Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger und Arbeitslos melden, ....

kirsty
1659 Beiträge
08.04.2014 23:26
Hallo!
Ich hoffe, hier weiß vielleicht jemand bescheid. Meine Situation ist Folgende:
Ich bin zur Zeit in Elternzeit. Das Elterngeld habe ich mir auf zwei Jahre aufsplitten lassen und das bekomme ich noch bis Juli 2014. Vor der ersten SS war ich in einem befristeten Arbeitsverhältnis (Im Wachdienst), welches ca 2 Wochen vor dem Mutterschutz endete .
Es ist geplant, dass unsere Tochter, wenn ich einen Job finde, von der Oma in dieser Zeit betreut wird.
Jetzt bin ich aber eventuell schwanger geworden

Wie läuft das denn jetzt? Soll ich mich trotzdem arbeitssuchend melden? Theoretisch wäre ich dann "unvermittelbar". Wer stellt schon eine Schwangere ein? Würde mir trotz Schwangerschaft Arbeitslosengeld zustehen? Wenn ja, weiß jemand, wonach dieses berechnet wird wenn ich statt Vollzeit nur noch Teilzeit arbeite? Denke ich würde von meinem Arbeitslosengeld dann nur noch 50% bekommen oder?

08.04.2014 23:31
wenn du gefragt wirst, kannst du lügen.
ist natürlich immer blöd, dann ein paar wochen später an zu kommen und zu verkünden das man schwanger ist.
aber sagen musst du es bei einem vorstellungsgespräch erstmal nicht.

ich glaube, bin mir aber nicht sicher, das du dich bis zum mutterschutz arbeitssuchend melden musst, wenn du was kriegst, ist gut, wenn nicht, dann eben nicht.
und ja du hast recht, schwanger einen job suchen ist immer so ne sache.
08.04.2014 23:32
achso, das arbeitslosengeld wird nach dem einkommen berechnet.
12 monate musst du gearbeitet haben um ALG1 zu bekommen, ansonsten H4.
geh hin und lass dir das vorrechnen, die wissen am besten bescheid
kirsty
1659 Beiträge
08.04.2014 23:35
Irgendwovon muß ich ja leben. Wir sind auch nicht verheiratet, also müßte ich die KV auch selber bezahlen (Fragt sich nur wie, da ich dann ja kein Einkommen habe) . Ich wäre ja trotz einer Schwangerschaft nicht krank und könnte ja wenigstens teilzeit arbeiten.
kirsty
1659 Beiträge
08.04.2014 23:36
Zitat von MiMu2.0:

achso, das arbeitslosengeld wird nach dem einkommen berechnet.
12 monate musst du gearbeitet haben um ALG1 zu bekommen, ansonsten H4.
geh hin und lass dir das vorrechnen, die wissen am besten bescheid


Ich weiß, dass ich noch 11 Monate Restanspruch habe, weiß aber nicht, wie das ist, wenn ich jetzt doch schwanger bin.
KittyKat
5220 Beiträge
09.04.2014 03:14
Du brauchst dem Arbwitsamt ja nicht direkt auf die Nase binden, dass du evtl. schwanger bist. Geh hin und beantrage dein Geld, dass die sowieso noch zusteht. Dass du schwanger bist, kannst du ja später immer noch sagen. Und vielleicht findest Duma tatsächlich noch einen Job. Krankenversicherung musst du dann auch nicht bezahlen.
blueeye_HD
1775 Beiträge
09.04.2014 07:21
Hallo.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du, wenn du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet hast. Da du ja im Mutterschutz warst die letzten 24 Monate, wirst du sicherlich keinen Anspruch auf Alg1 haben.

Eher wird es so sein, dass Du Hartz4 beantragen müsstest und der Kindsvater unterhaltspflichtig ist,dir gegenüber. Zumindest in den ersten drei Lebensjahren deines Kindes.

Aber geh zum.Amt,lass Dich beraten und schau was Dir und Deinem Kind zusteht. Die Schwangerschaft würde ich vorerst nicht erwähnen.
kleineRose
1916 Beiträge
09.04.2014 10:12
Ich war auch in meiner ersten SS arbeitslos.
Hatte grade die Ausbildung fertig und noch keine Stelle gefunden als ich schwanger wurde. Trotzdem hab ich Arbeitslosengeld bekommen und musste auch regelmäßig antanzen, um mir Vorschläge abzuholen, wo ich mich bewerben könnte usw....
Also lief alles ganz normal.
Natürlich hab ich in der Zeit aber keine Arbeit gefunden.
In der Elternzeit musste ich mich jedoch dann selbst versichern. Ist das bei dir nicht so???? Wer zahlt denn deine KV??

Nun ist es bei mir auch wieder ähnlich. Bin gespannt, wie es bei mir nun aussehen wird. Weil mein Vertrag am 31.07. ausläuft und aufgrund meiner SS nun sicherlich nicht verängert wird. Allerdings habe ich nun ein Beschäftigungsverbot. Muss aber ja eigentlich trotzdem Arbeitlosgeld bekommen.
Denn laut Gesetz darf ja der Mutter durch die SS kein finanzieller Nachteil entstehen oder so ähnlich.
09.04.2014 11:25
Du müßtest Anrecht auf ALG 1 haben, die Kinderbetreuungszeit wird angerechnet.
War fast 2 Jahre mit meinem Kleinen zu Hause, dann kam er in die Krippe und ich konnte ALG 1 beantragen.
Die berrechnen das danach wieviele Stunden in der Woche du Arbeiten könntest/möchtest.
Du musst nur eine Kinderbetreuung nachweisen können.
powerfrau2204
2641 Beiträge
09.04.2014 14:12
Zitat von kirsty:

Zitat von MiMu2.0:

achso, das arbeitslosengeld wird nach dem einkommen berechnet.
12 monate musst du gearbeitet haben um ALG1 zu bekommen, ansonsten H4.
geh hin und lass dir das vorrechnen, die wissen am besten bescheid


Ich weiß, dass ich noch 11 Monate Restanspruch habe, weiß aber nicht, wie das ist, wenn ich jetzt doch schwanger bin.


Meiner Meinung nach bekommst du Arbeitslosengeld da du ja noch Anspruch hast. Die elternzeit setzt das Arbeitslosengeld nur aus und man hat danach wieder Anspruch.
Lealein
10265 Beiträge
09.04.2014 14:21
Soviel ich weiß steht dir ja noch dein ALG I-Anspruch zu, das wären dann 67% von deinem letzten Gehalt (bzw. die 12 Monate, sofern du auch ein volles Jahr gearbeitet hast). Den ALGI-Anspruch hast du dann für volle 12 Monate... Allerdings meine ich, dass man es nur bekommt, solange man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und es spricht ja auch im Grunde nichts dagegen, dass du dich bewirbst. Die Wahrscheinlichkeit, dass du einen Job bekommst in deinem jetzigen Zustand ist dermaßen gering, insbesondere in deiner Branche. Die Alternative wäre dann ALGII, das steht dir so oder so zu, solange dein Freund ( der vermutlich mit euch in einer Whg. lebt) nicht "zu viel" verdient.
Ich persönlich würde den ALGI-Anspruch beantragen, bevor der ausläuft (das tut dieser nämlich nach ein paar Jahren) und dich darauf einlassen, dass du Bewerbungen schreiben musst ggf. sogar Bewerbungstraining absolvieren musst. Denn dein ALGI-Satz dürfte deutlich mehr hergeben, als der ALGII-Satz.
Alles Gute und GLW zur vermutlichen SS
kirsty
1659 Beiträge
09.04.2014 21:16
Danke Mädels, ihr macht mir Mut. Wie gesagt, ich wäre ja nur Schwanger und nicht krank. Habe in der letzten Schwangerschaft keinen einzigen Tag in der Firma gefehlt.Werde mich morgen schonmal arbeitssuchend melden und dann werde ich wohl mehr erfahren. Wer meine KV bezahlt weiß ich ehrlich gesagt auch nicht so genau. AlG II würde ich nicht bekommen, da mein Freund verbeamteter Lehrer ist und somit zuviel verdient. Möchte mich aber finanziel nicht von ihm abhängig machen, da ich seit meinem 17. Lebensjahr von meinem eigenen Geld lebe.
Lealein
10265 Beiträge
14.04.2014 14:31
Was die KV anbelangt: Wenn dein Mann Privatversichert ist (davon gehe ich aus, wegen der Verbeamtung), und du es nicht willst (verständlich, da viel zu teuer), wirst du dich freiwillig gesetzlich versichern lassen müssen. Das hängt von Gehalt ab, wovon ihr lebt... Vorausgesetzt ihr seid verheiratet (das ist mir gerade entfallen). Solltest du ALGI bekommen, übernimmt das Amt die Krankenversicherung.
Alles Gute nochmal!
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