Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitsvertrag endet einen Tag nach Beginn des Mutterschutzes, und nun?

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Chloe-Marie
1732 Beiträge
11.04.2017 19:18
Hallo ihr Lieben,

es sind Ferien und ich hatte heute endlich mal die Gelegenheit mir ein wenig Gedanken zu Elterngeld/Mutterschutz/Mutterschutzgeld zu machen. Ich bin Vertretungslehrkraft seit einigen Jahren und erhalte immer neue befristete Verträge, der momentan Laufende ist befristet bis zum zweiten Tag meines Mutterschutzes. Nun hab ich gerade mal geschaut und gefunden, dass das Mutterschaftgeld ja aus KK und AG Anteil besteht und nun kommt natürlich die Frage auf, was ist, wenn der AG Anteil dann wegfällt?!

Wer kann mir Ahnungslosen helfen?

Danke!
Schaf
12473 Beiträge
11.04.2017 19:53
Unter der Voraussetzung, dass Du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast bekommst Du dann das.

Du meldest Dich also so schnell wie möglich arbeitslos und arbeitssuchend, auch persönlich in der Agentur für Arbeit und beantragst auch ALG I. Du bekommst dann im Mutterschutz das gleiche, wie Du auch ALG bekommen würdest.
cookie23
3596 Beiträge
11.04.2017 20:04
Bis zum zweiten Tag deines mutterschutzes? Gehe ich da nicht recht in der Annahme,dass dein Vertrag dann trotzdem weiter läuft? Oder verstehe ich das einfach falsch? hatte gerade eine ähnliche Situation,deshalb wundere ich mich.. (kann aber such sein das ich das falsch verstehen)
11.04.2017 20:57
Wenn der Vertrag befristet ist, hat man keine Handhabe bezüglich einer Verlängerung. Daran ändert leider auch eine Schwangerschaft nichts.

Den Mutterschaftsgeldanteil von der KK bekommst du ganz normal für die volle Zeit. Den vom AG natürlich nur bis zum Vertragsende. Wie das dann aber mit dem ALG ist, weiß ich nicht. Aber melden musst du dich ja eh dort..
K.B.
4974 Beiträge
11.04.2017 20:58
Zitat von Schaf:

Unter der Voraussetzung, dass Du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast bekommst Du dann das.

Du meldest Dich also so schnell wie möglich arbeitslos und arbeitssuchend, auch persönlich in der Agentur für Arbeit und beantragst auch ALG I. Du bekommst dann im Mutterschutz das gleiche, wie Du auch ALG bekommen würdest.


Ich glaube so ganz stimmt das nicht. ALG 1 kann man nur beziehen, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, das tut sie aber nicht, wenn sie im Mutterschutz ist. Auch danach nicht, wenn sie in Elternzeit ist. Somit würde sie nur das Mutterschaftsgeld der KK bekommen. Mein Vertrag ist damals ausgelaufen, 2 Wochen vor Ende des Mutterschutzes. Ich habe dann eben in den 2 Wochen nur die (damals 13 €) am Tag bekommen.
Chloe-Marie
1732 Beiträge
11.04.2017 21:10
Die KK hat gesagt, wenn ein Arbeitsvertrag am Anfang des MuSchu besteht und dann ausläuft, übernimmt die KK 90% des Netto- oder 70% des Bruttoeinkommens, je nachdem was weniger ist

Hatte das schonmal jmd?
cookie23
3596 Beiträge
11.04.2017 21:11
Zitat von Emma-Erna:

Wenn der Vertrag befristet ist, hat man keine Handhabe bezüglich einer Verlängerung. Daran ändert leider auch eine Schwangerschaft nichts.

Den Mutterschaftsgeldanteil von der KK bekommst du ganz normal für die volle Zeit. Den vom AG natürlich nur bis zum Vertragsende. Wie das dann aber mit dem ALG ist, weiß ich nicht. Aber melden musst du dich ja eh dort..

Aber wenn du gekündigt wirst oder so und du dann erfährst das du zu dem Zeitpunkt schwanger warst,müssen sie deinen Vertrag auch um 1 Jahr verlängern wenn du das innerhalb der 2 Wochen Frust meldest Deshalb wundert mich das etwas
11.04.2017 21:34
Zitat von cookie23:

Zitat von Emma-Erna:

Wenn der Vertrag befristet ist, hat man keine Handhabe bezüglich einer Verlängerung. Daran ändert leider auch eine Schwangerschaft nichts.

Den Mutterschaftsgeldanteil von der KK bekommst du ganz normal für die volle Zeit. Den vom AG natürlich nur bis zum Vertragsende. Wie das dann aber mit dem ALG ist, weiß ich nicht. Aber melden musst du dich ja eh dort..

Aber wenn du gekündigt wirst oder so und du dann erfährst das du zu dem Zeitpunkt schwanger warst,müssen sie deinen Vertrag auch um 1 Jahr verlängern wenn du das innerhalb der 2 Wochen Frust meldest Deshalb wundert mich das etwas


Dir darf in der Schwangerschaft einfach nicht gekündigt werden (nur unter gaaaaanz bestimmten Voraussetzungen). Die Kündigung ist dann unwirksam.

Verträge, die auslaufen, müssen aber nicht verlängert werden.
Chloe-Marie
1732 Beiträge
11.04.2017 21:37
Es ist auch absolut ok, dass der Vertrag nicht verlängert wird.Da ich über das Land angestellt bin, haben sie mir direkt nach der Elternzeit wieder was in Aussicht gestellt. Leider gibt es für Vertretungslehrer immer nur befristete Arbeitsverträge, man ist aber immer weiter angestellt, auch über die Ferien usw.
Von daher alles ok!
11.04.2017 21:54
Zitat von cookie23:

Zitat von Emma-Erna:

Wenn der Vertrag befristet ist, hat man keine Handhabe bezüglich einer Verlängerung. Daran ändert leider auch eine Schwangerschaft nichts.

Den Mutterschaftsgeldanteil von der KK bekommst du ganz normal für die volle Zeit. Den vom AG natürlich nur bis zum Vertragsende. Wie das dann aber mit dem ALG ist, weiß ich nicht. Aber melden musst du dich ja eh dort..

Aber wenn du gekündigt wirst oder so und du dann erfährst das du zu dem Zeitpunkt schwanger warst,müssen sie deinen Vertrag auch um 1 Jahr verlängern wenn du das innerhalb der 2 Wochen Frust meldest Deshalb wundert mich das etwas


Kündigung ist aber was anderes als ein befristeter Vertrag
cookie23
3596 Beiträge
12.04.2017 05:01
Zitat von Emma-Erna:

Zitat von cookie23:

Zitat von Emma-Erna:

Wenn der Vertrag befristet ist, hat man keine Handhabe bezüglich einer Verlängerung. Daran ändert leider auch eine Schwangerschaft nichts.

Den Mutterschaftsgeldanteil von der KK bekommst du ganz normal für die volle Zeit. Den vom AG natürlich nur bis zum Vertragsende. Wie das dann aber mit dem ALG ist, weiß ich nicht. Aber melden musst du dich ja eh dort..

Aber wenn du gekündigt wirst oder so und du dann erfährst das du zu dem Zeitpunkt schwanger warst,müssen sie deinen Vertrag auch um 1 Jahr verlängern wenn du das innerhalb der 2 Wochen Frust meldest Deshalb wundert mich das etwas


Kündigung ist aber was anderes als ein befristeter Vertrag

Das ist mir klar! Deshalb frage ich mich ja ob es dazu nicht auch extra was gibt....
Dajana84
3872 Beiträge
12.04.2017 05:09
Hatte das auch. Du musst dich arbeitssuchend melden mind 3 Monate vor dem Ablauf . Da du schwanger bist wird dein Antrag ruhen , deine Beiträge werden von arbeitsamt übernommen . So war es bei mir. Alles gute!
Milka0885
7842 Beiträge
12.04.2017 06:04
Ich habe die Situation, dass mein Vertrag einen Tag vor Beginn ausläuft. Da mir niemand sagen kann was sache ist, habe ich beim Bundesministerium für Familie in Berlin angerufen. Du wirst ganz normal Mutterschaftsgeld bekommen aber halt ohne den Zuschuss deines Arbeitgebers.

Nachzulesen im 5. Sozialgesetzbuch §24 i.
Milka0885
7842 Beiträge
12.04.2017 06:05
Achso und dort sagte man mir, dass ich mich nicht beim Arbeitsamt melfen muss. Mutterschaftsgeld wird in Höhe des Krankengeldes berechnet.
Dajana84
3872 Beiträge
12.04.2017 08:44
Zitat von Milka0885:

Achso und dort sagte man mir, dass ich mich nicht beim Arbeitsamt melfen muss. Mutterschaftsgeld wird in Höhe des Krankengeldes berechnet.

Genau so war es auch bei mir
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