Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit 2 Jahre, geht das?

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23.05.2017 15:30
Zitat von Ginger:

Man bekommt aber doch keine vollen 24 Monate Elterngeld, wenn man es splitten lässt, sondern nur 20 Monate


Warum?

Ich kann doch als Mutter 12 Monate voll beanspruchen, das geteilt auf 12 Monate mehr macht 24.

Der Vater ist ja ausgenommen...
Alaska
18847 Beiträge
23.05.2017 15:40
Zitat von Ginger:

Man bekommt aber doch keine vollen 24 Monate Elterngeld, wenn man es splitten lässt, sondern nur 20 Monate


Aus welchem Grund? Dann wären ja alle benachteiligt, die das Elterngeld halbieren würden.
24 Monate stehen jeder Mutter zu.
Ginger
2892 Beiträge
23.05.2017 15:42
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Ginger:

Man bekommt aber doch keine vollen 24 Monate Elterngeld, wenn man es splitten lässt, sondern nur 20 Monate


Warum?

Ich kann doch als Mutter 12 Monate voll beanspruchen, das geteilt auf 12 Monate mehr macht 24.

Der Vater ist ja ausgenommen...


Man bekommt doch die ersten zwei Monate Mutterschaftsgeld, bleiben noch 10 Monate Elterngeld und die gesplittet sind 20 Monate
bluesix
2807 Beiträge
23.05.2017 15:44
Zitat von Ginger:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Ginger:

Man bekommt aber doch keine vollen 24 Monate Elterngeld, wenn man es splitten lässt, sondern nur 20 Monate


Warum?

Ich kann doch als Mutter 12 Monate voll beanspruchen, das geteilt auf 12 Monate mehr macht 24.

Der Vater ist ja ausgenommen...


Man bekommt doch die ersten zwei Monate Mutterschaftsgeld, bleiben noch 10 Monate Elterngeld und die gesplittet sind 20 Monate


Jupp, genau so. Hatte ich auch. Viele meinen es gibt Bis zum 2. Geburtstag, ist aber nicht so.

Und bitte dran denken wegen Elternzeit. Von 2 auf 3 Jahre kann man verlängern ohne nach einer Genehmigung fragen zu müssen. Von 1 auf 2 Jahre muss es vom Chef genehmigt werden, bzw. Kann er einfach sagen nee ist nicht.
19Sabrina87
5365 Beiträge
23.05.2017 15:51
Zitat von Ginger:

Man bekommt aber doch keine vollen 24 Monate Elterngeld, wenn man es splitten lässt, sondern nur 20 Monate


Genau. Wenn du dir das auf 12 Monate auszahlen lässt, bekommst du ja auch nur 10 Monate, da die Mutterschutzzeit mit einbezogen wird. Wenn du dir das Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen lässt, dann werden die ersten 12 Monate einfach gespiegelt, sodass man tatsächlich 20 Monate Zahlungen von der Elterngeldstelle bekommt.

Wenn die Elterngeldstelle in der Nähe ist, würde ich vll einfach mal vorbeigehen oder anrufen, ob du vorbeikommen darfst.
Wir waren einmal dort und haben die Fragen gestellt, die uns so auf der Seele gebrannt haben und haben dort Hilfestellungen, bzw Antworten bekommen. Die Sachbearbeiter waren sehr nett und hilfsbereit.

Ich habe z.B. zwei Jahre Elternzeit beantragt, habe mir das Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und werde im zweiten Jahr wieder in Teilzeit arbeiten. Geht während der Elternzeit für mindestens 15 und höchstens 30 Stunden in der Woche.
Alaska
18847 Beiträge
23.05.2017 15:52
Zitat von Ginger:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Ginger:

Man bekommt aber doch keine vollen 24 Monate Elterngeld, wenn man es splitten lässt, sondern nur 20 Monate


Warum?

Ich kann doch als Mutter 12 Monate voll beanspruchen, das geteilt auf 12 Monate mehr macht 24.

Der Vater ist ja ausgenommen...


Man bekommt doch die ersten zwei Monate Mutterschaftsgeld, bleiben noch 10 Monate Elterngeld und die gesplittet sind 20 Monate


Gut, da hatte ich jetzt den Denkfehler.

Während man Mutterschaftsgeld bezieht, darf nicht halbiert werden. Das ist der Grund.
Theoretisch sind es also 24 Monate Bezug (wird auch von den Ämtern oft so bezeichnet, deswegen die Verwirrung). Praktisch läuft gesplittetes Elterngeld bis zum 21. Lebensmonat.
Die Summe bleibt natürlich dennoch im Endeffekt die selbe.
Choco
4203 Beiträge
23.05.2017 17:05
Zitat von Ginger:

Man bekommt aber doch keine vollen 24 Monate Elterngeld, wenn man es splitten lässt, sondern nur 20 Monate


Das kommt auf den Mutterschutz und den damit verbundenen Arbeitgeber Zuschuss an. Wenn man diesen bekommt, dann MUSS man die ersten beiden bzw drei Monate die volle Auszahlung wählen, damit verrechnet werden kann. Dann bleiben nur noch 9 oder 10 Monate übrig zum splitten und man kommt also praktisch nicht auf 24, sondern nur auf 21 bzw 22 Monate Auszahlung.

Bei nicht bestehendem Arbeitsverhältnis kann man glaube ich tatsächlich die vollen 24 Monate bekommen.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
23.05.2017 17:59
Zitat von Alaska:

Zitat von Ginger:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Ginger:

Man bekommt aber doch keine vollen 24 Monate Elterngeld, wenn man es splitten lässt, sondern nur 20 Monate


Warum?

Ich kann doch als Mutter 12 Monate voll beanspruchen, das geteilt auf 12 Monate mehr macht 24.

Der Vater ist ja ausgenommen...


Man bekommt doch die ersten zwei Monate Mutterschaftsgeld, bleiben noch 10 Monate Elterngeld und die gesplittet sind 20 Monate


Gut, da hatte ich jetzt den Denkfehler.

Während man Mutterschaftsgeld bezieht, darf nicht halbiert werden. Das ist der Grund.
Theoretisch sind es also 24 Monate Bezug (wird auch von den Ämtern oft so bezeichnet, deswegen die Verwirrung). Praktisch läuft gesplittetes Elterngeld bis zum 21. Lebensmonat.
Die Summe bleibt natürlich dennoch im Endeffekt die selbe.


Das ist doch aber unfair. Diejenigen, die "nur" den Mindestsatz bekommen oder keine Mutterschaftsgeld (aus welchen Gründen auch immer), bekommen doch für 24 volle Monate dann gesplittet EG. Normalerweise ist es doch so, dass zwar ein Anspruch auf EG in den ersten 8 Wochen besteht, aber nur nich zur Auszahlung kommt, da anderes Einkommen gegengerechnet wird. In den letzten beiden Monaten (also Monat 23 und 24) ist ja kein anderes Einkommen vorhanden. Versteh ich jetzt gar nicht. Und wenn bspw. der Vater EG in den ersten beiden Monaten bezieht und die Mutter dann theoretisch von Monat 3-14, dann aber splitten lässt, dann würde sie ja theoretisch auch für volle 24 MOnate EG bekommen, von Monat 3-26 dann. Also komisch find ich das schon. Und ob das rechtlich so ok ist, frag ich mich da natürlich auch.
Zwerginator
7683 Beiträge
23.05.2017 18:05
Zitat von Choco:

Zitat von Ginger:

Man bekommt aber doch keine vollen 24 Monate Elterngeld, wenn man es splitten lässt, sondern nur 20 Monate


Das kommt auf den Mutterschutz und den damit verbundenen Arbeitgeber Zuschuss an. Wenn man diesen bekommt, dann MUSS man die ersten beiden bzw drei Monate die volle Auszahlung wählen, damit verrechnet werden kann. Dann bleiben nur noch 9 oder 10 Monate übrig zum splitten und man kommt also praktisch nicht auf 24, sondern nur auf 21 bzw 22 Monate Auszahlung.

Bei nicht bestehendem Arbeitsverhältnis kann man glaube ich tatsächlich die vollen 24 Monate bekommen.

Wenn man keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat bekommt man ganze 12 bzw 24 Monate Elterngeld. Zum Beispiel Selbständige.
bambina_1990
16691 Beiträge
23.05.2017 18:24
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Choco:

Zitat von Ginger:

Man bekommt aber doch keine vollen 24 Monate Elterngeld, wenn man es splitten lässt, sondern nur 20 Monate


Das kommt auf den Mutterschutz und den damit verbundenen Arbeitgeber Zuschuss an. Wenn man diesen bekommt, dann MUSS man die ersten beiden bzw drei Monate die volle Auszahlung wählen, damit verrechnet werden kann. Dann bleiben nur noch 9 oder 10 Monate übrig zum splitten und man kommt also praktisch nicht auf 24, sondern nur auf 21 bzw 22 Monate Auszahlung.

Bei nicht bestehendem Arbeitsverhältnis kann man glaube ich tatsächlich die vollen 24 Monate bekommen.

Wenn man keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat bekommt man ganze 12 bzw 24 Monate Elterngeld. Zum Beispiel Selbständige.
oder wie bei mir ,bin von einer Elternzeit in die nächste gegangen, ganz nahtlos, und mein lehrvertrag ist letztes Jahr im Juli ausgelaufen also bin ich momentan nur Hausfrau ( fang nach der Elternzeit aber wieder dort an )
Choco
4203 Beiträge
23.05.2017 18:45
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Alaska:

Zitat von Ginger:

Zitat von Bauernschnitte:

...


Man bekommt doch die ersten zwei Monate Mutterschaftsgeld, bleiben noch 10 Monate Elterngeld und die gesplittet sind 20 Monate


Gut, da hatte ich jetzt den Denkfehler.

Während man Mutterschaftsgeld bezieht, darf nicht halbiert werden. Das ist der Grund.
Theoretisch sind es also 24 Monate Bezug (wird auch von den Ämtern oft so bezeichnet, deswegen die Verwirrung). Praktisch läuft gesplittetes Elterngeld bis zum 21. Lebensmonat.
Die Summe bleibt natürlich dennoch im Endeffekt die selbe.


Das ist doch aber unfair. Diejenigen, die "nur" den Mindestsatz bekommen oder keine Mutterschaftsgeld (aus welchen Gründen auch immer), bekommen doch für 24 volle Monate dann gesplittet EG. Normalerweise ist es doch so, dass zwar ein Anspruch auf EG in den ersten 8 Wochen besteht, aber nur nich zur Auszahlung kommt, da anderes Einkommen gegengerechnet wird. In den letzten beiden Monaten (also Monat 23 und 24) ist ja kein anderes Einkommen vorhanden. Versteh ich jetzt gar nicht. Und wenn bspw. der Vater EG in den ersten beiden Monaten bezieht und die Mutter dann theoretisch von Monat 3-14, dann aber splitten lässt, dann würde sie ja theoretisch auch für volle 24 MOnate EG bekommen, von Monat 3-26 dann. Also komisch find ich das schon. Und ob das rechtlich so ok ist, frag ich mich da natürlich auch.


Das geht wohl nicht, hat mir die Dame damals erklärt. (fand ich nämlich auch blöd und hab daher genau das gefragt). Ich weiß aber nicht mehr genau warum.

Finde es auch irgendwie fragwürdig. Da wird man quasi 'bestraft', weil man Mutterschutz Geld bekommt..
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
23.05.2017 19:21
Zitat von Choco:

Zitat von Ginger:

Man bekommt aber doch keine vollen 24 Monate Elterngeld, wenn man es splitten lässt, sondern nur 20 Monate


Das kommt auf den Mutterschutz und den damit verbundenen Arbeitgeber Zuschuss an. Wenn man diesen bekommt, dann MUSS man die ersten beiden bzw drei Monate die volle Auszahlung wählen, damit verrechnet werden kann. Dann bleiben nur noch 9 oder 10 Monate übrig zum splitten und man kommt also praktisch nicht auf 24, sondern nur auf 21 bzw 22 Monate Auszahlung.

Bei nicht bestehendem Arbeitsverhältnis kann man glaube ich tatsächlich die vollen 24 Monate bekommen.


Jupp! Ich habe volle 24 monate bekommen.
LIttleOne13
26290 Beiträge
23.05.2017 19:22
Zitat von Choco:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Alaska:

Zitat von Ginger:

...


Gut, da hatte ich jetzt den Denkfehler.

Während man Mutterschaftsgeld bezieht, darf nicht halbiert werden. Das ist der Grund.
Theoretisch sind es also 24 Monate Bezug (wird auch von den Ämtern oft so bezeichnet, deswegen die Verwirrung). Praktisch läuft gesplittetes Elterngeld bis zum 21. Lebensmonat.
Die Summe bleibt natürlich dennoch im Endeffekt die selbe.


Das ist doch aber unfair. Diejenigen, die "nur" den Mindestsatz bekommen oder keine Mutterschaftsgeld (aus welchen Gründen auch immer), bekommen doch für 24 volle Monate dann gesplittet EG. Normalerweise ist es doch so, dass zwar ein Anspruch auf EG in den ersten 8 Wochen besteht, aber nur nich zur Auszahlung kommt, da anderes Einkommen gegengerechnet wird. In den letzten beiden Monaten (also Monat 23 und 24) ist ja kein anderes Einkommen vorhanden. Versteh ich jetzt gar nicht. Und wenn bspw. der Vater EG in den ersten beiden Monaten bezieht und die Mutter dann theoretisch von Monat 3-14, dann aber splitten lässt, dann würde sie ja theoretisch auch für volle 24 MOnate EG bekommen, von Monat 3-26 dann. Also komisch find ich das schon. Und ob das rechtlich so ok ist, frag ich mich da natürlich auch.


Das geht wohl nicht, hat mir die Dame damals erklärt. (fand ich nämlich auch blöd und hab daher genau das gefragt). Ich weiß aber nicht mehr genau warum.

Finde es auch irgendwie fragwürdig. Da wird man quasi 'bestraft', weil man Mutterschutz Geld bekommt..


Mutterschaftsgeld ist aber im Regelfall höher als 150€, dann legt man halt was zur Seite.
Lea2015
948 Beiträge
23.05.2017 20:53
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Alaska:

Zitat von Ginger:

Zitat von Bauernschnitte:

...


Man bekommt doch die ersten zwei Monate Mutterschaftsgeld, bleiben noch 10 Monate Elterngeld und die gesplittet sind 20 Monate


Gut, da hatte ich jetzt den Denkfehler.

Während man Mutterschaftsgeld bezieht, darf nicht halbiert werden. Das ist der Grund.
Theoretisch sind es also 24 Monate Bezug (wird auch von den Ämtern oft so bezeichnet, deswegen die Verwirrung). Praktisch läuft gesplittetes Elterngeld bis zum 21. Lebensmonat.
Die Summe bleibt natürlich dennoch im Endeffekt die selbe.


Das ist doch aber unfair. Diejenigen, die "nur" den Mindestsatz bekommen oder keine Mutterschaftsgeld (aus welchen Gründen auch immer), bekommen doch für 24 volle Monate dann gesplittet EG. Normalerweise ist es doch so, dass zwar ein Anspruch auf EG in den ersten 8 Wochen besteht, aber nur nich zur Auszahlung kommt, da anderes Einkommen gegengerechnet wird. In den letzten beiden Monaten (also Monat 23 und 24) ist ja kein anderes Einkommen vorhanden. Versteh ich jetzt gar nicht. Und wenn bspw. der Vater EG in den ersten beiden Monaten bezieht und die Mutter dann theoretisch von Monat 3-14, dann aber splitten lässt, dann würde sie ja theoretisch auch für volle 24 MOnate EG bekommen, von Monat 3-26 dann. Also komisch find ich das schon. Und ob das rechtlich so ok ist, frag ich mich da natürlich auch.


Es gehen, soweit ich das kenne , nur 21 Monate max.
Ich habe mich lange damit rumgeärgert, aber nun akzeptiert, mich aber auch gefragt ob das so rechtlich ok ist.

Meine Tochter ist am 11.1 geboren. Wenn man jetzt 2 Jahre denkt, also 24 Monate -> 11.01.2019

Die ersten 3 Monate hatte ich Elterngeld Basis und 21 Monate EGP
Die Dame vom Amt meinte, "ja ist doch logisch, 21 Monate plus 3 sind 24 Monate"
Is klar ne, deswegen gehe ich September 2018 wieder arbeiten
Finde den Fehler.
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