Mütter- und Schwangerenforum

Führerschein von der Arge?

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Harleyquinn91
1142 Beiträge
15.01.2017 21:24
Guten Abend ihr Lieben,

ich habe da mal eine Frage, und zwar eine gute bekannte von mir
Sitzt derzeit in der JVA, und wird ende des Monats entlassen.

Wieso ,weshalb, warum möchte ich hier jetzt nicht erläutern, sie hat mist gebaut und ihre Strafe abgeseßen.

Nun sie hat einen Job ab Mai, die Arbeitsstelle ist aber gute 30km entfernt und sie kommt da schlecht mit Bus hin, daher meine bzw ihre frage, ob es stimmt das die Arge den Führerschein übernimmt?!

Sie ist alleine hat keinen Freund/Mann der ihr den bezahlen kann, ihr wurde gesagt da sie knapp 2 Jahre in der JVA saß und keine möglichkeit bzw finanzielle mittel hat und in ihrere Nähe keine arbeit gefunden hat ,
das die Arge in dem Fall ihreren Führerschein bezahlt stimmt das?

Würde mich über eure Antworten freuen

Lieben Gruß und einen Schönen Sonntag Abend euch noch.
Mareya
399 Beiträge
15.01.2017 21:30
Nein, einen Anspruch darauf hat sie nicht.

Zitat:
Es gibt keinen Anspruch darauf, dass das Arbeitsamt den Führerschein bezahlen muss. Sie sollten wissen, dass das Arbeitsamt nur eine Ermessensentscheidung für Ihren Führerscheinerwerb treffen wird, wenn der Führerschein Ihre Chancen, in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden, erhöht. Der Führerschein ist eine Ermessensleistung im Rahmen des Arbeitslosengeldes I, bei dem das Arbeitsamt die Bezahlung ablehnen oder ihr zustimmen kann. Der Sachbearbeiter des Arbeitsamtes darf hingegen nicht nach Lust und Laune entscheiden, vielmehr muss er sein Ermessen richtig ausüben.
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderungen sind in § 7 SGB III (Sozialgesetzbuch III) normiert. Sie sind hiernach die Leistungen, die für den Einzelfall am geeignetsten ist. Sie können den Bezug zu Ihrem Führerschein herstellen, wenn Sie beispielsweise eine schriftliche Zusage eines Arbeitgebers vorlegen können, die an die Bedingung geknüpft ist, dass Sie bis zu einem bestimmten Datum den Führerschein haben. In solch einem Fall ist es für den Einzelfall am geeignetsten, wenn das Arbeitsamt Ihren Führerschein finanziert oder mitfinanziert, da Sie so eine Arbeitsstelle bekommen. Der Sachbearbeiter wird seine Ermessensentscheidung zu Ihren Gunsten treffen.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
15.01.2017 21:31
Okay Anspruch ist vllt falsch ausgedrückt,
meinte wohl eher , ob die möglichkeit Besteht das sie diesen Zahlen?

Aber danke Für deine Antwort.
Mareya
399 Beiträge
15.01.2017 21:36
Kein Thema

Möglich ist es wohl, wenn auch eher selten.
15.01.2017 21:37
sie soll sich vom arbeitgeber ein schreiben geben lassen das sie dann eingestellt wird,wenn der führerschein vorhanden ist, das kann helfen.
meist bekommt man ihn bezahlt wenn man schwer vermittelbar ist. da sie jetzt in der JVA saß geh ich davon aus das sie so ein fall ist.

ABER es hängt immer stark vom Fallmanger ab.
Marf
28077 Beiträge
15.01.2017 21:45
Wenn sie ungebunden ist, kann sie ja dorthin ziehen.Das geht sicher einfacher und schneller als das Führerscheinbeantragen beim Amt.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
15.01.2017 21:52
Zitat von Marf:

Wenn sie ungebunden ist, kann sie ja dorthin ziehen.Das geht sicher einfacher und schneller als das Führerscheinbeantragen beim Amt.


Ja das war auch meine Idee, aber dort hat sie keine passende Wohnung gefunden. Sie hatte dort ja gesucht, aber da es in einem Industrie Gebiet liegt und die Wohnungen drum her rum zu teuer sind ging dies leider nicht.

Sie bekommt die Wohnung ja erst einmal bezahlt.

Aber danke euch
DieEine2
1869 Beiträge
15.01.2017 21:55
Alternativ kann man auch in vielen Fahrschulen auf Raten zahlen.

Ich finde es ehrlich nicht ok, wenn jemand Mist baut, deswegen nicht sparen kann (mal unabhängig davon, ob er es sonst getan hätte) und als Geschenk dann den Führerschein von der Allgemeinheit bezahlt bekommt.

Harleyquinn91
1142 Beiträge
15.01.2017 22:01
@DieEine,

Naja sie hat ja Geld , das sogenannte Ü-Geld, was man bekommt wenn man dort Arbeitet, so geht jeden Monat ein 3/7 vom Lohn aufs Überbrückungsgeld.
Der Soll, soll wohl bei 1,600 liegen, aber dennoch ist dieses Geld für die ersten 2 Monate zum Leben.
Das ist ein Konto an dem man nicht ran kommt erst bei der entlassung, und da sie nicht die Ganzen zwei Jahre gearbeitet hat ist sie noch nicht auf diesen betrag gekommen.

Sie will ja unabhängig sein, ist froh das sie schon mal Arbeit hat,aber dass, das nicht alles sofort nach Entlassung geht ist ja auch klar oder?

Sie selber würde es ja auch gerne dann in Raten zurück Zahlen, sobald sie ihr Geregeltes einkommen hat.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
15.01.2017 22:04
Sie möchte ja nur den Führerschein machen, ansonsten will sie zusehen selbst klar zu kommen ohne Hilfe vom Amt.

Sie muss sich ja auch erst einmal wieder eingliedern.
YellowBird
3841 Beiträge
15.01.2017 22:09
Zitat von DieEine2:

Alternativ kann man auch in vielen Fahrschulen auf Raten zahlen.

Ich finde es ehrlich nicht ok, wenn jemand Mist baut, deswegen nicht sparen kann (mal unabhängig davon, ob er es sonst getan hätte) und als Geschenk dann den Führerschein von der Allgemeinheit bezahlt bekommt.


Das ist eine ziemlich kurzfristige Betrachtungsweise. Wenn sie ihr eigenes Geld verdient und nur einmalig den Führerschein bezahlt bekommt, liegt sie "der Allgemeinheit" doch viel weniger auf der Tasche als wenn sie ihn nicht bezahlt bekommt und weiter von Hartz IV leben muss.
15.01.2017 22:16
Man kann auch eine Ratenzahlung bei der Arge vereinbaren für einen Führerschein.
DieEine2
1869 Beiträge
15.01.2017 22:17
Zitat von YellowBird:

Zitat von DieEine2:

Alternativ kann man auch in vielen Fahrschulen auf Raten zahlen.

Ich finde es ehrlich nicht ok, wenn jemand Mist baut, deswegen nicht sparen kann (mal unabhängig davon, ob er es sonst getan hätte) und als Geschenk dann den Führerschein von der Allgemeinheit bezahlt bekommt.


Das ist eine ziemlich kurzfristige Betrachtungsweise. Wenn sie ihr eigenes Geld verdient und nur einmalig den Führerschein bezahlt bekommt, liegt sie "der Allgemeinheit" doch viel weniger auf der Tasche als wenn sie ihn nicht bezahlt bekommt und weiter von Hartz IV leben muss.


Man kann bei fast jeder Fahrschule auf Raten zahlen.
Wo liegt das Problem?

Harleyquinn91
1142 Beiträge
15.01.2017 22:19
Es gibt kein Problem, ich habe euch um Rat gefragt, und diesen habt ihr mir gegeben. Ich werde es ihr so mitteilen, vllt kann sie dies so zs mit der Sozialarbeiterin vorab klären.
FräuleinS
3617 Beiträge
15.01.2017 22:24
Mein Papa hat zwei mal die Chance bekommen, dass die Arge den Führerschein bezahlt. Zwei Mal hat er ihn nicht beendet. Also es ist möglich.

Er hatte damals ein Schreiben von seinem Chef, dass er ihn übernehmen würde, wenn er einen Führerschein hätte. Allerdings würde ich behaupten, dass es viel mit dem Sachbearbeiter zutun hat.
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