Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschutz-Leistungen und Arbeitslosigkeit

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NanaPepina
500 Beiträge
17.12.2014 18:45
Liebe Mamis,

ich muss euch mal was fragen...
Mein Arbeitsvertrag läuft bis 31.01.2015 und dann bin ich witzigerweise ab 01.02.2015 im Mutterschutz...
Mein Arbeitgeber hat extra meinen Vertrag einen Monat verlängert, obwohl er schon ab 01.01. keine Stellenförderung mehr für mich hat, aber sie wollten nicht, dass ich den Monat auf der Straße sitze.
Dann hab ich bei der Arbeitsagentur angerufen und das erklärt und da meinte die Sachbearbeiterin, dass ich dann ja auch nicht ab 01.01. arbeitlos bin, also hat sie meinen Eintrag gelöscht - ich stehe ja dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung.

Tja... von der Kasse erhält man aber nur 13€ Mutterschaftsgeld am Tag, den Rest zahlt der Arbeitgeber - ich habe aber ab 01.02. gar keinen Arbeitgeber, sondern würde, wenn ich nicht schwanger wäre ALG1 bekommen... bekomme ich aber nicht, weil sie mich aus dem System genommen hat.
So...
Mit 400€ Muttschaftsgeld von der Kasse komme ich nicht weit, aber das Amt sieht sich nicht in der Pflicht, denn ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung im Mutterschutz.

Habt ihr eine Ahnung wer zuständig ist? Denn Leistungen in Höhe von ALG1 würden mir ja mindestens zustehen und nicht nur 400€, ich habe ja bis zum letzten Tag voll verdient.
kleene1987
2093 Beiträge
17.12.2014 19:21
Zitat von NanaPepina:

Liebe Mamis,

ich muss euch mal was fragen...
Mein Arbeitsvertrag läuft bis 31.01.2015 und dann bin ich witzigerweise ab 01.02.2015 im Mutterschutz...
Mein Arbeitgeber hat extra meinen Vertrag einen Monat verlängert, obwohl er schon ab 01.01. keine Stellenförderung mehr für mich hat, aber sie wollten nicht, dass ich den Monat auf der Straße sitze.
Dann hab ich bei der Arbeitsagentur angerufen und das erklärt und da meinte die Sachbearbeiterin, dass ich dann ja auch nicht ab 01.01. arbeitlos bin, also hat sie meinen Eintrag gelöscht - ich stehe ja dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung.

Tja... von der Kasse erhält man aber nur 13€ Mutterschaftsgeld am Tag, den Rest zahlt der Arbeitgeber - ich habe aber ab 01.02. gar keinen Arbeitgeber, sondern würde, wenn ich nicht schwanger wäre ALG1 bekommen... bekomme ich aber nicht, weil sie mich aus dem System genommen hat.
So...
Mit 400€ Muttschaftsgeld von der Kasse komme ich nicht weit, aber das Amt sieht sich nicht in der Pflicht, denn ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung im Mutterschutz.

Habt ihr eine Ahnung wer zuständig ist? Denn Leistungen in Höhe von ALG1 würden mir ja mindestens zustehen und nicht nur 400€, ich habe ja bis zum letzten Tag voll verdient.



Also ich möchte jetzt nichts falsches sagen aber ich glaube du bekommst kein Mutterschaftsgeld, da du zum Zeitpunkt der Schutzfrist nimmer in einem Arbeitsverhältnis stehst.
https://www.mutterschaftsgeld.de/

ALG I kannst du auch nicht bekommen da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, der Anspruch bleibt dir aber bis zu der Zeit wo du wieder verfügbar bist.

Ich denke du müsstest ALG II beantragen, oder dein Mann verdient genug. Musst aufpassen wegen der Krankenversicherung.
17.12.2014 19:30
du bekommst klein Mutterschaftsgeld da du nicht mehr im Arbeitsverhältnis stehst
KittyKat
5220 Beiträge
17.12.2014 19:32
Ich war während meiner ersten SS arbeitslos und habe dann auch während dem Mutterschutz mein ALG bekommen. Also in derselben Höhe. Obwohl ich ja in dem Sinne dem Arbeitsmarkt auch nicht mehr zur Verfügung stand. Aber irgendwie habe ich im Kopf, dass das über die Krankenkasse lief? Ich weiß es leider gar nicht mehr so genau.
17.12.2014 20:01
Ich habe Mutterschaftsgeld bekommen die 18 Wochen und ich war nicht im Arbeitsverhältnis. Hätte auch alg 1 bekommen. Was soll passieren? Du kannst beim ALG II nach fragen ob dir was zu steht. Es ist zwar hart , aber wir mussten sa auch durch. Die Krankenkasse hatte uns die 18 Wochen aufeinmal ausgezahlt und wir hatten in der zeit kein Geld. Außer das von meinem Mann.
NanaPepina
500 Beiträge
17.12.2014 20:01
Zitat von kleene1987:

Also ich möchte jetzt nichts falsches sagen aber ich glaube du bekommst kein Mutterschaftsgeld, da du zum Zeitpunkt der Schutzfrist nimmer in einem Arbeitsverhältnis stehst.
https://www.mutterschaftsgeld.de/

ALG I kannst du auch nicht bekommen da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, der Anspruch bleibt dir aber bis zu der Zeit wo du wieder verfügbar bist.

Ich denke du müsstest ALG II beantragen, oder dein Mann verdient genug. Musst aufpassen wegen der Krankenversicherung.


Ich bin nicht verheiratet, mein Freund bekommt nur Bafög.

Das wär schon irgendwie krass aus knapp 2000€ Netto direkt auf 400€ zu fallen... da kann ich bei weitem meine Raten und Miete nicht begleichen, auch wenn es nur 6 Wochen sind
Als ich schwanger wurde, war auch noch nicht absehbar, dass mein Projekt nicht fortgeführt wird
Bin grad echt verunsichert...
NanaPepina
500 Beiträge
17.12.2014 20:07
Zitat von NanaPepina:

Zitat von kleene1987:

Also ich möchte jetzt nichts falsches sagen aber ich glaube du bekommst kein Mutterschaftsgeld, da du zum Zeitpunkt der Schutzfrist nimmer in einem Arbeitsverhältnis stehst.
https://www.mutterschaftsgeld.de/

ALG I kannst du auch nicht bekommen da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, der Anspruch bleibt dir aber bis zu der Zeit wo du wieder verfügbar bist.

Ich denke du müsstest ALG II beantragen, oder dein Mann verdient genug. Musst aufpassen wegen der Krankenversicherung.


Ich bin nicht verheiratet, mein Freund bekommt nur Bafög.

Das wär schon irgendwie krass aus knapp 2000€ Netto direkt auf 400€ zu fallen... da kann ich bei weitem meine Raten und Miete nicht begleichen, auch wenn es nur 6 Wochen sind
Als ich schwanger wurde, war auch noch nicht absehbar, dass mein Projekt nicht fortgeführt wird
Bin grad echt verunsichert...


Mir ist noch im Ohr, dass meine Arbeitsvermittlerin mal gesagt hat, dass ich Krankengeld in Höhe des ALG 1 bekommen würde, wenn ich krankgeschrieben bin und das wäre ja dann quasi bei Mutterschutz der Fall, oder?

Ach ich ruf besser mal bei der AOK an
K.B.
4974 Beiträge
17.12.2014 20:32
Also ich kenne das leider auch nur so, dass du nur Mutterschaftsgeld erhälst. wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst.
Meine Kollegin hatte damals auch Pech, sie kam in den Mutterschutz kurz nach dem der Vertrag auslief. Sie bekam nur das Geld der Krankenkasse und musste dann natürlich auch ihre KV selber zahlen. Das ist absolut hart und unfair. Wenn man vorher gearbeitet hat und wegen nen paar Wochen nichts bekommt. Ich verstehe dieses System nicht und es ist absoulut nicht richtig so.
Ich habe auch diese SS wieder Glück, hab am 8.5 ET und mein Vertrag endet am 31.07. Ich bekomme gerad noch so Mutterschaftsgeld.
18.12.2014 07:53
Wieso bekommen soviele kein MuSchuGeld?

Ich war,wie oben geschrieben,auch in keinem Arbeitsverhältniss und ich habe das Geld vom Mutterschutz für die 18 Wochen bekommen.

Achja und ich bin auch bei der AOK.
Mama2015
784 Beiträge
18.12.2014 09:11
Geh zum Amt und und melde dich nochmals ab 1.2 arbeitslos. Aus dem ganz einfachen grund: du bekommst ja die die 13 Euro pro Tag von der KK. Normalerweise zahlt dein Arbeitgeber ja dann die differenz zu deinem Lohn in dem Fall macht das aber nicht dein AG sondern die KK. Deswegen ist es wahnsinnig wichtig das du denen den Bescheid vorlegst. Nur so können sie dir zusätzlich zu den 13 Euro die differenz ausbezahlen!

Ich weiß das weil ich das auch.und habe. Ich habe damals gegen meine Kündigung geklagt und gewonnen aber das ist eine andere geschichte. Dadurch das ich aber arbeitslos gewesen bin und schwanger habe ich mich bei der AOK erkundigt. Und die Dame hat mir das gesagt da ich auch nur von 13 Euro ausging. Als Begründung wurde angegeben das.mir ja keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen.

Also auf zum amt. Erkläre es denen das du einen Bescheid brauchst. Notfalls Schnäppchen dir vorher ne Beraterin in der KK die das Amt dann anrufen kann.
Mama2015
784 Beiträge
18.12.2014 09:13
Zitat von Mama2015:

Geh zum Amt und und melde dich nochmals ab 1.2 arbeitslos. Aus dem ganz einfachen grund: du bekommst ja die die 13 Euro pro Tag von der KK. Normalerweise zahlt dein Arbeitgeber ja dann die differenz zu deinem Lohn in dem Fall macht das aber nicht dein AG sondern die KK. Deswegen ist es wahnsinnig wichtig das du denen den Bescheid vorlegst. Nur so können sie dir zusätzlich zu den 13 Euro die differenz ausbezahlen!

Ich weiß das weil ich das auch.und habe. Ich habe damals gegen meine Kündigung geklagt und gewonnen aber das ist eine andere geschichte. Dadurch das ich aber arbeitslos gewesen bin und schwanger habe ich mich bei der AOK erkundigt. Und die Dame hat mir das gesagt da ich auch nur von 13 Euro ausging. Als Begründung wurde angegeben das.mir ja keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen.

Also auf zum amt. Erkläre es denen das du einen Bescheid brauchst. Notfalls schnapp dir vorher ne Beraterin in der KK die das Amt dann anrufen kann.
Lissi289
244 Beiträge
18.12.2014 09:58
Hallo,
Ich arbeite bei einer Krankenkasse und Mutterschaftsgeld ist auch mein Sachgebiet.
Wenn dein Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft rechtsmäßig aufgelöst wurde, hast du Anspruch auf Zahlung von Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld.

Setz dich einfach mit der Sachbearbeitung deiner Krankenkasse in Verbindung und erläutere denen deine Situation, die können dir weiterhelfen.
rosa123
1394 Beiträge
18.12.2014 11:06
Mhm, hättest du dann nicht Anspruch auf ALG2?
NanaPepina
500 Beiträge
18.12.2014 11:16
Hey ihr Lieben, danke für eure Antworten.

Ich hab grad nen Telefonmarathon hinter mir.
Die Arbeitsagentur sagt folgendes:
Ich bekomme von der AOK nur Mutterschaftsgeld, da ich ja im Mutterschutz dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehe. Wenn ich freiwillig auf den Mutterschutz verzichte und mich bis zum ET bewerbe und so, könnte ich ALG1 beziehen, danach die 8 Wochen ist Beschäftigungsverbot, da würde ich nur die 13€bekommen.

Die AOK war voll überfordert und will mich nochmal zurückrufen, wenn sie genaues wissen.

Mein ET hat sich ja auch eigentlich nach hinten verschoben durch die Messungen, so dass ich erst ab 07.02. im Mutterschutz wäre, aber das hat meine FÄ noch nicht im Mutterpass eingetragen. Dann müsste ich eh zur Arbeitsagentur und einen Bescheid bekommen... und den schicke ich dann an die AOK, wenn ich das richtig verstehe?
Lissi und Mama2015s Beiträge lassen mich hoffen, dass ich nicht gleich "ganz nackig" dastehe.
Denn von 400€ kann ich echt grad mal nen Teil meiner Fixkosten zahlen
18.12.2014 11:45
Zitat von NanaPepina:

Hey ihr Lieben, danke für eure Antworten.

Ich hab grad nen Telefonmarathon hinter mir.
Die Arbeitsagentur sagt folgendes:
Ich bekomme von der AOK nur Mutterschaftsgeld, da ich ja im Mutterschutz dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehe. Wenn ich freiwillig auf den Mutterschutz verzichte und mich bis zum ET bewerbe und so, könnte ich ALG1 beziehen, danach die 8 Wochen ist Beschäftigungsverbot, da würde ich nur die 13€bekommen.

Die AOK war voll überfordert und will mich nochmal zurückrufen, wenn sie genaues wissen.

Mein ET hat sich ja auch eigentlich nach hinten verschoben durch die Messungen, so dass ich erst ab 07.02. im Mutterschutz wäre, aber das hat meine FÄ noch nicht im Mutterpass eingetragen. Dann müsste ich eh zur Arbeitsagentur und einen Bescheid bekommen... und den schicke ich dann an die AOK, wenn ich das richtig verstehe?
Lissi und Mama2015s Beiträge lassen mich hoffen, dass ich nicht gleich "ganz nackig" dastehe.
Denn von 400€ kann ich echt grad mal nen Teil meiner Fixkosten zahlen


Das ist doch das,was ich die ganze Zeit auch schreibe. Auch wenn ich überlesen worden bin evtl. Bzw so ähnlich,nur ein wenig "umständlicher" vielleicht.
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