Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschaftsgeld bei geringfügiger Beschäftigung

Gehe zu Seite:
ich-will-auch
3040 Beiträge
14.02.2016 12:59
Hi

Habe mich bei meiner KK erkundigt und demnach steht mir kein MG zu.
Die Dame war leider sehr unerfahren (ca. 20 Jahre alt ) und konnte mir keine Auskunft geben, warum das so ist.
Sie ist nur ins Nebenzimmer, um zu fragen, kam zurück und sagte " Nein, es steht Ihnen kein MG zu, da sie keine kv Beiträge vom Lohn zahlen."
Mir werden aber schon Pflege und kk Beiträge abgebucht. Zwar nicht viel aber immerhin.

Jetzt bin ich verwirrt.
Das heisst für mich dann 3,5 Monate weniger Geld. Ich dachte immer eine arbeitende frau darf finanziell nicht benachteiligt werden, nur weil sie schwanger ist und sie in Mutterschutz geht.

Klärt mich bitte auf.

PS: bekomme seit 04/15 em rente und bin selbst versichert.

Danke schonmal

iwa
14.02.2016 13:32
Hallo stimmt so. Du bekommst dann halt ab der Geburt den Mindestsatz Elterngeld (300,-)
ich-will-auch
3040 Beiträge
14.02.2016 13:39
Ja aber warum. Ich zahle ja Beiträge. Außerdem bekomme ich erst nach der mutterschutzfrist elterngeld. Sprich erst nach Ablauf der 8 Wochen (nach geburt)

Und was hat das mit der 210 € Einmalzahlung auf sich?
14.02.2016 14:12
Hmm, ich weiß leider nicht wie es in D ist - hier in Ö hab ich auch geringfügig gearbeitet und mich dann am Schluss selbstversichert - so hab ich die Zeit überbrückt und Geld bekommen.

Gibt es vielleicht so ein ähnliches Schlupfloch bei euch?
ich-will-auch
3040 Beiträge
14.02.2016 14:13
Schubs
ich-will-auch
3040 Beiträge
14.02.2016 14:15
Zitat von StilleWasser:

Hmm, ich weiß leider nicht wie es in D ist - hier in Ö hab ich auch geringfügig gearbeitet und mich dann am Schluss selbstversichert - so hab ich die Zeit überbrückt und Geld bekommen.

Gibt es vielleicht so ein ähnliches Schlupfloch bei euch?

Bin ja auch selbst versichert. Verstehe nur bahnhof im Moment.
14.02.2016 14:22
Definiere mal selbst versichert, freiwillig in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenkasse? Dann kommt es auf dein jeweiligen Tarif an. Bei pflichtversicherten zählt der AG beiträge zur U2. Beim minijob wird nur ein Pauschale abgeführt
ich-will-auch
3040 Beiträge
14.02.2016 14:44
Zitat von Julemaus:

Definiere mal selbst versichert, freiwillig in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenkasse? Dann kommt es auf dein jeweiligen Tarif an. Bei pflichtversicherten zählt der AG beiträge zur U2. Beim minijob wird nur ein Pauschale abgeführt

Hmm ich Versuchs mal zu erklären. Habe wenig Ahnung von sowas.

Bin bei der aok versichert. Seit ich EM rente beziehe (04/15) bin selbst versichert. Vorher familienversicherung über männe.

So ist es aufgelistet auf meinem rentenbescheid:

Beitragsanteil des Rentner zur Krankenversicherung 64,08
Zusatzbeitrag zur Krankenkasse. 7,90
Beitrag des Rentners zur Pflegeversicherung 20,63

Auf meiner Abrechnung steht: (vom letzten monat;ändert sich natürlich immer)
Einheit. St.pausch. AG 3,40
KV-AG geringfügig 22,10
RV-AG geringfügig 25,50

Hoffe ihr werdet schlau daraus.
14.02.2016 14:47
Schau mal hier
http://www.bundesversicherungsamt.de/mutterschafts geld/wichtige-informationen.html

Bei Minijobs bekommst du im Normalfall diese 210 Euro Einmalzahlung
ich-will-auch
3040 Beiträge
14.02.2016 14:55
Zitat von Adara:

Schau mal hier
http://www.bundesversicherungsamt.de/mutterschafts geld/wichtige-informationen.html

Bei Minijobs bekommst du im Normalfall diese 210 Euro Einmalzahlung

Die Seite hab ich auch schon gefunden aber werde daraus nicht schlau.
Es steht

Mutterschaftsgeld erhalten Frauen, die zu Beginn der mutterschutzfrist in einem beschäftigungsverhältnis stehen (auch geringfügig beschäftigte)

Steht aber auch unter KEIN Mutterschaftsgeld erhalten Frauen, die geringfügig beschäftigt sind. (Habs jetzt nicht wortwörtlich zitiert)

Werde da auch nicht schlau von.

Zwerginator
7683 Beiträge
14.02.2016 15:17
Ich denke es kommt darauf an, ob du gesetzlich oder freiwillig versichert bist, ich bin freiwillig versichert und hatte keinen Anspruch.
-enoria-
4125 Beiträge
14.02.2016 15:21
Du zahlst bei einem Minijob keine Beiträge in die Sozialversicherung. Einzig der Arbeitgeber führt seinen Anteil ab.

Frag doch einfach bei deiner Krankenkasse nach, denn die ist dafür zuständig. Maximal gibt es 13 Euro pro Kalendertag.
14.02.2016 15:27
Du bist Quasi über deine Rente versichert, stehst aber in keinem aktiven diesntverhältnis. Denke du hast hast nur Anspruch auf die 210€. Aber do genau, wegen der Rente, kann dir das nur deine Krankenkasse beantworten
ich-will-auch
3040 Beiträge
14.02.2016 15:30
Naja wird dann wohl stimmen.

Und wo bekomme ich diese 210 Euro und wann muss ich diese beantragen?
Kirschmuffin
4858 Beiträge
14.02.2016 17:37
Zitat von ich-will-auch:

Ja aber warum. Ich zahle ja Beiträge. Außerdem bekomme ich erst nach der mutterschutzfrist elterngeld. Sprich erst nach Ablauf der 8 Wochen (nach geburt)

Und was hat das mit der 210 € Einmalzahlung auf sich?


Ich kenne mich zwar mit dem Mutterschaftsgeld nicht aus, aber wenn du keines erhalten solltest, bekommst du das Elterngeld ab Geburt! Du musst dann nur einen Bescheid der KK vorlegen, dass du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast

Am besten ist es außerdem, den ganzen Papierkram so weit es geht vor der Geburt auszufüllen, sodass du dann zeitnah nach Geburt den Elterngeld Antrag abschicken kannst. Die Bewilligung dauert nämlich gut und gerne mal 6 Wochen. LG
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 3 mal gemerkt