Mütter- und Schwangerenforum

Brief vom Gerichtsvollzieher ? !

Schnuubii
737 Beiträge
12.06.2012 13:34
Hallo ihr lieben ,
wenn man nen Brief vom gerichtsvollzieher bekommt das man vorgeladen worden ist , kann man mit dem dann besprechen das man ne ratenzahlung machen will. Und wie läuft das ab ..! ? Zahlt man das dann ein oder wird es abgebucht. Ne freundin rief mich grad heulend an und meinte das sie so einen brief erhalten hat ( ich habe nur gehört das die vor der tür stehen) wo halt drin steht wenn sie nicht zu dem genannten termin geht ein haftbefehl rausgeht . Sie sagte mir das sie es nicht sofort zahlen könne und auch so das geld knapp bei ihr ist. Ich kann es ihr nicht leihen , auch wenn ich gern würde. Handelt sich wohl um einen höheren Betrag .
Wie geht sie da am besten vor !? ich habe null ahnung und kann ihr da auch nichts weiter zu sagen deshlab dachte ich,ich frage hier mal nach.
Dani-84
394 Beiträge
12.06.2012 13:37
Hallo,

Deine freundin soll sich beim gerichtsvollzieher melden und sagen das sie denn Betrag in raten abbezahlen will. Ob sie es einziehen oder sie ein Dauerauftrag machen soll würde ich mit dem Gerichtsvollzieher abklären.
Am Besten heute noch anrufen und mit denn Leuten Reden.
12.06.2012 13:42
wenn sie absolut nicht zahlen kann, ist die einzige möglichkeit die eidesstattliche versicherung abzugeben, darin wird belegt das ihr einkommen unter den festgelegten grenzen ist, sie nicht zahlen kann sozusagen einen einfachen lebensstandart hat und somit umgeht sie weitere unannehmlichkeiten, u.a. auch eine haftstrafe

der gerichtsvollzieher müsste eigentlich davon etwas im schreiben erwähnt haben..
Mataji
143 Beiträge
12.06.2012 13:42
Das sind auch Menschen , sowas ist immer schlimm für einen (kenn ich von mein Eltern als ich klein war....) aber wenn man sich mit denen in verbindung setzt und redet dann kann man alles klären , die lassen schon mit sich reden und das ist immer das beste dem ganzen ausm weg gehen und sich nicht melden machts nur schlimmer weil die dann auch kein verständnis mehr haben irgentwann....
Schnuubii
737 Beiträge
12.06.2012 13:44
Zitat von Jondavand:

wenn sie absolut nicht zahlen kann, ist die einzige möglichkeit die eidesstattliche versicherung abzugeben, darin wird belegt das ihr einkommen unter den festgelegten grenzen ist, sie nicht zahlen kann sozusagen einen einfachen lebensstandart hat und somit umgeht sie weitere unannehmlichkeiten, u.a. auch eine haftstrafe

der gerichtsvollzieher müsste eigentlich davon etwas im schreiben erwähnt haben..
von dieser versicherung hat sie nicht gesprochen.. ich habe leider absolut keine ahnung davon...
beljana
23386 Beiträge
12.06.2012 13:45
auf jeden fall sofort reagieren. und dann beim gerichtsvollzieher erscheinen, oder der kommt zu ihr, und über die sachlage sprechen. die gerichtsvollzieher sind auch keine unmenschen. dann wird sich herausstallen, on der GV einer ratenzahlung zustimmen darf und kann, oder nicht. ein GV kann auch eine ratenzahlung ablehnen, wenn der gläubiger den betrag sofort haben will. was aber eher unwarscheinlich ist, weil es ja auch noch die eidesstattliche versicherung gibt und wenn deine freundin die unterschreibt, dann kriegt der gläubiger rein gar nix.
aber gar nicht reagieren kann unter umständen tatsächlich zum haftbefehl führen, und dann steht die pol vor der tür.
ich kenn mich da etas aus, durch meinen ex.
Schnuubii
737 Beiträge
12.06.2012 13:45
Zitat von Mataji:

Das sind auch Menschen , sowas ist immer schlimm für einen (kenn ich von mein Eltern als ich klein war....) aber wenn man sich mit denen in verbindung setzt und redet dann kann man alles klären , die lassen schon mit sich reden und das ist immer das beste dem ganzen ausm weg gehen und sich nicht melden machts nur schlimmer weil die dann auch kein verständnis mehr haben irgentwann....
Ich habe ihr gesagt sie soll da anrufen, ich wred nachher nochma bei ihr anrufen und nachfragen
Schnuubii
737 Beiträge
12.06.2012 13:46
kann mir vllt einer das mit der eidesstattliche versicherung erklären ?
die sachen die im netz stehen versteh ich irgendwie net so...
12.06.2012 13:53
mit der eidestaatlichen versicherung gibt sie an, kein einkommen zu haben, sie muss alle geldquellen offen legen, die können jederzeit ein blick auf ihr konto verfen, die wollen genau wissen wie viel geld sie hat und sie verpflichtet sich dazu immer auskunft zu geben.... sie sollte das nicht tun, sondern raten zahlen, den mit der eidestaatlichen versicherung bekommt sie keinen mietvertrag und auch arbeitgeber tun sich schwer solche menschen einzustellen, was ich persönlich sehr schade finde, jeder kann mal einen schwierige situation kommen
Schnuubii
737 Beiträge
12.06.2012 13:56
Zitat von Sonnenaufgang:

mit der eidestaatlichen versicherung gibt sie an, kein einkommen zu haben, sie muss alle geldquellen offen legen, die können jederzeit ein blick auf ihr konto verfen, die wollen genau wissen wie viel geld sie hat und sie verpflichtet sich dazu immer auskunft zu geben.... sie sollte das nicht tun, sondern raten zahlen, den mit der eidestaatlichen versicherung bekommt sie keinen mietvertrag und auch arbeitgeber tun sich schwer solche menschen einzustellen, was ich persönlich sehr schade finde, jeder kann mal einen schwierige situation kommen
Ah okay... ich werd ihr das ausrichten danke
12.06.2012 15:04
Zitat von Sonnenaufgang:

mit der eidestaatlichen versicherung gibt sie an, kein einkommen zu haben, sie muss alle geldquellen offen legen, die können jederzeit ein blick auf ihr konto verfen, die wollen genau wissen wie viel geld sie hat und sie verpflichtet sich dazu immer auskunft zu geben.... sie sollte das nicht tun, sondern raten zahlen, den mit der eidestaatlichen versicherung bekommt sie keinen mietvertrag und auch arbeitgeber tun sich schwer solche menschen einzustellen, was ich persönlich sehr schade finde, jeder kann mal einen schwierige situation kommen


falsch..du verwechselst da was..was du beschreibst ist eine insolvenz..von einer eidesstattlichen erklärung erfährt weder der arbeitgeber, noch die bank usw.
das ist nur ein formular vom schuldner, für den gläubiger das sozusagen kein einkommen einzuziehen ist, falls es zu einer pfändung kommt, denn der gläubiger kann auch, ohne einen gerichtsvollzieher das girokonto einfrieren, bzw. pfänden wenn etwas zu pfänden ist und somit wird das durch die eidesstattliche versicherung verhindert, dann weiss der gläubiger gleich das es nix zu holen gibt und spart sich kosten und mühe kontos zu pfänden oder den gerichtsvollzieher persönlich vorbei zu schicken..

natürlich ist eine ratenzahlung besser, sollte sie aber dann nicht zahlen können, geht der ganze schmus von vorne los und es laufen unnötig kosten auf..wenn sie also weiss das es eine große summe ist und sie auch raten nicht bestreiten kann, dann lieber die eidesstattliche versicherung..
12.06.2012 15:13
sag deiner freundin sie soll mal tief durchatmen und ganz ruhig bleiben, sie soll sich mit dem gerichtsvollzieher in verbindung setzen (sicher hat sie einen termin bei ihm im büro erhalten) und dann in ruhe mit ihm besprechen was zu tun ist..ehe es zu einem haftbefehl kommt, vergeht noch einige zeit, also keine panik, sie wird nicht gleich morgen früh um 8 verhaftet..

die sachen lassen sich in der regel gut abklären, so das beide seiten, schuldner sowie gläubiger zufrieden sind..

der gerichtsvollzieher ist beauftragter des gläubigers, die summe in bar oder in raten ist immer an ihn zu entrichten (wenn nicht anders vereinbart)..also mit sicherheit findet sich da eine lösung
12.06.2012 15:18
edit: der vermieter z.b. kann einsicht verlangen in das schuldnerverzeichnis, das ist aber eher selten, den meisten vermietern reicht eine bescheinigung vom vormieter das die miete regelmäßig gezahlt wurde..der eintrag erlischt auch nach 3 jahren

hier dazu mal ein paar infos zum nachlesen

http://www.meine-schulden.de/ratgeber/eidesstattli che_versicherung
12.06.2012 19:26
ich hab nicht die insolvent gemeint, wie oft hab ich schon bei personalfragebögen die frage gesehen, wurde in den letzten 3 jahren eine eidesstaatliche versicherung abgegeben, genauso beim mietvertag mit der selbstauskunft, dass hatte ich gemeint
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