Mütter- und Schwangerenforum

Geld nach der Elternzeit

Gehe zu Seite:
Allie1982
4 Beiträge
28.04.2008 14:33
Hallo zusammen!

Ich heiße Allie, bin 25, Krankenschwester und möchte gerne schwanger werden. Allerdings möchte ich mich gerne erst einmal ausführlich informieren, vor allem über die finanziellen Dinge. Ich würde mich über klärende Antworten von Euch sehr freuen. Aber auch über anderen Kontakt.

Ich habe bereits über die Suchfunktion versucht meine Frage zu klären, allerdings keine Antwort gefunden. Ich habe viel über Elterngeld gelesen und das scheint mit auch klar zu sein, allerdings frage ich mich auch, was NACH der Zeit ist. Ich bin in einem festen Job, möchte aber nicht zwingend nach einem Jahr direkt wieder anfangen zu arbeiten. Vielleicht höchstens am Wochenende alle zwei Wochen Nachtdienste. Mir ist der Kontakt mit meinem Kind sehr wichtig und ich möchte es nicht einfach abgeben um wieder zu arbeiten.

Wie macht ihr das und wie sieht das finanziell so aus nach der Zeit?

Grüße,

Allie
paula001
3929 Beiträge
28.04.2008 14:34
na ja, im prinzip ist nach dem Elterngeld erstmal schluss. außer du meldest dich Arbeitssuchend. Ansonsten muss das reichen, was dein mann verdient oder eben Harz4. Anders kann ich mir das nicht vorstellen!
Elisa
20106 Beiträge
28.04.2008 14:36
Allerdings wird sie kein Hartz4 bekommen, wenn ihr Mann zuviel verdient...
paula001
3929 Beiträge
28.04.2008 14:38
Das kann wohl sein. da kenn ich mich nicht aus. hab mich noch nie dafür interessiert, weil das bei uns gottseidank nicht nötig ist!
Elisa
20106 Beiträge
28.04.2008 14:42
Zitat von paula001:
Das kann wohl sein. da kenn ich mich nicht aus. hab mich noch nie dafür interessiert, weil das bei uns gottseidank nicht nötig ist!


Gut so. Bei uns auch nicht, aber das sollte man dann eben doch beachten.
In Bayern, Sachsen, Thüringen und noch irgendwo kann man nach dem einen Jahr noch so... ja ich weiß nicht mehr wie es heißt... Also da kannst du zumindest etwas beantragen, dass du noch 3 Jahre zu Hause bleibst oder insgesamt 3 Jahre, damit du bei deinem Kind sein kannst. Kommt aber auch wieder auf das Einkommen drauf an.
Allie1982
4 Beiträge
28.04.2008 14:43
Ok, das habe ich mir schon gedacht, wollte aber noch etwas Gewissheit haben. Ich danke euch schon mal für eure Antworten.
Melle
544 Beiträge
28.04.2008 14:44
Zitat von Elisa:
Zitat von paula001:
Das kann wohl sein. da kenn ich mich nicht aus. hab mich noch nie dafür interessiert, weil das bei uns gottseidank nicht nötig ist!


Gut so. Bei uns auch nicht, aber das sollte man dann eben doch beachten.
In Bayern, Sachsen, Thüringen und noch irgendwo kann man nach dem einen Jahr noch so... ja ich weiß nicht mehr wie es heißt... Also da kannst du zumindest etwas beantragen, dass du noch 3 Jahre zu Hause bleibst oder insgesamt 3 Jahre, damit du bei deinem Kind sein kannst. Kommt aber auch wieder auf das Einkommen drauf an.


landeserziehungsgeld heißt das. weiß jetzt aber nicht genau wieviel das ist...
Elisa
20106 Beiträge
28.04.2008 14:47
Ah genau.
Wieviel... hmmm, vielleicht ist das ja auch wieder prozentual... könnte ich mir gut vorstellen, ja.
firelady
9056 Beiträge
28.04.2008 14:48
Hallo Allie und herzlch willkommen hier! Du kannst das Elterngeld auch auf zwei Jahre splitten, dann bekommst du aber auf beide Jahre jeweils nur die Hälfte. D.h. wenn du Elterngeld in Höhe von 500 € monatlich bekommen würdest wenn du es dir innerhalb von einem Jahr ausbezahlen läßt bekommst du wenn du das auf zwei Jahre ausbezahlen läßt jeweils 250 € monatlich. Ich hoffe du verstehst was ich damit meine. Hinterher gibts nur das Kindergeld in Höhe von 154 € monatlich. Falls du in Bayern (irgendwie haben das auch noch drei andere Bundesländer, aber die weiß ich leider nicht) wohnst und dein Mann weniger als 16.500 € brutto im Jahr verdient bekommt ihr noch das sogenannte Landeserziehungsgeld. Ansonsten gibt es leider nichts vom Staat.
Lilli56
562 Beiträge
28.04.2008 14:52
Hallo....du kannst dann nicht einfach Hartz 4 beantragen!!
Du hast event.Anspruch auf Landeserziehungsgeld....das ist aber wenig und auch an viele Bedingungen geknüpft! (auch vom Gehalt des Vaters)

Aber du könntest ja auch 1,5Jahre oder 2 Jahre Elterngeld beantragen...das ist dann halt ein bissl weniger...muss man sich dann mal durchrechnen lassen!!

Ich will z.B. 2Jahre Elterngeld und ungefähr nach 1,5 Jahren den Zwerg langsam an den Kita gewöhnen und ein paar Stunden arbeiten (man darf ja etwas dazu verdienen!)! Nach 2 Jahren dann wieder voll..
Elisa
20106 Beiträge
28.04.2008 14:54
Man darf auf 400€- Basis arbeiten, ja, aber man muss es trotzdem dann angeben, wenn man einen Job hat.
firelady
9056 Beiträge
28.04.2008 14:58
Nee, man darf bis zu 30 Stunden in der Woche mit dazu arbeiten. Von 400 € dazu hab ich noch nie was gehört.
Elisa
20106 Beiträge
28.04.2008 15:04
Zitat von firelady:
Nee, man darf bis zu 30 Stunden in der Woche mit dazu arbeiten. Von 400 € dazu hab ich noch nie was gehört.


Ehrlich? Ich dachte... naja
atomic-a
7291 Beiträge
28.04.2008 15:24
Man darf 30 Stunden die Woche arbeiten gehen, aber das wird zu 100% aufs Elterngeld angerechnet. Deshalb werde ich in der Elternzeit nicht arbeiten gehen, da ich dann weniger raus bekomme. Man muss ja auch zur Arbeit hinfahren, Tagesmutter für die Zeit zahlen usw. Alles in allem würde ich dabei nur draufzahlen.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt