Mütter- und Schwangerenforum

Eigenkündigung in Elternzeit

geheim86
2 Beiträge
26.03.2017 18:29
Hallo zusammen,
meine Situation ist derzeit so, dass ich sehr glücklich bei meinem aktuellen Arbeitgeber bin und jetzt erfahren habe, dass ich Schwanger bin. Es ist auch alles wunderbar und jeder freut sich für mich. Nun hat mein Mann erfahren, dass er berufsbedingt die Möglichkeit hat, nach der Geburt unseres Kindes wieder in unserer alten Heimat zu arbeiten wo unsere beiden Familien wohnen. Es wäre für uns und für das Baby natürlich wunderbar nicht mehr 400km von der Familie entfernt zu wohnen. Nun mein eigentliches Problem. Da ich mich sehr gut mit meine Arbeitgeber verstehe, möchte ich natürlich auch, dass alle fair abläuft. Wenn wir ca. 4 Monate nach Geburt wieder in die Heimat ziehen, erfährt es mein Arbeitgeber auf jeden Fall, weil ich mit einigen Kollegen auch befreundet bin. Ist es sinnvoll und fair dann auch direkt zu kündigen und erhalten ich dann weiterhin mein Elterngeld? Nur meine Adressänderung mitzuteilen und sonst nichts fände ich irgendwie blöd, aber ich will mich natürlich nicht schlechter stellen. Und wie wäre es, wenn ich nach Ablauf der Elternzeit nicht direkt eine neue Stelle hätte, würde ich trotzdem ALG1 bekommen? Ich danke euch für eure Antworten. Liebe Grüße
LeilaHH
253 Beiträge
26.03.2017 19:29
Ich kann dir leider dazu nichts sagen..

Ich merke es mir mal da ich das Thema spannend finde.
MiJu
3258 Beiträge
26.03.2017 20:46
An deiner Stelle würde ich den Umzug erst mitteilen wenn dein AG ofiziell von der Ss weis.
Und wenn deine Elternzeit abläuft, suchst du dir am besten fristgerecht was neues und kündigst dann unter einhalt der kündigungszeit deine Stelle. Das wäre für dich das sicherste.....
Warum vorher kündigen? Das hat keinen Sinn und hat nichts negatives für deinen AG. Er zahlt ja nicht für dich...
wenn dann würde ich, bevor ihr weg zieht, einfach offen mit dem AG sprechen, vermutlich schicken Sie dir nach Ablauf deiner Elternzeit eh die Kündigung.

Ich glaube auch nicht dass du alg berechtigt bist, wenn du kündigst

Alles gute
sunrisefranzi
3817 Beiträge
26.03.2017 21:00
Da du nach der EZ ja nicht mehr da anfangen willst kannst du eigentlich dann auch zum umzugstermin kündigen. EG bekommst du trotzdem ganz normal. Das hat damit nix zu tun. Berechnet sich ja aus dem Gehalt vorher.
Ich weiß allerdings nicht wie es mit Versicherungen dann aussieht. Also Krankenkasse. Aber das ist mein ich auch abgedeckt.
bambina_1990
16691 Beiträge
27.03.2017 09:52
Zitat von sunrisefranzi:

Da du nach der EZ ja nicht mehr da anfangen willst kannst du eigentlich dann auch zum umzugstermin kündigen. EG bekommst du trotzdem ganz normal. Das hat damit nix zu tun. Berechnet sich ja aus dem Gehalt vorher.
Ich weiß allerdings nicht wie es mit Versicherungen dann aussieht. Also Krankenkasse. Aber das ist mein ich auch abgedeckt.
sie ist dann mit Kind trotzdem versichert,nur über die elterngeld stelle halt ,is bei mir auch so
Lobulus
1386 Beiträge
27.03.2017 10:21
Hast du einen befristeten Vertrag? Wenn ja, einfach auslaufen lassen. So hast du noch Anspruch auf ALG1 nach der Elternzeit.
19Sabrina87
5365 Beiträge
27.03.2017 10:34
Natürlich kannst du kündigen. Das Elterngeld bekommst du trotzdem. Das bekommst du ja von der Elterngeldstelle und nicht vom Arbeitgeber.
Wenn du mit dem Vater des Kindes verheiratet bist,bist du und das Kind dann über ihn familienversichert.

Nachteile hast du dadurch keine. Dann suchst du dir halt in deinem neuen Umfeld zum Ende der Elternzeit etwas neues.
ghostcat87
2101 Beiträge
27.03.2017 21:29
Ich glaube ihr Problem ist, das sie den AG nicht bis zum Umzug anlügen will dass sie nach der EZ wieder in den Betrieb kommt. Der AG wüsste Bescheid und kann sich nach einer neuen, langfristigen Kraft umsehen.

Kann dich verstehen, was ich machen würde weiß ich nicht.
Wenn du wirklich so gut mit dem AG bist und du weißt er wird dich bis zum Mutterschutz anständig behandeln, dann sag es ihm NACH offizieller Bekanntgabe der SS. Möglichkeit wäre auch es in der EZ zu sagen, dann hat der AG trotzdem noch lange genug Zeit. Dann kündigst du einfach z.B. 10 Monate im Voraus. Du bist eh schon weg, zahlen muss er für dich eh nicht in EZ.
Denk aber daran dir vorzeitig evtl ein Arbeitszeugnis zu besorgen um dich in der EZ frühzeitig neu zu bewerben, ALG wirst du keines bekommen.
geheim86
2 Beiträge
28.03.2017 14:20
Hallo ihr lieben,

vielen Dank für eure Antworten. Ich bin schon mal beruhigt, dass es keine Auswirkung auf mein Elterngeld hat. Ich denke, wir würden dann eh erst ein paar Monate nach der Geburt umziehen. Da ich ja weiterhin Elterngeld bekomme, werde ich dann auch mit offenen Karten spielen und mit meinem AG reden. Da ich verheiratet bin kann ich mich ja dann auch beim meinem Mann versichern.

Ich wünsche euch noch einen schönen sonnigen Tag

Liebe Grüße
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