Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitslos während Mutterschutz...wann arbeitsuchend melden?

Anonym 197186
2 Beiträge
12.03.2018 09:02
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen...
Ich werde voraussichtlich Anfang September entbinden. Mein Arbeitsvertrag geht nur bis 31.08.18.
Ich möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen und ab September 2019 wieder arbeiten gehen.
Muss ich mich nun 3 Monate vor dem 31.08.18 oder 31.08.19 Arbeitssuchend melden?
Ich werde danach definitiv einen Job bekommen, es geht nur darum die Fristen einzuhalten.

Weiß jemand auch zufällig, wie ich ihm Elterngeldjahr krankenversichert bin?

Danke!

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Mich einige kennen und ich das nicht möchte

Bianca1980
5617 Beiträge
12.03.2018 09:28
Ich würde sagen 3 Monate vor 18
Es könnte ja sein das du noch ein paar Tage arbeitslos bist bis zum Mutterschutz.
Geh einfach vorbei oder Ruf an und erkläre die Situation. So kannst du keine Frist verpassen
Feloidea
4127 Beiträge
12.03.2018 09:52
Zitat von Bianca1980:

Ich würde sagen 3 Monate vor 18
Es könnte ja sein das du noch ein paar Tage arbeitslos bist bis zum Mutterschutz.
Geh einfach vorbei oder Ruf an und erkläre die Situation. So kannst du keine Frist verpassen


Ich hatte mich 3 Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt gemeldet und das war auch richtig so, so hätte ich dann gleich Arbeitslosengeld bekommen wenn ich wieder zur Verfügung gestanden hätte. Und die Dame am Telefon meinte sobald ich zur Verfügung stehe solle ich mich dann melden dann geht alles seiner Wege.
Allerdings wurde mein Vertrag dann doch unbefristet verlängert.
12.03.2018 10:41
Zitat von Anonym 197186:

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen...
Ich werde voraussichtlich Anfang September entbinden. Mein Arbeitsvertrag geht nur bis 31.08.18.
Ich möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen und ab September 2019 wieder arbeiten gehen.
Muss ich mich nun 3 Monate vor dem 31.08.18 oder 31.08.19 Arbeitssuchend melden?
Ich werde danach definitiv einen Job bekommen, es geht nur darum die Fristen einzuhalten.

Weiß jemand auch zufällig, wie ich ihm Elterngeldjahr krankenversichert bin?

Danke!


Elternzeit beantragt man bei seinem Arbeitgeber, da du aber zukünftig keinen hast, bist du auch nicht richtig in Elternzeit. Ich würde mich daher 3 Monate vor Ende des Vertrags arbeitssuchend melden.
Anonym 197186
2 Beiträge
12.03.2018 11:48
Zitat von FrauFee:

Zitat von Anonym 197186:

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen...
Ich werde voraussichtlich Anfang September entbinden. Mein Arbeitsvertrag geht nur bis 31.08.18.
Ich möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen und ab September 2019 wieder arbeiten gehen.
Muss ich mich nun 3 Monate vor dem 31.08.18 oder 31.08.19 Arbeitssuchend melden?
Ich werde danach definitiv einen Job bekommen, es geht nur darum die Fristen einzuhalten.

Weiß jemand auch zufällig, wie ich ihm Elterngeldjahr krankenversichert bin?

Danke!


Elternzeit beantragt man bei seinem Arbeitgeber, da du aber zukünftig keinen hast, bist du auch nicht richtig in Elternzeit. Ich würde mich daher 3 Monate vor Ende des Vertrags arbeitssuchend melden.


Ja, ich möchte ein Jahr zuhause bleiben. Da ich bisher immer gearbeitet habe, auch in den 12 Monaten vor Geburt, steht mir doch trotzdem Elterngeld zu oder etwa nicht?
Dreamgate
35231 Beiträge
12.03.2018 11:57
Zitat von Anonym 197186:

Zitat von FrauFee:

Zitat von Anonym 197186:

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen...
Ich werde voraussichtlich Anfang September entbinden. Mein Arbeitsvertrag geht nur bis 31.08.18.
Ich möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen und ab September 2019 wieder arbeiten gehen.
Muss ich mich nun 3 Monate vor dem 31.08.18 oder 31.08.19 Arbeitssuchend melden?
Ich werde danach definitiv einen Job bekommen, es geht nur darum die Fristen einzuhalten.

Weiß jemand auch zufällig, wie ich ihm Elterngeldjahr krankenversichert bin?

Danke!


Elternzeit beantragt man bei seinem Arbeitgeber, da du aber zukünftig keinen hast, bist du auch nicht richtig in Elternzeit. Ich würde mich daher 3 Monate vor Ende des Vertrags arbeitssuchend melden.


Ja, ich möchte ein Jahr zuhause bleiben. Da ich bisher immer gearbeitet habe, auch in den 12 Monaten vor Geburt, steht mir doch trotzdem Elterngeld zu oder etwa nicht?


Ja Elterngeld bekommst du.

Melde dich einfach 3 Monate vor Vertragsende beim Amt.
Ich musste das mit der Elternzeit schriftlich beim Amt sowie beim Arbeitgeber einreichen... Allerdings lief mein Vertrag nicht aus....
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