Mütter- und Schwangerenforum

Steuerklassen wechseln - alleinerziehend und ledig

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03.07.2017 11:52
Hallöle.

An die, die alleinerziehend sind und ledig, dürfen in die Steuerklasse 2 wechseln! Aber: Nur wenn ihr ohne Partner zusammen lebt, auch nicht mit einem neuen Partner.

Ich wusste das bedauerlichweise nicht und habe somit 3 Jahre verschenkt

Kann man den Antrag rückwirkend stellen? Oder nur, wenn man Steuererklärungen gemacht hat?

Ich werde Donnerstag direkt zum Finanzamt und das ändern...
wolkenschaf
11811 Beiträge
03.07.2017 11:58
Steuerklasse kann man nur im laufenden Jahr ändern und nicht rückwirkend.

Wenn du die letzten 3 Jahre eine Steuererklärung gemacht hast, hast du das Geld, was du sonst über die Steuerklasse gleich mehr ausgezahlt bekommen hättest doch als Rückerstattung bekommen, oder nicht?
Elysetta
382 Beiträge
03.07.2017 12:03
Du kannst bis zum 30.11. die Steuerklasse des aktuellen Jahres noch auf 2 ändern lassen. Für die alten Jahre nicht mehr.

Hast du denn für die alten Jahre eine Einkommensteuererklärung abgegeben? Dort kannst du auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angeben (der sonst schon bei der Steuerklasse 2 berücksichtigt wird über die Lohnabrechnungen)
03.07.2017 12:10
Welche Steuerklasse man hat ist am Ende des Jahres egal. Das wird dann über Rück-/oder Nachzahlungen ausgeglichen. Also keine Panik.

Solltest du keine Steuererklärungen abgegeben haben, kannst du das nachträglich noch tun. Ich glaube für zwei Jahre. Aber da googelst du besser nochmal nach oder fragst bei Finanzamt nach.

Nochmal: Die Steuerklasse hat nichts damit zu tun wieviel Steuern man zahlen muss.
03.07.2017 12:19
Ich mache keine Steuererklärungen, noch nicht.
Noch bin ich Azubi und habe "genug" Geld

Aber künftig muss sich das ändern....
Ab 17. Juli bin ich fest angestellt.

Das heißt, bis 30.11. diesen Jahres kann ich meine Steuerklasse für 2016 ändern?!
wolkenschaf
11811 Beiträge
03.07.2017 12:19
Zitat von Bauernschnitte:

Ich mache keine Steuererklärungen, noch nicht.
Noch bin ich Azubi und habe "genug" Geld

Aber künftig muss sich das ändern....
Ab 17. Juli bin ich fest angestellt.

Das heißt, bis 30.11. diesen Jahres kann ich meine Steuerklasse für 2016 ändern?!


nein für 2017
03.07.2017 12:20
Zitat von zuppilini:

Welche Steuerklasse man hat ist am Ende des Jahres egal. Das wird dann über Rück-/oder Nachzahlungen ausgeglichen. Also keine Panik.

Solltest du keine Steuererklärungen abgegeben haben, kannst du das nachträglich noch tun. Ich glaube für zwei Jahre. Aber da googelst du besser nochmal nach oder fragst bei Finanzamt nach.

Nochmal: Die Steuerklasse hat nichts damit zu tun wieviel Steuern man zahlen muss.


Für vier Jahre rückwirkend kann eingereicht werden.
03.07.2017 12:22
Zitat von Bauernschnitte:

Ich mache keine Steuererklärungen, noch nicht.
Noch bin ich Azubi und habe "genug" Geld

Aber künftig muss sich das ändern....
Ab 17. Juli bin ich fest angestellt.

Das heißt, bis 30.11. diesen Jahres kann ich meine Steuerklasse für 2016 ändern?!


Verdienst du denn genug, dass dir monatlich Lohnsteuer einbehalten wird?

Und nein du kannst nur für das laufende Jahr die Klasse ändern. Rückwirkend macht das doch keinen Sinn, weil die Steuerklasse ja bei der monatlichen Nettolohnberechnung maßgebend ist.
03.07.2017 12:28
Zitat von zuppilini:

Welche Steuerklasse man hat ist am Ende des Jahres egal. Das wird dann über Rück-/oder Nachzahlungen ausgeglichen. Also keine Panik.

Solltest du keine Steuererklärungen abgegeben haben, kannst du das nachträglich noch tun. Ich glaube für zwei Jahre. Aber da googelst du besser nochmal nach oder fragst bei Finanzamt nach.

Nochmal: Die Steuerklasse hat nichts damit zu tun wieviel Steuern man zahlen muss.


Doch?

Der Freibetrag ist anders.
03.07.2017 12:28
Zitat von Danii90:

Zitat von Bauernschnitte:

Ich mache keine Steuererklärungen, noch nicht.
Noch bin ich Azubi und habe "genug" Geld

Aber künftig muss sich das ändern....
Ab 17. Juli bin ich fest angestellt.

Das heißt, bis 30.11. diesen Jahres kann ich meine Steuerklasse für 2016 ändern?!


Verdienst du denn genug, dass dir monatlich Lohnsteuer einbehalten wird?

Und nein du kannst nur für das laufende Jahr die Klasse ändern. Rückwirkend macht das doch keinen Sinn, weil die Steuerklasse ja bei der monatlichen Nettolohnberechnung maßgebend ist.


Ich kriege BAB und darin sind alle Kosten abgedeckt. Fahrtgeld etc.
Elysetta
382 Beiträge
03.07.2017 12:30
Wenn bei dir in der Lohnabrechnung Lohnsteuer einbehalten wird, würde ich für die letzten Jahre mir mal das im Internet grob ausrechnen lassen, weil ich denke fast das du dann was rausbekommen würdest mit dem Entlastungsbetrag für alleinerziehende.
03.07.2017 12:35
Zitat von Elysetta:

Wenn bei dir in der Lohnabrechnung Lohnsteuer einbehalten wird, würde ich für die letzten Jahre mir mal das im Internet grob ausrechnen lassen, weil ich denke fast das du dann was rausbekommen würdest mit dem Entlastungsbetrag für alleinerziehende.


Habe gerade mal geschaut. Ich zahle keine Lohnsteuer, nur "normale" Steuerabzüge.
Elysetta
382 Beiträge
03.07.2017 12:38
Zitat von zuppilini:

Welche Steuerklasse man hat ist am Ende des Jahres egal. Das wird dann über Rück-/oder Nachzahlungen ausgeglichen. Also keine Panik.

Solltest du keine Steuererklärungen abgegeben haben, kannst du das nachträglich noch tun. Ich glaube für zwei Jahre. Aber da googelst du besser nochmal nach oder fragst bei Finanzamt nach.

Nochmal: Die Steuerklasse hat nichts damit zu tun wieviel Steuern man zahlen muss.


Ansich stimmt das so schon, aber wenn man keine Jahreserklärung abgeben will, ist es schon besser die für einen richtige und beste Steuerklasse in den monatlichen Lohnabrechnungen.

Aber an die TS, ich würde für die letzten Jahre eine Erklärung abgeben.
Elysetta
382 Beiträge
03.07.2017 12:39
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Elysetta:

Wenn bei dir in der Lohnabrechnung Lohnsteuer einbehalten wird, würde ich für die letzten Jahre mir mal das im Internet grob ausrechnen lassen, weil ich denke fast das du dann was rausbekommen würdest mit dem Entlastungsbetrag für alleinerziehende.


Habe gerade mal geschaut. Ich zahle keine Lohnsteuer, nur "normale" Steuerabzüge.


Also nur Kranken-, Pflege, Arbeitslosen- und Rentenversicherung oder? Dann hätte dir die Steuerklasse 2 gar nichts gebracht.
03.07.2017 12:39
Zitat von Elysetta:

Zitat von zuppilini:

Welche Steuerklasse man hat ist am Ende des Jahres egal. Das wird dann über Rück-/oder Nachzahlungen ausgeglichen. Also keine Panik.

Solltest du keine Steuererklärungen abgegeben haben, kannst du das nachträglich noch tun. Ich glaube für zwei Jahre. Aber da googelst du besser nochmal nach oder fragst bei Finanzamt nach.

Nochmal: Die Steuerklasse hat nichts damit zu tun wieviel Steuern man zahlen muss.


Ansich stimmt das so schon, aber wenn man keine Jahreserklärung abgeben will, ist es schon besser die für einen richtige und beste Steuerklasse in den monatlichen Lohnabrechnungen.

Aber an die TS, ich würde für die letzten Jahre eine Erklärung abgeben.

Wie gesagt, kann ich nicht. Also Azubi habe ich keine Lohnsteuer gezahlt
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