Mütter- und Schwangerenforum

Anrechnung Einkommen des Partners bei BAföG?

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MiramitLionel
7456 Beiträge
14.03.2017 18:02
Hallo,

und zwar ziehen mein Freund und ich demnächst zusammen und mich würde interessieren, ob ich dann noch BAföG bekomme oder das Einkommen meines Partners angerechnet wird?

Liebe Grüße
14.03.2017 18:06
Zitat von MiramitLionel:

Hallo,

und zwar ziehen mein Freund und ich demnächst zusammen und mich würde interessieren, ob ich dann noch BAföG bekomme oder das Einkommen meines Partners angerechnet wird?

Liebe Grüße


Nur, wenn ihr verheiratet seid
MiramitLionel
7456 Beiträge
14.03.2017 18:08
Zitat von Lina85:

Zitat von MiramitLionel:

Hallo,

und zwar ziehen mein Freund und ich demnächst zusammen und mich würde interessieren, ob ich dann noch BAföG bekomme oder das Einkommen meines Partners angerechnet wird?

Liebe Grüße


Nur, wenn ihr verheiratet seid


Nein, das sind wir noch nicht

Das klingt ja wirklich zu schön um wahr zu sein, ich freu mich sehr
cookie23
3596 Beiträge
14.03.2017 18:37
Wohnt ihr zusammen? Ich meine das dass bei mir damals eine Rolle gespielt hat
cookie23
3596 Beiträge
14.03.2017 18:37
Zitat von cookie23:

Wohnt ihr zusammen? Ich meine das dass bei mir damals eine Rolle gespielt hat

Okay wer lesen kann ist klar im Vorteil
MiramitLionel
7456 Beiträge
14.03.2017 19:18
Zitat von cookie23:

Zitat von cookie23:

Wohnt ihr zusammen? Ich meine das dass bei mir damals eine Rolle gespielt hat

Okay wer lesen kann ist klar im Vorteil


Nein, also wir ziehen ja erst zusammen Ich hab nur leider unterschiedliche Sachen im Internet gelesen und werd dadurch nicht schlauer. Wenns angerechnet wird, wäre natürlich ziemlich schade, weil ich schon noch "mein" Geld gern gehabt hätte und so halt viel wegfallen würde.
Nuya
10450 Beiträge
14.03.2017 19:32
Nee, soweit ich weiß wird das nur angerechnet, wenn ihr verheiratet/eingetragene Lebenspartner seid. Sonst nicht.

Das wäre bei Bafög ja auch sonst immer eine sehr schwierige Angelegenheit, das anständig zu überprüfen, schließlich leben sooo viele Studenten in WGs, da eine Regelung umzusetzen, wie es bei Hartz 4 ist mit der Bedarfsgemeinschaft nur weil man zusammen lebt, wäre vermutlich für die sehr aufwändig, und schlecht nachvollziehbar.

Jedenfalls steht immer sehr explizit dort, auf den offiziellen Seiten "Einkommen der Eltern, oder Adoptiveltern, und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners".
Die fordern von einfach nur zusammen lebenden Leuten ja auch keinen Einkommensnachweis, sondern nur von ggf. Eltern und Ehegatten.

Viel Erfolg, und schön, dass ihr zusammen zieht!
MiramitLionel
7456 Beiträge
14.03.2017 19:35
Zitat von Nuya:

Nee, soweit ich weiß wird das nur angerechnet, wenn ihr verheiratet/eingetragene Lebenspartner seid. Sonst nicht.

Das wäre bei Bafög ja auch sonst immer eine sehr schwierige Angelegenheit, das anständig zu überprüfen, schließlich leben sooo viele Studenten in WGs, da eine Regelung umzusetzen, wie es bei Hartz 4 ist mit der Bedarfsgemeinschaft nur weil man zusammen lebt, wäre vermutlich für die sehr aufwändig.

Jedenfalls steht immer sehr explizit dort, auf den offiziellen Seiten "Einkommen der Eltern, oder Adoptiveltern, und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners".
Die fordern von einfach nur zusammen lebenden Leuten ja auch keinen Einkommensnachweis, sondern nur von ggf. Eltern und Ehegatten.

Viel Erfolg, und schön, dass ihr zusammen zieht!


Danke dir Ja wir sind auch froh, dass wir nun endlich eine Wohnung gefunden haben, die uns beiden gefällt.

Wenn das mit dem BAföG dann passt, bin ich froh, denn dann bin ich nicht komplett von ihm abhängig. Ich habe im Internet auch gelesen von Lebenspartner auf der offiziellen Seite, da stand aber eben dabei, bei eingetragener Lebenspartnerschaft und das sind wir ja nicht. In anderen Foren wurde da teilweise gestritten, weil die einen überzeugt waren, es würde angerechnet und die anderen meinten sicher, das wird es nicht. Allerdings waren die Threads schon ein paar Jahre alt
FräuleinS
3620 Beiträge
14.03.2017 19:35
Nein wird es nicht ^^
Nuya
10450 Beiträge
14.03.2017 19:37
Nein, wirklich, mach dir keinen Kopf, da geht es wirklich nur um eingetragene Lebenspartnerschaften (sprich gleichgeschlechtliche Ehen), nicht um einfach so zusammen lebende Paare.
Dein Freund muss ja sein Einkommen nicht mal angeben, und deine Wohnverhältnisse werden ja auch nicht abgefragt (abgesehen davon, ob du bei deinen Eltern, oder in einer Wohnung, die deinen Eltern gehört, lebst).
Alles Gute!
14.03.2017 20:43
Wir waren verheiratet und mir wurde nichts angerechnet.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
14.03.2017 20:55
Einkommen wird nicht angerechnet. Dein Bedarf wäre dann (vorbehaltich der Einkommensanrechnung deiner Eltern) 649 Euro.
Hier alles nachzulesen:

https://www.baf ög.de/de/zu-11-umfang-der-ausbildungsfoerderung-32 5.php

" 11.2.1 Eltern sind die leiblichen Eltern oder, wenn die auszubildende Person adoptiert ist, allein die Adoptiveltern. Lebenspartner im Sinne des BAföG sind nur solche nach § 1 LPartG. "

https://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__1.html

(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts, die gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner), begründen eine Lebenspartnerschaft. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden.

https://www.baf ög.de/de/-11-umfang-der-ausbildungsfoerderung-228. php

(2) Auf den Bedarf sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen;.....

MiramitLionel
7456 Beiträge
14.03.2017 21:00
Zitat von BlödmannVomDienst:

Einkommen wird nicht angerechnet. Dein Bedarf wäre dann (vorbehaltich der Einkommensanrechnung deiner Eltern) 649 Euro.
Hier alles nachzulesen:

https://www.baf ög.de/de/zu-11-umfang-der-ausbildungsfoerderung-32 5.php

" 11.2.1 Eltern sind die leiblichen Eltern oder, wenn die auszubildende Person adoptiert ist, allein die Adoptiveltern. Lebenspartner im Sinne des BAföG sind nur solche nach § 1 LPartG. "

https://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__1.html

(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts, die gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner), begründen eine Lebenspartnerschaft. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden.

https://www.baf ög.de/de/-11-umfang-der-ausbildungsfoerderung-228. php

(2) Auf den Bedarf sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen;.....


Oh vielen Dank, dass du das rausgesucht hast

Von meinen Eltern wird nichts mehr angerechnet, da sie leider schon verstorben sind, also ich bekomme noch zusätzlich Waisenrente.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
14.03.2017 21:21
Zitat von MiramitLionel:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Einkommen wird nicht angerechnet. Dein Bedarf wäre dann (vorbehaltich der Einkommensanrechnung deiner Eltern) 649 Euro.
Hier alles nachzulesen:

https://www.baf ög.de/de/zu-11-umfang-der-ausbildungsfoerderung-32 5.php

" 11.2.1 Eltern sind die leiblichen Eltern oder, wenn die auszubildende Person adoptiert ist, allein die Adoptiveltern. Lebenspartner im Sinne des BAföG sind nur solche nach § 1 LPartG. "

https://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__1.html

(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts, die gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner), begründen eine Lebenspartnerschaft. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden.

https://www.baf ög.de/de/-11-umfang-der-ausbildungsfoerderung-228. php

(2) Auf den Bedarf sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen;.....


Oh vielen Dank, dass du das rausgesucht hast

Von meinen Eltern wird nichts mehr angerechnet, da sie leider schon verstorben sind, also ich bekomme noch zusätzlich Waisenrente.


Gerne. Waisenrente zählt als dein eigenes Einkommen. Du hast aber zusätzlich einen Einkommensfreibetrag von 290 Euro. Also Waisenrente - 290 Euro = anrechenbares Einkommen.
Nuya
10450 Beiträge
14.03.2017 21:37
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von MiramitLionel:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Einkommen wird nicht angerechnet. Dein Bedarf wäre dann (vorbehaltich der Einkommensanrechnung deiner Eltern) 649 Euro.
Hier alles nachzulesen:

https://www.baf ög.de/de/zu-11-umfang-der-ausbildungsfoerderung-32 5.php

" 11.2.1 Eltern sind die leiblichen Eltern oder, wenn die auszubildende Person adoptiert ist, allein die Adoptiveltern. Lebenspartner im Sinne des BAföG sind nur solche nach § 1 LPartG. "

https://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__1.html

(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts, die gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner), begründen eine Lebenspartnerschaft. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden.

https://www.baf ög.de/de/-11-umfang-der-ausbildungsfoerderung-228. php

(2) Auf den Bedarf sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen;.....


Oh vielen Dank, dass du das rausgesucht hast

Von meinen Eltern wird nichts mehr angerechnet, da sie leider schon verstorben sind, also ich bekomme noch zusätzlich Waisenrente.


Gerne. Waisenrente zählt als dein eigenes Einkommen. Du hast aber zusätzlich einen Einkommensfreibetrag von 290 Euro. Also Waisenrente - 290 Euro = anrechenbares Einkommen.


Also soweit ich weiß ist der anrechnungsfreie Betrag des Monatseinkommens bei 450 Euro (damit man problemlos einen 450 Euro-Job machen kann). Und mit Kind hat man für das Kind auch noch einen weiteren Freibetrag. Wie sich das allerdings mit der Waisenrente genau verhält, weiß ich nicht.

Edit: Achso, nun hab ich nochmal nachgesehen, die 290 sind irgendwie ein "Grundfreibetrag"? Also vielleicht ist das dann bei Job und Waisenrente unterschiedlich? Keine Ahnung, jedenfalls bleiben 450 Euro Verdienst im Bewilligungszeitraum auch ohne Auswirkung aufs Bafög. Daher verstehe ich grad nciht recht, wo der Unterschied zwischen diesem 290 Euro Grundfreibetrag, und dem 450 Euro Verdienst verändern das Bafög nicht. ist...
Ah ok...
Die Beträge in der Tabelle geben das Bruttoeinkommen an, welches ihr aus abhängiger Beschäftigung haben dürft. Es sind NICHT die Freibeträge, die euch nach dem BAföG zustehen. Diese liegen bei einem Single ohne Kinder deutlich unter den genannten Beträgen. Dass ihr trotzdem mehr als diesen Betrag verdienen dürft, liegt daran, dass nicht nur der Freibetrag von eurem Einkommen abgezogen wird. Vorher werden noch die Werbungskosten und die Sozialpauschale angerechnet. (Vgl. dazu das Rechenbeispiel weiter unten! Dort wird auch die Werbungskostenpauschale berücksichtigt, die sich auch beim BAföG in bestimmten Fällen auswirkt und faktisch die oben genannten Beträge leicht anhebt. Bitte hier nachlesen!)

Das heißt bei Waisenrente gelten die 290 Euro, bei abhängiger Beschäftigung die 450, sorum wird ein Schuh draus. Jetzt hab ichs kapiert.^^
Sorry... War kurz verwirrt.

Aber auf jeden Fall erhöht sich der Freibetrag pro Kind auch nochmal um 520 Euro. Also hätte die TS, wenn wir nun mal von den 290 Euro ausgehen schonmal einen Freibetrag von 810 Euro.
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