Mütter- und Schwangerenforum

Frage zu Elterngeld und Krankenkasse

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Zwerginator
7683 Beiträge
25.06.2017 12:46
Gibt es die Möglichkeit mit Wohngeld etc aufzustocken?
Nuya
10450 Beiträge
25.06.2017 14:07
Zitat von Mehi08:

Ich kenne mich ja in der ganzen Materie so null aus, also was Studium etc. betrifft.
Aber kannst du nicht in die Familieversicherung deines Mannes

Naja, wie gesagt, derzeit kann ich nicht in die Familienversicherung mit meinem Mann, da wir beide jeweils über 450 Euro verdienen, sprich beide seperat versicherungspflichtig sind, ich als Studentin allerdings nicht über den AG Pflichtversichert bin, sondern "dank" Werksstudentenprivileg (für wen ist das eigentlich das hauptsächliche Privileg, nur für den Studenten, oder vor allem auch für den AG? ) mich selbstständig freiwillig versichern muss, derzeit erfülle ich dabei noch die Voraussetzungen für den günstigeren Studententarif. Würde ich das nicht, müsste ich auch als Student in die reguläre freiwillige Versicherung der GKV zu regulärem Tarif.

So, und da ich nun derzeit eben nicht in die Familienversicherung kann, glaube ich (und das ist das, worum es geht), dass ich, sollte ich direkt im Anschluss ans Studium in Elternzeit gehen, nicht mehr in die Familienversicherung wechseln kann, und auch nicht übers Elterngeld beitragsfrei versichert wäre, da ich eben vorher im studentischen Äquivalent zur freiwilligen Versicherung in der GKV war. Das ist ja eben der Knackpunkt. Nur würde ich eben nach dem mein Studium beendet ist, und ich theoretisch in Elternzeit gehe, den Anspruch auf den Studententarif auch noch verlieren, und müsste somit dann zum regulären Tarif freiwillig versichert werden... Obwohl ich vorher gearbeitet hab, wenn auch nur 15h.

Denn das Gesetz sagt, Leute, die vor der EZ freiwillig versichert waren, müssen es auch in der EZ bleiben, und ihre Beiträge selbst tragen. Und derzeit bleibt mir nix anderes übrig, als als Studentin im Studententarif freiwillig versichert zu sein. Denn Werkstudenten haben (trotz dessen, dass sie arbeiten und Geld verdienen) keinen Anspruch auf die reguläre Pflichtversicherung mit Arbeitgeberanteil, sondern müssen sich um die Versicherung selbst kümmern, fallen aber über 450 Euro Einkommen eben auch aus der Option Familienversicherung raus.

juuLes
5319 Beiträge
25.06.2017 14:54
Ruf doch einfach mal bei der Krankenkasse an. Ich denke, die können dir da am ehesten helfen.
Mehi08
37089 Beiträge
25.06.2017 19:43
Zitat von Nuya:

Zitat von Mehi08:

Ich kenne mich ja in der ganzen Materie so null aus, also was Studium etc. betrifft.
Aber kannst du nicht in die Familieversicherung deines Mannes

Naja, wie gesagt, derzeit kann ich nicht in die Familienversicherung mit meinem Mann, da wir beide jeweils über 450 Euro verdienen, sprich beide seperat versicherungspflichtig sind, ich als Studentin allerdings nicht über den AG Pflichtversichert bin, sondern "dank" Werksstudentenprivileg (für wen ist das eigentlich das hauptsächliche Privileg, nur für den Studenten, oder vor allem auch für den AG? ) mich selbstständig freiwillig versichern muss, derzeit erfülle ich dabei noch die Voraussetzungen für den günstigeren Studententarif. Würde ich das nicht, müsste ich auch als Student in die reguläre freiwillige Versicherung der GKV zu regulärem Tarif.

So, und da ich nun derzeit eben nicht in die Familienversicherung kann, glaube ich (und das ist das, worum es geht), dass ich, sollte ich direkt im Anschluss ans Studium in Elternzeit gehen, nicht mehr in die Familienversicherung wechseln kann, und auch nicht übers Elterngeld beitragsfrei versichert wäre, da ich eben vorher im studentischen Äquivalent zur freiwilligen Versicherung in der GKV war. Das ist ja eben der Knackpunkt. Nur würde ich eben nach dem mein Studium beendet ist, und ich theoretisch in Elternzeit gehe, den Anspruch auf den Studententarif auch noch verlieren, und müsste somit dann zum regulären Tarif freiwillig versichert werden... Obwohl ich vorher gearbeitet hab, wenn auch nur 15h.

Denn das Gesetz sagt, Leute, die vor der EZ freiwillig versichert waren, müssen es auch in der EZ bleiben, und ihre Beiträge selbst tragen. Und derzeit bleibt mir nix anderes übrig, als als Studentin im Studententarif freiwillig versichert zu sein. Denn Werkstudenten haben (trotz dessen, dass sie arbeiten und Geld verdienen) keinen Anspruch auf die reguläre Pflichtversicherung mit Arbeitgeberanteil, sondern müssen sich um die Versicherung selbst kümmern, fallen aber über 450 Euro Einkommen eben auch aus der Option Familienversicherung raus.

Ach herrje klingt das kompliziert...ich hoffe ihr findet eine gut und günstige Lösung
nici13
652 Beiträge
25.06.2017 20:22
Ich hab gerade mal ein wenig nachgelesen...
Das Problem ist, dass nach der aktuellen Rechtslage ein Student keine Elternzeit nehmen kann und somit auch nicht Beitragsfrei wegen Elternzeit sein kann.

Da du jedoch mit Aufgabe deiner Tätigkeit keine Studentin mehr bist, ist die Frage ob du anderweitig Versicherungspflichtig gem § 5 SGB V bist.
Nach den Informationen, die du geschrieben hast, ist dies nicht der Fall.

Dann ist zu prüfen ob bei dir eine Versicherungsfreiheit gem. § 6 SGB V vorliegt.
Da deine Beschäftigung zu dem Zeitpunkt ja beendet ist fällt § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V raus.
Somit liegt keine Versicherungsfreiheit vor.

Somit solltest du gem § 10 Abs. 1 SGB V kostenfrei über die Familienversicherung deines Mannes versichert werden.

Für freiwillig Versicherte gilt übrigens eine Beitragsfreiheit während der Elternzeit nur, wenn grds eine Familienversicherung möglich wäre.
Nuya
10450 Beiträge
28.06.2017 20:43
Zitat von nici13:

Ich hab gerade mal ein wenig nachgelesen...
Das Problem ist, dass nach der aktuellen Rechtslage ein Student keine Elternzeit nehmen kann und somit auch nicht Beitragsfrei wegen Elternzeit sein kann.

Da du jedoch mit Aufgabe deiner Tätigkeit keine Studentin mehr bist, ist die Frage ob du anderweitig Versicherungspflichtig gem § 5 SGB V bist.
Nach den Informationen, die du geschrieben hast, ist dies nicht der Fall.

Dann ist zu prüfen ob bei dir eine Versicherungsfreiheit gem. § 6 SGB V vorliegt.
Da deine Beschäftigung zu dem Zeitpunkt ja beendet ist fällt § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V raus.
Somit liegt keine Versicherungsfreiheit vor.

Somit solltest du gem § 10 Abs. 1 SGB V kostenfrei über die Familienversicherung deines Mannes versichert werden.

Für freiwillig Versicherte gilt übrigens eine Beitragsfreiheit während der Elternzeit nur, wenn grds eine Familienversicherung möglich wäre.

Vielen Dank, dass du das raus gesucht hast! Das hat mir schonmal sehr geholfen!
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