Mütter- und Schwangerenforum

Betriebskosten behalten ?!alg2

Anonym 195161
3 Beiträge
10.09.2017 14:27
Hallo meine Lieben ,
Ich mach es Mal kurz und schmerzfrei.
Es gibt Ende des Monats eine Fette Betriebskosten Guthaben Leistung von 993€
Ich bekomme für Unser 5personen Haushalt aufstockend alg2.
Mal so Mal so .diesen Monat waren es 399€.
Fließt ja also noch in diesen Monat rein.
Unsere Miete ist 612€ (falls es wichtig ist)

Nun die tolle Frage wieviel davon darf ich behalten? Oder nimmt das Amt alles?!

Vielen lieben Dank für euer Wissen.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Weil es um privates Geld geht , und das Privatleben

Hasi87
1667 Beiträge
10.09.2017 15:46
Zitat von Anonym 195161:

Hallo meine Lieben ,
Ich mach es Mal kurz und schmerzfrei.
Es gibt Ende des Monats eine Fette Betriebskosten Guthaben Leistung von 993€
Ich bekomme für Unser 5personen Haushalt aufstockend alg2.
Mal so Mal so .diesen Monat waren es 399€.
Fließt ja also noch in diesen Monat rein.
Unsere Miete ist 612€ (falls es wichtig ist)

Nun die tolle Frage wieviel davon darf ich behalten? Oder nimmt das Amt alles?!

Vielen lieben Dank für euer Wissen.

huhu
bei meinem freund wurde es dann angerechnet. also bekommst du dann
eventuell weniger oder eine weile garnichts
(arbeitsamt will ja meist die Betriebskostenrechnung sehen)
cookie23
3596 Beiträge
10.09.2017 15:48
Ich kenne das auch nur so das es komplett angerechnet wird...
bei einer Freundin haben sie das mal übersehene ,sie musste dann die Abrechnung erst sehr spät abgeben und hatte das Geld schon ausgegeben ,sie stand dann echt doof da..
Anonym 1951611
1 Beiträge
10.09.2017 16:22
Wir bekommen auch nur aufstockend ALG2....zahlen knapp die Hälfte noch an Miete dazu...dieses Jahr würden wir 600€ zurück bekommen....letztes waren es 400€ die angerechnet...denke das wird dieses mal auch wieder passieren.

JuRa1014
6111 Beiträge
10.09.2017 16:49
Das wird komplett angerechnet.
Was bin ich froh, dass ich keine Aufstockung mehr bekomme. Da wurde alles angerechnet. Jedes Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie jede Überstunde meines Ex-Freundes.
Lediglich die Stromrückzahlung durfte behalten werden, da Strom aus eigener Tasche bezahlt wurde.
nilou
14020 Beiträge
10.09.2017 18:27
Wird komplett angerechnet. Ist ja auch richtig so, schließlich wird die Miete mit Nebenkosten übernommen. Wenn ihr nachzahlen müsstet würde dies ja auch von der Arge mit getragen.
Anonym 195161
3 Beiträge
10.09.2017 20:33
Zitat von Nicsisch:

Wird komplett angerechnet. Ist ja auch richtig so, schließlich wird die Miete mit Nebenkosten übernommen. Wenn ihr nachzahlen müsstet würde dies ja auch von der Arge mit getragen.
nein wird es eben nicht.miete sind 612€ und wir bekamen diesen Monat nur 399€ .
Nichts mit komplett Miete vom Amt.
Im Gegenteil letzen Monat hatten wir 189€ bekommen.
Es ist total variabel
cookie23
3596 Beiträge
10.09.2017 20:50
Zitat von Anonym 195161:

Zitat von Nicsisch:

Wird komplett angerechnet. Ist ja auch richtig so, schließlich wird die Miete mit Nebenkosten übernommen. Wenn ihr nachzahlen müsstet würde dies ja auch von der Arge mit getragen.
nein wird es eben nicht.miete sind 612€ und wir bekamen diesen Monat nur 399€ .
Nichts mit komplett Miete vom Amt.
Im Gegenteil letzen Monat hatten wir 189€ bekommen.
Es ist total variabel

Dann rechnen die das aus bzw kann ich mir vorstellen das sie trotzdem alles verrechnen ,denn auf Dauer gesehen bekommt ihr ja mehr von Amt als die Nachzahlung
nilou
14020 Beiträge
10.09.2017 21:15
Zitat von Anonym 195161:

Zitat von Nicsisch:

Wird komplett angerechnet. Ist ja auch richtig so, schließlich wird die Miete mit Nebenkosten übernommen. Wenn ihr nachzahlen müsstet würde dies ja auch von der Arge mit getragen.
nein wird es eben nicht.miete sind 612€ und wir bekamen diesen Monat nur 399€ .
Nichts mit komplett Miete vom Amt.
Im Gegenteil letzen Monat hatten wir 189€ bekommen.
Es ist total variabel


Ihr bekommt das vom Amt nach Abzug eurer Einkünfte.... Die komplette Miete wird aber auch komplett als Ausgabe angerechnet! Das ihr dann weniger bekommt als eure Miete liegt an euren Einkünften die das Hartz 4 natürlich mindern. Sprich natürlich wird eure komplette Miete positiv für euch angerechnet. Und deshalb ist es natürlich auch so das die Nachzahlung auch angerechnet wird!

Und wenn ihr variabel Hartz 4 bekommt sind eure Einkünfte wahrscheinlich unterschiedlich hoch.

Schaut euch den Bescheid an, da ist alles genau aufgeschlüsselt und da werdet ihr sehen das die Miete + Nebenkosten als Ausgabe eingerechnet wird.
Anonym 1951612
2 Beiträge
11.09.2017 09:19
Es wird komplett angerechnet.
Ich lebte im letzten Jahr bis Juli vom Amt und ab August nicht mehr. Bekam nun die Abbrechnung vom letzten Jahr für meine alte Wohnung mit einem Guthaben von 400€. Im Moment bekomme ich wieder aufstockend ca. 200€ und durch das Guthaben aus dem letzten Jahr, bekomme ich diesen Monat nun gar nichts da ich von dem Guthaben leben soll. Mache also auch noch Miese, da ich diesen Monat nun Hort, GEZ und Essenskosten alles alleine zahlen muss .
Anonym 195161
3 Beiträge
11.09.2017 09:41
Zitat von Anonym 1951612:

Es wird komplett angerechnet.
Ich lebte im letzten Jahr bis Juli vom Amt und ab August nicht mehr. Bekam nun die Abbrechnung vom letzten Jahr für meine alte Wohnung mit einem Guthaben von 400€. Im Moment bekomme ich wieder aufstockend ca. 200€ und durch das Guthaben aus dem letzten Jahr, bekomme ich diesen Monat nun gar nichts da ich von dem Guthaben leben soll. Mache also auch noch Miese, da ich diesen Monat nun Hort, GEZ und Essenskosten alles alleine zahlen muss .

Wie unfair.
nilou
14020 Beiträge
11.09.2017 11:31
Zitat von Anonym 195161:

Zitat von Anonym 1951612:

Es wird komplett angerechnet.
Ich lebte im letzten Jahr bis Juli vom Amt und ab August nicht mehr. Bekam nun die Abbrechnung vom letzten Jahr für meine alte Wohnung mit einem Guthaben von 400€. Im Moment bekomme ich wieder aufstockend ca. 200€ und durch das Guthaben aus dem letzten Jahr, bekomme ich diesen Monat nun gar nichts da ich von dem Guthaben leben soll. Mache also auch noch Miese, da ich diesen Monat nun Hort, GEZ und Essenskosten alles alleine zahlen muss .

Wie unfair.


Wieso unfair? Schließlich hat man auch Unterstützung bekommen, es wurde also auch vom Amt bezahlt. Warum soll die Gutschrift dann nicht angerechnet werden? Wenn man nachzahlen müsste würde auch keiner fragen ob man es beim Amt zur Zahlung einreichen soll oder es selber zahlen.

@ Schreiberin: Und wenn du aufstockend ALG 2 bekommst kannst du dich von den GEZ Gebühren befreien lassen. Und du gehst doch mit +\- null raus. Du bekommst zwar nichts vom Ant hast aber die 400 € Nachzahlung. Also wo ist da dein Nachteil?

Anonym 1951612
2 Beiträge
11.09.2017 18:38
Zitat von Nicsisch:

Zitat von Anonym 195161:

Zitat von Anonym 1951612:

Es wird komplett angerechnet.
Ich lebte im letzten Jahr bis Juli vom Amt und ab August nicht mehr. Bekam nun die Abbrechnung vom letzten Jahr für meine alte Wohnung mit einem Guthaben von 400€. Im Moment bekomme ich wieder aufstockend ca. 200€ und durch das Guthaben aus dem letzten Jahr, bekomme ich diesen Monat nun gar nichts da ich von dem Guthaben leben soll. Mache also auch noch Miese, da ich diesen Monat nun Hort, GEZ und Essenskosten alles alleine zahlen muss .

Wie unfair.


Wieso unfair? Schließlich hat man auch Unterstützung bekommen, es wurde also auch vom Amt bezahlt. Warum soll die Gutschrift dann nicht angerechnet werden? Wenn man nachzahlen müsste würde auch keiner fragen ob man es beim Amt zur Zahlung einreichen soll oder es selber zahlen.

@ Schreiberin: Und wenn du aufstockend ALG 2 bekommst kannst du dich von den GEZ Gebühren befreien lassen. Und du gehst doch mit +\- null raus. Du bekommst zwar nichts vom Ant hast aber die 400 € Nachzahlung. Also wo ist da dein Nachteil?


Es ging um allgemein die Zahlungen, die nun zusammen kommen die ich sonst aber nicht zahlen müsste und das sind dann über 400€. Desweiteren ärgert mich, dass die Gutschrift für 1 jahr ist und ich aber nur 7 Monate Alg2 aufstockend erhielt....hatte daher damit gerechnet das evtl. dann auch so auch abgezogen wird, da ich ja nicht das komplette Jahr aufstockend bezog.
nilou
14020 Beiträge
11.09.2017 18:57
Zitat von Anonym 1951612:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von Anonym 195161:

Zitat von Anonym 1951612:

Es wird komplett angerechnet.
Ich lebte im letzten Jahr bis Juli vom Amt und ab August nicht mehr. Bekam nun die Abbrechnung vom letzten Jahr für meine alte Wohnung mit einem Guthaben von 400€. Im Moment bekomme ich wieder aufstockend ca. 200€ und durch das Guthaben aus dem letzten Jahr, bekomme ich diesen Monat nun gar nichts da ich von dem Guthaben leben soll. Mache also auch noch Miese, da ich diesen Monat nun Hort, GEZ und Essenskosten alles alleine zahlen muss .

Wie unfair.


Wieso unfair? Schließlich hat man auch Unterstützung bekommen, es wurde also auch vom Amt bezahlt. Warum soll die Gutschrift dann nicht angerechnet werden? Wenn man nachzahlen müsste würde auch keiner fragen ob man es beim Amt zur Zahlung einreichen soll oder es selber zahlen.

@ Schreiberin: Und wenn du aufstockend ALG 2 bekommst kannst du dich von den GEZ Gebühren befreien lassen. Und du gehst doch mit +\- null raus. Du bekommst zwar nichts vom Ant hast aber die 400 € Nachzahlung. Also wo ist da dein Nachteil?


Es ging um allgemein die Zahlungen, die nun zusammen kommen die ich sonst aber nicht zahlen müsste und das sind dann über 400€. Desweiteren ärgert mich, dass die Gutschrift für 1 jahr ist und ich aber nur 7 Monate Alg2 aufstockend erhielt....hatte daher damit gerechnet das evtl. dann auch so auch abgezogen wird, da ich ja nicht das komplette Jahr aufstockend bezog.


Es geht nicht um den Zeitpunkt wo du es bezogen hast. Da du jetzt aufstockend ALG 2 bekommst zählt es jetzt als Einkunft. Es gilt der Zeitpunkt des Zuflusses - also jetzt die Gegenwart. Hättest du jetzt eine Nachzahlungsforderung für die Vergangenheit würde die jetzt als Ausgabe gelten und würde komplett übernommen. Es zählt wann du etwas bekommst oder zahlen musst.
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