Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger Elternzeit und neue Schwangerschaft

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vanessa2301
4186 Beiträge
11.04.2017 11:12
Hallo ihr lieben

Ich hab einfach mal eine ganz doofe Frage! Und ich finde einfach im netz nichts was wirklich die Antwort darauf gibt! Auf jeder Seite steht etwas anderes. Aber vielleicht arbeitet ja sogar jmd bei der entsprechenden Stelle und kann helfen

Also wir haben im Oktober unsere Prinzessin bekommen! Vor der Schwangerschaft war ich als Erzieherin tätig , unbefristeter Vertrag , wurde in ein beschäftigungsverbot geschickt, wie es meistens ist bei Erziehern Lehrern usw! Nach der Geburt habe ich ein Jahr Elternzeit beantragt! Bekomme also Elterngeld auch nur für das eine Jahr!

Was wäre aber nun wenn ich in der Elternzeit schwanger werden würde ?! Wie gestaltet sich dann das Elterngeld für das zweite Kind nach der Geburt ?! Sind es dann immernoch 65% vom Gehalt oder nur der Mindestsatz von 300€ vom Amt? Weiß das vllt jmd ?!
Eigentlich wollten wir noch bis Ende 2018 warten , aber dann wieder raus aus dem Job gefällt mir eigentlich nicht wirklich! Hätte eigentlich gern das zweite hinterher und dann kann ich danach wieder arbeiten ohne wieder rauszumüssen ( ich habe drei Kinder, bei den beiden großen wär es damals aber anders weil ich Garkeine stelle mehr hatte da mein Vertrag auslief, daher rede ich von ersten und zweiten Kind ?)

Freu mich über antworten liebe Grüße
19Sabrina87
5365 Beiträge
11.04.2017 11:17
Huhu,

Erstmal ist Elterngeld unabhängig von der Länge der Elternzeit zu sehen. Elternzeit vereinbarst du mit deinem Arbeitgeber....Elterngeld kommt von der Elterngeldstelle.

Solltest du in der Elternzeit schwanger werden, kannst du zum Mutterschutz deine Elternzeit vorzeitig beenden (wenn das vom Zeitraum her passt und die Elternzeit noch nicht vorbei ist). Dann bekommst du wieder Mutterschaftsgeld und danach das gleiche Elterngeld wie jetzt auch,da du zwischendurch nicht wieder arbeiten warst und der Durchschnitt der letzten zwölf Beschäftigunsmonate vor der Elternzeit zählt.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
11.04.2017 11:17
Die ersten 12 Monate Elternteil werden für die Berechnung g des elterngeldes gestrichen und durch entsprechend viele Monate aus dem Zeitraum davor ersetzt.
vanessa2301
4186 Beiträge
11.04.2017 11:20
Also ich finde das alles echt kompliziert ! ?Vielleicht bin ich aber auch einfach zu doof das zu verstehen ?
Also meine Elternzeit geht bis Oktober ! Angenommen ich bin diesen Monat schwanger geworden ..... (wir Hibbeln ja noch garnicht das ist erstmal nur hypothetisch ?? )
vanessa2301
4186 Beiträge
11.04.2017 11:22
Zitat von vanessa2301:

Also ich finde das alles echt kompliziert ! ?Vielleicht bin ich aber auch einfach zu doof das zu verstehen ?
Also meine Elternzeit geht bis Oktober ! Angenommen ich bin diesen Monat schwanger geworden ..... (wir Hibbeln ja noch garnicht das ist erstmal nur hypothetisch ?? )


Dann wäre ich ja quasi im 7 Monat wenn die Elternzeit zu Ende is (womit die Elterngeld Zahlung bei mir ja auch endet) und dann?
11.04.2017 11:28
Ein beispiel... käme dein Kind am 1. geburtstag des großen geschwisterchens oder davor, bekämst du die gleiche summe wie beim großen kind + geschwisterbonus...
kommt das 2. 1 Monat nach dem Geburtstag des ersten Kindes, zählen 11 Monate wie beim großen kind und 1 Monat mit dem, was in dem Monat verdient wurde (bist du zuhause also 0€) + geschwisterbonus...
usw. usf.
19Sabrina87
5365 Beiträge
11.04.2017 11:29
Also, dass heißt laut jetzigem stand würdet ihr es nicht mehr "schaffen", dass zum Ende deiner jetzigen Elternzeit der neue Mutterschutz anfängt.
Du könntest bei deinem Arbeitgeber eine Verlängerung deiner jetzigen Elternzeit beantragen, in der du dann natürlich kein Elterngeld bekommen würdest, aber du könntest dadurch die Zeit bis zum neuen Mutterschutz "überbrücken".
Allerdings muss dein Arbeitgeber der Verlängerung on diesem Fall zustimmen. (bei der Erstbeantragung bedarf es ja keiner Zustimmung durch den Arbeitgeber)

Wenn du Zwischendrin wieder arbeiten gehst (also von Oktober bis zum neuen Mutterschutz) dann werden diese Monate im Elterngeld berücksichtigt und senken dieses natürlich, wenn du "nur in Teilzeit" arbeitest.

Ich hoffe ich drücke mich nicht zu kompliziert aus...Dazu neige ich manchmal.
vanessa2301
4186 Beiträge
11.04.2017 11:54
Gott wie kompliziert ! Dann warten wir also lieber bis nach der Elternzeit und ich arbeite erst wieder ne Weile ?
11.04.2017 11:55
kommt drauf an... du könntest auch einfach noch für 2-3 monate arbeiten und dann in mutterschutz gehen... oder direkt ins BV geschickt werden... gibt ja jobs, da landet man pauschal im BV...
shelyra
69094 Beiträge
11.04.2017 11:59
Zitat von vanessa2301:

Gott wie kompliziert ! Dann warten wir also lieber bis nach der Elternzeit und ich arbeite erst wieder ne Weile ?

an sich ist das nicht kompliziert.

sind die kids 12 monate oder weniger auseinander bekommt man beim zweiten das gleiche elterngeld wie beim ersten kind (plus geschwisterbonus).
sind sie weiter auseinander gibt's ne neue berechnung. und genau wie beim erstne zählen die 12 monate vor geburt - es werden aber die ersten 12 lebensmonate des ersten kindes ausgeklammert.
bambina_1990
16691 Beiträge
11.04.2017 12:08
Genau......Meine jüngsten sind fast ein Jahr auseinander ( kleine 1.2.17 und größere 3.2.16 ) ich bekomm genau das gleiche elterngeld aber halt kein muschu Geld
11.04.2017 12:10
Zitat von bambina_1990:

Genau......Meine jüngsten sind fast ein Jahr auseinander ( kleine 1.2.17 und größere 3.2.16 ) ich bekomm genau das gleiche elterngeld aber halt kein muschu Geld

wenn man die Elternzeit vorm Mutterschutz beendet und noch angestellt ist, schon und zwar in höhe des im Vertrag geregelten gehaltes

zumindest war das 2014 bei meinem lütten so... und da hatte ich schon fast ein jahr elternzeit ohne geldbezug hinter mir... war ein nettes finanzpolster
bambina_1990
16691 Beiträge
11.04.2017 12:15
Zitat von TweeDwargen:

Zitat von bambina_1990:

Genau......Meine jüngsten sind fast ein Jahr auseinander ( kleine 1.2.17 und größere 3.2.16 ) ich bekomm genau das gleiche elterngeld aber halt kein muschu Geld

wenn man die Elternzeit vorm Mutterschutz beendet und noch angestellt ist, schon und zwar in höhe des im Vertrag geregelten gehaltes

zumindest war das 2014 bei meinem lütten so... und da hatte ich schon fast ein jahr elternzeit ohne geldbezug hinter mir... war ein nettes finanzpolster
ja das stimmt ,hab ich vergessen zu schreiben Bin aus den lehrvertrag raus und mein neuer beginnt erst im Februar 18 sorry
vanessa2301
4186 Beiträge
11.04.2017 12:24
Zitat von shelyra:

Zitat von vanessa2301:

Gott wie kompliziert ! Dann warten wir also lieber bis nach der Elternzeit und ich arbeite erst wieder ne Weile ?

an sich ist das nicht kompliziert.

sind die kids 12 monate oder weniger auseinander bekommt man beim zweiten das gleiche elterngeld wie beim ersten kind (plus geschwisterbonus).
sind sie weiter auseinander gibt's ne neue berechnung. und genau wie beim erstne zählen die 12 monate vor geburt - es werden aber die ersten 12 lebensmonate des ersten kindes ausgeklammert.


Versteh ich das richtig ? Also wenn ich angenommen nun schwanger wäre die Elternzeit im Oktober endet (7.monat dann quasi) und im Dezember Nummer zwei käme dann würden die zwei Monate bis zur Geburt zählen und das vor der Elternzeit ? Oder is das auch falsch ??sag ja ich bin zu doof
bambina_1990
16691 Beiträge
11.04.2017 12:46
Zitat von vanessa2301:

Zitat von shelyra:

Zitat von vanessa2301:

Gott wie kompliziert ! Dann warten wir also lieber bis nach der Elternzeit und ich arbeite erst wieder ne Weile ?

an sich ist das nicht kompliziert.

sind die kids 12 monate oder weniger auseinander bekommt man beim zweiten das gleiche elterngeld wie beim ersten kind (plus geschwisterbonus).
sind sie weiter auseinander gibt's ne neue berechnung. und genau wie beim erstne zählen die 12 monate vor geburt - es werden aber die ersten 12 lebensmonate des ersten kindes ausgeklammert.


Versteh ich das richtig ? Also wenn ich angenommen nun schwanger wäre die Elternzeit im Oktober endet (7.monat dann quasi) und im Dezember Nummer zwei käme dann würden die zwei Monate bis zur Geburt zählen und das vor der Elternzeit ? Oder is das auch falsch ??sag ja ich bin zu doof
jap ....Die elternzeit wird ausgeklammert beim berechnen
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