Mütter- und Schwangerenforum

Wieviel Unterhalt bekommt das Kind wenn der Vater Geschäftsführer ist?

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Silver1985
3533 Beiträge
06.11.2017 19:55
Hallo,

wie ich vor kurzem erfuhr, ist der Vater meines Sohnes seit August Geschäftsführer in seiner Firma und war vorher 1-2 Jahre Prokurist. Gezahlt hat er all die jahre erst 308€ und nun zahlt er 338€.
Ich habe es nur durch Zufall erfahren, dass er nun auch Geschäftsführer ist.

Ich habe mal geschaut und weiß ja auch was er als normaler Mitarbeiter verdiente und da waren es schon an die 3000€ netto, nun als Geschäftsführer (Firma seines Opas) dürften es monatlich schon an die 10000€ sein oder mehr. Momentan bekomm ich aufstockend Alg 2 und da kam vor kurzem das Schreiben das er nun 337€ zahlen muss.....aber bei einem Gehalt von ca. 10000€?

Wie schaut bei euch der Unterhalt aus, bei denen wo die Väter mehr als 5000€ verdienen?
Glücksstein
4376 Beiträge
06.11.2017 20:03
Woher kam denn das Schreiben das er jetzt neu 337 zahln muss?

Unterhalt wird beim Jugendamt neu berechnet.
Und dann ist sicherlich auch relevant das er davon eine gewisse Anzahl von Monaten an Einkommen nachweisen muss, er wird ja nicht immer konstand 10.000 haben. Davon muss ja ein Durchschnitt berechnet werden.
KratzeKatze
6126 Beiträge
06.11.2017 20:08
kuck doch einfach in der Düsseldorfer Tabelle nach.

wenn du meinst, er zahlt zu wenig, gehe zum Jugendamt und lasse den unterhalt neu berechnen.
Miststück
961 Beiträge
06.11.2017 20:10
Zitat von KratzeKatze:

kuck doch einfach in der Düsseldorfer Tabelle nach.

wenn du meinst, er zahlt zu wenig, gehe zum Jugendamt und lasse den unterhalt neu berechnen.
einfach gucken ist nicht, das müsste ne einzelfall-entscheidung oderso sein
Glücksstein
4376 Beiträge
06.11.2017 20:19
Zitat von Miststück:

Zitat von KratzeKatze:

kuck doch einfach in der Düsseldorfer Tabelle nach.

wenn du meinst, er zahlt zu wenig, gehe zum Jugendamt und lasse den unterhalt neu berechnen.
einfach gucken ist nicht, das müsste ne einzelfall-entscheidung oderso sein


Deshalb wird da garantiert der Nachweis des Einkommens von mehreren Monaten zur Berechnung genommen anders gehts ja auch gar nicht. Man kann nicht ein oder zwei Monate nehmen.
337€ find ich auch sehr wenig.
Der Kv vom großen zahlt über 280€ und hat keine 5000€ Brutto.
shelyra
69109 Beiträge
06.11.2017 20:19
Zitat von Miststück:

Zitat von KratzeKatze:

kuck doch einfach in der Düsseldorfer Tabelle nach.

wenn du meinst, er zahlt zu wenig, gehe zum Jugendamt und lasse den unterhalt neu berechnen.
einfach gucken ist nicht, das müsste ne einzelfall-entscheidung oderso sein

naja, aber wenn es zur einzelfall-entscheidung kommt da er über 5000€/monat verdient würde sie mehr als die 337€ bekommen
soviel steht dann ja fest.

ich würd zum jugendamt gehen und dort um eine neuberechnugn des unterhaltes bitten!
dann kümmern sie sich darum dass der unterhalt berechnet wird.

einzig wenn der opa deines mannes deinem mann offiziell "weniger gehalt" zahlt damit er dies umgehen kann wird es schwierig werden nachzuweisen, dass das gefaket ist.
Silver1985
3533 Beiträge
06.11.2017 20:25
Zitat von Glücksstein:

Woher kam denn das Schreiben das er jetzt neu 337 zahln muss?

Unterhalt wird beim Jugendamt neu berechnet.
Und dann ist sicherlich auch relevant das er davon eine gewisse Anzahl von Monaten an Einkommen nachweisen muss, er wird ja nicht immer konstand 10.000 haben. Davon muss ja ein Durchschnitt berechnet werden.


Also diese 337€ kamen vom Jobcenter. Vorher waren es 308€ und die kamen damals vor 4 Jahren vom Jugendamt.
Silver1985
3533 Beiträge
06.11.2017 20:26
Zitat von KratzeKatze:

kuck doch einfach in der Düsseldorfer Tabelle nach.

wenn du meinst, er zahlt zu wenig, gehe zum Jugendamt und lasse den unterhalt neu berechnen.


Also wenn ich nach der gehen würde müsste er zw. 450 und 550€ zahlen.
Fjörgyn
2765 Beiträge
06.11.2017 20:26
Wie kommst du denn auf das schmale Brett, dass er ja bestimmt 10000€ verdienen muss? Unsere Geschäftsführerin verdient 2500€ netto und ihr gehört der Laden. Man muss sich als Geschäftsführer also nicht zwingend fett die Taschen vollstopfen. Mal ganz davon abgesehen, dass du ja auch nich die Kosten für die Krankenversicherung und andere freiwillige Sozialversicherungen abziehen muss, denn als Geschäftsführer muss er aich nämlich privat versichern und das wird alles bei der Berechnung des
Unterhalts berücksichtigt.
Wenn du glaubst, dass er zu wenig zahlt, dann sprich mit dem Jugendamt, aber du solltest auch nicht glauben, dass er plötzlich so viel Unterhalt zahlen muss, dass ihr davon gut leben könnt. Wird dir ja beim ALG2 ohnehin komplett angerechnet.
Silver1985
3533 Beiträge
06.11.2017 20:30
Zitat von shelyra:

Zitat von Miststück:

Zitat von KratzeKatze:

kuck doch einfach in der Düsseldorfer Tabelle nach.

wenn du meinst, er zahlt zu wenig, gehe zum Jugendamt und lasse den unterhalt neu berechnen.
einfach gucken ist nicht, das müsste ne einzelfall-entscheidung oderso sein

naja, aber wenn es zur einzelfall-entscheidung kommt da er über 5000€/monat verdient würde sie mehr als die 337€ bekommen
soviel steht dann ja fest.

ich würd zum jugendamt gehen und dort um eine neuberechnugn des unterhaltes bitten!
dann kümmern sie sich darum dass der unterhalt berechnet wird.

einzig wenn der opa deines mannes deinem mann offiziell "weniger gehalt" zahlt damit er dies umgehen kann wird es schwierig werden nachzuweisen, dass das gefaket ist.


Geh ich da dann einfach hin und schildere den Fall?

Ja, da die Firma seinem Opa gehört weiß ich ja schon wie es da abgehnt, denn es wurden damals schon für andere Mitarbeiter die Unterhälte bzw. Gehälter geändert . Nun ist er selber auch noch Geschäftsführer und kann sich alles so drehen wie er will . Muss er ja vorher auch gemacht haben, denn es wurde in all den Jahren nie mehr an Unterhalt obwohl er mehr verdiente.
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
06.11.2017 20:32
Mach eine Beistandschaft beim JA. Die kümmern sich um den Unterhalt. Die prüfen auch ob die summe stimmt und klagen gegebenenfalls. Allerdings nicht rückwirkend.
Silver1985
3533 Beiträge
06.11.2017 20:33
Zitat von Fjörgyn:

Wie kommst du denn auf das schmale Brett, dass er ja bestimmt 10000€ verdienen muss? Unsere Geschäftsführerin verdient 2500€ netto und ihr gehört der Laden. Man muss sich als Geschäftsführer also nicht zwingend fett die Taschen vollstopfen. Mal ganz davon abgesehen, dass du ja auch nich die Kosten für die Krankenversicherung und andere freiwillige Sozialversicherungen abziehen muss, denn als Geschäftsführer muss er aich nämlich privat versichern und das wird alles bei der Berechnung des
Unterhalts berücksichtigt.
Wenn du glaubst, dass er zu wenig zahlt, dann sprich mit dem Jugendamt, aber du solltest auch nicht glauben, dass er plötzlich so viel Unterhalt zahlen muss, dass ihr davon gut leben könnt. Wird dir ja beim ALG2 ohnehin komplett angerechnet.


Also es ist kein kleiner Laden sondern schon einer der im Jahr an die über 320 Tsd € Gewinn macht....sogar im Internet protukuliert.
Ich bekomme im Moment nur aufstoockend Alg 2 da ich in Elternzeit bin ab nächsten Monat arbeite ich wieder und dann fällt auch das Alg 2 wieder weg.
Silver1985
3533 Beiträge
06.11.2017 20:34
Zitat von Seesternchen_2.0:

Mach eine Beistandschaft beim JA. Die kümmern sich um den Unterhalt. Die prüfen auch ob die summe stimmt und klagen gegebenenfalls. Allerdings nicht rückwirkend.


Was ist denn eine Beistandschaft?
Na Rückwirkend würde ich es ja bestimmt eh nicht bekommen.
Fjörgyn
2765 Beiträge
06.11.2017 20:42
Zitat von Silver1985:

Zitat von Fjörgyn:

Wie kommst du denn auf das schmale Brett, dass er ja bestimmt 10000€ verdienen muss? Unsere Geschäftsführerin verdient 2500€ netto und ihr gehört der Laden. Man muss sich als Geschäftsführer also nicht zwingend fett die Taschen vollstopfen. Mal ganz davon abgesehen, dass du ja auch nich die Kosten für die Krankenversicherung und andere freiwillige Sozialversicherungen abziehen muss, denn als Geschäftsführer muss er aich nämlich privat versichern und das wird alles bei der Berechnung des
Unterhalts berücksichtigt.
Wenn du glaubst, dass er zu wenig zahlt, dann sprich mit dem Jugendamt, aber du solltest auch nicht glauben, dass er plötzlich so viel Unterhalt zahlen muss, dass ihr davon gut leben könnt. Wird dir ja beim ALG2 ohnehin komplett angerechnet.


Also es ist kein kleiner Laden sondern schon einer der im Jahr an die über 320 Tsd € Gewinn macht....sogar im Internet protukuliert.
Ich bekomme im Moment nur aufstoockend Alg 2 da ich in Elternzeit bin ab nächsten Monat arbeite ich wieder und dann fällt auch das Alg 2 wieder weg.

Unsere Zahlen sehen ähnlich aus, trotzdem heißt das nicht, dass die Geschäftsführer sich ein fettes Gehalt zahlen und er kann sein Gehalt auch nicht beliebig erhöhen, da bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Geschäftsinhabers. Ganz so einfach ist das also alles nicht.
Wenn du aber der Meinung bist, dass er mehr zahlen müsste, dann geh zum Jugendamt, erkläre die Situation und die werden dir dann sagen, wie es weitergeht.
Silver1985
3533 Beiträge
06.11.2017 20:47
Zitat von Fjörgyn:

Zitat von Silver1985:

Zitat von Fjörgyn:

Wie kommst du denn auf das schmale Brett, dass er ja bestimmt 10000€ verdienen muss? Unsere Geschäftsführerin verdient 2500€ netto und ihr gehört der Laden. Man muss sich als Geschäftsführer also nicht zwingend fett die Taschen vollstopfen. Mal ganz davon abgesehen, dass du ja auch nich die Kosten für die Krankenversicherung und andere freiwillige Sozialversicherungen abziehen muss, denn als Geschäftsführer muss er aich nämlich privat versichern und das wird alles bei der Berechnung des
Unterhalts berücksichtigt.
Wenn du glaubst, dass er zu wenig zahlt, dann sprich mit dem Jugendamt, aber du solltest auch nicht glauben, dass er plötzlich so viel Unterhalt zahlen muss, dass ihr davon gut leben könnt. Wird dir ja beim ALG2 ohnehin komplett angerechnet.


Also es ist kein kleiner Laden sondern schon einer der im Jahr an die über 320 Tsd € Gewinn macht....sogar im Internet protukuliert.
Ich bekomme im Moment nur aufstoockend Alg 2 da ich in Elternzeit bin ab nächsten Monat arbeite ich wieder und dann fällt auch das Alg 2 wieder weg.

Unsere Zahlen sehen ähnlich aus, trotzdem heißt das nicht, dass die Geschäftsführer sich ein fettes Gehalt zahlen und er kann sein Gehalt auch nicht beliebig erhöhen, da bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Geschäftsinhabers. Ganz so einfach ist das also alles nicht.
Wenn du aber der Meinung bist, dass er mehr zahlen müsste, dann geh zum Jugendamt, erkläre die Situation und die werden dir dann sagen, wie es weitergeht.


Also ich möchte es zumindest dort gerne mal ansprechen....wer ist denn da zuständig? Kenne mich mit dem Jugendamt so gar nicht weiter aus. Kann ich einfach erstmal anrufen und die Situation erklären und die leiten mich weiter oder lieber gleich da vorbei?
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