Mütter- und Schwangerenforum

Krankenversicherung nach Elterngeldbezug?

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Lariva
903 Beiträge
12.10.2017 22:19
Hallo ihr Lieben,

ich hab da mal folgendes Anliegen was mir ziemlich unter den Nägeln brennt aber zu allererst mal paar Infos...

Während der SS mit meiner Tochter erhielt ich im Rahmen einer Umschulung ALG1 (und kurze Zeit Krankengeld) sowie 6Wochen vor bzw 8 Wochen nach der Geburt dann Mutterschaftsgeld. Elterngeld habe ich mir den Mindestsatz auf 12 Monate (bzw 10 durch das Mutterschaftsgeld) auszahlen lassen, mir aber immer selbst einen Teil davon jeden Monat zurückgelegt damit die Kleine nicht schon mit 1 Jahr in die Kita muss und ich somit noch ein paar Monate überbrückt bekomme. Mit Krippenplätzen schaut es hier ohnehin ganz schlecht aus.

Wie aber sieht es jetzt mit der Krankenversicherung aus wenn die Elterngeldzahlung von der Elterngeldstelle endet? Bin ich laut Krankenversicherung nach wie vor in Elternzeit und somit beitragsfrei oder muss ich die Beiträge ab dem 13. Monat nun selbst tragen?
Ich bin nicht verheiratet und mein Freund ist privatversichert.

LG
Lariva
903 Beiträge
12.10.2017 22:21
Ist vllt jmd in gleicher Situation und kann mir sagen wie das jetzt weiterläuft?
shelyra
69094 Beiträge
12.10.2017 22:22
ich würd bei der elterngeldstelle anrufen und direkt dort nachfragen.

normalerweise kommt es ja drauf an wielang man elternzeit beantragt hat. und die ist ja unabhängig von der elterngeldzahlung
cookie23
3596 Beiträge
12.10.2017 22:26
Bei mir würde das wieder das Amt übernehmen wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme aber noch in elternzeit bin. So hat man das mir erklärt (ob es stimmt,ist allerdings eine andere Sache ,man kennt die ja)
Lariva
903 Beiträge
12.10.2017 22:32
Zitat von shelyra:

ich würd bei der elterngeldstelle anrufen und direkt dort nachfragen.

normalerweise kommt es ja drauf an wielang man elternzeit beantragt hat. und die ist ja unabhängig von der elterngeldzahlung


Ehrlich gesagt steigt grade ein wenig "Panik" in mir auf. Ich hatte mein "Vorhaben", also das ich das Geld für mich alleine aufteile bzw zurücklege um noch ein paar Monate zu überbrücken, der Dame von der Elterngeldstelle mitgeteilt und sie sagte mir gar nicht, dass mein Versicherungsschutz nach der Elterngeldzahlung kostenpflichtig wird und das somit ungünstig sei...

Falls dem tatsächlich so ist hab ich ein Problem... denn ich bekomm niemals so schnell einen Krippenplatz um mich bei der Arge arbeitssuchend melden zu können... mal davon ab, dass man dies ja min. 3 Monate vorher tun muss. Und verheiratet bin ich ja nicht, zumal er ja privatversichert ist und eine Familienversicherung dann eh nicht in Frage käme.
Lexi
20499 Beiträge
12.10.2017 22:34
Ich musste mich nun ab 1. Geburtstag der jüngsten selbst versichern. In der Schwangerschaft bezog ich alg1, danach den mindestsatz elterngeld.
Lariva
903 Beiträge
12.10.2017 22:34
Zitat von cookie23:

Bei mir würde das wieder das Amt übernehmen wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme aber noch in elternzeit bin. So hat man das mir erklärt (ob es stimmt,ist allerdings eine andere Sache ,man kennt die ja)


Darf ich fragen wie bei dir die Rahmenbedingungen sind? Hattest du vor der Geburt ALG1? Und wie lange hat man überhaupt Anspruch auf Elternzeit (unabhängig von der Zahlung) wenn man vor der Geburt ALG1 bezogen hat?
Lariva
903 Beiträge
12.10.2017 22:35
Zitat von Lexi:

Ich musste mich nun ab 1. Geburtstag der jüngsten selbst versichern. In der Schwangerschaft bezog ich alg1, danach den mindestsatz elterngeld.


Darf ich fragen was dich das kostet? Das macht mir grade echt Angst...
Lexi
20499 Beiträge
12.10.2017 22:37
Zitat von shelyra:

ich würd bei der elterngeldstelle anrufen und direkt dort nachfragen.

normalerweise kommt es ja drauf an wielang man elternzeit beantragt hat. und die ist ja unabhängig von der elterngeldzahlung

Aber man ist ja nur beitragsfrei weiterhin versichert wenn man berufstätig ist bzw. in der Elternteil der Job ruht. Bezieht man alg1 und fällt dann ab Mutterschutz raus, ist man doch nur soweit beitragsfrei versichert, wies Elterngeld gibt.

In welchem bl wohnst du denn? Gibts bei euch evtl betreuungsgeld/landeserziehungsgeld?
Lexi
20499 Beiträge
12.10.2017 22:37
Zitat von Lariva:

Zitat von Lexi:

Ich musste mich nun ab 1. Geburtstag der jüngsten selbst versichern. In der Schwangerschaft bezog ich alg1, danach den mindestsatz elterngeld.


Darf ich fragen was dich das kostet? Das macht mir grade echt Angst...
um die 170€ mindestsatz.
Lariva
903 Beiträge
12.10.2017 22:40
Zitat von Lexi:

Zitat von shelyra:

ich würd bei der elterngeldstelle anrufen und direkt dort nachfragen.

normalerweise kommt es ja drauf an wielang man elternzeit beantragt hat. und die ist ja unabhängig von der elterngeldzahlung

Aber man ist ja nur beitragsfrei weiterhin versichert wenn man berufstätig ist bzw. in der Elternteil der Job ruht. Bezieht man alg1 und fällt dann ab Mutterschutz raus, ist man doch nur soweit beitragsfrei versichert, wies Elterngeld gibt.

In welchem bl wohnst du denn? Gibts bei euch evtl betreuungsgeld/landeserziehungsgeld?


Dann hätte mir die Dame von der Elterngeldstelle doch aber sagen können, dass das bezüglich des Versicherungsschutzes ungünstig ist. Dann hätte ich es mir auf 24 Monate splitten lassen...

Ich wohn in Thüringen... da gibts Landeserziehungsgeld o.ä. leider nicht mehr.
Wellsie23
981 Beiträge
12.10.2017 23:01
Alg1 wird dir nicht zustehen, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, du kannst allerdings alg2 beantragen und bist dann erstmal wieder krankenversichert, du kannst dann ganz normal bis zum 3. Lebensjahr zuhause bleiben und muss dich dann wieder dem Markt zur Verfügung stellen, so könnt ihr erstmal in Ruhe Krippen Platz etc suchen, die Möglichkeit steht dir auch zur verfügung, fals fragen sind kannst du die gerne stellen
Lariva
903 Beiträge
12.10.2017 23:07
Zitat von Wellsie23:

Alg1 wird dir nicht zustehen, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, du kannst allerdings alg2 beantragen und bist dann erstmal wieder krankenversichert, du kannst dann ganz normal bis zum 3. Lebensjahr zuhause bleiben und muss dich dann wieder dem Markt zur Verfügung stellen, so könnt ihr erstmal in Ruhe Krippen Platz etc suchen, die Möglichkeit steht dir auch zur verfügung, fals fragen sind kannst du die gerne stellen


Hallo Wellsie,

vielen Dank für deine Antwort! Muss man bei ALG 2 aber nicht auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Und wie ist das in so einem Fall wenn der Partner eigentlich zu viel verdient um ALG2 Anspruch zu haben? Wird die Elternzeit gesondert geregelt?
Mein Freund ist zwar bei der Polizei aber sein Gehalt reicht nun wirklich nicht noch dafür um meine Krankenbeiträge zu bezahlen (Gründe aus vergangener Beziehung).
Lariva
903 Beiträge
12.10.2017 23:09
Zitat von Lariva:

Zitat von Wellsie23:

Alg1 wird dir nicht zustehen, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, du kannst allerdings alg2 beantragen und bist dann erstmal wieder krankenversichert, du kannst dann ganz normal bis zum 3. Lebensjahr zuhause bleiben und muss dich dann wieder dem Markt zur Verfügung stellen, so könnt ihr erstmal in Ruhe Krippen Platz etc suchen, die Möglichkeit steht dir auch zur verfügung, fals fragen sind kannst du die gerne stellen


Hallo Wellsie,

vielen Dank für deine Antwort! Muss man bei ALG 2 aber nicht auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Und wie ist das in so einem Fall wenn der Partner eigentlich zu viel verdient um ALG2 Anspruch zu haben? Wird die Elternzeit gesondert geregelt?
Mein Freund ist zwar bei der Polizei aber sein Gehalt reicht nun wirklich nicht noch dafür um meine Krankenbeiträge zu bezahlen (Gründe aus vergangener Beziehung).


Oh man ey, ich hätte nie gedacht dass ich mich mal mit so einem unangenehmen Thema befassen muss.
Lariva
903 Beiträge
12.10.2017 23:21
Zitat von Lariva:

Zitat von Lariva:

Zitat von Wellsie23:

Alg1 wird dir nicht zustehen, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, du kannst allerdings alg2 beantragen und bist dann erstmal wieder krankenversichert, du kannst dann ganz normal bis zum 3. Lebensjahr zuhause bleiben und muss dich dann wieder dem Markt zur Verfügung stellen, so könnt ihr erstmal in Ruhe Krippen Platz etc suchen, die Möglichkeit steht dir auch zur verfügung, fals fragen sind kannst du die gerne stellen


Hallo Wellsie,

vielen Dank für deine Antwort! Muss man bei ALG 2 aber nicht auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Und wie ist das in so einem Fall wenn der Partner eigentlich zu viel verdient um ALG2 Anspruch zu haben? Wird die Elternzeit gesondert geregelt?
Mein Freund ist zwar bei der Polizei aber sein Gehalt reicht nun wirklich nicht noch dafür um meine Krankenbeiträge zu bezahlen (Gründe aus vergangener Beziehung).


Oh man ey, ich hätte nie gedacht dass ich mich mal mit so einem unangenehmen Thema befassen muss.


Es geht mir ja eigentlich "nur" um die Sache mit der Krankenversicherung... die Hälfte des Elterngeldes habe ich mir ja wie gesagt selbst gespart um die Monate zu überbrücken bis meine Kleine in die Kita geht. Allerdings hatte ich keinen Schimmer, dass die Versicherungsbeiträge nur solange wegfallen wie die Elterngeldzahlung läuft. Die Dame von der Elterngeldstelle hat wie gesagt auch nichts davon erwähnt. Sonst hätte ich mir ja das Geld splitten lassen.
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