Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld und Aufstiegsbafög

03.02.2018 11:54
Unsere Situation ist folgende:

Ich habe einen Minijob. Heißt also Mindestsatz + Geschwisterbonus.

Mein Mann besucht gerade die Meisterschule und bekommt Aufstiegsbafög.

Nun habe ich überall gelesen, dass beim normalen Bafög der Mindestsatz anrechnungsfrei ist und auch die 30 Stunden nicht eingehalten werden müssen.
Aber zu Meisterbafög finde ich nichts

Unser Plan wäre dann ungefähr:
Ich nehme Monat 1+2 (Mutterschaftsgeld kriege ich nur diesen anrechnungsfreien Minibetrag), mein Mann 3+4 und ich dann 5-14.
schattenzauber
1507 Beiträge
03.02.2018 17:35
Findet der Kurs in Vollzeit statt? Für Kurse in Teilzeit gibt es keinen Unterhaltsbeitrag, aber wenn er eine Meisterschule besucht, geh ich jetzt mal vom Vollzeitunterricht aus.

Also mein letzter Rechtsstand war, dass beim Ehegatten immer die Einkünfte aus dem Vorvorjahr angeguckt werden - wenn der Kurs also 2018 beginnt, sind deine Einkünfte aus 2016 relevant. Sollten sich diese verringert haben, kannst du beim Amt einen Aktualisierungsantrag stellen, dann werden deine Einkünfte aus genau dem Zeitraum angeguckt, in dem die Fortbildung deines Mannes stattfindet.
Weiß aber nicht, obs immer noch so ist, bin seit zwei Jahren nicht mehr für die Berechnung zuständig und da hat sich rechtlich einiges geändert.
04.02.2018 10:30
Danke für deine Antwort.
Das Aufstiegsbafög bekommen wir schon. Der Vollzeitkurs läuft schon seit Oktober.
Frage ist halt, ob er eben die zwei Monate Elterngeld zusätzlich zum Bafög zu bekommen. Bei normalen Studenten scheint das ja zu gehen.
Nuya
10450 Beiträge
04.02.2018 10:51
Zitat:
Der Einkommensfreibetrag beträgt 290 Euro. Durch die zusätzliche Berücksichtigung einer Werbungskostenpauschale und einer Sozialpauschale ist damit ein Minijob mit Einkünften bis zu 450 Euro anrechnungsfrei.

Für Verheiratete und Verpartnerte, die nicht dauerhaft getrennt leben, erhöht sich dieser Freibetrag um 570 Euro. Je Kind erhöht er sich um 520 Euro.

Ein Ehe- oder Lebenspartner hat zusätzlich einen eigenen Einkommensfreibetrag in Höhe
von 1.145 Euro bevor sein Einkommen auf die Förderung angerechnet wird.

Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Verheirateten und Verpartnerten, die nicht dauerhaft getrennt leben, um 2.100 Euro. Für jedes Kind erhöht er sich ebenfalls um 2.100 Euro.

Das Vermögen eines Ehe-/Lebenspartners ist anrechnungsfrei. Dies gilt auch für eine angemessene eigengenutzte Immobilie und ein entsprechendes Auto.


Quelle: www.aufstiegs-bafoeg.de/de/fragen-und-antwort

Das problem ist, dass man natürlich die grundsätzliche fördergrundlage fürs bafög nicht verlieren darf. Bei mir hiess das damals z.b., dass ich zwar das elterngeld aber technisch gesehen keine elternzeit bekam, sprich der semesterzähler musste weiter laufen, sonst hätte ich halt im urlaubssemester alg bekommen müssen, da mit unterbrechung des studiums die grundlage fürs bafög flöten geht.
Und ja, man musste keine zeiten einhalten. Ich bekam das elterngeld obwohl ich vollzeit-student war.
Meine erfahrungen sind vom "normalen" bafög. Aber oben im link steht ja, dass das äquivalent sei.
Soll dein mann denn in der zeit tatsächlich komplett zu hause bleiben, oder lediglich das elterngeld in anspruch nehmen, damit ihr die partnermonate nicht verliert? So klang es jetzt wegen der 30 stunden nachfrage, also dass "er" das geld bekommt, und du betreust und er weiter seine meisterschule da macht?
Bei mir wars so, gings so. Elterngeld und trotzdem vollzeit student.
04.02.2018 15:00
Genauso ist es gedacht. Er will die Partnermonate nehmen, aber weiter normal zur Schule gehen.
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