Mütter- und Schwangerenforum

Krankenversicherung bei schneller Schwangerschaftsfolge

28.06.2017 22:11
Hallo Ihr Lieben,

vielleicht hatte ja mal jemand die gleiche Situation und kann mir weiter helfen. Ich telefoniere seit Tagen und komme auf keinen grünen Zweig Dabei hätte ich nie gedacht, dass das ein Problem ist.

Fakten:
-Tochter geboren im Juli '16
-befristeter Vertrag ausgelaufen im September '16
-seit dem beitragsfrei wg Elterngeldbezug bei der Krankenversicherung versichert
-Elterngeldbezug endet am 19.7.17
-neuer Mutterschutz beginnt am 19.7.17

Tolles Timing, ich weiß! War alles überhaupt nicht so geplant

KV meint: Arbeitslos melden

AA meint: (und ich auch) geht nicht, da ich nicht der Vermittlung zur Verfügung stehe (1.Muschu, 2.kein Betreuungsplatz für die Kleine) Sie sagen Familienversicherung über meinen Mann.

http://www.familien-wegweiser.de meint: “Die Familienversicherung des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners ist ausgeschlossen, während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit, wenn der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner vor dieser Zeit auf Grund einer Versicherungspflicht selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse oder Pflegeversicherung war. Er bleibt dann selbst Mitglied.

Morgen werde ich wieder bei der Krankenkasse anfangen, bei Pro Familia habe ich auch eben angefragt eigentlich kann das doch nicht so schwer sein

Meine aktuelle Vermutung ist, dass ich mich für die 6 Wochen Mutterschutz zum Mindestbeitrag selber versichern muss (da ja kein Einkommen) und dann während des Elterngeldbezuges wieder beitragsfrei versichert bin

Oder habt ihr noch eine andere Idee?

Und wenn ich dann freiwillig versichert bin, habe ich doch theoretisch Anspruch auf die (bis zu)13€ Mutterschaftsgeld von der KV, oder??????

Es lebe die Bürokratie Es könnte so einfach sein Kinder zu bekommen

nici13
652 Beiträge
28.06.2017 23:26
Es ist zwar schon recht spät, aber ich würde sagen kostenfreie Familienversicherung gen §10 Abs. 1 SGB V.

Es liegt meiner Meinung kein Ausschlusstatbestand vor und du hast keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da du kein Arbeitsverhältnis, kein Anspruch auf KG hast und aktuell nicht Versicherungspflichtig gem. §5 Abs.1 SGB V bist, da deine Mitgliedschaft lediglich auf Grund der Elternzeit nur Beitragsfrei weitergeführt wurde. Damit erfüllst du nicht die Voraussetzungen zum Bezug von Mutterschaftsgeld gem §24i Abs. 1 Nr. 1 SGB V.

29.06.2017 11:09
Zitat von nici13:

Es ist zwar schon recht spät, aber ich würde sagen kostenfreie Familienversicherung gen §10 Abs. 1 SGB V.

Es liegt meiner Meinung kein Ausschlusstatbestand vor und du hast keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da du kein Arbeitsverhältnis, kein Anspruch auf KG hast und aktuell nicht Versicherungspflichtig gem. §5 Abs.1 SGB V bist, da deine Mitgliedschaft lediglich auf Grund der Elternzeit nur Beitragsfrei weitergeführt wurde. Damit erfüllst du nicht die Voraussetzungen zum Bezug von Mutterschaftsgeld gem §24i Abs. 1 Nr. 1 SGB V.


So meinte es die KV heute auch. Allerdings nicht so gut begründet wie du
Danke

Wir werden jetzt den Antrag stellen, mal sehen was bei raus kommt.
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