Mütter- und Schwangerenforum

Wer kennt sich mit Opferschutz aus ?

Anonym 197931
2 Beiträge
24.05.2018 08:23
Wenn mann jemand wegen massiver Bedrohung ( Opfer ist Minderjährig ) anzeigt,warum bekommt der Täter Akteneinsicht und somit Name und Adresse der Person die angezeigt hat ?Kann das dann nicht in Falle einer Verurteilung erst recht Wut auf das " Opfer "schüren ? Gibt es Möglichkeiten das Kind zu schützen?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Zum Schutz des kindes

Annausdo
9281 Beiträge
24.05.2018 08:26
ab zum anwalt und lass dich beraten! so pauschal kann dir das hier nicht leicht jemand sagen. solltest du weniger verdienen (kann das nur für nrw sagen weil ich hier lebe) besteht die möglichkeit am amtsgericht einen beratungshilfeschein zu holen.
24.05.2018 09:02
Also ich kenne mich damit gar nicht aus. Aber finde es sehr merkwürdig das eure adresse und und sowas preisgegeben wurde...zählt doch eigentlich unter Datenschutz
Ich würde auch sagen, ab zum Anwalt und es dort schildern.
Kann ja nicht sein das eure persöhnlichen Daten preisgegeben werden und ihr desswegen hinterher noch probleme bekommt.
24.05.2018 09:37
Kann es unter umständen sein, dass die Person sich einen Anwalt genommen hat? Dieser kann ja Akteneinsicht beantragen.
Ich schließe mich meinen Vorgängern an! Falls sich die Person dem Kind gegenüber aggressiv oder ähnliches verhalt, gibt es ja auch die Möglichkeit ein Annäherungsverbot auszusprechen. Aber wie gesagt, am besten zum Anwalt
24.05.2018 09:41
Soweit ich weiß bekommt man nur durch seinen Anwalt Akteneinsicht, bist du sicher dass er Name und Adresse sehen konnte?
Ich kann mich aber auch täuschen, ich würde auch auf jeden Fall deinen Anwalt fragen.
Bei mir wurde mal als die Anzeige fallen gelassen wurde mein Name dem Beschuldigten mitgeteilt. Fand ich auch nicht toll, konnte aber nichts machen
Anonym 197931
2 Beiträge
24.05.2018 10:57
Zitat von Claudi165:

Soweit ich weiß bekommt man nur durch seinen Anwalt Akteneinsicht, bist du sicher dass er Name und Adresse sehen konnte?
Ich kann mich aber auch täuschen, ich würde auch auf jeden Fall deinen Anwalt fragen.
Bei mir wurde mal als die Anzeige fallen gelassen wurde mein Name dem Beschuldigten mitgeteilt. Fand ich auch nicht toll, konnte aber nichts machen


Bisher konnte er das noch nicht . Anzeige is noch ganz frisch . Uns wurde aber gesagt das er später über seinen Anwalt Akteneinsicht haben kann und somit die Daten sehen kann . Anwalt hab ich noch keinen brauchte bisher noch nie einen . Bisher hab ich auch noch nix schriftlich.
24.05.2018 11:18
Zitat von Anonym 197931:

Zitat von Claudi165:

Soweit ich weiß bekommt man nur durch seinen Anwalt Akteneinsicht, bist du sicher dass er Name und Adresse sehen konnte?
Ich kann mich aber auch täuschen, ich würde auch auf jeden Fall deinen Anwalt fragen.
Bei mir wurde mal als die Anzeige fallen gelassen wurde mein Name dem Beschuldigten mitgeteilt. Fand ich auch nicht toll, konnte aber nichts machen


Bisher konnte er das noch nicht . Anzeige is noch ganz frisch . Uns wurde aber gesagt das er später über seinen Anwalt Akteneinsicht haben kann und somit die Daten sehen kann . Anwalt hab ich noch keinen brauchte bisher noch nie einen . Bisher hab ich auch noch nix schriftlich.


Man kann das beim Gericht beantragen, dass der Täter/ Angeklagte keinerlei Daten einsehen kann. Es muss die Begründung eingetragen werden, weshalb es sicherer ist, wenn diese Information eben , auch bei Akteneinsicht durch den gegnerischen Anwalt, verborgen bleibt. Ich meine, das geht.

Ich habe das hin und wieder in den Familien, die ich betreue. Wenn sie sich bspw. endlich gegen gewalttätige Partner o.ä. wehren. Wir haben dann beim Gericht angerufen und sollten hinkommen. Die Gerichtsbeamte hat das dann mit uns ausgefüllt und gut war. Kostet auch nichts extra.
Oneiros
209 Beiträge
24.05.2018 16:53
Das mit der Akteneinsicht ist so eine Sache ja.
Ich weiß nicht ob man das irgendwie umgehen kann.
Aber ich weiß, dass die Polizei im laufenden Verfahren die sog. Verdunkelungsgefahr sehr ernst nimmt- soll heißen wenn der Beschuldigte das Wissen nutzt um dem Kind zu nahe zu kommen, es sogar darauf anspricht etc, dann kommt er in Untersuchungshaft. Und darüber wird er aufgeklärt, das hält die meisten davon ab sich da aufzuspielen.
Wenn du eine Vorgangsnummer hast und derjenige sich dem Kind nähert und davon auszugehen ist, dass er es bedroht, rufst du die Polizei und gibst am Telefon die Vorgangsnummer an. Dann können sie schnell reagieren und wissen worum es geht.

Und auch nach der Verurteilung ist die Polizei sehr sensibel was das angeht. Immer die Vorgangsnummer/Aktennummer parat haben und lieber einmal mehr anrufen als zu wenig.

Alles Liebe, viel Mut und Kraft!
StadtMädchen91
405 Beiträge
31.05.2018 22:06
Hab leider auch mal so eine blöde Erfahrung machen müssen. Unbekannte Nummer rief ständig an und bedrohte mich und meine Kinder. Nummer würde angezeigt aber konnte sie keinen zuordnen. Habe also Anzeige gegen unbekannt gestellt und Tada einer mir völlig unbekannten Person wurden meine Daten übermittelt ... muss man echt nicht verstehen. Im Gegenzug hab ich aber auch seine erhalten und dann war Ruhe. Kann meines Ermessens nach aber auch böse Folgen haben so ein Vorgehen.

Ist wohl gängige Praxis da der angezeigte ja die Möglichkeit haben muss sich zu äußern etc wie soll das gehen, wenn er nicht weis von wems kommt. Finde aber auch unglücklich gleich Adresse etc mit raus zu geben
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