Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld frage

Gehe zu Seite:
serap1981
2740 Beiträge
10.02.2017 13:28
Die 30% sind aber eine Folge deiner Auszeit. Schön, wenn ihr es euch leisten könnt, aber eben nicht auf Staatskosten. Bemessungsgrundlage ist nun einmal das letzte Jahr.
bambina_1990
16691 Beiträge
10.02.2017 13:54
Zitat von crazyviper:

Zitat von jenjae:

Wie hast du denn in der Zeit gelebt, also die Kosten getragen, als du noch monatlich 500€ zur Verfügung hattest? (Habe jetzt einfach mal 6000:12 gerechnet).

Du hattest dann
10 Monate lang 500€ netto
2 Monate 1700 netto
= 8400€ durch 12 = Monatliches Durchschnittsgehalt = 700€.

Dazu gibt der Elterngeldrechner, den ich gerade auf die schnelle bemüht habe an, dass du dann ein EG von 530€ haben wirst.

Das sind ja dann mehr, als die 500, die du vorher hattest.

Jedenfalls besteht ja die Möglichkeit dein Geld vom Amt aufstocken zu lassen.

Viele Grüße und viel Glück


Ich hatte nicht 500 € zur verfügung. ich bin nachdem mein alter arbeitgeber insolvent gegangen ist. erstmal zuhause geblieben
da 2015 hauskauf usw. und habe von dem ersparten gelebt. und mir meine auszeit genommen.

daher wie geschrieben war ich die zeit auch nicht beim arbeitsamt gemeldet. daher auch kein anrechenbares einkommen von der seite. dann wäre ja das nun vorhandene problem nicht das ich eben den großteil des Jahres, Monatlich mit 0 € Angeben müsste.....
die rechnen das aber so als hättest du im Durchschnitt 500 pro Monat gehabt
kk2404
1055 Beiträge
10.02.2017 14:03
Zitat von serap1981:

Die 30% sind aber eine Folge deiner Auszeit. Schön, wenn ihr es euch leisten könnt, aber eben nicht auf Staatskosten. Bemessungsgrundlage ist nun einmal das letzte Jahr.

Da muss ich serap voll und ganz zustimmen - mich verwundert eher deine Verwunderung. Dass man nicht zu vollen Bezügen zu hause bleiben kann, müsste ja klar sein. Das Elterngeld ist ja kein Gehalt sondern eine Unterstützung.
serap1981
2740 Beiträge
10.02.2017 14:10
ALG I ist übrigens auch keine Alternative, da wird genauso berechnet. Und dazu kommt noch das Stichwort Anwartschaftszeiten.
shelyra
69094 Beiträge
10.02.2017 15:29
arbeitslosmelden um damit arbeitslosengeld zu kassieren geht nur, wenn du dich weiterhin auf jobsuche begibst. dazu musst du dann einen betreuungsplatz für dein kind nachweisen können
außerdem gibts doch nach der eigenen kündigung erstmal eine sperre bis geld ausgezahlt wird.
10.02.2017 15:45
Ea sind nicht 12 Monate vor geburt, sondern vor Beginn des Mutterschutzes!!
Choco
4200 Beiträge
10.02.2017 18:26
Zitat von Julemaus:

Ea sind nicht 12 Monate vor geburt, sondern vor Beginn des Mutterschutzes!!


Richtig, der Monat in dem Mutterschutz anfängt wird schon komplett ausgeklammert. Wann beginnt denn dein Mutterschutz?

Was mich verwirrt sind deine 6.000€, wo genau kommen die jetzt her? Ist das dein Erspartes von dem du gelebt hast oder waren das Einnahmen? Wann genau? Und ab wann war jetzt das Arbeitsverhältnis mit den 1.700?

War euch das nicht bewusst, dass sich das Elterngeld danach richtet? Sonst hätte man sich ja vielleicht lieber keine Auszeit ausgerechnet in dem Jahr genommen?

Ansonsten haben einige hier ja schon angemerkt, kündigen zieht eine 3 Monatige Sperre für Arbeitslosengeld nach sich und ALG 1 Richtet sich auch erstmal nach dem letzten Einkommen.. Ansonsten gibt's noch die Möglichkeiten Wohngeld + Kinderzuschlag, Elterngeld Plus und nebenher Teilzeit arbeiten, komplett arbeiten und Baby fremdbetreuen lassen..
Elterngeld24
2 Beiträge
16.02.2017 09:17
Also wenn die 500 Euro pro Monat nur Erspartes waren und keine Einkünfte aus einer laufenden Erwerbstätigkeit, dann zählen die nicht. Nur steuerpflichtiges Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird beim Elterngeld berücksichtigt.

Dann würden nur die 2 x 1700 Euro netto (grob) zugrunde gelegt werden.
Dann gäbe es noch die Möglichkeit, den Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, mit einzubeziehen (Verzicht Verschiebung nennt sich das), sodass man noch die paar steuerpflichtigen Euro aus dem Monat berücksichtigen könnte.

Das alles wird dann durch 12 geteilt und bei dem niedrigen Einkommen wird wohl eine Ersatzrate von 100% fällig.

Wenn du also im Durchschnitt unter 300 liegst, dann bekommst du (aufgestockt) 300 Euro an Elterngeld, wenn du im Durchschnitt knapp über 300 liegst, dann wirst du wohl auch den Wert an Elterngeld bekommen.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 3 mal gemerkt