw. ob mir ein Anwalt zu steht, da ich das Geld um die ganzen Kosten zu tragen natürlich nicht habe .

Bentrage ich Prozesskostenbeihilfe denn schon vorher oder macht man das alles hinterher? Ich brauchte mich zum Glück noch nie mit solchen Sachen befassen, bis jetzt und habe leider absolut keine Ahnung von alle dem


Das musst du vorher machen. Kommt natürlich aufs Einkommen an.
Keine Ahnung wo die Grenze liegt, aber wirklich hoch ist die nicht.
16.12.2016 21:23
Zitat von Silver1985:

Zitat von 3Wirbelwinde:

Zitat von Silver1985:

Hallo,

ich mal wieder .

Der Vater meines Sohnes hat ja nun das gemeinsame Sorgerecht beantragt und ich bekam einen Brief vom Gericht um Stellung zu nehmen, dies tat ich auch und mir wurde mitgeteilt, dass mein Sohn einen Verfahrensbeistand bekommt. Dieser war auch heute zu Besuch und sprach mit mir und meinem Sohn. Nun möchte er noch die Schule, seine Oma und den Kindsvater sprechen um sich ein Bild zu machen.

Meine Frage ist nun, da es ja definitiv vor Gericht geht und der Termin im Februar schon steht...kann ich mir einen Anwalt oder so was nehmen? Denn angenommen ich verliere den Fall, müsste ich doch die ganzen Kosten tragen oder? Was kann ich machen, damit die Kosten übernommen werden? Reicht einfach nur so eine Prozesskostenbeihilfe oder bekommt bzw. braucht man dann auch einen Anwalt?

Hat das schon jemand von euch durch? Wie ging es aus?

Freue mich über Antworten.


Hi

Also der Verfahrensbeistand ist um genau zu sein der Anwalt deines Sohnes weil der noch nicht für sich selbst entscheiden kann. Er steht weder auf deiner Seite noch auf der Seite des Vaters. Er wird vor Gericht im Interesse Deines Sohnes sprechen und seine Eindrücke schildern und dann sagen was er für das beste für das Kind hält.

Du kannst dir natürlich einen Anwalt nehmen das kann Dir ja niemand verbieten und ist meiner Meinung nach in so einem Verfahren Sinnvoll grade wenn du nicht willst das das Sorgerecht geteilt wird. Was ich Dir sagen muss da stehen deine Chancen schlecht die Chancen der Väter das Sorgerecht zu bekommen haben sich in den letzten Jahren erhöht und wenn er keine Gefahr für deinen Sohn darstellt sieht es gut für ihn aus.

Zu den Kosten wenn das Gericht festsetzt das du die tragen musst kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

Und ja da wird aufjedenfall ein Verfahren Stattfinden


Vielen Dank für deine Antwort.
Ja ich weiß, dass es für die Väter jetzt einfacher geworden ist aber ich möchte dennoch dafür einstehen das ich nicht damit einverstanden bin, dass er das gemeinsame Sorgerecht bekommt.
Da ich aber davon ausgehe das ich den Fall verlieren könnte, möchte ich gerne wissen was ich da beantragen kann bzw. ob mir ein Anwalt zu steht, da ich das Geld um die ganzen Kosten zu tragen natürlich nicht habe .

Bentrage ich Prozesskostenbeihilfe denn schon vorher oder macht man das alles hinterher? Ich brauchte mich zum Glück noch nie mit solchen Sachen befassen, bis jetzt und habe leider absolut keine Ahnung von alle dem


Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst steht dir ein Beratungsschein zu den bekommst du im Amtsgericht. Hol dir den Schein und lass Dich beraten was das alles angeht. Den hier wird dir keiner sicher sagen können wie das ablaufen wird. Ein Anwalt wird dir helfen. Meist musst du dann nur noch einmalig 10 Euro zahlen. Vom Gericht steht dir kein Anwalt sprich wenn das Gericht einen für dich bestimmen würde Pflichtverteidiger zu da es sowas nur in Strafverfahren gibt
Silver1985
3533 Beiträge
16.12.2016 21:30
Zitat von 3Wirbelwinde:

Zitat von Silver1985:

Zitat von 3Wirbelwinde:

Zitat von Silver1985:

Hallo,

ich mal wieder .

Der Vater meines Sohnes hat ja nun das gemeinsame Sorgerecht beantragt und ich bekam einen Brief vom Gericht um Stellung zu nehmen, dies tat ich auch und mir wurde mitgeteilt, dass mein Sohn einen Verfahrensbeistand bekommt. Dieser war auch heute zu Besuch und sprach mit mir und meinem Sohn. Nun möchte er noch die Schule, seine Oma und den Kindsvater sprechen um sich ein Bild zu machen.

Meine Frage ist nun, da es ja definitiv vor Gericht geht und der Termin im Februar schon steht...kann ich mir einen Anwalt oder so was nehmen? Denn angenommen ich verliere den Fall, müsste ich doch die ganzen Kosten tragen oder? Was kann ich machen, damit die Kosten übernommen werden? Reicht einfach nur so eine Prozesskostenbeihilfe oder bekommt bzw. braucht man dann auch einen Anwalt?

Hat das schon jemand von euch durch? Wie ging es aus?

Freue mich über Antworten.


Hi

Also der Verfahrensbeistand ist um genau zu sein der Anwalt deines Sohnes weil der noch nicht für sich selbst entscheiden kann. Er steht weder auf deiner Seite noch auf der Seite des Vaters. Er wird vor Gericht im Interesse Deines Sohnes sprechen und seine Eindrücke schildern und dann sagen was er für das beste für das Kind hält.

Du kannst dir natürlich einen Anwalt nehmen das kann Dir ja niemand verbieten und ist meiner Meinung nach in so einem Verfahren Sinnvoll grade wenn du nicht willst das das Sorgerecht geteilt wird. Was ich Dir sagen muss da stehen deine Chancen schlecht die Chancen der Väter das Sorgerecht zu bekommen haben sich in den letzten Jahren erhöht und wenn er keine Gefahr für deinen Sohn darstellt sieht es gut für ihn aus.

Zu den Kosten wenn das Gericht festsetzt das du die tragen musst kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

Und ja da wird aufjedenfall ein Verfahren Stattfinden


Vielen Dank für deine Antwort.
Ja ich weiß, dass es für die Väter jetzt einfacher geworden ist aber ich möchte dennoch dafür einstehen das ich nicht damit einverstanden bin, dass er das gemeinsame Sorgerecht bekommt.
Da ich aber davon ausgehe das ich den Fall verlieren könnte, möchte ich gerne wissen was ich da beantragen kann bzw. ob mir ein Anwalt zu steht, da ich das Geld um die ganzen Kosten zu tragen natürlich nicht habe .

Bentrage ich Prozesskostenbeihilfe denn schon vorher oder macht man das alles hinterher? Ich brauchte mich zum Glück noch nie mit solchen Sachen befassen, bis jetzt und habe leider absolut keine Ahnung von alle dem


Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst steht dir ein Beratungsschein zu den bekommst du im Amtsgericht. Hol dir den Schein und lass Dich beraten was das alles angeht. Den hier wird dir keiner sicher sagen können wie das ablaufen wird. Ein Anwalt wird dir helfen. Meist musst du dann nur noch einmalig 10 Euro zahlen. Vom Gericht steht dir kein Anwalt sprich wenn das Gericht einen für dich bestimmen würde Pflichtverteidiger zu da es sowas nur in Strafverfahren gibt


Also benötige ich erst einen Beratungsschein? Mit dem such ich mir dann einen Anwalt?
16.12.2016 22:08
Anwalt ist sinnvoll und meines Erachtens nötig.man fühlt sich dann auch besser wenn man einen Vertrauten neben sich hat.

Das erst Gespräch beim Anwalt kostet dir maximal 10€ er sagt dir dann was er braucht und was du alles Beantragen musst bis zur Verhandlung.

Such dir bitte einen der auf Familienrecht aus ist.

Gutes Gelingen.

Den Kindesvater von meinen Sohn hat man ohne Anhörung das geteilte Sorgerecht zu geteilt. Bin dagegen vor gegangen und hatte das komplette binnen 6wochen zurück.
Mit Anwalt natürlich.
Silver1985
3533 Beiträge
16.12.2016 22:59
Zitat von Gurke88:

Anwalt ist sinnvoll und meines Erachtens nötig.man fühlt sich dann auch besser wenn man einen Vertrauten neben sich hat.

Das erst Gespräch beim Anwalt kostet dir maximal 10€ er sagt dir dann was er braucht und was du alles Beantragen musst bis zur Verhandlung.

Such dir bitte einen der auf Familienrecht aus ist.

Gutes Gelingen.

Den Kindesvater von meinen Sohn hat man ohne Anhörung das geteilte Sorgerecht zu geteilt. Bin dagegen vor gegangen und hatte das komplette binnen 6wochen zurück.
Mit Anwalt natürlich.


Dankeschön für deine Antwort.
17.12.2016 04:39
Warum möchtest Du das geteilte Sorgerecht nicht?
Gibt es denn gute Gründe,die dagegen sprechen?Denn wenn nicht,dann hat der Papa gute Chancen.Von daher würde ich eher zustimmen,damit mein Kind diesem Rechtsstreit nicht ausgesetzt ist.Ich Stelle es mir schlimm vor für ein Kind "begutachtet"und befragt zu werden,sich für oder gegen ein Elternteil zu entscheiden....
17.12.2016 07:19
Rufe bei einem Anwalt für Familienrecht an. Mach schon mal einen Termin und in der Zwischenzeit gehst du zum Gericht und holst dir einen Beratungsschein (ich würde gleich alle Unterlagen mitnehmen, bzgl. Einnahmen und Ausgaben die du hast, da geht man auch ohne Termin hin).

Grundsätzlich kann ich jedoch sagen, dass es immer sinnvoll ist, eine Rechtsversicherung abzuschließen. Das hilft dir zwar jetzt nicht mehr, aber vielleicht für die Zukunft.

Denn wenn du einen beratungsschein bekommst, kann es sein, dass das Gericht dich nach vier Jahren anschreibt und finanzielle Auskünfte verlangt. Und wenn du in vier Jahren gutes Geld verdienst, kann das Gericht dann deine Kosten von dir persönlich wieder eintreiben (so war es bei mir der Fall).
nilou
14053 Beiträge
17.12.2016 07:35
Zitat von Küstenkind:

Rufe bei einem Anwalt für Familienrecht an. Mach schon mal einen Termin und in der Zwischenzeit gehst du zum Gericht und holst dir einen Beratungsschein (ich würde gleich alle Unterlagen mitnehmen, bzgl. Einnahmen und Ausgaben die du hast, da geht man auch ohne Termin hin).

Grundsätzlich kann ich jedoch sagen, dass es immer sinnvoll ist, eine Rechtsversicherung abzuschließen. Das hilft dir zwar jetzt nicht mehr, aber vielleicht für die Zukunft.

Denn wenn du einen beratungsschein bekommst, kann es sein, dass das Gericht dich nach vier Jahren anschreibt und finanzielle Auskünfte verlangt. Und wenn du in vier Jahren gutes Geld verdienst, kann das Gericht dann deine Kosten von dir persönlich wieder eintreiben (so war es bei mir der Fall).


Bei vielen Rechtsschutzversicherungen ist Familienrecht nicht mit im Verscherungsumfang.

Google Beratungsschein Antrag. Den Antrag gibt es online. Dann weißt du was gefragt wird und was du für Unterlagen benötigst.

Hatten ihr schon mal einen gemeinsamen Termin beim JA? Besteht aktuell Umgang?
17.12.2016 07:49
Zitat von Nicsisch:

Zitat von Küstenkind:

Rufe bei einem Anwalt für Familienrecht an. Mach schon mal einen Termin und in der Zwischenzeit gehst du zum Gericht und holst dir einen Beratungsschein (ich würde gleich alle Unterlagen mitnehmen, bzgl. Einnahmen und Ausgaben die du hast, da geht man auch ohne Termin hin).

Grundsätzlich kann ich jedoch sagen, dass es immer sinnvoll ist, eine Rechtsversicherung abzuschließen. Das hilft dir zwar jetzt nicht mehr, aber vielleicht für die Zukunft.

Denn wenn du einen beratungsschein bekommst, kann es sein, dass das Gericht dich nach vier Jahren anschreibt und finanzielle Auskünfte verlangt. Und wenn du in vier Jahren gutes Geld verdienst, kann das Gericht dann deine Kosten von dir persönlich wieder eintreiben (so war es bei mir der Fall).


Bei vielen Rechtsschutzversicherungen ist Familienrecht nicht mit im Verscherungsumfang.

Google Beratungsschein Antrag. Den Antrag gibt es online. Dann weißt du was gefragt wird und was du für Unterlagen benötigst.

Hatten ihr schon mal einen gemeinsamen Termin beim JA? Besteht aktuell Umgang?


Das muss man dann natürlich mit reinnehmen !
Muckel007
2738 Beiträge
17.12.2016 09:13
Zitat von DieW:

Warum möchtest Du das geteilte Sorgerecht nicht?
Gibt es denn gute Gründe,die dagegen sprechen?Denn wenn nicht,dann hat der Papa gute Chancen.Von daher würde ich eher zustimmen,damit mein Kind diesem Rechtsstreit nicht ausgesetzt ist.Ich Stelle es mir schlimm vor für ein Kind "begutachtet"und befragt zu werden,sich für oder gegen ein Elternteil zu entscheiden....


Genau mein denken ....
17.12.2016 10:28
Bei uns gab es z.B. gar keinen Beratungsschein für den Anwalt mehr, wenn es schon einen Termin für die Verhandlung gab...
Prozesskostenhilfe auf jeden Fall vorher beantragen
Silver1985
3533 Beiträge
17.12.2016 11:25
Zitat von Nicsisch:

Zitat von Küstenkind:

Rufe bei einem Anwalt für Familienrecht an. Mach schon mal einen Termin und in der Zwischenzeit gehst du zum Gericht und holst dir einen Beratungsschein (ich würde gleich alle Unterlagen mitnehmen, bzgl. Einnahmen und Ausgaben die du hast, da geht man auch ohne Termin hin).

Grundsätzlich kann ich jedoch sagen, dass es immer sinnvoll ist, eine Rechtsversicherung abzuschließen. Das hilft dir zwar jetzt nicht mehr, aber vielleicht für die Zukunft.

Denn wenn du einen beratungsschein bekommst, kann es sein, dass das Gericht dich nach vier Jahren anschreibt und finanzielle Auskünfte verlangt. Und wenn du in vier Jahren gutes Geld verdienst, kann das Gericht dann deine Kosten von dir persönlich wieder eintreiben (so war es bei mir der Fall).


Bei vielen Rechtsschutzversicherungen ist Familienrecht nicht mit im Verscherungsumfang.

Google Beratungsschein Antrag. Den Antrag gibt es online. Dann weißt du was gefragt wird und was du für Unterlagen benötigst.

Hatten ihr schon mal einen gemeinsamen Termin beim JA? Besteht aktuell Umgang?


Ok, danke.
Nein es gab nie einen Termin beim JA, es kam gleich ein Schreiben vom Gericht das er es gerichtlich einklagt. Ja Umgang besteht.
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