Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld/Elterngeld plus - ganz viele ????? im Kopf

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06.12.2017 08:18
Zitat von stech09:

Zitat von LittleOne:

Ich muss auch nochmal ganz blöd nachfragen... bei mir die selbe Situation wie bei Shnaddy. Das bedeutet ich muss quasi in den Elterngeldantrag schreiben „nach 22-monatiger Auszeit...“ nicht nach 24-monatiger / 2-jähriger Auszeit?

Und eine andere Frage noch:
um es mal leichter zu rechnen: angenommen der VET wäre der 31.12.2017 (nur als Beispiel!) ab wann wäre dann der Eintritt in die Elternzeit? Am 31.12.2017 oder am 01.01.2018?


Dann wenn dein Kind wirklich auf die Welt kommt, die seltensten halten sich an den ET.
Also wäre es pünktlich der 31.12

Super vielen Dank wusste nur nicht ob der ET an sich schon mit zählt oder erst der Tag danach. Danke
Choco
4203 Beiträge
06.12.2017 09:59
Je nachdem ob das Kind vor ET kommt und die Mutterschutz Frist dann länger läuft (weil die 8 Wochen ja erst ab ET zu laufen beginnen) kann es auch sein dass man die ersten drei Monate Basis Elterngeld nehmen muss zum verrechnen und dann nur 21 Monate insgesamt ausgezahlt wird. War bei meinem Sohn so
Shnaddy
11002 Beiträge
06.12.2017 11:40
Warum muss das jetzt nochmal die ersten zwei Monate Basiselterngeld sein??

Und nehmen wir mal an nach 1,5 Jahre steigt mit der Sinn nach Arbeit in den Kopf und ich will wieder einsteigen,geht das so einfach??Was passiert mit den restlichen Monaten Elterngeld??Kann das ausgezahlt werden oder verfällt das dann??
Oder kann ich bei Elterngeld Plus ohne Abzug bis 30h arbeiten gehen??Muss ich das gleich beim Antrag angeben oder kann ich mir das noch „überlegen“??

Sooo viele Fragen,ich hoffe es liest noch einer mit,..
Choco
4203 Beiträge
06.12.2017 12:41
Zitat von Shnaddy:

Warum muss das jetzt nochmal die ersten zwei Monate Basiselterngeld sein??


Wegen der Verrechnung mit dem Mutterschaftsgeld. Wenn du keins bekommst, kannst du auch die ersten Monate teilen. Siehe:

Zitat:
Halbiert ausgezahlt werden nur Bezugsmonate, in denen man durchgängig Elterngeld erhält. Alle Lebensmonate des Kindes, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld bzw. Arbeitgeberzuschuss erhält, dürfen nicht halbiert werden.


Quelle: https://www.elterngeld.net/elterngeld-auszahlung.h tml

Zitat von Shnaddy:

Und nehmen wir mal an nach 1,5 Jahre steigt mit der Sinn nach Arbeit in den Kopf und ich will wieder einsteigen,geht das so einfach??Was passiert mit den restlichen Monaten Elterngeld??Kann das ausgezahlt werden oder verfällt das dann??
Oder kann ich bei Elterngeld Plus ohne Abzug bis 30h arbeiten gehen??Muss ich das gleich beim Antrag angeben oder kann ich mir das noch „überlegen“??


Du kannst dann die Monate rückwirkend ändern und bekommst dann den Rest ausgezahlt. Es geht sicherlich auch parallel arbeiten, da kenne ich mich allerdings nicht aus. Guck mal, ob du auf der Seite was findest ( https://www.elterngeld.net ), die hat mir immer sehr geholfen oder ruf mal bei eurer Elterngeldstelle an.
06.12.2017 12:56
Meine Güte ist das alles kompliziert
Eine Frage noch: ich gebe den Antrag ja ab mit dem „voraussichtlichen“ ET, wenn das Kind dann tatsächlich da ist, muss ich den Antrag beim AG erneut abgeben bzw wie gebe ich ihm Bescheid dass das Kind jetzt geboren wurde? Genügt da die Geburtsurkunde? Und das selbe dann auch bei der Elterngeldstelle?
shelyra
69109 Beiträge
06.12.2017 13:03
Zitat von LittleOne:

Meine Güte ist das alles kompliziert
Eine Frage noch: ich gebe den Antrag ja ab mit dem „voraussichtlichen“ ET, wenn das Kind dann tatsächlich da ist, muss ich den Antrag beim AG erneut abgeben bzw wie gebe ich ihm Bescheid dass das Kind jetzt geboren wurde? Genügt da die Geburtsurkunde? Und das selbe dann auch bei der Elterngeldstelle?

bei der elterngeldstelle kannst du den antrag erst stellen nachdem dein kidn geboren ist. du brauchst dafür nämlich die geburtsurkunde.
Choco
4203 Beiträge
06.12.2017 13:38
Zitat von shelyra:

Zitat von LittleOne:

Meine Güte ist das alles kompliziert
Eine Frage noch: ich gebe den Antrag ja ab mit dem „voraussichtlichen“ ET, wenn das Kind dann tatsächlich da ist, muss ich den Antrag beim AG erneut abgeben bzw wie gebe ich ihm Bescheid dass das Kind jetzt geboren wurde? Genügt da die Geburtsurkunde? Und das selbe dann auch bei der Elterngeldstelle?

bei der elterngeldstelle kannst du den antrag erst stellen nachdem dein kidn geboren ist. du brauchst dafür nämlich die geburtsurkunde.


Genau
06.12.2017 14:16
Zitat von Choco:

Zitat von shelyra:

Zitat von LittleOne:

Meine Güte ist das alles kompliziert
Eine Frage noch: ich gebe den Antrag ja ab mit dem „voraussichtlichen“ ET, wenn das Kind dann tatsächlich da ist, muss ich den Antrag beim AG erneut abgeben bzw wie gebe ich ihm Bescheid dass das Kind jetzt geboren wurde? Genügt da die Geburtsurkunde? Und das selbe dann auch bei der Elterngeldstelle?

bei der elterngeldstelle kannst du den antrag erst stellen nachdem dein kidn geboren ist. du brauchst dafür nämlich die geburtsurkunde.


Genau

Ach sooo! Ich dachte das ginge kurz vor der Geburt schon, dann war ich da wohl falsch informiert Danke für die Aufklärung! Und wie verhält sich das beim Arbeitgeber? Auch die Geburtsurkunde einreichen und das war es dann oder muss ich noch mal ein Schreiben aufsetzen mit den endgültigen Terminen?
Choco
4203 Beiträge
06.12.2017 14:18
Was genau meinst du denn für den Arbeitgeber? Den Antrag auf Elternzeit?
shelyra
69109 Beiträge
06.12.2017 14:19
Zitat von LittleOne:

Zitat von Choco:

Zitat von shelyra:

Zitat von LittleOne:

Meine Güte ist das alles kompliziert
Eine Frage noch: ich gebe den Antrag ja ab mit dem „voraussichtlichen“ ET, wenn das Kind dann tatsächlich da ist, muss ich den Antrag beim AG erneut abgeben bzw wie gebe ich ihm Bescheid dass das Kind jetzt geboren wurde? Genügt da die Geburtsurkunde? Und das selbe dann auch bei der Elterngeldstelle?

bei der elterngeldstelle kannst du den antrag erst stellen nachdem dein kidn geboren ist. du brauchst dafür nämlich die geburtsurkunde.


Genau

Ach sooo! Ich dachte das ginge kurz vor der Geburt schon, dann war ich da wohl falsch informiert Danke für die Aufklärung! Und wie verhält sich das beim Arbeitgeber? Auch die Geburtsurkunde einreichen und das war es dann oder muss ich noch mal ein Schreiben aufsetzen mit den endgültigen Terminen?

man muss spätestens 7 wochen vor et dem arbeitgeber schriftlich mitteilen wie lang man in elternzeit gehen will. dafür reicht der vorraussichtliche et.
nach geburt kann man dann den genauen geburtstermin mitteilen.
06.12.2017 14:22
Zitat von shelyra:

Zitat von LittleOne:

Zitat von Choco:

Zitat von shelyra:

...


Genau

Ach sooo! Ich dachte das ginge kurz vor der Geburt schon, dann war ich da wohl falsch informiert Danke für die Aufklärung! Und wie verhält sich das beim Arbeitgeber? Auch die Geburtsurkunde einreichen und das war es dann oder muss ich noch mal ein Schreiben aufsetzen mit den endgültigen Terminen?

man muss spätestens 7 wochen vor et dem arbeitgeber schriftlich mitteilen wie lang man in elternzeit gehen will. dafür reicht der vorraussichtliche et.
nach geburt kann man dann den genauen geburtstermin mitteilen.

Okay vielen Dank! Somit sind alle Unklarheiten beseitigt
Choco
4203 Beiträge
06.12.2017 15:35
Zitat von shelyra:

Zitat von LittleOne:

Zitat von Choco:

Zitat von shelyra:

...


Genau

Ach sooo! Ich dachte das ginge kurz vor der Geburt schon, dann war ich da wohl falsch informiert Danke für die Aufklärung! Und wie verhält sich das beim Arbeitgeber? Auch die Geburtsurkunde einreichen und das war es dann oder muss ich noch mal ein Schreiben aufsetzen mit den endgültigen Terminen?

man muss spätestens 7 wochen vor et dem arbeitgeber schriftlich mitteilen wie lang man in elternzeit gehen will. dafür reicht der vorraussichtliche et.
nach geburt kann man dann den genauen geburtstermin mitteilen.


Das ist aber nicht richtig oder?

Soweit ich weiß muss man spätestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit nach dem Mutterschutz den Antrag einreichen. Also spätestens eine Woche nach Geburt?
Choco
4203 Beiträge
06.12.2017 15:38
[/quote]Mütter, die nach der Entbindung das Mutterschaftsgeld, den Arbeitgeberzuschuss oder eine Bezügefortzahlung erhalten, reichen ihren Antrag auf Elternzeit in aller Regel in der ersten Woche nach der Geburt des Kindes beim Arbeitgeber ein. Verlängert sich die Mutterschutzfrist auf Grund einer Mehrlings- oder Frühgeburt über den 8-Wochen-Zeitraum hinaus, so erklären Mütter ihre Elternzeit sieben Wochen vor dem Ende der verlängerten Mutterschutzfrist.[/quote]

Quelle: https://www.elterngeld.net/elternzeit-beantragen.h tml
14.12.2017 07:38
Entschuldigung aber einmal muss ich mich noch in diesen Thread rein hängen... und zwar: ist es überhaupt möglich 22 Monate Elternzeit zu beantragen? Eine Bekannte meinte bei ihr gingen nur 12 oder 24 Monate kann man auch nur 22 Monate nehmen oder muss man dann volle 24 Monate beantragen bei denen man 2 Monate ohne Geld da sitzt weil der maximale Bezugszeitraum ja 22 Monate beträgt?
Shnaddy
11002 Beiträge
14.12.2017 09:42
Zitat von LittleOne:

Entschuldigung aber einmal muss ich mich noch in diesen Thread rein hängen... und zwar: ist es überhaupt möglich 22 Monate Elternzeit zu beantragen? Eine Bekannte meinte bei ihr gingen nur 12 oder 24 Monate kann man auch nur 22 Monate nehmen oder muss man dann volle 24 Monate beantragen bei denen man 2 Monate ohne Geld da sitzt weil der maximale Bezugszeitraum ja 22 Monate beträgt?


Du kannst meines Wissens nach, nach Lust und Laune Elternzeit beantragen... Also gehen auch 22 Monate... Eine Freundin von mir bleibt jetzt das zweite Mal 18 Monate zu Hause... Ich glaub es muss nur immer ein kompletter Lebensmonat sein für Elterngeld, also nicht 1 Jahr und 3 Wochen oder so, aber das weiß ich nicht genau...
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