Mütter- und Schwangerenforum

Steuerklassen wechseln - alleinerziehend und ledig

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Elysetta
382 Beiträge
03.07.2017 12:40
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Elysetta:

Zitat von zuppilini:

Welche Steuerklasse man hat ist am Ende des Jahres egal. Das wird dann über Rück-/oder Nachzahlungen ausgeglichen. Also keine Panik.

Solltest du keine Steuererklärungen abgegeben haben, kannst du das nachträglich noch tun. Ich glaube für zwei Jahre. Aber da googelst du besser nochmal nach oder fragst bei Finanzamt nach.

Nochmal: Die Steuerklasse hat nichts damit zu tun wieviel Steuern man zahlen muss.


Ansich stimmt das so schon, aber wenn man keine Jahreserklärung abgeben will, ist es schon besser die für einen richtige und beste Steuerklasse in den monatlichen Lohnabrechnungen.

Aber an die TS, ich würde für die letzten Jahre eine Erklärung abgeben.

Wie gesagt, kann ich nicht. Also Azubi habe ich keine Lohnsteuer gezahlt



Zu spät gelesen
03.07.2017 12:42
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Elysetta:

Zitat von zuppilini:

Welche Steuerklasse man hat ist am Ende des Jahres egal. Das wird dann über Rück-/oder Nachzahlungen ausgeglichen. Also keine Panik.

Solltest du keine Steuererklärungen abgegeben haben, kannst du das nachträglich noch tun. Ich glaube für zwei Jahre. Aber da googelst du besser nochmal nach oder fragst bei Finanzamt nach.

Nochmal: Die Steuerklasse hat nichts damit zu tun wieviel Steuern man zahlen muss.


Ansich stimmt das so schon, aber wenn man keine Jahreserklärung abgeben will, ist es schon besser die für einen richtige und beste Steuerklasse in den monatlichen Lohnabrechnungen.

Aber an die TS, ich würde für die letzten Jahre eine Erklärung abgeben.

Wie gesagt, kann ich nicht. Also Azubi habe ich keine Lohnsteuer gezahlt



1. Kann man trotzdem: Verlustvortrag
2. Wenn du doch eh keine bezahlt hast, wo ist dann das Problem? Dann hätte dir auch ne andere SK nix gebracht

wolkenschaf
11803 Beiträge
03.07.2017 12:42
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Elysetta:

Zitat von zuppilini:

Welche Steuerklasse man hat ist am Ende des Jahres egal. Das wird dann über Rück-/oder Nachzahlungen ausgeglichen. Also keine Panik.

Solltest du keine Steuererklärungen abgegeben haben, kannst du das nachträglich noch tun. Ich glaube für zwei Jahre. Aber da googelst du besser nochmal nach oder fragst bei Finanzamt nach.

Nochmal: Die Steuerklasse hat nichts damit zu tun wieviel Steuern man zahlen muss.


Ansich stimmt das so schon, aber wenn man keine Jahreserklärung abgeben will, ist es schon besser die für einen richtige und beste Steuerklasse in den monatlichen Lohnabrechnungen.

Aber an die TS, ich würde für die letzten Jahre eine Erklärung abgeben.

Wie gesagt, kann ich nicht. Also Azubi habe ich keine Lohnsteuer gezahlt



Dann hätte dir auch der Wechsel nix gebracht
03.07.2017 12:48
Der Wechsel bringt mir aber AB 17. Juli DIESEN Jahres etwas! (Quasi in 14 Tagen)

Bitte korrekt lesen.

Denn dann gehe ich ausgelernt in einen festen Arbeitsvertrag und DANN zahle ich schließlich Lohnsteuer.

Die andere Frage bezog sich darauf, ob man rückwirkend ändern muss/kann und das mit einer Lohnsteuererklärung zusammen hängt - DAS wurde mir nun beantwortet. Dass das nicht geht.
wolkenschaf
11803 Beiträge
03.07.2017 12:53
Zitat von Bauernschnitte:

Der Wechsel bringt mir aber AB 17. Juli DIESEN Jahres etwas! (Quasi in 14 Tagen)

Bitte korrekt lesen.

Denn dann gehe ich ausgelernt in einen festen Arbeitsvertrag und DANN zahle ich schließlich Lohnsteuer.

Die andere Frage bezog sich darauf, ob man rückwirkend ändern muss/kann und das mit einer Lohnsteuererklärung zusammen hängt - DAS wurde mir nun beantwortet. Dass das nicht geht.


Ich habe korrekt gelesen.
Du schriebst in deinem Eingangspost, dass du leider nicht wusstest, dass die die SK wechseln kannst und hättest deshalb jetzt 3 Jahre verschenkt. Dem ist aber nicht so, weil die der Wechsel eh nichts gebracht hätte.
Das es dir ab Juli was bringt ist doch logisch...
03.07.2017 12:54
Zitat von Bauernschnitte:

Der Wechsel bringt mir aber AB 17. Juli DIESEN Jahres etwas! (Quasi in 14 Tagen)

Bitte korrekt lesen.

Denn dann gehe ich ausgelernt in einen festen Arbeitsvertrag und DANN zahle ich schließlich Lohnsteuer.

Die andere Frage bezog sich darauf, ob man rückwirkend ändern muss/kann und das mit einer Lohnsteuererklärung zusammen hängt - DAS wurde mir nun beantwortet. Dass das nicht geht.


Man kann durchaus auch Ausbildung schon Lohnsteuer zahlen. Das hat nichts mit dem beruflichen Status sondern mit der Höhe des Nettolohns zu tun.

Und einen Verlustvortrag von Freibeträgen gibt es nicht.
03.07.2017 12:54
Zitat von wolkenschaf:

Zitat von Bauernschnitte:

Der Wechsel bringt mir aber AB 17. Juli DIESEN Jahres etwas! (Quasi in 14 Tagen)

Bitte korrekt lesen.

Denn dann gehe ich ausgelernt in einen festen Arbeitsvertrag und DANN zahle ich schließlich Lohnsteuer.

Die andere Frage bezog sich darauf, ob man rückwirkend ändern muss/kann und das mit einer Lohnsteuererklärung zusammen hängt - DAS wurde mir nun beantwortet. Dass das nicht geht.


Ich habe korrekt gelesen.
Du schriebst in deinem Eingangspost, dass du leider nicht wusstest, dass die die SK wechseln kannst und hättest deshalb jetzt 3 Jahre verschenkt. Dem ist aber nicht so, weil die der Wechsel eh nichts gebracht hätte.
Das es dir ab Juli was bringt ist doch logisch...


Wie ich schon schrieb, DAS wurde mir doch bereits beantwortet und daher ging es mir dann gar nicht mehr um rückwirkend.

Sondern dann, künftig.

Aber wenn ich bis Ende November Zeit habe, muss ich mich ja nicht stressen.
03.07.2017 12:55
Zitat von wolkenschaf:

Zitat von Bauernschnitte:

Der Wechsel bringt mir aber AB 17. Juli DIESEN Jahres etwas! (Quasi in 14 Tagen)

Bitte korrekt lesen.

Denn dann gehe ich ausgelernt in einen festen Arbeitsvertrag und DANN zahle ich schließlich Lohnsteuer.

Die andere Frage bezog sich darauf, ob man rückwirkend ändern muss/kann und das mit einer Lohnsteuererklärung zusammen hängt - DAS wurde mir nun beantwortet. Dass das nicht geht.


Ich habe korrekt gelesen.
Du schriebst in deinem Eingangspost, dass du leider nicht wusstest, dass die die SK wechseln kannst und hättest deshalb jetzt 3 Jahre verschenkt. Dem ist aber nicht so, weil die der Wechsel eh nichts gebracht hätte.
Das es dir ab Juli was bringt ist doch logisch...


genau
03.07.2017 12:56
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von wolkenschaf:

Zitat von Bauernschnitte:

Der Wechsel bringt mir aber AB 17. Juli DIESEN Jahres etwas! (Quasi in 14 Tagen)

Bitte korrekt lesen.

Denn dann gehe ich ausgelernt in einen festen Arbeitsvertrag und DANN zahle ich schließlich Lohnsteuer.

Die andere Frage bezog sich darauf, ob man rückwirkend ändern muss/kann und das mit einer Lohnsteuererklärung zusammen hängt - DAS wurde mir nun beantwortet. Dass das nicht geht.


Ich habe korrekt gelesen.
Du schriebst in deinem Eingangspost, dass du leider nicht wusstest, dass die die SK wechseln kannst und hättest deshalb jetzt 3 Jahre verschenkt. Dem ist aber nicht so, weil die der Wechsel eh nichts gebracht hätte.
Das es dir ab Juli was bringt ist doch logisch...


Wie ich schon schrieb, DAS wurde mir doch bereits beantwortet und daher ging es mir dann gar nicht mehr um rückwirkend.

Sondern dann, künftig.

Aber wenn ich bis Ende November Zeit habe, muss ich mich ja nicht stressen.


Wechselt du im November, gilt es logischerweise erst zum 01.12. ES GIBT KEINEN RÜCKWIRKENDE STEUERKLASSENWECHSEL!!!
03.07.2017 13:06
Zitat von Elysetta:

Du kannst bis zum 30.11. die Steuerklasse des aktuellen Jahres noch auf 2 ändern lassen. Für die alten Jahre nicht mehr.

Hast du denn für die alten Jahre eine Einkommensteuererklärung abgegeben? Dort kannst du auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angeben (der sonst schon bei der Steuerklasse 2 berücksichtigt wird über die Lohnabrechnungen)


Daniii.

Ach so?
Weil das hier so kommentiert wurde.

Das heißt, da Juli schon angefangen ist, habe ich Pech? Oder kann ich auch mitten im Juli für Juli ändern?
03.07.2017 13:14
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Elysetta:

Du kannst bis zum 30.11. die Steuerklasse des aktuellen Jahres noch auf 2 ändern lassen. Für die alten Jahre nicht mehr.

Hast du denn für die alten Jahre eine Einkommensteuererklärung abgegeben? Dort kannst du auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angeben (der sonst schon bei der Steuerklasse 2 berücksichtigt wird über die Lohnabrechnungen)


Daniii.

Ach so?
Weil das hier so kommentiert wurde.

Das heißt, da Juli schon angefangen ist, habe ich Pech? Oder kann ich auch mitten im Juli für Juli ändern?


Ich glaube (und das meine ich gar nicht böse), du hast das System Einkommensteuer gar nicht verstanden. Die monatlich zu zahlende Lohnsteuer (die dir vom BAL abgezogen wird) berechnet sich nach u.a. der Steuerklasse. D.h. die Steuerklasse wirkt sich direkt auf deinen Monatslohn aus -> den für Monat 01 - 11 hast du ja zum 30.11 schon bekommen, folglich wirkt sich der Steuerklassenwechsel im November nur noch auf den Dezemberlohn aus. Pech gehabt hast du nie, wenn du nach Ablauf des Jahres deine Einkommensteuererklärung machst, denn hier wird zuviel gezahlte LSt angerechnet.
Ich bin übrigens Finanzbeamtin, kannst mir also ruhig glauben
03.07.2017 13:32
Zitat von Danii90:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Elysetta:

Du kannst bis zum 30.11. die Steuerklasse des aktuellen Jahres noch auf 2 ändern lassen. Für die alten Jahre nicht mehr.

Hast du denn für die alten Jahre eine Einkommensteuererklärung abgegeben? Dort kannst du auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angeben (der sonst schon bei der Steuerklasse 2 berücksichtigt wird über die Lohnabrechnungen)


Daniii.

Ach so?
Weil das hier so kommentiert wurde.

Das heißt, da Juli schon angefangen ist, habe ich Pech? Oder kann ich auch mitten im Juli für Juli ändern?


Ich glaube (und das meine ich gar nicht böse), du hast das System Einkommensteuer gar nicht verstanden. Die monatlich zu zahlende Lohnsteuer (die dir vom BAL abgezogen wird) berechnet sich nach u.a. der Steuerklasse. D.h. die Steuerklasse wirkt sich direkt auf deinen Monatslohn aus -> den für Monat 01 - 11 hast du ja zum 30.11 schon bekommen, folglich wirkt sich der Steuerklassenwechsel im November nur noch auf den Dezemberlohn aus. Pech gehabt hast du nie, wenn du nach Ablauf des Jahres deine Einkommensteuererklärung machst, denn hier wird zuviel gezahlte LSt angerechnet.
Ich bin übrigens Finanzbeamtin, kannst mir also ruhig glauben


Dann wurde es von Elysetta nur falsch dargestellt?

Ich habe auch nicht behauptet, niemanden zu glauben

Aber wenn das rückwirkend bei einer Steuererklärung beachtet wird, dann ist das ja auch ok.
Elysetta
382 Beiträge
03.07.2017 13:50
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Danii90:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Elysetta:

Du kannst bis zum 30.11. die Steuerklasse des aktuellen Jahres noch auf 2 ändern lassen. Für die alten Jahre nicht mehr.

Hast du denn für die alten Jahre eine Einkommensteuererklärung abgegeben? Dort kannst du auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angeben (der sonst schon bei der Steuerklasse 2 berücksichtigt wird über die Lohnabrechnungen)


Daniii.

Ach so?
Weil das hier so kommentiert wurde.

Das heißt, da Juli schon angefangen ist, habe ich Pech? Oder kann ich auch mitten im Juli für Juli ändern?


Ich glaube (und das meine ich gar nicht böse), du hast das System Einkommensteuer gar nicht verstanden. Die monatlich zu zahlende Lohnsteuer (die dir vom BAL abgezogen wird) berechnet sich nach u.a. der Steuerklasse. D.h. die Steuerklasse wirkt sich direkt auf deinen Monatslohn aus -> den für Monat 01 - 11 hast du ja zum 30.11 schon bekommen, folglich wirkt sich der Steuerklassenwechsel im November nur noch auf den Dezemberlohn aus. Pech gehabt hast du nie, wenn du nach Ablauf des Jahres deine Einkommensteuererklärung machst, denn hier wird zuviel gezahlte LSt angerechnet.
Ich bin übrigens Finanzbeamtin, kannst mir also ruhig glauben


Dann wurde es von Elysetta nur falsch dargestellt?

Ich habe auch nicht behauptet, niemanden zu glauben

Aber wenn das rückwirkend bei einer Steuererklärung beachtet wird, dann ist das ja auch ok.


Tja oder du hast es einfach nur falsch verstanden oder nicht kapiert!!!
Aber so stehts halt im Gesetz....
03.07.2017 14:00
Zitat von Elysetta:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Danii90:

Zitat von Bauernschnitte:

...


Ich glaube (und das meine ich gar nicht böse), du hast das System Einkommensteuer gar nicht verstanden. Die monatlich zu zahlende Lohnsteuer (die dir vom BAL abgezogen wird) berechnet sich nach u.a. der Steuerklasse. D.h. die Steuerklasse wirkt sich direkt auf deinen Monatslohn aus -> den für Monat 01 - 11 hast du ja zum 30.11 schon bekommen, folglich wirkt sich der Steuerklassenwechsel im November nur noch auf den Dezemberlohn aus. Pech gehabt hast du nie, wenn du nach Ablauf des Jahres deine Einkommensteuererklärung machst, denn hier wird zuviel gezahlte LSt angerechnet.
Ich bin übrigens Finanzbeamtin, kannst mir also ruhig glauben


Dann wurde es von Elysetta nur falsch dargestellt?

Ich habe auch nicht behauptet, niemanden zu glauben

Aber wenn das rückwirkend bei einer Steuererklärung beachtet wird, dann ist das ja auch ok.


Tja oder du hast es einfach nur falsch verstanden oder nicht kapiert!!!
Aber so stehts halt im Gesetz....


Werd mal nicht frech!

Dann lies das dickgedruckte und großgeschriebene von dir nochmals.

BIS ZUM.... FÜR DAS JAHR.
Was ja dann aber nicht stimmt.

Aber Danii hat es ja dann aufgeklärt.
Elysetta
382 Beiträge
03.07.2017 14:06
Du wurdest zuerst frecht, aber ja für einen Laien hätte ich es vielleicht nochmal detailierter Schreiben müssen, aber trotzdem ist es nicht falsch ansich..
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