Mütter- und Schwangerenforum

Mal wieder Elterngeld. Sehr spezielle Frage.

Choco
4205 Beiträge
31.12.2016 15:11
Hallo ihr Lieben.

Ich habe heute eine sehr spezielle Elterngeld Frage, die vermutlich auch keiner hier weiß, außer, er war selbst in der Situation. Und zwar geht's um folgende Situation:

Beim 2. Kind fallen in den Bemessungszeitraum Elterngeldbezugsmonate von Kind 1. Dass für diese Monate dann die Monate von vor der 1. Geburt zählen, ist mir klar. Soweit so gut.

Jetzt kommt aber der interessante Teil. Und zwar habe ich einmal gehört, dass nicht nur 12, sondern 14 Monate Elterngeld angerechnet werden, wenn der Partner seine 2 Monate auch Genommen hat. Und auch, dass es egal ist, ob er die in dem monaten 13 und 14 genommen hat, oder parallel. Versteht ihr, wie ich das meine? Also dass einem quasi 14 Monate nicht mit in den Bemessungszeitraum genommen werden statt 12. Ich kann das so schlecht erklären..

Ich versuchs mal mit Beispiel :

Kind 1 geboren im Februar 2016.
Kind 2 kommt September 2017.
Der Bemessungszeitraum für das neue Elterngeld wäre also September 2016 bis August 2017.
August 2017 fällt aber raus, da es Mutterschaftsgeld gibt.
Das heißt, Bemessungszeitraum wäre dann August 2016 bis Juli 2017.
Soweit eigentlich logisch.
Da Kind 1 im Februar geboren wurde, ist der Bezugszeitraum für das Elterngeld bei 12 Monaten bis Februar 2017, sodass die Monate August 2016 bis Februar 2017 ebenfalls ausgeklammert werden und das Einkommen von vor der 1. Geburt genommen werden.
Jetzt die eigentliche Frage:
Wenn der Partner seine beiden Monate auch genommen hat, heißt das nun, dass uns 14 Monate Bezug angerechnet werden und somit die Monate März und April 2017 auch ausgeklammert werden?

Es wäre einfach super, wenn noch 2 Monate mehr von der Zeit vor der 1. Geburt als Einkommensgrundlage genommen werden, daher die Frage.

Vielleicht hatte hier jemand eine ähnliche Situation?

LG, Choco
31.12.2016 15:17
Geh doch mal auf Elterngeld.net, und gib da alle Daten ein?
Choco
4205 Beiträge
31.12.2016 15:20
Zitat von Tweetylein:

Geh doch mal auf Elterngeld.net, und gib da alle Daten ein?


Die Seite sagt mir aber ja nicht, welche Monate nun aus der Berechnung ausgeklammert werden.
31.12.2016 15:21
Dich, denke schon, da wird alles abgefragt im Elterngeldrechner. Damit der auf ein passendes Ergebnis kommt muss er ja die entsprechenden Monate ausklammern?
shelyra
69110 Beiträge
31.12.2016 15:23
mh... ich hab noch nie gehört, dass 14 monate zur berechnung herangezogen werden
wo hast du denn die info her?

ich kenne es so, dass für jeden partner 12 monate heranzgeogen werden
Choco
4205 Beiträge
31.12.2016 15:50
Zitat von Tweetylein:

Dich, denke schon, da wird alles abgefragt im Elterngeldrechner. Damit der auf ein passendes Ergebnis kommt muss er ja die entsprechenden Monate ausklammern?


Nein, das fragt der nicht, das muss man selbst wissen. Der Rechner ist eben nur fürs Grobe .

Choco
4205 Beiträge
31.12.2016 15:52
Zitat von shelyra:

mh... ich hab noch nie gehört, dass 14 monate zur berechnung herangezogen werden
wo hast du denn die info her?

ich kenne es so, dass für jeden partner 12 monate heranzgeogen werden


12 pro Partner? Das geht doch garnicht

Eine Bekannte hatte eine Beratung, die hat mir das so erklärt (da die auch mit kurzem Abstand geplant haben, haben sie das bei der Beratung gefragt. Leider haben wir so eine Beratungsstelle nicht
shelyra
69110 Beiträge
31.12.2016 16:01
Zitat von Choco:

Zitat von shelyra:

mh... ich hab noch nie gehört, dass 14 monate zur berechnung herangezogen werden
wo hast du denn die info her?

ich kenne es so, dass für jeden partner 12 monate heranzgeogen werden


12 pro Partner? Das geht doch garnicht

Eine Bekannte hatte eine Beratung, die hat mir das so erklärt (da die auch mit kurzem Abstand geplant haben, haben sie das bei der Beratung gefragt. Leider haben wir so eine Beratungsstelle nicht

ich mein zur berechnung des jeweiligen elterngeldes.
dein partner bekommt ja nicht automatisch das gleiche elterngeld wie du. daher werden von ihm 12 monate zur berechnung herangezogen, genauso wie bei dir.

daher frage ich mich wie du auf diese 14 moante zum ausklammern/zur berechnung kommst?

Choco
4205 Beiträge
31.12.2016 16:04
Zitat von shelyra:

Zitat von Choco:

Zitat von shelyra:

mh... ich hab noch nie gehört, dass 14 monate zur berechnung herangezogen werden
wo hast du denn die info her?

ich kenne es so, dass für jeden partner 12 monate heranzgeogen werden


12 pro Partner? Das geht doch garnicht

Eine Bekannte hatte eine Beratung, die hat mir das so erklärt (da die auch mit kurzem Abstand geplant haben, haben sie das bei der Beratung gefragt. Leider haben wir so eine Beratungsstelle nicht

ich mein zur berechnung des jeweiligen elterngeldes.
dein partner bekommt ja nicht automatisch das gleiche elterngeld wie du. daher werden von ihm 12 monate zur berechnung herangezogen, genauso wie bei dir.

daher frage ich mich wie du auf diese 14 moante zum ausklammern/zur berechnung kommst?


Achso, ne ja, das ist klar.

Der Bemessungszeitraum ist immer 12 Monate, da meinte ich auch keine 14. Sondern ich hatte eben gehört, dass durch die Partnermonate 14 Monate Elterngeld von Kind 1 ausgeklammert werden können, statt nur 12. Ich sage ja, wahrscheinlich kann das nur jemand beantworten, der die Situation selbst so hatte. Also recht kurzer Geburtenabstand und der Mann hat Partnermonate genommen..
31.12.2016 16:05
Beratung gibts auch auf der Seite.
Aber logischerweise werden nur die Zeiträume des jeweils beantragenden Elternteils ausgeklammert. Wenn also die Mutter 12 Monate hatte, werden deren 12 Monate ausgeklammert, wenn der Vater 2 Monate hatte, werden bei SEINER elterngeldberechnung seine 2 Monate ausgeklammert. Nur bei Alleinerziehenden, die ja 14 Monate beantragen können, werden auch 14 Monate ausgeklammert.
Nine85
6275 Beiträge
31.12.2016 16:07
Bei sowas immer zur elterngeld stelle.gibt's in jeder Stadt. Wenn dein weg weiter ist gibt's da eine Telefonberatung für.
Choco
4205 Beiträge
31.12.2016 16:11
Zitat von Nine85:

Bei sowas immer zur elterngeld stelle.gibt's in jeder Stadt. Wenn dein weg weiter ist gibt's da eine Telefonberatung für.


Unsere öffentliche Beratungsstelle hat absolut null Ahnung bei jeder Frage, die außer der Reihe kommt. Die Erfahrung habe ich leider schon beim ersten Antrag machen müssen. Da waren die am Telefon total überfordert. Da kann ich mir die Infos schneller im Internet zusammen suchen

So eine richtig ausführliche Beratung gibt's hier nur gegen Geld, daher dachte ich, vielleicht hatte hier jemand die gleiche Situation
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