Mütter- und Schwangerenforum

Zwangsauszug!

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ANJUKA
23753 Beiträge
11.02.2010 17:36
Dann muss scho echt viel vorgefallen sein, das die Mutter ihre Tochter vor die Türe setzt.
Sie sollte erstmal in ein Mutter-Kind-Heim gehen, und sich Hilfe/Rat beim Jugendamt und/oder Pro Familia holen.
Das vor die Tür setzen ist rechtlich gesehen nicht erlaubt, da sie noch Minderjährig ist, wie es aber mit einer schwangeren Minderjährigen ausschaut, weiß ich allerdings nicht.
Ich glaube die geniessen besonderes Schutzrecht auf eine Bleibe.
11.02.2010 17:36
Warum steht in deinem Profil das sie 20 ist und du schreibst 17?
Clauschi
6776 Beiträge
11.02.2010 17:38
Zitat von Mausi88:

Warum steht in deinem Profil das sie 20 ist und du schreibst 17?

die rede ist von ihrer freundin die soll rausgeschmissen werden
11.02.2010 17:38
Zitat von Clauschi:

Zitat von Mausi88:

Warum steht in deinem Profil das sie 20 ist und du schreibst 17?

die rede ist von ihrer freundin die soll rausgeschmissen werden


Aber sie/er hat geschrieben MEINE Freundin?
Clauschi
6776 Beiträge
11.02.2010 17:40
Zitat von Mausi88:

Zitat von Clauschi:

Zitat von Mausi88:

Warum steht in deinem Profil das sie 20 ist und du schreibst 17?

die rede ist von ihrer freundin die soll rausgeschmissen werden


Aber sie/er hat geschrieben MEINE Freundin?
du verwirrst mich
die TE ist 20 jahre, ihre freundin, um die es geht, ist 17 jahre
ANJUKA
23753 Beiträge
11.02.2010 17:40
Zitat von Clauschi:

Zitat von Mausi88:

Warum steht in deinem Profil das sie 20 ist und du schreibst 17?

die rede ist von ihrer freundin die soll rausgeschmissen werden

Mausi erst lesen dann schreiben
11.02.2010 17:41
Zitat von Clauschi:

Zitat von Mausi88:

Zitat von Clauschi:

Zitat von Mausi88:

Warum steht in deinem Profil das sie 20 ist und du schreibst 17?

die rede ist von ihrer freundin die soll rausgeschmissen werden


Aber sie/er hat geschrieben MEINE Freundin?
du verwirrst mich
die TE ist 20 jahre, ihre freundin, um die es geht, ist 17 jahre


Ich hab das so verstanden das die die schreibt ein ER ist und ihr Freund und für seine Freundin hier fragt?
ANJUKA
23753 Beiträge
11.02.2010 17:42
Zitat von PinkerFunker:

Meine Freundin ist 17 und in der 20. ssw!
Ihr Mum will jetzt, das sie auszieht!
Darf die Mum das verlangen?

Siehst du da Mausi, da steht IHR(E) MUM also geht es um eine Dame, die Freundin von PinkerFunker
11.02.2010 17:42
Zitat von vaida:

Zitat von Adara:

Also ich denke schon, dass die Mutter das darf. Ist schließlich ihre Wohnung. Und ganz ohne Grund wird wohl kaum eine Mutter ihre schwangere Tochter vor die Tür setzen


ganz erlich für mich würde es keine gründe geben...

und wenn würde ihc mir überlegen, was ich in meiner erziehung falsch gemacht habe
Wenn ich mir hier meinen kleinen Zwerg so anschaue, fällt es mir auch schwer mir vorzustellen, was passieren müsste damit es soweit kommt.
ABER: Jeder kann theoretisch irgendwann an solch einen Punkt kommen. Die Gründe können vielfältig sein: Drogen, Gewalt, Kriminalität, stark abweichende Moralvorstellungen, mangelnder Respekt im gegenseitigen Umgang. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.
Die Frage ist ja hier: Schmeisst sie die Tochter von jetzt auf gleich raus? Oder fordert sie sie auf, sich eine eigene Wohnung zu suchen?

11.02.2010 17:45
Zitat von Adara:

Zitat von vaida:

Zitat von Adara:

Also ich denke schon, dass die Mutter das darf. Ist schließlich ihre Wohnung. Und ganz ohne Grund wird wohl kaum eine Mutter ihre schwangere Tochter vor die Tür setzen


ganz erlich für mich würde es keine gründe geben...

und wenn würde ihc mir überlegen, was ich in meiner erziehung falsch gemacht habe
Wenn ich mir hier meinen kleinen Zwerg so anschaue, fällt es mir auch schwer mir vorzustellen, was passieren müsste damit es soweit kommt.
ABER: Jeder kann theoretisch irgendwann an solch einen Punkt kommen. Die Gründe können vielfältig sein: Drogen, Gewalt, Kriminalität, stark abweichende Moralvorstellungen, mangelnder Respekt im gegenseitigen Umgang. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.
Die Frage ist ja hier: Schmeisst sie die Tochter von jetzt auf gleich raus? Oder fordert sie sie auf, sich eine eigene Wohnung zu suchen?



ganz erlich dann sucht man sich hilfe zb jugendamt...
und net einfach so rausschmeißen!
was is wenn das mädel nu níe mernden hat wos hin könnte. solls dann bei diesen temperaturen (schwanger) auf strasse pennen.
PinkerFunker
2834 Beiträge
11.02.2010 17:54
Zitat von Gianni2009:

Die Mutter wird ihre Gründe haben!!!

Es ist ihre Wohnung - sie kann entscheiden!


sie wollte schon öfters das meine freundin auszieht! ist ja auch nicht so, das sie grad ein leichtes "kind" ist! Legt sich gerne mal mit ihrer mum an, wo ich dann nur den kopf schütteln kann und mir denke, wie man nur so mit seiner mum umgehen kann!
die mum hat ihr eine geklatscht, weil sich meine freundin über ihre mum aufregt!
PinkerFunker
2834 Beiträge
11.02.2010 17:55
Zitat von Mausi88:

Ich denke vor 18 darf sie sie nicht rauswerfen weil sie noch das Sorgerecht und die Verantwortung hat für sie.


erst ab 25 dürfen die eltern ihre kinder ausem haus werfen
PinkerFunker
2834 Beiträge
11.02.2010 17:56
Zitat von Mausi88:

Warum steht in deinem Profil das sie 20 ist und du schreibst 17?


ich bin 20
PinkerFunker
2834 Beiträge
11.02.2010 17:57
Zitat von Mausi88:

Zitat von Clauschi:

Zitat von Mausi88:

Zitat von Clauschi:

Zitat von Mausi88:

Warum steht in deinem Profil das sie 20 ist und du schreibst 17?

die rede ist von ihrer freundin die soll rausgeschmissen werden


Aber sie/er hat geschrieben MEINE Freundin?
du verwirrst mich
die TE ist 20 jahre, ihre freundin, um die es geht, ist 17 jahre


Ich hab das so verstanden das die die schreibt ein ER ist und ihr Freund und für seine Freundin hier fragt?


11.02.2010 18:00
Die Mutter darf ihre Tochter vor ihrem 25. Geb. nicht der Wohnung verweisen, wenn diese nicht selber die Kosten für Miete tragen kann. Tut sie das, so soll die verwiesene Tochter zum Jugendamt gehen. Das ist das eine, unabhängig, ob sie schwanger ist oder nicht.
Nun kommt erschwerend die Schwangerschaft hinzu. Die Mutter der schwangeren Tochter müsste sie bis zur Geburt bei sich wohnen lassen. Nach Geburt des Kindes ist es eine Platzsache, ob sie gehen "müsste" oder nicht. Da aber scheinbar die soziale Situation innerhalb der Familie ziemlich im Argen liegt, kann die Tochter eine Dringlichkeitsbescheinigung für einen vorzeitigen Auszug erwirken. Sei es nun eine eigene Wohnung oder ein Mutter-Kind-Heim.
Ich persönlich rate der Schwangeren zu, sich nach Möglichkeiten umzusehen, um aus der elterlichen Wohnung zu kommen. Wenn ständig Streß zwischen Mutter und Tochter ist, so wirkt sich das nicht förderlich auf die selische Verfassung der Schwangeren und auf das ungeborene Kind aus. Beide bedürfen eines besonderen Schutzes. Mit Kenntnis der Schwangerschaft ist Mutter und Vater aber auch nicht mehr Unterhaltsverpflichtet.
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