Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld bei Aufstockern

KiWuMami2017
13 Beiträge
08.06.2017 20:06
Hallo

Ich bin derzeit in der 32ssw schwanger und habe vor der SS als auch in der SS bis zum Beschäftigungsverbot im April, gearbeitet allerdings bin ich Geringverdienerin und demnach auch ALGll Aufstockerin außerdem habe ich schon einen 5 Jährigen Sohn.

Wie ist es mit dem Elterngeld? Laut Elterngeldrechner werde ich ca. 250Euro auf 2 Jahre verteilt bekommen.
Das Geld wird mir doch angerechnet oder?
Wie ist es wenn ich in diesen 2 Jahren mit meinen Freund zusammen ziehe, bleibt meine Elterngeldsumme immer gleich? Wenn das der Fall wäre, wäre mir klar dass das ALGll wegfällt aber doch nicht das Elterngeld oder?

Wäre lieb wenn ihr eure Erfahrungen berichtet! Mamas bei denen es eine ähnliche Situation ist

shelyra
69094 Beiträge
08.06.2017 20:14
an der elterngeldsumme ändert sich nichts. die ist unabhängig davon ob man mit ejmanden zusammenzieht oder nicht. das wird auch nicht einfach so wegfallen, sondern weiterhin gezahlt werden

ob deine aufstockung wegfällt kann man pauschal ja auch nicht sagen, da es drauf an kommt was ihr als "gemeinschaft" verdient.
KiWuMami2017
13 Beiträge
08.06.2017 20:25
Zitat von shelyra:

an der elterngeldsumme ändert sich nichts. die ist unabhängig davon ob man mit ejmanden zusammenzieht oder nicht. das wird auch nicht einfach so wegfallen, sondern weiterhin gezahlt werden

ob deine aufstockung wegfällt kann man pauschal ja auch nicht sagen, da es drauf an kommt was ihr als "gemeinschaft" verdient.


Danke für die schnelle Antwort
Wir werden zusammen ca 2300euro haben ich denke das wir da keinen Anspruch haben werden

Wie hasse ich nur diesen Zettelkram :/
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
08.06.2017 21:22
Also soweit ich weiß, werden 150 Euro von dem Elterngeld nicht angerechnet, wenn du es über 2 Jahre auszahlen lässt, da du ja vorher erwerbstätig warst. Und bei 2300 Euro zusammen, wovon nochmal 150 Euro nicht angerechnet werden in dem Fall, habt ihr eventuell sogar trotzdem noch Anspruch auf ALG2. Wobei ich da immer schauen würde, ob man mit Wohngeld und Kinderzuschlag nicht besser dran wäre, das wäre dann aber wiederum mehr Papierkram .
08.06.2017 21:25
Das mit dem Wohngeld und Kinderzuschlag wollt ich auch grad schreiben,
ob das mehr Papierkram ist oder nicht interessiert das Jobcenter aber nicht,
wenn ihr mit den beiden Leistungen besser da steht (kann man online ja
schon mal durchrechnen) wird das H4 abgelehnt mit der Begründung das
man da quasi mehr raus bekommt und man das beides beantragen soll.
(ich sprech aus Erfahrung)
K.B.
4968 Beiträge
08.06.2017 21:37
Das ist richtig so, es müssen erst alle anderen vorrangigen Leistungen ausgeschöpft werden, bevor man ALG II bezieht, dazu gehören Wohngeld, Kinderzuschlag.
Das Elterngeld selber wird angerechnet, es kann dann eben die Ansprüche auf ALG II mindern.
Aber bei einem Einkommen von 2100 € werden ihr höchstwahrscheinlich nichts mehr bekommen.
08.06.2017 21:40
Ja das mein ich
Mir ist aber so als hätte man einen "Freibetrag" beim Aufstocken.
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
08.06.2017 21:53
Zitat von Engelchen1711:

Ja das mein ich
Mir ist aber so als hätte man einen "Freibetrag" beim Aufstocken.


Ja hat man. Bei bspw. 1500 Euro Brutto mit Kind, hat man einen Freibetrag von 330 Euro. Das wird dann vom Netto nochmal abgezogen. Und der Grundbetrag vom Elterngeld wird m.M.n. NICHT angerechnet, wenn man vor dem Bezug erwerbstätig war. Und Grundbetrag beim EG sind 300 Euro auf 1 Jahr oder eben 150 Euro auf 2 Jahre.
Sprich bei 2300 Euro zusammen, werden nochmal 480 Euro nicht angerechnet. Bleiben noch 1820 Euro anrechenbares Einkommen. Bei 4 Personen dürfte da durchaus noch ein Anspruch bestehen, das kommt dann aber auch auf die Miethöhe an. Allein die Regelsätze zusammen ergeben bereits einen Anspruch von 1210 Euro. Sprich wenn die Miete über 610 Euro liegt und komplett anerkannt wird, dann besteht auch ein Anspruch auf ALG2. Auch wenn das Manchem nicht passen mag.
Senami3
1553 Beiträge
08.06.2017 22:00
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Engelchen1711:

Ja das mein ich
Mir ist aber so als hätte man einen "Freibetrag" beim Aufstocken.


Ja hat man. Bei bspw. 1500 Euro Brutto mit Kind, hat man einen Freibetrag von 330 Euro. Das wird dann vom Netto nochmal abgezogen. Und der Grundbetrag vom Elterngeld wird m.M.n. NICHT angerechnet, wenn man vor dem Bezug erwerbstätig war. Und Grundbetrag beim EG sind 300 Euro auf 1 Jahr oder eben 150 Euro auf 2 Jahre.
Sprich bei 2300 Euro zusammen, werden nochmal 480 Euro nicht angerechnet. Bleiben noch 1820 Euro anrechenbares Einkommen. Bei 4 Personen dürfte da durchaus noch ein Anspruch bestehen, das kommt dann aber auch auf die Miethöhe an. Allein die Regelsätze zusammen ergeben bereits einen Anspruch von 1210 Euro. Sprich wenn die Miete über 610 Euro liegt und komplett anerkannt wird, dann besteht auch ein Anspruch auf ALG2. Auch wenn das Manchem nicht passen mag.


Off-topic: muss man das studieren, um da durchzublicken?! Wirkt ja furchtbar kompliziert! Da kann man ja allein deswegen froh sein nix damit bisher zu tun zu haben
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
08.06.2017 22:07
Zitat von Senami3:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Engelchen1711:

Ja das mein ich
Mir ist aber so als hätte man einen "Freibetrag" beim Aufstocken.


Ja hat man. Bei bspw. 1500 Euro Brutto mit Kind, hat man einen Freibetrag von 330 Euro. Das wird dann vom Netto nochmal abgezogen. Und der Grundbetrag vom Elterngeld wird m.M.n. NICHT angerechnet, wenn man vor dem Bezug erwerbstätig war. Und Grundbetrag beim EG sind 300 Euro auf 1 Jahr oder eben 150 Euro auf 2 Jahre.
Sprich bei 2300 Euro zusammen, werden nochmal 480 Euro nicht angerechnet. Bleiben noch 1820 Euro anrechenbares Einkommen. Bei 4 Personen dürfte da durchaus noch ein Anspruch bestehen, das kommt dann aber auch auf die Miethöhe an. Allein die Regelsätze zusammen ergeben bereits einen Anspruch von 1210 Euro. Sprich wenn die Miete über 610 Euro liegt und komplett anerkannt wird, dann besteht auch ein Anspruch auf ALG2. Auch wenn das Manchem nicht passen mag.


Off-topic: muss man das studieren, um da durchzublicken?! Wirkt ja furchtbar kompliziert! Da kann man ja allein deswegen froh sein nix damit bisher zu tun zu haben


Mmmhhh ob man das jetzt studieren muss, keine Ahnung (was für ein Studiengang wäre das wohl). Ich google sowas halt, wenns mich interessiert oder mich (oder Bekannte, Familie) betrifft. Und da ich eh gut mit Zahlen bin, blick ich da entsprechend schnell durch.
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