Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld teilzeitarbeit mit Reduktion der Stunden / MuSchugeld Berechnung

26.03.2017 09:31
Guten morgen,
ich habe 2 Fragen. vet ist Ende Juli und ich habe wie folgt gearbeitet:
Juli 2016-Sept 2016 30st
sep 16- dez 16 40 St
Jan 17- März 17. 30st
April 17 bis MuSchu Mitte Juni 20 St

Nach dem MuSchu möchte ich 20 St arbeiten.

Nun ist es ja so, dass man TZ arbeiten darf, sich aber die Stunden reduziert haben müssen um EG zu bekommen. Im Vergleich zu was müssen sie sich denn reduziert haben? Auf das Jahr gerechnet haben sie sich bei mir natürlich reduziert. Nicht aber, wenn man nur die letzten 3 Monate betrachtet. Hab ich dann Anspruch auf EG?

Meine Zweite Frage bezieht sich auf die MuSchugeld Berechnung. Werden immer nur die letzten 3 Monate herangezogen? Auch wenn man aufs Jahr gesehen viel mehr verdient hat. (Mein einer Vertrag läuft jetzt aus und wird dann natürlich nicht für 2 Monate verlängert)

Was meint ihr?

26.03.2017 17:45
Also ich hab vor 4 Jahren teilzeit gearbeitet und durfte nicht über 25 oder 30 stunden in der Woche kommen. Somit habe ich die 300 euro mindestens eg bekommen plus mein normales gehalt.
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